Fünftes Kapitel

[58] Die ursprünglich als eine auftretende aussagende Rede ist die Bejahung und dann die Verneinung; alle andern aussagenden Reden sind nur durch Verknüpfung eine. Jede aussagende Rede muss nothwendig ein Zeitwort oder die Beugung eines Zeitworts enthalten; denn die Rede »der Mensch« wäre ohne Hinzufügung des ist, oder des war, oder des wird sein, keine aussagende Rede. Deshalb ist auch das »auf dem Lande lebende zweifüssige Geschöpf« eines und nicht vieles (denn es wird nicht dadurch eines, dass die Worte unmittelbar nach einander gesprochen werden). Indess gehört dies zu einer andern Untersuchung.

Die aussagende Rede ist eine, wenn sie Eines bezeichnet oder wenn sie durch Verbindung eine ist; dagegen sind die Reden viele, wenn sie nicht Eines, sondern Vieles bezeichnen oder wenn sie unverbunden sind. Das blosse Hauptwort, oder das blosse Zeitwort sind nur ein Ausgesprochenes; denn man pflegt nicht so[58] zu sprechen, wenn man etwas mittheilen will, sei es, dass Jemand gefragt hat, oder dass man ohne Frage von selbst etwas mittheilen will. Die Reden sind entweder eine einfache Aussage, wenn sie etwas von Etwas aussagen, oder wenn sie etwas von Etwas verneinen oder sie bestehen aus mehreren solchen einfachen Aussagen, wie z.B. die zusammengesetzte Rede. Die einfache Aussage ist ein Sprechen, was etwas bedeutet in Bezug auf das Sein oder Nichtsein von etwas und zwar mit Unterscheidung der Zeiten.

Quelle:
Aristoteles: Kategorien oder Lehre von den Grundbegriffen. Aristoteles: Hermeneutica oder Lehre vom Urtheil. Leipzig 1876, S. 58-59.
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