Karl Marx

Formen, die der kapitalistischen Produktion vorhergehen

||50| Wenn freie Arbeit und Austausch dieser freien Arbeit gegen Geld, um das Geld zu reproduzieren und verwerten, um von dem Geld als Gebrauchswert nicht für den Genuß, sondern als Gebrauchswert für Geld verzehrt zu werden, Voraussetzung der Lohnarbeit und eine der historischen Bedingungen des Kapitals ist, so ist die Trennung der freien Arbeit von den objektiven Bedingungen ihrer Verwirklichung – von dem Arbeitsmittel und dem Arbeitsmaterial – eine andre Voraussetzung. Also vor allem Loslösung des Arbeiters von der Erde als seinem natürlichen Laboratorium – daher Auflösung des kleinen freien Grundeigentums sowohl wie des gemeinschaftlichen, auf der orientalischen Kommune beruhenden Grundeigentums. In beiden Formen verhält sich der Arbeiter zu den objektiven Bedingungen seiner Arbeit als seinem Eigentum; es ist dies die natürliche Einheit der Arbeit mit ihren sachlichen Voraussetzungen. Der Arbeiter hat daher unabhängig von der Arbeit eine gegenständliche Existenz. Das Individuum verhält sich zu sich selbst als Eigentümer, als Herr ||51| der Bedingungen seiner Wirklichkeit. Es verhält sich ebenso zu den andren – und je nachdem diese Voraussetzung gesetzt ist als von dem Gemeinwesen ausgehend oder als von den einzelnen Familien, die die Gemeinde konstituieren –, verhält es sich zu den andren als Miteigentümern, ebensoviel Inkarnationen des Gemeineigentums, oder als selbständigen[383] Eigentümern neben ihm, selbständigen Privateigentümern – neben denen das früher alles absorbierende und über alle übergreifende Gemeineigentum selbst als besondrer ager publicus neben den vielen Privatgrundeigentümern gesetzt ist.

In beiden Formen verhalten sich die Individuen nicht als Arbeiter, sondern als Eigentümer – und Mitglieder eines Gemeinwesens, die zugleich arbeiten. Der Zweck dieser Arbeit ist nicht Wertschöpfung- obgleich sie Surplusarbeit tun mögen, um sich fremde, i.e. Surplusprodukte, auszutauschen –; sondern ihr Zweck ist Erhaltung des einzelnen Eigentümers und seiner Familie wie des Gesamtgemeindewesens. Die Setzung des Individuums als eines Arbeiters in dieser Nacktheit ist selbst historisches Produkt.

In der ersten Form dieses Grundeigentums – erscheint zunächst ein naturwüchsiges Gemeinwesen als erste Voraussetzung. Familie und die im Stamm erweiterte Familie oder durch intermarriage zwischen Familien, oder Kombination von Stämmen. Da wir annehmen können, daß das Hirtenwesen, überhaupt Wanderung die erste Form der Existenzweise, nicht daß der Stamm sich niederläßt auf einem bestimmten Sitz, sondern daß er abweidet, was er vorfindet – die Menschen sind nicht von Natur seßhaft (es müßte denn sein in so besonders fruchtbarer Naturumgebung, daß sie wie Affen auf einem Baum sitzen; sonst roaming, wie die wilden Tiere), so erscheint die Stammgemeinschaft, das natürliche Gemeinwesen nicht als Resultat, sondern als Voraussetzung der gemeinschaftlichen Aneignung (temporären) und Benutzung des Bodens. Lassen sie sich endlich nieder, so wird es von verschiednen äußerlichen, klimatischen, geographischen, physischen etc. Bedingungen sowohl wie von ihrer besondren Naturanlage etc. abhängen – ihrem Stammcharakter –, wie mehr oder minder diese ursprüngliche Gemeinschaft modifiziert wird. Die naturwüchsige Stammgemeinschaft oder, wenn man will, das Herdenwesen ist die erste Voraussetzung – die Gemeinschaftlichkeit in Blut, Sprache, Sitten etc. – der Aneignung der objektiven Bedingungen ihres Lebens und der sich reproduzierenden und vergegenständlichenden Tätigkeit desselben (Tätigkeit als Hirten, Jäger, Ackerbauer etc.).

Die Erde ist das große Laboratorium, das Arsenal, das sowohl das Arbeitsmittel wie das Arbeitsmaterial liefert wie den Sitz, die Basis des Gemeinwesens. Sie verhalten sich naiv zu derselben als dem Eigentum des Gemeinwesens und des in der lebendigen Arbeit sich produzierenden und reproduzierenden Gemeinwesens. Jeder einzelne verhält sich nur als Glied, als member dieses Gemeinwesens als Eigentümer oder Besitzer. Die wirkliche [384] Aneignung durch den Prozeß der Arbeit geschieht unter diesen Voraussetzungen, die selbst nicht Produkt der Arbeit sind, sondern als ihre natürlichen oder göttlichen Voraussetzungen erscheinen. Diese Form, wo dasselbe Grundverhältnis zugrunde liegt, kann sich selbst sehr verschieden realisieren. Z.B. es widerspricht ihr durchaus nicht, daß, wie in den meisten asiatischen Grundformen, die zusammenfassende Einheit, die über allen diesen kleinen Gemeinwesen steht, als der höhere Eigentümer oder als der einzige Eigentümer erscheint, die wirklichen Gemeinden daher nur als erbliche Besitzer. Da die Einheit der wirkliche Eigentümer ist und die wirkliche Voraussetzung des gemeinschaftlichen Eigentums – so kann diese selbst als ein Besondres über den vielen wirklichen besondren Gemeinwesen erscheinen, wo der einzelne dann in fact eigentumslos ist oder das Eigentum – i.e. das Verhalten des einzelnen zu den natürlichen Bedingungen der Arbeit und Reproduktion als ihm gehörigen, als den objektiven, als unorganische Natur vorgefundner Leib seiner Subjektivität – für ihn vermittelt erscheint durch das Ablassen der Gesamteinheit, die im Despoten realisiert ist als dem Vater der vielen Gemeinwesen – an den einzelnen durch die Vermittlung der besondren Gemeinde. Das Surplusprodukt – das übrigens legal bestimmt wird infolge der wirklichen Aneignung durch Arbeit – gehört damit von selbst dieser höchsten Einheit. Mitten im orientalischen Despotismus und der Eigentumslosigkeit, die juristisch in ihm zu existieren scheint, existiert daher in der Tat als Grundlage dieses Stamm- oder Gemeindeeigentum, erzeugt meist durch eine Kombination von Manufaktur und Agrikultur innerhalb der kleinen Gemeinde, die so durchaus self-sustaining wird und alle Bedingungen der Reproduktion und Mehrproduktion in sich selbst enthält. Ein Teil ihrer Surplusarbeit gehört der höhern Gemeinschaft, die zuletzt als Person existiert, und diese Surplusarbeit macht sich geltend sowohl im Tribut etc. wie in gemeinsamen Arbeiten zur Verherrlichung der Einheit, teils des wirklichen Despoten, teils des gedachten Stammwesens, des Gottes.

Diese Art Gemeindeeigentum kann nun, soweit es nun wirklich in der Arbeit sich realisiert, entweder so erscheinen, daß die kleinen Gemeinden unabhängig nebeneinander vegetieren und in sich selbst der einzelne auf dem ihm angewiesnen Los unabhängig mit seiner Familie arbeitet (eine bestimmte Arbeit für gemeinschaftlichen Vorrat, Insurance sozusagen, einerseits, und für Bestreitung der Kosten des Gemeinwesens als solchen, also für Krieg, Gottesdienst etc.; das herrschaftliche dominium im ursprünglichsten Sinn findet sich erst hier, z.B. in den slawischen Gemeinden, in den rumänischen etc. Hierin[385] liegt der Übergang in Frondienst etc.); oder die Einheit kann auf die Gemeinschaftlichkeit in der Arbeit selbst sich erstrecken, die ein förmliches System sein kann, wie in Mexico, Peru besonders, bei den alten Kelten, einigen indischen Stämmen. Es kann ferner die Gemeinschaftlichkeit innerhalb des Stammwesens mehr so erscheinen, daß die Einheit meinem Haupt der Stammfamilie repräsentiert ist oder als die Beziehung der Familienväter aufeinander. Danach dann entweder mehr despotische oder demokratische Form dieses Gemeinwesens. Die gemeinschaftlichen Bedingungen der wirklichen Aneignung durch die Arbeit, Wasserleitungen, sehr wichtig bei den asiatischen Völkern, Kommunikationsmittel etc. erscheinen dann als Werk der höhren Einheit – der über den kleinen Gemeinden schwebenden despotischen Regierung. Die eigentlichen Städte bilden sich hier neben diesen Dörfern bloß da, wo besonders günstiger Punkt für auswärtigen Handel oder wo das Staatsoberhaupt und seine Satrapen ihre Revenu (Surplusprodukt) austauschen gegen Arbeit, sie als labour-fonds verausgaben.

||52| Die zweite Form – und sie wie die erste hat wesentliche Modifikationen, lokal, historisch etc. hervorgebracht – das Produkt mehr bewegten, historischen Lebens, [der] Schicksale und Modifikation der ursprünglichen Stämme – unterstellt auch das Gemeinwesen als erste Voraussetzung, aber nicht wie im ersten Fall als Substanz, von der die Individuen bloß Akzidenzen sind oder von der sie rein naturwüchsig Bestandteile bilden –, sie unterstellt nicht das Land als die Basis, sondern die Stadt als schon geschaffnen Sitz der Landleute. (Grundeigentümer.) Der Acker erscheint als Territorium der Stadt; nicht das Dorf als bloßer Zubehör zum Land. Die Erde an sich – so sehr sie Hindernisse darbieten mag, um sie zu bearbeiten, sich wirklich anzueignen – bietet kein Hindernis dar, sich zu ihr als der unorganischen Natur des lebendigen Individuums, seiner Werkstätte, dem Arbeitsmittel, Arbeitsobjekt und Lebensmittel des Subjekts zu verhalten. Die Schwierigkeiten, die das Gemeindewesen trifft, können nur von andren Gemeindewesen herrühren, die entweder den Grund und Boden schon okkupiert haben oder die Gemeinde in ihrer Okkupation beunruhigen. Der Krieg ist daher die große Gesamtaufgabe, die große gemeinschaftliche Arbeit, die erheischt ist, sei es um die objektiven Bedingungen des lebendigen Daseins zu okkupieren, sei es um die Okkupation derselben zu beschützen und zu verewigen. Die aus Familien bestehende Gemeinde daher zunächst kriegerisch organisiert – als Kriegs- und Heerwesen, und dies eine der Bedingungen ihres Daseins als Eigentümerin. Die Konzentration der Wohnsitze in der Stadt Grundlage dieser kriegerischen Organisation.[386] Das Stammwesen an sich führt zu höhren und niedren Geschlechtern, ein Unterschied, der noch mehr entwickelt durch Mischung mit unterjochten Stämmen etc.

Das Gemeindeeigentum – als Staatseigentum – ager publicus hier getrennt von dem Privateigentum. Das Eigentum des einzelnen hier nicht wie im ersten case, selbst unmittelbar Gemeindeeigentum, wonach also nicht Eigentum des einzelnen als von der Gemeinde getrennt, der vielmehr nur ihr Besitzer ist. Je weniger faktisch das Eigentum des einzelnen nur verwertet werden kann durch gemeinsame Arbeit – also z.B. wie die Wasserleitungen im Orient –, je mehr der rein naturwüchsige Charakter des Stammes durch historische Bewegung, Wandrung gebrochen; je mehr ferner der Stamm sich entfernt von seinem ursprünglichen Sitz und fremden Boden okkupiert, also in wesentlich neue Arbeitsbedingungen tritt und die Energie des einzelnen mehr entwickelt ist – sein gemeinsamer Charakter mehr als negative Einheit nach außen erscheint – und so erscheinen muß – um so mehr die Bedingungen gegeben, daß der einzelne Privateigentümer von Grund und Boden – besondrer Parzelle wird, deren besondre Bearbeitung ihm und seiner Familie anheimfällt. Die Gemeinde – als Staat – ist einerseits die Beziehung dieser freien und gleichen Privateigentümer aufeinander, ihre Verbindung gegen außen, und ist zugleich ihre Garantie. Das Gemeindewesen beruht hier ebensosehr darauf, daß seine Mitglieder ausarbeitenden Grundeigentümern, Parzellenbauern bestehn, wie die Selbständigkeit der letztren durch ihre Beziehung als Gemeindeglieder aufeinander, Sicherung des ager publicus für die gemeinschaftlichen Bedürfnisse und den gemeinschaftlichen Ruhm etc. besteht. Voraussetzung bleibt hier für die Aneignung des Grund und Bodens, Mitglied der Gemeinde zu sein, aber als Gemeindemitglied ist der einzelne Privateigentümer. Er bezieht sich zu seinem Privateigentum als Grund und Boden aber zugleich als seinem Sein als Gemeindemitglied, und die Erhaltung seiner als solchen ist ebenso die Erhaltung der Gemeinde, wie umgekehrt etc. Da die Gemeinde, obgleich hier schon historisches Produkt, nicht nur dem fact nach, sondern als solches gewußt, daher entstanden, hier Voraussetzung des Eigentums am Grund und Boden – d.h. der Beziehung des arbeitenden Subjekts zu den natürlichen Voraussetzungen der Arbeit als ihm gehörigen –, diese Gehörigkeit aber vermittelt durch sein Sein als Staatsmitglied, durch das Sein des Staats – daher durch eine Voraussetzung, die als göttlich etc. betrachtet wird. Konzentration in der Stadt mit Land als Territorium; für den unmittelbaren Konsum arbeitende kleine Landwirtschaft; Manufaktur als häusliches Nebengewerb der[387] Frauen und Töchter (Spinnen und Weben) oder nur verselbständigt in einzelnen Branchen (fabri etc.).

Die Voraussetzung der Fortdauer dieses Gemeinwesens ist die Erhaltung der Gleichheit unter seinen freien self-sustaining peasants und die eigne Arbeit als die Bedingung der Fortdauer ihres Eigentums. Sie verhalten sich als Eigentümer zu den natürlichen Bedingungen der Arbeit; aber diese Bedingungen müssen noch fortwährend durch persönliche Arbeit wirklich als Bedingungen und objektive Elemente der Persönlichkeit des Individuums, seiner persönlichen Arbeit, gesetzt werden. Andrerseits treibt die Richtung dieses kleinen kriegerischen Gemeinwesens hinaus über diese Schranken etc. (Rom, Griechenland, Juden etc.).

»Als die Augurien«, sagt Niebuhr, »Numa der göttlichen Billigung seiner Wahl versichert hatten, war die erste Sorge des frommen Königs nicht Tempeldienst, sondern menschlich. Er teilte die Ländereien, welche Romulus im Krieg gewonnen und der Okkupation überlassen hatte: Er stiftete den Dienst des Terminus. Alle alten Gesetzgeber, und vor allen Moses, gründeten den Erfolg ihrer Anordnungen für Tugend, Rechtlichkeit und gute Sitte auf Landeigentum oder wenigstens gesicherten erblichen Landbesitz, für die möglich größte Zahl der Bürger.« (Bd. I, 245, 2. Ausgabe. Rom. Gesch.)

Das Individuum ist placed in such conditions of gaining his life as to make not the acquiring of wealth his object, but self-sustainance, its own reproduction as a member of the community; the reproduction of himself as proprietor of the parcel of ground and, in that quality, as a member of the commune. Die Fortdauer der commune ist die Reproduktion aller der members derselben als self-sustaining peasants, deren Surpluszeit eben der Commune, der Arbeit des Kriegs etc. gehört. Das Eigentum an der eignen Arbeit ist vermittelt durch das Eigentum an der Bedingung der Arbeit – der Hufe Land, seinerseits garantiert durch das Dasein der Gemeinde und diese wieder durch die Surplusarbeit in Form von Kriegsdienst etc. der Gemeindeglieder. Es ist nicht Kooperation in der wealth producing Arbeit, wodurch sich das Gemeindemitglied reproduziert, sondern Kooperation in der Arbeit für die gemeinschaftlichen Interessen (imaginären und wirklichen) zur Aufrechterhaltung des Verbandes nach außen und innen. Das Eigentum ist quiritarium, römisches, der Privatgrundeigentümer ist solcher nur als Römer, aber als Römer ist er Privatgrundeigentümer.[388]

||53| Eine dritte Form des Eigentums der arbeitenden Individuen, self-sustaining members of the community, an den Naturbedingungen ihrer Arbeit ist das germanische. Hier ist weder wie in der spezifisch orientalischen Form das Gemeindemitglied als solches Mitbesitzer des gemeinschaftlichen Eigentums (wo das Eigentum nur als Gemeindeeigentum existiert, ist das einzelne Glied als solches nur Besitzer eines besondren Teils, erblicher oder nicht, da jede Fraktion des Eigentums keinem Glied gehört für sich, sondern als unmittelbarem Glied der Gemeinde, also als direkt in der Einheit mit ihr, nicht im Unterschied von ihr. Dieser einzelneA1 ist also nur Besitzer. Es existiert nur gemeinschaftliches Eigentum und nur Privatbesitz. Die Weise dieses Besitzes im Verhältnis zum gemeinschaftlichen Eigentum kann historisch, lokal etc. ganz verschieden modifiziert sein, je nachdem die Arbeit selbst von dem Privatbesitzer isoliert geschieht oder selbst wieder von der Gemeinde bestimmt ist oder der über der besondren Gemeinde schwebenden Einheit); noch ist wie in der römischen, griechischen Form (kurz der klassisch antiken) – hier ist der Boden okkupiert von der Gemeinde, römischer Boden: ein Teil bleibt der Gemeinde als solcher im Unterschied von den Gemeindegliedern, ager publicus in seinen verschiednen Formen; der andre Teil wird verteilt und jede Parzelle des Bodens ist dadurch römisch, daß sie das Privateigentum, die Domäne eines Römers, sein ihm gehöriger Anteil an dem Laboratorium ist; er ist aber auch nur Römer, insofern er dies souveräne Recht über seinen Teil der römischen Erde besitzt.

{»Im Altertum städtisches Gewerb und Handel gering-, Ackerbau aber hochgeachtet; im Mittelalter die entgegengesetzte Beurteilung.« [Niebuhr, S. 418.]}

{»Das Recht der Benutzung des Gemeindelandes durch Besitz kam ursprünglich den Patriziern [zu], die dann ihre Klienten belehnten; die Überweisung von Eigentum von dem ager publicus kam ausschließlich den Plebejern zu; alle Assignationen zugunsten der Plebejer und Abfindung für einen Anteil am Gemeindeland. Eigentliches Landeigentum, die Gegend unter den Mauern der Stadt ausgenommen, ursprünglich nur in den Händen der Plebejer« [S. 435/436] (später aufgenommene Landgemeinden).}

{»Grundwesen der römischen Plebs als einer Gesamtheit von Landleuten, wie es in ihrem quiritarischen Eigentum bezeichnet ist. Den Landbau achteten die Alten einstimmig für das eigentliche Geschäft des freien Mannes, Schule des Soldaten. In ihm erhält sich der alte Stamm der Nation; sie ändert sich in den Städten, wo fremde Kaufleute und Gewerbtreibende sich niederlassen, wie die einheimischen dorthin ziehn, wo der Erwerb sie lockt. Allenthalben, wo Sklaverei ist, sucht der Freigelaßne seinen Unterhalt durch solche Geschäfte, bei denen er dann oft Reichtümer sammelt: so waren diese Gewerbe auch im Altertum meistens in ihren Händen und dadurch für den Bürger nicht[389] geziemend: daher die Meinung, daß Zulassung der Handwerker zum vollen Bürgerrecht bedenklich sei (in der Regel waren sie bei den altern Griechen ausgeschlossen). Oudeni exên Rômaiôn oute kapêlon oute cheipotechnên bion echein Die Alten hatten keine Ahnung von einem würdigen Zunftwesen wie in der mittelalterlichen Städtegeschichte; und selbst hier sank der kriegerische Geist, wie die Zünfte gegen die Geschlechter obsiegten, und erlosch zuletzt ganz; also auch der Städte äußre Achtung und Freiheit.« [S. 614/615.]}

{»Die Stämme der alten Staaten waren auf zweierlei Art begründet, entweder nach Geschlechtern oder nach Orten. Die Geschlechterstämme gehn dem Alter nach vor den Ortsstämmen und werden fast allenthalben von ihnen verdrängt. Ihre äußerste strengste Form ist die Kasteneinrichtung, wo eine von der andren getrennt ist, ohne wechselseitiges Eherecht, der Würde nach ganz verschieden; jede mit einem ausschließlichen, unabänderlichen Beruf. Die Ortsstämme entsprechen ursprünglich einer Einteilung der Landschaft in Gauen und Dörfer; so daß, wer zu der Zeit, als diese angelegt ward, in Attika unter Klisthenes in einem Dorf angesessen war, als dessen Demotes in der Phyle, zu deren Region jenes gehörte, eingeschrieben ward. Nun blieben der Regel nach seine Nachkommen ohne Rücksicht auf ihren Wohnort, in derselben Phyle und demselben Demos; womit auch diese Einteilung einen Schein von Ahnenwesen annahm.« [S. 317, 318.]

Daß römische Geschlechter nicht Blutsverwandte: Cicero fügt als Merkmal zu gemeinschaftlichem Namen Abstammung von Freien hinzu. Den römischen Gentilen gemeinschaftliche Sacra, hörte später auf (schon zu Ciceros Zeit). Am längsten erhielt sich die Beerbung der ohne Angehörige und Verfügung verstorbenen Mitgeschlechter. Verpflichtung in der ältesten Zeit der Geneten, dem Hülfsbedürftigen unter den Ihrigen ungewöhnliche Lasten tragen zu helfen. (Bei den Deutschen überall ursprünglich, am längsten unter den Dithmarsen.) [S. 326, 328, 329, 331.] Die Gentes Innungen.

»Eine allgemeinre Anordnung als die Geschlechter gab es in der alten Welt nicht. So bei den Galen die adligen Campbells und ihre Vasallen einen Clan bildend.« [S. 333, 335.]}

Da der Patrizier im höhern Grad das Gemeinwesen repräsentiert, ist er der possessor des ager publicus und benutzt ihn durch seine Klienten etc. (eignet ihn sich auch nach und nach an). Die germanische Gemeinde konzentriert sich nicht in der Stadt; durch welche bloße Konzentration – der Stadt als Zentrum des Landlebens, dem Wohnsitz der Landarbeiter, wie ebenso dem Zentrum der Kriegsführung – die Gemeinde als solche nun eine äußerliche Existenz besitzt, unterschieden von der des einzelnen. Die klassische alte Geschichte ist Stadtgeschichte, aber von Städten, gegründet auf Grundeigentum und[390] Agrikultur; die asiatische Geschichte ist eine Art indifferenter Einheit von Stadt und Land; (die eigentlich großen Städte sind bloß als fürstliche Lager hier zu betrachten, als Superfötation über die eigentlich ökonomische Konstruktion); das Mittelalter (germanische Zeit) geht vom Land als Sitz der Geschichte aus, deren Fortentwicklung dann im Gegensatz von Stadt und Land vor sich geht; die moderne [Geschichte] ist Verstädtischung des Landes, nicht wie bei den Antiken Verländlichung der Stadt.

||V-1| Bei der Vereinigung in der Stadt besitzt die Gemeinde als solche eine ökonomische Existenz; das bloße Dasein der Stadt als solcher ist verschieden von bloßer Vielheit von unabhängigen Häusern. Das Ganze ist nicht hier aus seinen Teilen bestehend. Es ist eine Art selbständiger Organismus. Bei den Germanen, wo die einzelnen Familienhäupter sich in Wäldern festsetzen, getrennt durch lange Strecken, existiert, schon äußerlich betrachtet, die Gemeinde nur durch die jedesmalige Vereinigung der Gemeindeglieder, obgleich ihre an sich seiende Einheit gesetzt ist in Abstammung, Sprache, gemeinsamer Vergangenheit und Geschichte etc. Die Gemeinde erscheint also als Vereinigung nicht als Verein, als Einigung, deren selbständige Subjekte die Landeigentümer bilden, nicht als Einheit. Die Gemeinde existiert daher in fact nicht als Staat, Staatswesen, wie bei den Antiken, weil sie nicht als Stadt existiert. Damit die Gemeinde in wirkliche Existenz trete, müssen die freien Landeigentümer Versammlung halten, während sie in Rom z.B. existiert, außer diesen Versammlungen, in dem Dasein der Stadt selbst und der Beamten, die ihr vorgesetzt sind etc.

Zwar kommt auch bei den Germanen der ager publicus, das Gemeindeland vor oder Volksland, im Unterschied von dem Eigentum des einzelnen. Er ist Jagdgrund, Weidegrund, Holzungsgrund etc., der Teil des Landes, der nicht geteilt werden kann, wenn er in dieser bestimmten Form als Produktionsmittel dienen soll. Indes erscheint nicht, wie bei den Römern z.B., dieser ager publicus als das besondre ökonomische Dasein des Staats neben den Privateigentümern, so daß diese eigentlich Privateigentümer als solche sind, soweit sie ausgeschlossen waren, priviert waren, wie die Plebejer, [von] der Benutzung des ager publicus. Der ager publicus erscheint vielmehr nur als Ergänzung des individuellen Eigentums bei den Germanen und figuriert als Eigentum nur, soweit er gegen feindliche Stämme als Gemeinbesitz des einen Stammes verfochten wird. Das Eigentum des einzelnen erscheint nicht vermittelt durch die Gemeinde, sondern das Dasein der Gemeinde und des Gemeindeeigentums als vermittelt, d.h. als Beziehung der selbständigen Subjekte[391] aufeinander. Das ökonomische Ganze ist au fond in jedem einzelnen Hause enthalten, das für sich ein selbständiges Zentrum der Produktion bildet (Manufaktur rein als häusliche Nebenarbeit der Weiber etc.). In der antiken Welt ist die Stadt mit ihrer Landmark das ökonomische Ganze; in der germanischen der einzelne Wohnsitz, der selbst nur als Punkt in dem zu ihm gehörigen Land erscheint, keine Konzentration vieler Eigentümer ist, sondern Familie als selbständige Einheit. In der asiatischen (wenigstens vorherrschenden) Form kein Eigentum, sondern nur Besitz des einzelnen; die Gemeinde der eigentliche wirkliche Eigentümer – also Eigentum nur als gemeinschaftliches Eigentum an dem Boden.

Bei den Antiken (Römer als das klassischste Beispiel, die Sache in der reinsten, ausgeprägtesten Form) gegensätzliche Form von Staatsgrundeigentum und Privatgrundeigentum, so daß das letztre durch das erstre vermittelt oder das erstre selbst in dieser doppelten Form existiert. Der Privatgrundeigentümer daher zugleich städtischer Bürger. Ökonomisch löst sich das Staatsbürgertum in die einfache Form auf, daß der Landmann Bewohner einer Stadt. In der germanischen Form der Landmann nicht Staatsbürger, d.h. nicht Städtebewohner, sondern Grundlage die isolierte, selbständige Familienwohnung, garantiert durch den Verband mit andren solchen Familienwohnungen vom selben Stamm und ihr gelegentliches, für Krieg, Religion, Rechtsschlichtung etc. Zusammenkommen für solche wechselseitige Bürgschaft. Das individuelle Grundeigentum erscheint hier nicht als gegensätzliche Form des Grundeigentums der Gemeinde noch als durch sie vermittelt, sondern umgekehrt. Die Gemeinde existiert nur in der Beziehung dieser individuellen Grundeigentümer als solcher aufeinander. Das Gemeindeeigentum als solches erscheint nur als gemeinschaftliches Zubehör zu den individuellen Stammsitzen und Bodenaneignungen. Weder ist die Gemeinde die Substanz, an der der einzelne nur als Akzident erscheint; noch das Allgemeine, das als solches, sowohl in seiner Vorstellung wie in der Existenz der Stadt und ihrer städtischen Bedürfnisse im Unterschied von denen des einzelnen oder in ihrem städtischen Grund und Boden als ihrem besondren Dasein im Unterschied von dem besondren ökonomischen Dasein des Gemeindeglieds eine seiende Einheit ist; sondern einerseits ist die Gemeinde an sich als das Gemeinschaftliche in Sprache, Blut etc. dem individuellen Eigentümer vorausgesetzt; als Dasein existiert sie aber nur andrerseits in ihrer wirklichen Versammlung für gemeinschaftliche Zwecke und, soweit sie besondre ökonomische Existenz hat, in dem gemeinsam benutzten Jagd-, Weideland etc., wird sie so benutzt von[392] jedem individuellen Eigentümer als solchem nicht als Repräsentanten (wie in Rom) des Staats; wirklich gemeinsames Eigentum der individuellen Eigentümer, nicht des Vereins dieser Eigentümer, als in der Stadt selbst von sich als einzelnen eine gesonderte Existenz besitzend.

Worauf es hier eigentlich ankommt, ist dies: in allen diesen Formen, worin Grundeigentum und Agrikultur die Basis der ökonomischen Ordnung bilden und daher die Produktion von Gebrauchswerten ökonomischer Zweck ist, die Reproduktion des Individuums in den bestimmten Verhältnissen zu seiner Gemeinde, in denen es deren Basis bildet – ist vorhanden: 1. Aneignung nicht durch Arbeit, sondern als der Arbeit vorausgesetzt, der natürlichen Bedingung der Arbeit, der Erde als des ursprünglichen Arbeitsinstruments, sowohl Laboratoriums wie Behälters der Rohstoffe. Das Individuum verhält sich einfach zu den objektiven Bedingungen der Arbeit als den seinen; zu ihnen, als der unorganischen Natur seiner Subjektivität, worin diese sich selbst realisiert; die hauptobjektive Bedingung der Arbeit erscheint nicht selbst als Produkt der Arbeit, sondern findet sich vor als Natur; ||2| auf der einen Seite das lebendige Individuum, auf der andren die Erde, als die objektive Bedingung seiner Reproduktion; 2. aber dieses Verhalten zu dem Grund und Boden, zur Erde, als dem Eigentum des arbeitenden Individuums – welches daher von vornher ein nicht als bloß arbeitendes Individuum erscheint in dieser Abstraktion, sondern im Eigentum an der Erde eine objektive Existenzweise hat, die seiner Tätigkeit vorausgesetzt ist und nicht als deren bloßes Resultat erscheint und ebenso eine Voraussetzung seiner Tätigkeit ist, wie seine Haut oder seine Sinnesorgane, die er zwar auch im Lebensprozeß reproduziert und entwickelt etc., die aber diesem Reproduktionsprozeß seinerseits vorausgesetzt sind – ist sofort vermittelt durch das naturwüchsige, mehr oder minder historisch entwickelte und modifizierte Dasein des Individuums als Mitglied einer Gemeinde – sein naturwüchsiges Dasein als Glied eines Stammes etc.

Ein isoliertes Individuum könnte sowenig Eigentum haben am Grund und Boden wie sprechen. Es könnte allerdings an ihm als der Substanz zehren, wie die Tiere tun. Das Verhalten zur Erde als Eigentum ist immer vermittelt durch die Okkupation, friedliche oder gewaltsame, von Grund und Boden durch den Stamm, die Gemeinde in irgendeiner mehr oder minder naturwüchsigen oder schon historisch entwickeltern Form. Das Individuum kann hier nie in der Punktualität auftreten, in der es als bloßer freier Arbeiter erscheint. Wenn die objektiven Bedingungen seiner Arbeit vorausgesetzt sind als ihm gehörig, so ist es selbst subjektiv vorausgesetzt als Glied einer Gemeinde, durchA2 welche[393] sein Verhältnis zum Grund und Boden vermittelt ist. Seine Beziehung zu den objektiven Bedingungen der Arbeit ist vermittelt durch sein Dasein als Gemeindeglied; andrerseits ist das wirkliche Dasein der Gemeinde bestimmt durch die bestimmte Form seines Eigentums an den objektiven Bedingungen der Arbeit. Ob dies durch das Dasein in der Gemeinde vermittelte Eigentum als gemeinschaftliches Eigentum erscheint, wo der einzelne nur Besitzer ist und es kein Privateigentum an Grund und Boden gibt – oder ob das Eigentum in der doppelten Form von Staats- und Privateigentum nebeneinander erscheint, so daß das letztre aber als durch das erstre gesetzt erscheint, daher nur der Staatsbürger Privateigentümer ist und sein muß, andrerseits aber sein Eigentum als Staatsbürger zugleich eine besondre Existenz hat – oder ob endlich das Gemeindeeigentum nur als Ergänzung des individuellen Eigentums, dieses aber als die Basis und die Gemeinde überhaupt nicht Existenz für sich hat außer in der Versammlung der Gemeindeglieder und ihrer Vereinigung zu gemeinsamen Zwecken – diese verschiednen Formen des Verhaltens der Gemeinde- oder Stammglieder zum Grund und Boden des Stammes – der Erde, worauf er sich niedergelassen hat – hängen ab teils von den Naturanlagen des Stammes, teils von den ökonomischen Bedingungen, unter denen er nun wirklich sich als Eigentümer zum Grund und Boden verhält, d.h. sich seine Früchte durch Arbeit aneignet, und dies wird selbst abhängen von Klima, physischer Beschaffenheit des Grund und Bodens, der physisch bedingten Weise seiner Exploitation, dem Verhalten zu feindlichen Stämmen oder Nachbarstämmen und den Veränderungen, die Wanderungen, historische Erlebnisse etc. hineinbringen. Damit die Gemeinde fortexistiere in der alten Weise, als solche, ist die Reproduktion ihrer Glieder unter den vorausgesetzten objektiven Bedingungen nötig. Die Produktion selbst, Fortschritt der Bevölkerung (auch dieser gehört zur Produktion) hebt notwendig nach und nach diese Bedingungen auf; zerstört sie, statt sie zu reproduzieren etc., und damit geht das Gemeinwesen unter mit den Eigentumsverhältnissen, auf denen es gegründet war. Am zähsten und längsten hält sich notwendig die asiatische Form. Es liegt dies in ihrer Voraussetzung; daß der einzelne nicht der Gemeinde gegenüber selbständig wird; daß self-sustaining Kreis der Produktion, Einheit von Agrikultur und Handmanufaktur etc. Verändert der einzelne sein Verhältnis zur Gemeinde, so verändert er damit und wirkt zerstörend auf die Gemeinde wie auf ihre ökonomische Voraussetzung; andrerseits die Änderung dieser ökonomischen Voraussetzung – durch ihre eigne Dialektik hervorgebracht, Verarmung etc. Namentlich der Einfluß des Kriegswesens und der Eroberung,[394] der in Rom z.B. wesentlich zu den ökonomischen Bedingungen der Gemeinde selbst gehört – hebt auf das reale Band, worauf sie beruht.

In allen diesen Formen ist die Reproduktion vorausgesetzter – mehr oder minder naturwüchsiger oder auch historisch gewordner, aber traditionell gewordner – Verhältnisse des einzelnen zu seiner Gemeinde und ein bestimmtes, ihm vorherbestimmtes objektives Dasein, sowohl im Verhalten zu den Bedingungen der Arbeit wie zu seinen Mitarbeitern, Stammesgenossen etc. – Grundlage der Entwicklung, die von vornherein daher eine beschränkte ist, aber mit Aufhebung der Schranke Verfall und Untergang darstellt. Die Entwicklung der Sklaverei, die Konzentration des Grundbesitzes, Austausch, Geldwesen, Eroberung etc. so bei den Römern, obgleich alle diese Elemente bis zu einem gewissen Punkt verträglich scheinen mit der Grundlage und sie teils nur unschuldig zu erweitern scheinen, teils als bloße Mißbräuche aus ihr hervorzuwachsen. Es können hier große Entwicklungen stattfinden innerhalb eines bestimmten Kreises. Die Individuen können groß erscheinen. Aber an freie und volle Entwicklung, weder des Individuums, noch der Gesellschaft nicht hier zu denken, da solche Entwicklung mit dem ursprünglichen Verhältnis im Widerspruch steht.

||3| Wir finden bei den Alten nie eine Untersuchung, welche Form des Grundeigentums etc. die produktivste, den größten Reichtum schafft? Der Reichtum erscheint nicht als Zweck der Produktion, obgleich sehr wohl Cato untersuchen kann, welche Bestellung des Feldes die einträglichste, oder gar Brutus sein Geld zu den besten Zinsen ausborgen kann. Die Untersuchung ist immer, welche Weise des Eigentums die besten Staatsbürger schafft. Als Selbstzweck erscheint der Reichtum nur bei den wenigen Handelsvölkern – Monopolisten des carrying trade –, die in den Poren der alten Welt leben, wie die Juden in der mittelaltrigen Gesellschaft. Nun ist der Reichtum einerseits Sache, verwirklicht in Sachen, materiellen Produkten, denen der Mensch als Subjekt gegenübersteht; andrerseits als Wert ist er bloßes Kommando über fremde Arbeit nicht zum Zweck der Herrschaft, sondern des Privatgenusses etc. In allen Formen erscheint er in dinglicher Gestalt, sei es Sache, sei es Verhältnis vermittelst der Sache, die außer und zufällig neben dem Individuum liegt. So erscheint die alte Anschauung, wo der Mensch, in welcher bornierten nationalen, religiösen, politischen Bestimmung auch immer als Zweck der Produktion erscheint, sehr erhaben zu sein gegen die moderne Welt, wo die Produktion als Zweck des Menschen und der Reichtum als Zweck der Produktion erscheint. In fact aber, wenn die bornierte bürgerliche Form abgestreift[395] wird, was ist der Reichtum anders, als die im universellen Austausch erzeugte Universalität der Bedürfnisse, Fähigkeiten, Genüsse, Produktivkräfte etc. der Individuen? Die volle Entwicklung der menschlichen Herrschaft über die Naturkräfte, die der sog. Natur sowohl wie seiner eignen Natur? Das absolute Herausarbeiten seiner schöpferischen Anlagen, ohne andre Voraussetzung als die vorhergegangne historische Entwicklung, die diese Totalität der Entwicklung, d.h. der Entwicklung aller menschlichen Kräfte als solcher, nicht gemessen an einem vorhergegebnen Maßstab, zum Selbstzweck macht? Wo er sich nicht reproduziert in einer Bestimmtheit, sondern seine Totalität produziert? Nicht irgend etwas Gewordnes zu bleiben sucht, sondern in der absoluten Bewegung des Werdens ist? In der bürgerlichen Ökonomie – und der Produktionsepoche, der sie entspricht – erscheint diese völlige Herausarbeitung des menschlichen Innern als völlige Entleerung; diese universelle Vergegenständlichung als totale Entfremdung und die Niederreißung aller bestimmten einseitigen Zwecke als Aufopferung des Selbstzwecks unter einen ganz äußeren Zweck. Daher erscheint einerseits die kindische alte Welt als das Höhere. Andrerseits ist sie es in alledem, wo geschloßne Gestalt, Form und gegebne Begrenzung gesucht wird. Sie ist Befriedigung auf einem bornierten Standpunkt; während das Moderne unbefriedigt läßt oder, wo es in sich befriedigt erscheint, gemein ist.

Was Herr Proudhon die außerökonomische Entstehung des Eigentums nennt, worunter er eben das Grundeigentum versteht, ist das vorbürgerliche Verhältnis des Individuums zu den objektiven Bedingungen der Arbeit und zunächst den natürlichen objektiven Bedingungen der Arbeit – denn, wie das arbeitende Subjekt natürliches Individuum, natürliches Dasein [war, so] erschien die erste objektive Bedingung seiner Arbeit als Natur, Erde, sein unorganischerA3 Leib; es selbst ist nicht nur der organische Leib, sondern diese unorganische Natur als Subjekt. Diese Bedingung ist nicht sein Produkt, sondern vorgefunden; als natürliches Dasein außer ihm vorausgesetzt. Eh wir dies weiteranalysieren, noch dies: Der brave Proudhon könnte nicht nur, sondern müßte ebensogut das Kapital und die Lohnarbeit – als Eigentumsformen – außerökonomischer Entstehung bezichtigen. Denn das Vorfinden der objektiven Bedingungen der Arbeit als von ihm getrennter, als Kapital von seiten des Arbeiters und das Vorfinden des Arbeiters als Eigentumslosen, als abstrakten Arbeiters von seiten des Kapitalisten – der Austausch, wie er zwischen Wert und lebendiger Arbeit vorgeht, unterstellt einen historischen Prozeß – sosehr Kapital und Lohnarbeit selbst dies Verhältnis reproduzieren[396] und in seinem objektiven Umfang ausarbeiten, wie ebenso in die Tiefe hinein – einen historischen Prozeß, wie wir gesehn haben, der die Entstehungsgeschichte des Kapitals und der Lohnarbeit bildet. In andren Worten: Die außerökonomische Entstehung des Eigentums heißt nichts als die historische Entstehung der bürgerlichen Ökonomie, der Produktionsformen, die durch die Kategorien der politischen Ökonomie theoretisch oder ideal ausgedrückt werden. Daß die vorbürgerliche Geschichte, und jede Phase derselben, aber auch ihre Ökonomie hat und eine ökonomische Grundlage der Bewegung, ist au fond die bloße Tautologie, daß das Leben der Menschen von jeher auf Produktion, d'une manière ou d'une autre gesellschaftliche Produktion beruhte, deren Verhältnisse wir eben ökonomische Verhältnisse nennen.

Die ursprünglichen Bedingungen der Produktion – (oder, was dasselbe ist, die Reproduktion einer durch den natürlichen Prozeß der beiden Geschlechter fortschreitenden Menschenzahl; denn diese Reproduktion, wenn sie auf der einen Seite als Aneignen der Objekte durch die Subjekte erscheint, erscheint auf der andren ebenso als Formung, Unterwerfung der Objekte unter einen subjektiven Zweck; Verwandlung derselben in Resultate und Behälter der subjektiven Tätigkeit -) können ursprünglich nicht selbst produziert sein – Resultate der Produktion sein. Nicht die Einheit der lebenden und tätigen Menschen mit den natürlichen, unorganischen Bedingungen ihres Stoffwechsels mit der Natur und daher ihre Aneignung der Natur – bedarf der Erklärung oder ist Resultat eines ||4| historischen Prozesses, sondern die Trennung zwischen diesen unorganischen Bedingungen des menschlichen Daseins und diesem tätigen Dasein, eine Trennung, wie sie vollständig erst gesetzt ist im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital. In dem Sklaven- und Leibeigenschaftsverhältnis findet diese Trennung nicht statt; sondern ein Teil der Gesellschaft wird von dem andren selbst als bloß unorganische und natürliche Bedingung seiner eignen Reproduktion behandelt. Der Sklave steht in gar keinem Verhältnis zu den objektiven Bedingungen seiner Arbeit; sondern die Arbeit selbst sowohl in der Form des Sklaven wie der des Leibeignen wird als unorganische Bedingung der Produktion in die Reihe der andren Naturwesen gestellt, neben das Vieh oder als Anhängsel der Erde.

In andren Worten: Die ursprünglichen Bedingungen der Produktion erscheinen als Naturvoraussetzungen, natürliche Existenzbedingungen des Produzenten, ganz so wie sein lebendiger Leib, sosehr er ihn reproduziert und entwickelt, ursprünglich nicht gesetzt ist von ihm selbst, als die Voraussetzung seiner selbst erscheint; sein eignes Dasein (leibliches) ist eine natürliche[397] Voraussetzung, die er nicht gesetzt hat. Diese natürlichen Existenzbedingungen, zu denen er sich als zu ihm selbst gehörigem, unorganischem Leib verhält, sind selbst doppelt: 1. subjektiver und 2. objektiver Natur. Er findet sich vor als Glied einer Familie, Stammes, Tribus etc. – die dann durch Mischung und Gegensatz mit andren historisch verschiedne Gestalt annehmen; und als solches Glied bezieht er sich auf eine bestimmte Natur (sag hier noch Erde, Grund und Boden) als unorganisches Dasein seiner selbst, als Bedingung seiner Produktion und Reproduktion. Als natürliches Glied des Gemeinwesens hat er Teil am gemeinschaftlichen Eigentum und besondren Teil desselben zum Besitz; ebenso wie er als geborner römischer Bürger idealen Anspruch (at least) auf den ager publicus und realen auf soundso viel juggera Land hat etc. Sein Eigentum, d.h. die Beziehung auf die natürlichen Voraussetzungen seiner Produktion als ihm zugehörige, als die seinigen, ist dadurch vermittelt, daß er selbst natürliches Mitglied eines Gemeinwesens. (Die Abstraktion eines Gemeinwesens, worin die Mitglieder nichts gemein haben als etwa Sprache etc. und kaum diese, ist offenbar das Produkt viel späterer historischer Zustände.) In bezug auf den einzelnen ist z.B. klar, daß er selbst zur Sprache als seiner eignen sich nur verhält als natürliches Mitglied eines menschlichen Gemeinwesens. Sprache als das Produkt eines einzelnen ist ein Unding. Aber ebensosehr ist es Eigentum.

Die Sprache selbst ist ebenso das Produkt eines Gemeinwesens, wie sie in andrer Hinsicht selbst das Dasein des Gemeinwesens und das selbstredende Dasein desselben. {Die gemeinschaftliche Produktion und das Gemeineigentum, wie es z.B. in Peru vorkommt, ist offenbar eine sekundäre Form; eingeführt und übertragen von erobernden Stämmen, die bei sich selbst das Gemeineigentum und gemeinschaftliche Produktion in der alten einfachem Form kannten, wie sie in Indien und bei den Slawen vorkommt. Ebenso scheint die Form, die wir bei den Kelten in Wales z.B. finden, eine übertragne in dieselben, sekundäre, von Eroberern bei den niedriger stehenden eroberten Stämmen eingeführt. Die Vollendung und systematische Ausarbeitung dieser Systeme von einem obersten Zentrum aus zeigt ihre spätere Entstehung. Ganz wie der in England eingeführte Feudalismus vollendeter war in der Form, wie der in Frankreich naturwüchsig entstandne.} {Bei wandernden Hirtenstämmen – und alle Hirtenvölker sind ursprünglich wandernd – erscheint die Erde gleich den andren Naturbedingungen in elementarischer Unbegrenztheit, z.B. in den asiatischen Steppen und der asiatischen Hochebne. Sie wird abgeweidet etc., konsumiert durch die Herden, an denen wieder die Herdenvölker existieren.[398] Sie verhalten sich zu ihr als ihrem Eigentum, obgleich sie dies Eigentum nie fixieren. Der Jagdgrund so bei den wilden Indianerstämmen in Amerika; der Stamm betrachtet eine gewisse Region als sein Jagdgebiet und behauptet es gewaltsam gegen andre Stämme oder sucht andre Stämme aus dem von ihnen behaupteten zu vertreiben. Bei den wandernden Hirtenstämmen ist die Gemeinde in der Tat stets vereinigt, Reisegesellschaft, Karawane, Horde, und die Formen der Über- und Unterordnung entwickeln sich aus den Bedingungen dieser Lebensweise. Angeeignet und reproduziert wird in der Tat hier nur die Herde, nicht die Erde; die aber stets temporär gemeinschaftlich benutzt wird an dem jedesmaligen Aufenthaltsplatz.} Die einzige Schranke, die das Gemeinwesen finden kann in seinem Verhalten zu den natürlichen Produktionsbedingungen – der Erde – (wenn wir gleich zu den ansässigen Völkern überspringen) als den seinen, ist ein andres Gemeinwesen, das sie schon als seinen anorganischen Leib in Anspruch nimmt. Der Krieg ist daher eine der ursprünglichsten Arbeiten jedes dieser naturwüchsigen Gemeinwesen, sowohl zur Behauptung des Eigentums als zum Neuerwerb desselben. (Wir können uns hier in der Tat damit begnügen, vom ursprünglichen Eigentum am Grund und Boden zu sprechen, denn bei Hirtenvölkern ist das Eigentum an natürlich vorgefundnen Erdprodukten – den Schafen f. i. – zugleich das an den Weiden, die sie durchziehn. Überhaupt ist bei dem Eigentum an dem Grund und Boden das an seinen organischen Produkten mit einbegriffen.) {Wird der ||5| Mensch selbst als organisches Zubehör des Grund und Bodens mit ihm erobert, so wird er miterobert als eine der Produktionsbedingungen, und so entsteht Sklaverei und Leibeigenschaft, die die ursprünglichen Formen aller Gemeinwesen bald verfälscht und modifiziert und selbst zu ihrer Basis wird. Die einfache Konstruktion wird dadurch negativ bestimmt.}

Eigentum meint also ursprünglich nichts als Verhalten des Menschen zu seinen natürlichen Produktionsbedingungen als ihm gehörigen, als den seinen, als mit seinem eignen Dasein vorausgesetzten; Verhalten zu denselben als natürlichen Voraussetzungen seiner selbst, die sozusagen nur seinen verlängerten Leib bilden. Er verhält sich eigentlich nicht zu seinen Produktionsbedingungen; sondern ist doppelt da, sowohl subjektiv als er selbst wie objektiv in diesen natürlichen anorganischen Bedingungen seiner Existenz. Die Formen dieser natürlichen Produktionsbedingungen sind doppelt: 1. sein Dasein als Glied eines Gemeinwesens; also das Dasein dieses Gemeinwesens, das in seiner ursprünglichen Form Stammwesen, mehr oder minder modifiziertes Stammwesen ist; 2. das Verhalten zum Grund und Boden vermittelst des[399] Gemeinwesens als dem seinigen, gemeinschaftliches Bodeneigentum, zugleich Einzelbesitz für den einzelnen, oder so, daß nur die Früchte geteilt werden; der Boden selbst und die Bearbeitung aber gemeinsam bleibt. (Indes Wohnsitze etc., seien es auch die Wagen der Skythen, erscheinen dann doch immer im Besitze des einzelnen.) Eine natürliche Produktionsbedingung für das lebendige Individuum ist sein Zubehören zu einer naturwüchsigen Gesellschaft, Stamm etc. Dieses ist z.B. schon Bedingung für seine Sprache etc. Sein eignes produktives Dasein ist nur unter dieser Bedingung. Sein subjektives Dasein ist dadurch als solches bedingt, ebensosehr wie es bedingt ist durch das Verhalten zur Erde als seinem Laboratorium. (Eigentum ist zwar ursprünglich mobil, denn der Mensch bemächtigt sich d'abord der fertigen Früchte der Erde, wozu unter andrem auch die Tiere gehören und für ihn speziell die zähmbaren. Indes selbst dieser Zustand – Jagd, Fischerei, Hirtenwesen, Leben von Baumfrüchten etc. unterstellt immer Aneignung der Erde, sei es zu festem Wohnplatz, sei es zum roaming, sei es zum Weiden für die Tiere etc.)

Das Eigentum meint also Gehören zu einem Stamm (Gemeinwesen) (in ihm subjektiv-objektive Existenz haben) und vermittelst des Verhaltens dieses Gemeinwesens zum Grund und Boden, zur Erde als seinem unorganischen Leib, Verhalten des Individuums zum Grund und Boden, zur äußeren Urbedingung der Produktion – da die Erde in einem Rohmaterial, Instrument, Frucht ist – als zu seiner Individualität gehörigen Voraussetzungen, Daseinsweisen derselben. Wir reduzieren dies Eigentum auf das Verhalten zu den Bedingungen der Produktion. Warum nicht der Konsumtion, da ursprünglich das Produzieren des Individuums sich auf das Reproduzieren seines eignen Leibs durch Aneignen fertiger, von der Natur selbst für den Konsum zubereiteter Gegenstände beschränkt? Selbst wo nur noch zu finden ist und zu entdecken, erfordert dies bald Anstrengung, Arbeit – wie in Jagd, Fischfang, Hirtenwesen – und Produktion (i.e. Entwicklung) gewisser Fähigkeiten auf seiten des Subjekts. Dann aber sind Zustände, wo zu dem Vorhandnen zugegriffen werden kann, ohne alle Instrumente (also selbst schon zur Produktion bestimmte Produkte der Arbeit), ohne Änderung der Form (die selbst schon beim Hirtenwesen stattfindet) etc. sehr bald vorübergehende und nirgendswo als Normalzustände zu betrachten; auch nicht als Normalurzustände. Übrigens schließen die ursprünglichen Bedingungen der Produktion direkt, ohne Arbeit konsumierbare Stoffe, wie Früchte, Tiere etc. von selbst ein; also der Konsumtionsfonds erscheint selbst als ein Bestandteil des ursprünglichen Produktionsfonds.[400]

Die Grundbedingung des auf dem Stammwesen (worin sich das Gemeinwesen ursprünglich auflöst) ruhenden Eigentums – Mitglied des Stammes sein – macht den vom Stamm eroberten fremden Stamm, den unterworfnen, eigentumslos und wirft ihn selbst unter die unorganischen Bedingungen seiner Reproduktion, wozu sich das Gemeinwesen als den seinen verhält. Sklaverei und Leibeigenschaft sind daher nur weitre Entwicklungen des auf dem Stammwesen beruhnden Eigentums. Sie modifizieren notwendig alle Formen desselben. Am wenigsten können sie dies in der asiatischen Form. In der self-sustaining Einheit von Manufaktur und Agrikultur, worauf diese Form beruht, die Eroberung nicht so notwendige Bedingung als da, wo das Grundeigentum, Agrikultur ausschließlich vorherrschend. Andrerseits, da der einzelne nie zum Eigentümer, sondern nur zum Besitzer in dieser Form wird, ist er au fond selbst das Eigentum, der Sklave dessen, [in] dem die Einheit der Gemeinde existiert, und Sklaverei hebt hier weder die Bedingungen der Arbeit auf, noch modifiziert sie das wesentliche Verhältnis.

||6| Es ist nun ferner klar:

Das Eigentum, soweit es nur das bewußte Verhalten – und in bezug auf den einzelnen vom Gemeinwesen gesetzte und als Gesetz proklamierte und garantierte – zu den Produktionsbedingungen als den seinen ist, das Dasein des Produzenten also als ein Dasein in den ihm gehörigen objektiven Bedingungen erscheint – wird erst verwirklicht durch die Produktion selbst. Die wirkliche Aneignung geschieht erst nicht in der gedachten, sondern in der tätigen, realen Beziehung auf diese Bedingungen – das wirkliche Setzen derselben als der Bedingungen seiner subjektiven Tätigkeit.

Damit ist aber zugleich klar, daß diese Bedingungen sich ändern. Durch das Jagen der Stämme wird eine Erdregion erst zum Jagdrevier; durch den Ackerbau die Erde, der Grund und Boden erst als der verlängerte Leib des Individuums gesetzt. Nachdem die Stadt Rom erbaut war und die umliegende Feldmark bestellt von ihren Bürgern – waren die Bedingungen des Gemeinwesens andre geworden als vorher. Der Zweck aller dieser Gemeinwesen ist Erhaltung; d.h. Reproduktion der Individuen, die es bilden, als Eigentümer, d.h. in derselben objektiven Existenzweise, die zugleich das Verhalten der Glieder zueinander und daher die Gemeinde selbst bildet. Diese Reproduktion ist aber zugleich notwendig Neuproduktion und Destruktion der alten Form. Z.B. wo der Individuen jedes soviel Acker Land besitzen soll, schon der Fortschritt der Bevölkerung im Wege. Soll dem gesteuert werden, so Kolonisation, und diese macht Eroberungskrieg nötig. Damit Sklaven etc. Vergrößerung des ager[401] publicus z.B. auch, und damit der Patrizier, die das Gemeinwesen repräsentieren etc. So die Erhaltung des alten Gemeinwesens schließt ein die Destruktion der Bedingungen, auf denen es beruht, schlägt ins Gegenteil um. Sollte z.B. gedacht werden, die Produktivität auf demselben Raum könne vermehrt werden durch Entwicklung der Produktivkräfte etc. (diese beim altherkömmlichen Ackerbau gerade das allerlangsamste), so würde das neue Weisen, Kombinationen der Arbeit, großen Teil des Tags auf Agrikultur verwandt etc. einschließen und damit wieder die alten ökonomischen Bedingungen des Gemeinwesens aufheben. In dem Akt der Reproduktion selbst ändern sich nicht nur die objektiven Bedingungen, z.B. aus dem Dorf wird Stadt, aus der Wildnis gelichteter Acker etc., sondern die Produzenten ändern sich, indem sie neue Qualitäten aus sich heraussetzen, sich selbst durch die Produktion entwickeln, umgestalten, neue Kräfte und neue Vorstellungen bilden, neue Verkehrsweisen, neue Bedürfnisse und neue Sprache. Je altherkömmlicher die Produktionsweise selbst – und diese dauert lang in der Agrikultur; noch länger in der orientalischen Ergänzung von Agrikultur und Manufaktur –, d.h. je mehr sich gleichbleibend der wirkliche Prozeß der Aneignung, um so konstanter die alten Eigentumsformen und damit das Gemeinwesen überhaupt. Wo Trennung schon der Gemeindeglieder als Privateigentümer von sich als Stadtgemeinde und Stadtteritoriumeignern, da treten auch schon Bedingungen ein, wodurch der einzelne verlieren kann sein Eigentum, d.h. das doppelte Verhältnis, das ihn zum ebenbürtigen Bürger, Mitglied des Gemeinwesens, und das ihn zum Eigentümer macht. In der orientalischen Form ist dies Verlieren kaum möglich, außer durch ganz äußere Einflüsse, da das einzelne Mitglied der Gemeinde nie in die freie Beziehung zu ihr tritt, wodurch es sein Band (objektives, ökonomisches zu ihr) verlieren könnte. Es ist festgewachsen. Es liegt dies auch an der Vereinigung von Manufaktur und Agrikultur, von Stadt (dem Dorf) und Land. Bei den Alten erscheint die Manufaktur schon als Verderb (Geschäft der Libertini, Klienten, Fremden) etc. Diese Entwicklung der produktiven Arbeit (losgelöst von der reinen Unterordnung unter die Agrikultur als häusliche, Freienarbeit, die nur für Agrikultur und Krieg bestimmte oder auf Gottesdienst und Gemeinwesen – wie Häuserbau, Straßenbau, Tempelbau – gewandte Manufaktur), die sich notwendig entwickelt durch Verkehr mit Fremden, Sklaven, Lust das Surplusprodukt auszutauschen etc., löst die Produktionsweise auf, auf der das Gemeinwesen beruht und daher der objektiv einzelne, i.e. als Römer, Grieche etc. bestimmte einzelne. Der Austausch wirkt ebenso; die Verschuldung etc.[402]

Die ursprüngliche Einheit zwischen einer besondren Form des Gemein-(Stammwesens) und damit zusammenhängenden Eigentums an der Natur oder Verhalten zu den objektiven Bedingungen der Produktion als Naturdasein, als durch die Gemeinde vermitteltem objektivem Dasein des einzelnen – diese Einheit, die einerseits als die besondre Eigentumsform erscheint – hat ihre lebendige Wirklichkeit in einer bestimmten Weise der Produktion selbst, einer Weise, die ebensosehr als Verhalten der Individuen zueinander erscheint, wie ihr bestimmtes tätiges Verhalten ||7| zur unorganischen Natur, bestimmte Arbeitsweise (die immer Familienarbeit, oft Gemeindearbeit). Als die erste große Produktivkraft erscheint das Gemeinwesen selbst; für die besondre Art der Produktionsbedingungen (z.B. Viehzucht, Landbau) entwickeln sich besondre Produktionsweise und besondre Produktivkräfte, sowohl subjektive, als Eigenschaften der Individuen erscheinend, wie objektive.

Eine bestimmte Stufe der Entwicklung der Produktivkräfte der arbeitenden Subjekte, der bestimmte Verhältnisse derselben zueinander und zur Natur entsprechen – darin löst sich in letzter Instanz sowohl ihr Gemeinwesen auf wie das auf demselben begründete Eigentum. Bis zu einem gewissen Punkt Reproduktion. Schlägt dann in Auflösung um.

Eigentum meint also ursprünglich – und so in seiner asiatischen, slawischen, antiken, germanischen Form – Verhalten des arbeitenden (produzierenden) Subjekts (oder sich reproduzierenden) zu den Bedingungen seiner Produktion oder Reproduktion als den seinen. Es wird daher auch verschiedne Formen haben nach den Bedingungen dieser Produktion. Die Produktion selbst bezweckt die Reproduktion des Produzenten in und mit diesen seinen objektiven Daseinsbedingungen. Dieses Verhalten als Eigentümer – nicht als Resultat, sondern Voraussetzung der Arbeit, i.e. der Produktion – setzt voraus ein bestimmtes Dasein des Individuums als Glied eines Stamm- oder Gemeinwesens (dessen Eigentum es selbst ist bis zu einem gewissen Punkt). Sklaverei, Leibeigenschaft etc., wo der Arbeiter selbst unter den Naturbedingungen der Produktion für ein drittes Individuum oder Gemeinwesen erscheint (dies ist z.B. bei der allgemeinen Sklaverei des Orients nicht der Fall, nur vom europäischen point of view aus) – also Eigentum nicht mehr das Verhalten des selbstarbeitenden Individuums zu den objektiven Bedingungen der Arbeit –, ist immer sekundär, nie ursprünglich, obgleich notwendiges und konsequentes Resultat des auf dem Gemeinwesen und Arbeit im Gemeinwesen gegründeten Eigentums. Es ist zwar sehr einfach, sich vorzustellen, daß ein Gewaltiger, physisch Überlegner, nachdem er erst das Tier[403] gefangen, dann Menschen fängt, um durch ihn Tiere fangen zu lassen; mit einem Worte sich ebenso des Menschen als einer natürlich vorgefundnen Bedingung für seine Reproduktion bedient (wobei seine eigne Arbeit in Herrschen sich auflöst etc.) wie irgendeines andren Naturwesens. Aber solche Ansicht ist abgeschmackt – sosehr richtig vom Standpunkt gegebner Stammoder Gemeinwesen –, da sie von der Entwicklung vereinzelter Menschen ausgeht. Der Mensch vereinzelt sich erst durch den historischen Prozeß. Er erscheint ursprünglich als ein Gattungswesen, Stammwesen, Herdentier- wenn auch keineswegs als ein zôon politikon im politischen Sinn. Der Austausch selbst ist ein Hauptmittel dieser Vereinzelung. Er macht das Herdenwesen überflüssig und löst es auf. Sobald die Sache sich so gedreht, daß er als Vereinzelter nur mehr sich auf sich bezieht, die Mittel aber, um sich als Vereinzelter zu setzen, sein sich Allgemein- und Gemeinmachen geworden sind. In diesem Gemeinwesen ist das objektive Dasein des einzelnen als Eigentümer, sage z.B. Grundeigentümer, vorausgesetzt, und zwar unter gewissen Bedingungen, die ihn an das Gemeinwesen ketten oder vielmehr einen Ring in seiner Kette machen. In der bürgerlichen Gesellschaft steht der Arbeiter z.B. rein objektivlos, subjektiv da; aber die Sache, die ihm gegenübersteht, ist das wahre Gemeinwesen nun geworden, das er zu verspeisen sucht und von dem er verspeist wird.

Alle Formen (mehr oder minder naturwüchsig, alle zugleich aber auch Resultate historischen Prozesses), worin das Gemeinwesen die Subjekte in bestimmter objektiver Einheit mit ihren Produktionsbedingungen oder ein bestimmtes subjektives Dasein die Gemeinwesen selbst als Produktionsbedingungen unterstellt, entsprechen notwendig nur limitierter und prinzipiell limitierter Entwicklung der Produktivkräfte. Die Entwicklung der Produktivkräfte löst sie auf, und ihre Auflösung selbst ist eine Entwicklung der menschlichen Produktivkräfte. Es wird erst gearbeitet von gewisser Grundlage aus – erst naturwüchsig – dann historische Voraussetzung. Dann aber wird diese Grundlage oder Voraussetzung selbst aufgehoben oder gesetzt als eine verschwindende Voraussetzung, die zu eng geworden für die Entfaltung des progressiven Menschenpacks.

Soweit antikes Grundeigentum im modernen Parzelleneigentum wiedererscheint, gehört es selbst in die politische Ökonomie und kommen wir darauf im Abschnitt vom Grundeigentum.

||8| (Auf alles dies tiefer und ausführlicher zurückzukommen.)

Das, um das es sich uns hier zunächst handelt: Das Verhalten der Arbeit[404] zum Kapital oder zu den objektiven Bedingungen der Arbeit als Kapital setzt voraus historischen Prozeß, der die verschiednen Formen auflöst, in denen der Arbeiter Eigentümer ist oder der Eigentümer arbeitet. Also vor allem 1. Auflösen des Verhaltens zur Erde – Grund und Boden – als natürlicher Produktionsbedingung –, zu der er sich als seinem eignen unorganischen Dasein verhält; dem Laboratorium seiner Kräfte und der Domäne seines Willens. Alle Formen, worin dies Eigentum vorkommt, unterstellen ein Gemeinwesen, dessen Mitglieder, obgleich formelle Unterschiede zwischen ihnen sein mögen, als Mitglieder desselben Eigentümer sind. Die ursprüngliche Form dieses Eigentums ist daher selbst unmittelbares Gemeineigentum (orientalische Form, modifiziert im slawischen; bis zum Gegensatz entwickelt, aber doch noch als die geheime, wenn auch gegensätzliche Grundlage im antiken und germanischen Eigentum). 2. Auflösen der Verhältnisse, worin er als Eigentümer des Instruments erscheint. Wie die obige Form des Grundeigentums reales Gemeinwesen unterstellt, so dieses Eigentum des Arbeiters an Instrument eine besondre Form der Entwicklung der Manufakturarbeit als Handwerksarbeit; damit verknüpft das Zunft-Korporationswesen etc. (Das altorientalische Manufakturwesen kann schon unter 1. betrachtet werden.) Hier die Arbeit selbst noch halb künstlerisch, halb Selbstzweck etc. Meisterschaft. Kapitalist selbst noch Meister. Mit dem besondren Arbeitsgeschick auch der Besitz am Instrument gesichert etc. etc. Erblichkeit dann gewissermaßen der Arbeitsweise mit der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsinstrument. Mittelaltriges Städtewesen. Die Arbeit noch als seine eigne; bestimmte selbstgenügende Entwicklung einseitiger Fähigkeiten etc. 3. Einbegriffen in beidem, daß er die Konsumtionsmittel vor der Produktion im Besitz hat, nötig, um als Produzent – also während seiner Produktion, vor der Vollendung derselben – zu leben. Als Grundeigentümer erscheint er direkt mit dem nötigen Konsumtionsfonds versehn. Als Handwerksmeister hat er denselben ererbt, verdient, aufgespart, und als Handwerksbursch ist er erst Lehrling, wo er noch gar nicht als eigentlicher, selbständiger Arbeiter erscheint, sondern patriarchalisch teilt die Kost mit dem Meister. Als Gesell (wirklicher) ist eine gewisse Gemeinschaftlichkeit des vom Meister beseßnen Konsumtionsfonds. Ist er auch nicht das Eigentum des Gesellen, so doch durch die Gesetze der Zunft, ihr Herkommen etc. sein Mitbesitz wenigstens etc. (Weiter hierauf einzugehn.) 4. Auflösung anderseits ebensosehr der Verhältnisse, worin die Arbeiter selbst, die lebendigen Arbeitsvermögen selbst noch unmittelbar unter die objektiven Produktionsbedingungen gehören und als solche angeeignet werden – also Sklaven oder Leibeigne sind. Für das Kapital ist der Arbeiter keine Produktionsbedingung, sondern nur die Arbeit. Kann es sie durch Maschinen verrichten lassen oder[405] gar durch Wasser, Luft, tant mieux. Und es eignet sich nicht den Arbeiter an, sondern seine Arbeit – nicht unmittelbar, sondern vermittelt durch Austausch.

Dies sind nun auf der einen Seite historische Voraussetzungen, damit der Arbeiter als freier Arbeiter, als objektivloses, rein subjektives Arbeitsvermögen den objektiven Bedingungen der Produktion als seinem Nichteigentum, als fremdem Eigentum, als für sich seiendem Wert, als Kapital gegenüber gefunden wird. Andrerseits fragt es sich aber, welche Bedingungen sind nötig, damit er ein Kapital sich gegenüber findet?

{In der Formel des Kapitals, wo die lebendige Arbeit sich sowohl zum Rohmaterial wie zum Instrument, wie zu den während der Arbeit erforderlichen Lebensmitteln als negativ, Nicht-Eigentum verhält, ist d'abord Nicht-Grundeigentum eingeschlossen oder der Zustand negiert, wo das arbeitende Individuum sich zum Grund und Boden, der Erde, als seinem eignen verhält, i.e. als Eigentümer des Grund und Bodens arbeitet, produziert. Es verhält sich im besten Fall nicht nur als Arbeiter zum Grund und Boden, sondern als Eigentümer des Grund und Bodens zu sich selbst als arbeitendem Subjekt. Das Grund- und Bodeneigentum schließt der Potenz nach ein sowohl das Eigentum am Rohmaterial wie am Urinstrument, der Erde selbst, wie an den spontanen Früchten derselben. In der ursprünglichsten Form gesetzt heißt es, sich zur Erde als Eigner verhalten, in ihr Rohmaterial vorfinden, Instrument, und nicht durch die Arbeit, sondern durch die Erde selbstgeschaffne Lebensmittel. Dies Verhältnis schon reproduziert, erscheinen sekundäre Instrumente und durch die Arbeit selbstgeschaffne Erdfrüchte als eingeschlossen in das Grundeigentum in seinen primitiven Formen. Dieser historische Zustand also d'abord negiert als das vollere Eigentumsverhalten in dem Verhältnis des Arbeiters zu den Arbeitsbedingungen als Kapital. Dies ist historischer Zustand No. I, der in diesem Verhältnis negiert oder als historisch aufgelöst vorausgesetzt ist. Zweitens ||9| aber, wo das Eigentum an dem Instrument oder das Verhalten des Arbeiters zum Instrument als eignem, wo er als Eigentümer des Instruments arbeitet (was zugleich die Subsumtion des Instruments unter seine individuelle Arbeit voraussetzt, d.h. besondre bornierte Entwicklungsstufe der Produktivkraft der Arbeit voraussetzt), wo diese Form des Arbeiters als Eigentümer oder des arbeitenden Eigentümers schon als selbständige Form gesetzt ist, neben und außer dem Grundeigentum – die handwerksmäßige und städtische Entwicklung der Arbeit – nicht wie im ersten Fall als Akzident des Grundeigentums und subsumiert unter dasselbe – also auch das Rohmaterial[406] und die Lebensmittel erst vermittelt sind als Eigentum des Handwerkers, durch sein Handwerk vermittelt, durch sein Eigentum am Instrument – ist schon eine zweite historische Stufe vorausgesetzt neben und außer der ersten, die selbst schon bedeutend modifiziert erscheinen muß durch die Verselbständigung dieser zweiten Sorte von Eigentum oder von arbeitendem Eigentümer. Da das Instrument selbst schon Produkt der Arbeit, also das Element, welches das Eigentum konstituiert, schon als durch die Arbeit gesetzt ist, kann das Gemeinwesen hier nicht mehr in der naturwüchsigen Form erscheinen wie im ersten Fall – das Gemeinwesen, worauf diese Art des Eigentums begründet –, sondern als selbst schon produziertes, entstandnes, sekundäres durch den Arbeiter selbst produziertes Gemeinwesen. Es ist klar, daß, wo das Eigentum am Instrument das Verhalten zu den Produktionsbedingungen der Arbeit als Eigentum ist, in der wirklichen Arbeit das Instrument nur als Mittel der individuellen Arbeit erscheint; die Kunst, sich das Instrument wirklich anzueignen, es als Arbeitsmittel zu handhaben, als eine besondre Fertigkeit des Arbeiters erscheint, die ihn als Eigentümer des Instruments setzt. Kurz, der wesentliche Charakter des Zunft-Korporationswesens, der handwerksmäßigen Arbeit als ihr Subjekt, als Eigentümer konstituierend – ist aufzulösen in das Verhalten zum Produktionsinstrument – Arbeitsinstrument als Eigentum – im Unterschied zum Verhalten zur Erde, zum Grund und Boden (zum Rohstoff als solchen) als eignem. Daß das Verhalten zu diesem einen Moment der Produktionsbedingungen das arbeitende Subjekt als Eigentümer konstituiert, ihn zum arbeitenden Eigentümer macht, dieser historische Zustand No. II, der seiner Natur nach nur als Gegensatz oder, wenn man will, zugleich als Ergänzung des modifizierten ersten existieren kann – ebenfalls negiert in der ersten Formel des Kapitals.

Die dritte mögliche Form, sich als Eigentümer zu verhalten nur zu den Lebensmitteln, sie vorfinden als natürliche Bedingung des arbeitenden Subjekts, ohne weder zum Grund und Boden noch zum Instrument, also auch nicht der Arbeit selbst sich als eignen zu verhalten, ist au fond die Formel der Sklaverei und Leibeigenschaft, die ebenfalls negiert ist, als historisch aufgelöster Zustand gesetzt ist im Verhältnis des Arbeiters zu den Produktionsbedingungen als Kapital. Die Urformen des Eigentums lösen sich notwendig auf in das Verhältnis zu den verschiednen objektiven Momenten, die die Produktion bedingen, als eignen; sie bilden ebensowohl die ökonomische Grundlage verschiedner Formen des Gemeinwesens, wie sie ihrerseits bestimmte Formen des Gemeinwesens zur Voraussetzung haben. Diese Formen wesentlich modifiziert durch das Versetzen der Arbeit selbst unter die objektiven Produktionsbedingungen (Leibeigenschaft und Sklaverei), wodurch der[407] einfach affirmative Charakter aller unter No. I rangierenden Eigentumsformen verlorengeht und modifiziert wird. Sie enthalten alle die Sklaverei als Möglichkeit und daher als ihre eigne Aufhebung in sich. Was No. II angeht, wo die besondre Art der Arbeit – die Meisterschaft in derselben und dementsprechend das Eigentum am Arbeitsinstrument = Eigentum an den Produktionsbedingungen – so schließt es zwar Sklaverei und Leibeigenschaft aus; kann aber in der Form des Kastenwesens eine analoge negative Entwicklung erhalten.} {Die dritte Form des Eigentums an den Lebensmitteln – wenn sie nicht sich in Sklaverei und Leibeigenschaft auflöst – kann nicht enthalten Verhältnis des arbeitenden Individuums zu den Produktions- und daher Daseinsbedingungen; sie kann daher nur das Verhältnis des seines Grundeigentums verlustig gegangnen und noch nicht zu No. II Sorte des Eigentums fortgegangenen Mitglieds der ursprünglichen, auf Grundeigentum gegründeten Gemeinwesen sein, wie die römische Plebs zur Zeit der panes et circenses.} {Das Verhältnis der retainer zu ihrem Grundherrn oder der persönlichen Dienstleistung ist wesentlich verschieden. Denn sie bildet au fond nur Existenzweise des Grundeigentümers selbst, der nicht mehr arbeitet, sondern dessen Eigentum einschließt unter den Produktionsbedingungen die Arbeiter selbst als Leibeigne etc. Hier Herrschaftsverhältnis als wesentliches Verhältnis der Aneignung. Zum Tier, Boden etc. kann au fond kein Herrschaftsverhältnis stattfinden durch die Aneignung, obgleich das Tier dient. Die Aneignung fremden Willens ist Voraussetzung des Herrschaftsverhältnisses. Das Willenlose also, wie Tier z.B., kann zwar dienen, aber es macht den Eigner nicht zum Herren. Soviel sehn wir aber hier, wie Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis ebenfalls in diese Formel der Aneignung der Produktionsinstrumente gehören; und sie bilden notwendiges Ferment der Entwicklung und des Untergangs aller ursprünglichen Eigentumsverhältnisse und Produktionsverhältnisse, wie sie auch ihre Borniertheit ausdrücken. Allerdings werden sie im Kapital – in vermittelter Form – reproduziert und bilden so ebenfalls Ferment seiner Auflösung und sind Wappen seiner Borniertheit.}

||10| {»Die Befugnis, sich und die seinigen in der Not zu verkaufen, war ein leidiges allgemeines Recht; es galt im Norden wie bei den Griechen und in Asien: Die des Gläubigers den Schuldner, welcher mit der Zahlung ausblieb, zu seinem Knecht zu nehmen, und sich durch seine Arbeit oder durch Verkauf seiner Person, soweit es reichte, bezahlt zu machen, war fast ebenso ausgebreitet.« (Niebuhr. I, p. 600.)}

{Niebuhr sagt an einer Stelle, daß für die griechischen Schriftsteller, die in der augustäischen Zeit schrieben, die Schwierigkeit und das falsche Verständnis[408] des Verhältnisses zwischen Patriziern und Plebejern und ihre Verwechslung dieses Verhältnisses mit dem zwischen Patronen und Klienten daher, daß sie

»schrieben in einer Zeit, wo Reiche und Arme die einzig wahren Klassen der Bürger waren; wo der Dürftige, wie edel seine Herkunft sein mochte, einen Gönner bedurfte, und der Millionär, war er auch ein Freigelaßner, als Gönner gesucht ward. Von erblichen Verhältnissen der Anhänglichkeit kannten sie kaum noch eine Spur«, (I, 620.)}

{»In beiden Klassen« – Metöken und Freigelaßnen und ihren Nachkommen –»fanden sich die Handwerker, und zu dem Bürgerrecht, worauf diese beschränkt waren, ging der Plebejer über, welcher den Ackerbau aufgab. Auch sie entbehrten die Ehre gesetzlicher Innungen nicht; und ihre Zünfte waren so hochgeachtet, daß man Numa als ihren Stifter nannte: Sie waren 9: Pfeifer, Goldschmiede, Zimmerleute, Färber, Riemer, Gerber, Kupferschmiede, Töpfer, und die neunte Zunft der übrigen [Ge]werke insgemein. Welche von ihnen selbständige Pfahlbürger waren; Isopoliten, die sich keinem Patron aufgetragen – wenn es ein solches Recht gab; und Nachkommen von Hörigen, deren Band durch Aussterben des Geschlechts ihrer Patrone gelöst war; die sind ohne Zweifel dem Hader der Altbürger und der Gemeinde ebenso fremd gewesen wie die florentinischen Zünfte den Fehden der Geschlechter als Guelfen und Ghibellinen: Die Hörigen standen den Patriziern vielleicht noch sämtlich zu Gebot.« (I, 623).}

Auf der einen Seite werden historische Prozesse vorausgesetzt, die eine Masse Individuen einer Nation etc. in die Lage, wenn zunächst nicht von wirklichen freien Arbeitern versetzt haben, doch von solchen, die es dynamei sind, deren einziges Eigentum ihr Arbeitsvermögen und die Möglichkeit, es auszutauschen gegen vorhandne Werte; Individuen, denen alle objektiven Bedingungen der Produktion als fremdes Eigentum, als ihr Nicht-Eigentum gegenüberstehn, aber zugleich als Werte austauschbar, daher aneigenbar zu einem certain degree durch lebendige Arbeit. Solche historische Auflösungsprozesse sind sowohl Auflösung der Hörigkeitsverhältnisse, die den Arbeiter an Grund und Boden und den Herrn des Grund und Bodens fesseln, aber sein Eigentum an Lebensmitteln faktisch voraussetzen – dieses ist in Wahrheit sein Ablösungsprozeß von der Erde; Auflösung der Grundeigentumsverhältnisse, die ihn als yeoman konstituierten, freien arbeitenden kleinen Grundeigentümer oder Pächter (colonus), freien Bauern. {Die Auflösung der noch altern Formen von gemeinschaftlichem Eigentum und realem Gemeinwesen versteht sich von selbst}; Auflösung der Zunftverhältnisse, die sein Eigentum an dem Arbeitsinstrument voraussetzen und die Arbeit selbst, als handwerksmäßige bestimmte Geschicklichkeit, als Eigentum (nicht nur Quelle desselben); ebenso Auflösung der Klientelverhältnisse in den verschiednen Formen, worin Nicht-Eigentümer als Mitkonsumenten des Surplusproduce im Gefolge ihrer[409] Herren erscheinen und als Äquivalente die Livree ihres Herren tragen, an seinen Fehden teilnehmen, persönliche Dienstleistungen tun, eingebildete oder reale etc. In allen diesen Auflösungsprozessen wird sich bei genauerer Prüfung zeigen, daß Verhältnisse der Produktion aufgelöst werden, worin vorherrscht: Gebrauchswert, Produktion für den unmittelbaren GebrauchA4; der Tauschwert und die Produktion desselben das Vorherrschen der andren Form zur Voraussetzung hat; daher auch in allen diesen Verhältnissen Naturallieferungen und Naturaldienste über Geldzahlung und Geldleistung vorherrscht. Doch dies nur nebenbei. Es wird sich bei näherer Betrachtung ebenso finden, daß alle die aufgelösten Verhältnisse nur mit einem bestimmten Grad der Entwicklung der materiellen (und daher auch der geistigen) Produktivkräfte möglich waren.

Was uns zunächst hier angeht, ist dies: Der Auflösungsprozeß, der eine Masse Individuen einer Nation etc. in dynamei freie Lohnarbeiter – nur durch ihre Eigentumslosigkeit zur Arbeit und zum Verkauf ihrer Arbeit gezwungne Individuen – verwandelt, unterstellt auf der andren Seite, nicht, daß die bisherigen Einkommenquellen und zum Teil Eigentumsbedingungen dieser Individuen verschwunden sind, sondern umgekehrt, daß nur ihre Verwendung eine andre geworden, die Art ihres Daseins sich verwandelt hat, als freier fonds in andre Hände übergegangen oder auch zum Teil in denselben geblieben ist. Aber soviel ist klar: Derselbe Prozeß, der eine Menge Individuen von ihren bisherigen – d'une manière or d'une autre – affirmativen Beziehungen zu den objektiven Bedingungen der Arbeit geschieden, diese Beziehungen negiert und diese Individuen dadurch in freie Arbeiter verwandelt hat, derselbe Prozeß hat diese objektiven Bedingungen der Arbeit – Grund und Boden, Rohmaterial, Lebensmittel, Arbeitsinstrumente, Geld oder alles dies – dynamei, freigemacht von ihrem bisherigen Gebundensein an die nun von ihnen losgelösten Individuen. Sie sind noch vorhanden, aber in andrer Form vorhanden: als freier fonds, an dem alle alten politischen etc. relations ausgelöscht und die nur noch in der Form von Werten, an sich festhaltenden Werten, jenen losgelösten eigentumslosen Individuen gegenüberstehn. Derselbe Prozeß, der die Masse als freie Arbeiter den objektiven Arbeitsbedingungen gegenübergestellt, hat auch diese Bedingungen als ||11| Kapital den freien Arbeitern gegenübergestellt. Der historische Prozeß war die Scheidung bisher verbundner Elemente – sein Resultat ist daher nicht, daß eins der Elemente verschwindet, sondern, daß jedes derselben in negativer Beziehung[410] auf das andre erscheint – der freie Arbeiter (der Möglichkeit nach) auf der einen Seite, das Kapital (der Möglichkeit nach) auf der andren. Die Scheidung der objektiven Bedingungen von seiten der Klassen, die in freie Arbeiter verwandelt worden, muß ebensosehr als eine Verselbständigung dieser selben Bedingungen am entgegengesetzten Pol erscheinen.

Wenn das Verhältnis von Kapital und Lohnarbeit nicht als selbst schon maßgebend und übergreifend über das Ganze der Produktion betrachtet wird, {denn in diesem Fall ist das als Bedingung der Lohnarbeit vorausgesetzte Kapital ihr eignes Produkt und als Bedingung von ihr sich selbst vorausgesetzt, als Voraussetzung für sie selbst von ihr selbst geschaffen} sondern als historisch entstehend – d.h., wenn die ursprüngliche Verwandlung von Geld in Kapital betrachtet wird, der Austauschprozeß zwischen dem nur nach der dynamei existierenden Kapital auf der einen Seite mit den der dynamei [nach] existierenden freien Arbeitern auf der andren – so drängt sich natürlich die einfache Bemerkung auf, aus der die Ökonomen großes Wesen machen, daß die Seite, die als Kapital auftritt: im Besitz sein muß von Rohstoffen, Arbeitsinstrumenten und Lebensmitteln, damit der Arbeiter während der Produktion leben kann, bevor die Produktion vollendet ist. Es erscheint dies ferner so, daß eine Akkumulation – eine der Arbeit vorhergegangne und nicht aus ihr entsproßne Akkumulation – auf seiten des Kapitalisten vorgegangen sein muß, die ihn befähigt, den Arbeiter ans Werk zu setzen und wirksam zu erhalten, als lebendiges Arbeitsvermögen zu erhalten. {Sobald einmal das Kapital und Lohnarbeit als ihre eigne Voraussetzung gesetzt sind, als der Produktion selbst vorausgesetzte Basis, erscheint die Sache zunächst so, daß der Kapitalist außer dem Fonds von Rohmaterial und Arbeitsmitteln, nötig, damit der Arbeiter sich selbst reproduziert, die nötigen Lebensmittel schafft, i.e. die notwendige Arbeit realisiert, einen Fonds von Rohmaterial und Arbeitsmitteln besitzt, in dem der Arbeiter seine Surplusarbeit, d.h. den Profit des Kapitalisten verwirklicht. Bei fernerer Analyse gestaltet es sich so, daß der Arbeiter beständig einen doppelten Fonds für den Kapitalisten schafft oder in der Form des Kapitals schafft, wovon ein Teil die Bedingungen seiner eignen Existenz und der andre die Bedingungen der Existenz des Kapitals fortwährend erfüllt. Wie wir gesehn haben, ist im Surpluskapital – und Surpluskapital im Verhältnis zu seinem antediluvianischen Verhältnis zur Arbeit – ist alles reale, gegenwärtige Kapital, jedes Element desselben gleichmäßig als vergegenständlichte und vom Kapital angeeignete fremde Arbeit ohne Austausch, ohne dafür gereichtes Äquivalent angeeignet.} Diese von der Arbeit unabhängige, nicht gesetzte Tat[411] des Kapitals wird dann ferner aus dieser Geschichte seiner Entstehung verlegt in die Gegenwart, in ein Moment seiner Wirklichkeit und seines Wirksamseins, seiner Selbstformation verwandelt. Es wird daraus dann endlich abgeleitet das ewige Recht des Kapitals auf die Früchte fremder Arbeit, oder vielmehr seine Erwerbsweise wird aus den einfachen und »gerechten« Gesetzen des Austauschs von Äquivalenten entwickelt.

Der in der Form von Geld vorhandne Reichtum kann sich nur umsetzen gegen die objektiven Bedingungen der Arbeit, weil und wenn diese losgelöst sind von der Arbeit selbst. Daß zum Teil Geld aufgehäuft werden kann auf dem reinen Weg des Austauschs von Äquivalenten, haben wir gesehn; indes dies bildet eine so unbedeutende Quelle, daß es historisch nicht erwähnenswert – wenn vorausgesetzt wird, daß das Geld durch Austausch eigner Arbeit gewonnen. Es ist vielmehr durch Wucher – besonders auch gegen das Grundeigentum ausgeübten – und durch Kaufmannsgewinne aufgehäuftes mobiles Vermögen – Geldvermögen, das in Kapital im eigentlichen Sinn, industrielles Kapital verwandelt wird. Von beiden Formen werden wir weiter unten Gelegenheit haben, weiter zu sprechen – soweit sie – nicht als selbst Formen des Kapitals, sondern als frühere Vermögensformen erscheinen, als Voraussetzungen für das Kapital.

Es liegt in dem Begriff des Kapitals, wie wir gesehn haben – in seiner Entstehung, daß es vom Geld ausgeht und daher vom Vermögen, das in der Form des Geldes existiert. Es liegt ebensosehr darin, daß es als aus der Zirkulation herkommend, als Produkt der Zirkulation erscheint. Die Kapitalbildung geht daher nicht aus vom Grundeigentum (hier höchstens vom Pächter, soweit er Handelsmann mit Agrikulturprodukten ist); auch nicht von der Zunft; (obgleich an letztrem Punkt eine Möglichkeit), sondern vom Kaufmanns- und Wuchervermögen. Dies findet aber erst die Bedingungen vor, freie Arbeit zu kaufen, sobald diese durch historischen Prozeß losgelöst von ihren objektiven Existenzbedingungen. Es findet dann auch erst die Möglichkeit, diese Bedingungen selbst zu kaufen. Unter den Zunftbedingungen z.B. kann bloßes Geld, das nicht selbst zünftig ist, meisterschaftlich ist, nicht die Webstühle kaufen, um auf ihnen arbeiten zu lassen; vorgeschrieben, wie viele einer bearbeiten darf etc. Kurz, das Instrument selbst ist noch so verwachsen mit der lebendigen Arbeit selbst, als deren Domäne es erscheint, daß es nicht wahrhaft zirkuliert. Was das Geldvermögen befähigt, Kapital zu werden, ist das Vorfinden einerseits der freien Arbeiter; zweitens das Vorfinden der Lebensmittel und Materialien etc., die sonst d'une manière ou d'une autre Eigentum der nun objektivlos gewordnen Massen waren, als ebenfalls frei und verkäuflich. Die andre Bedingung der Arbeit aber – gewisse Kunstfertigkeit,[412] Instrument als Mittel der Arbeit etc. – ist in dieser Vorperiode oder ersten Periode des Kapitals von ihm vorgefunden, teils als Resultat des städtischen Zunftwesens, teils der häuslichen oder als Akzessorium am Landbau haftenden Industrie. Der historische Prozeß ist nicht das Resultat des Kapitals, sondern Voraussetzung für dasselbe. Durch ihn schiebt sich dann auch der Kapitalist als Zwischenperson (historisch) zwischen Grundeigentum oder zwischen Eigentum überhaupt und Arbeit. Von den gemütlichen Einbildungen, wonach der Kapitalist und der Arbeiter Assoziation schließen etc., ||12| weiß weder die Geschichte etwas noch findet sich davon eine Spur in der Begriffsentwicklung des Kapitals. Sporadisch kann sich die Manufaktur entwickeln lokal inmitten eines Rahmens, der noch ganz andrer Periode angehört, wie z.B. in den italienischen Städten neben den Zünften. Aber als allgemein beherrschende Form einer Epoche müssen die Bedingungen für das Kapital nicht nur lokal, sondern auf einer großen Stufenleiter entwickelt sein. (Es steht dem nicht im Weg, daß bei der Auflösung der Zünfte einzelne Zunftmeister sich in industrielle Kapitalisten verwandeln; indes ist der Kasus rar und so der Natur der Sache nach. Im ganzen geht das Zunftwesen unter, der Meister und der Gesell, wo der Kapitalist und der Arbeiter aufkommt.)

Es ist selbstverständlich – und zeigt sich bei näherem Eingehn in die geschichtliche Epoche, von der hier die Rede –, daß allerdings die Zeit der Auflösung der frühren Produktionsweisen und Weisen des Verhaltens des Arbeiters zu den objektiven Bedingungen der Arbeit – zugleich eine Zeit ist, wo einerseits das Geldvermögen schon zu einer gewissen Breite sich entwickelt hat, anderseits rasch wächst und sich ausdehnt durch dieselben Umstände, die jene Auflösung beschleunigen. Es selbst ist zugleich einer der Agenten jener Auflösung, wie jene Auflösung die Bedingung seiner Verwandlung in Kapital ist. Aber das bloße Dasein des Geldvermögens und selbst Gewinnung einer Art supremacy seinerseits reicht keineswegs dazu hin, daß jene Auflösung in Kapital geschehe. Sonst hätte das alte Rom, Byzanz etc. mit freier Arbeit und Kapital seine Geschichte geendet oder vielmehr eine neue Geschichte begonnen. Auch dort war die Auflösung der alten Eigentumsverhältnisse verknüpft mit Entwicklung des Geldvermögens – des Handels etc. Aber statt zur Industrie führte diese Auflösung in fact zur Herrschaft des Landes über die Stadt. – Die Urbildung des Kapitals geht nicht so vor sich, daß das Kapital aufhäufte, wie sich das vorgestellt wird, Lebensmittel und Arbeitsinstrumente und Rohstoffe, kurz, die vom Boden losgelösten und selbst schon mit menschlicher Arbeit verquickten objektiven Bedingungen der Arbeit.[413]

{Es ist auf den ersten Blick klar, welch abgeschmackter Zirkel es wäre, wenn einerseits die Arbeiter, die das Kapital ins Werk setzen muß, um als Kapital sich zu setzen, erst geschaffen werden müßten, ins Leben gerufen werden müßten durch seine Aufhäufung, auf sein Werde! warteten, während andrerseits es selbst unfähig wäre, aufzuhäufen ohne fremde Arbeit, höchstens seine eigne Arbeit aufhäufen könnte, d.h. also selbst existieren in der Form von Nicht-Kapital und Nicht-Geld, da die Arbeit vor der Existenz des Kapitals sich nur selbst verwerten kann in Formen, wie die der handwerksmäßigen Arbeit, der kleinen Agrikultur etc., kurz, lauter Formen, die nicht oder nur spärlich aufhäufen können; in Formen, die nur ein kleines surplus produce zulassen und dies zum großen Teil aufzehren. Überhaupt werden wir diese Vorstellung des Aufhäufens noch näher zu untersuchen haben.}

Nicht so, daß das Kapital die objektiven Bedingungen der Arbeit schafft. Sondern seine Urbildung geschieht einfach dadurch, daß der als Geldvermögen existierende Wert durch den historischen Prozeß der Auflösung der alten Produktionsweise befähigt wird, einerseits zu kaufen die objektiven Bedingungen der Arbeit, anderseits die lebendige Arbeit selbst gegen Geld von den freigewordnen Arbeitern einzutauschen. Alle diese Momente sind vorhanden; ihre Scheidung selbst ist ein historischer Prozeß, ein Auflösungsprozeß, und es ist dieser, der das Geld befähigt, sich in Kapital zu verwandeln. Das Geld selbst, soweit es mit bei der Geschichte tätig ist, ist es nur, insofern es selbst als ein höchst energisches Scheidungsmittel in diesen Prozeß eingreift und insofern zur Herstellung der gerupften, objektivlosen freien Arbeiter mitwirkt; sicher aber nicht dadurch, daß es für sie die objektiven Bedingungen ihrer Existenz schafft; sondern indem es ihre Trennung von denselben – ihre Eigentumslosigkeit – beschleunigen hilft. Wenn z.B. die großen englischen Grundeigentümer ihre retainers entließen, die mit ihnen das surplus produce des Landes aufzehrten; ferner ihre Pächter die kleinen Häusler verjagten etc., so war damit erstens eine Masse lebendiger Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt geworfen, eine Masse, die in doppeltem Sinn frei war, frei von den alten Klientel- oder Hörigkeitsverhältnissen und Dienstverhältnissen und zweitens frei von allem Hab und Gut und jeder objektiven, sachlichen Daseinsform, frei von allem Eigentum; auf den Verkauf ihres Arbeitsvermögens oder auf Bettel, Vagabundage und Raub als die einzige Erwerbsquelle angewiesen. Daß sie das letztere zuerst versuchten, von diesem Wege aber durch Galgen, Pranger, Peitsche auf den schmalen Weg zum Arbeitsmarkt getrieben wurden – wo also die Regierungen, f. i. Henry VII, VIII etc. als Bedingungen des historischen[414] Auflösungsprozesses und als Hersteller der Bedingungen für die Existenz des Kapitals erscheinen – ist geschichtlich konstatiert. Andrerseits die Lebensmittel etc., die die Grundeigentümer früher mit den retainers aufaßen, standen nun zur Disposition des Geldes, das sie kaufen wollte, um through their instrumentality Arbeit zu kaufen. Das Geld hatte diese Lebensmittel weder geschaffen noch aufgehäuft; sie waren da, wurden konsumiert und reproduziert, eh sie durch seine Vermittlung konsumiert und reproduziert wurden. Was sich geändert hatte, war nichts, als [daß] diese Lebensmittel jetzt auf den Austauschmarkt geworfen waren – getrennt waren von ihrem unmittelbaren Zusammenhang mit den Mäulern der retainers etc. und aus Gebrauchswerten in Tauschwerte verwandelt waren, so in die Domäne und die ||13| Oberherrlichkeit des Geldvermögens fielen.

Ebenso mit den Arbeitsinstrumenten. Weder erfand noch fabrizierte das Geldvermögen Spinnrad und Webstuhl. Aber losgelöst von ihremA5 Grund und Boden, gerieten Spinner und Weber mit ihren Stühlen und Rädern in die Botmäßigkeit des Geldvermögens etc. Eigen ist dem Kapital nichts als die Vereinigung der Massen von Händen und Instrumenten, die es vorfindet. Es agglomeriert sie unter seiner Botmäßigkeit. Das ist sein wirkliches Anhäufen; das Anhäufen von Arbeitern auf Punkten nebst ihren Instrumenten. Hiervon wird bei der sog. Anhäufung des Kapitals näher zu handeln sein. Das Geldvermögen – als Kaufmannsvermögen – hatte allerdings beschleunigen und auflösen helfen die alten Produktionsverhältnisse und es dem Grundeigentümer z.B., wie A. Smith schon hübsch entwickelt, möglich gemacht, sein Getreide, Vieh etc. auszutauschen gegen aus der Fremde gebrachte Gebrauchswerte, statt die von ihm selbst produzierten mit seinen retainers zu verprassen und seinen Reichtum zum großen Teil in der Masse seiner mitkonsumierenden retainers zu finden. Es hatte für ihn dem Tauschwert seiner Revenu eine höhere Bedeutung gegeben. Ebenso fand dies in bezug auf seine Pächter statt, die schon halb Kapitalisten waren, aber doch noch sehr verbrämte.

Die Entwicklung des Tauschwerts – begünstigt durch das in der Form des Kaufmannsstandes existierende Geld – löst die mehr auf den unmittelbaren Gebrauchswert gerichtete Produktion und die ihr entsprechenden Eigentumsformen – Verhältnisse der Arbeit zu ihren objektiven Bedingungen – auf und drängt so zur Herstellung des Arbeitsmarkts (wohl zu unterscheiden vom Sklavenmarkt). Indes auch diese Wirkung des Geldes nur möglich unter der Voraussetzung des städtischen Gewerbfleißes, der nicht auf Kapital und Lohnarbeit,[415] sondern auf Organisation der Arbeit in Zünfte etc. beruht. Die städtische Arbeit selbst hatte Produktionsmittel geschaffen, für die die Zünfte ebenso gênant wurden wie die alten Grundeigentumsverhältnisse einer verbesserten Agrikultur, die zum Teil selbst wieder Folge des größren Absatzes der Agrikulturprodukte an die Städte etc. Die andren Umstände, die z.B. im 16. Jahrhundert die Masse der umlaufenden Waren ebensosehr wie die des Geldes vermehrten, neue Bedürfnisse schufen und daher den Tauschwert der einheimischen Produkte erhöhten etc.. Preise steigerten etc., alles dies beförderte einerseits die Auflösung der alten Produktionsverhältnisse, beschleunigte die Loslösung des Arbeiters oder Nichtarbeiters, aber Arbeitsfähigen von den objektiven Bedingungen seiner Reproduktion und beförderte so die Verwandlung des Geldes in Kapital. Es kann daher nichts alberner sein, als diese Urbildung des Kapitals so aufzufassen, als habe es aufgehäuft und geschaffen die objektiven Bedingungen der Produktion – Lebensmittel, Rohmaterial, Instrumente – und sie dem davon entblößten Arbeiter angeboten. Vielmehr half das Geldvermögen zum Teil die Arbeitskräfte der arbeitsfähigen Individuen entblößen von diesen Bedingungen; zum Teil ging dieser Scheidungsprozeß ohne es voran. Als sie eine gewisse Höhe erreicht hatte, konnte das Geldvermögen sich als Mittler zwischen die so freigewordnen objektiven Bedingungen des Lebens und die freigewordnen, aber auch los und ledig gewordnen lebendigen Arbeitskräfte stellen und mit den einen die andren kaufen. Was aber nun die Bildung des Geldvermögens selbst angeht, vor seiner Verwandlung in Kapital, so gehört sie in die Vorgeschichte der bürgerlichen Ökonomie. Wucher, Handel, Städtewesen und mit ihnen aufkommender Fiskus spielen dabei Hauptrolle. Auch das Hoarden der Pächter, Bauern etc.; obgleich in minderem Grad. –

Es zeigt sich hier zugleich, wie die Entwicklung des Austauschs und des Tauschwerts, der überall durch Handel vermittelt ist oder dessen Vermittlung Handel genannt werden kann – das Geld erhält im Kaufmannsstand ebenso wie die Zirkulation im Handel selbständige Existenz –, mit sich führt sowohl die Auflösung der Eigentumsverhältnisse der Arbeit an ihren Existenzbedingungen auf der einen Seite als die selbst unter die objektiven Bedingungen der Produktion rangierte[n] Arbeit; lauter Verhältnisse, die ebensosehr ein Vorherrschen des Gebrauchswerts und der auf den unmittelbaren Gebrauch gerichteten Produktion wie eines unmittelbar selbst noch als Voraussetzung der Produktion vorhandnen realen Gemeinwesens ausdrücken. Die auf dem Tauschwert basierte Produktion und das auf dem Austausch dieser[416] Tauschwerte basierte Gemeinwesen – sosehr sie, wie wir im vorigen Kapitel vom Geld sahen – das Ansehn haben, das Eigentum als Ausfluß bloß der Arbeit zu setzen, das Privateigentum am Produkt der eignen Arbeit als Bedingung zu setzen – und die Arbeit als allgemeine Bedingung des Reichtums – unterstellt und produziert die Trennung der Arbeit von ihren objektiven Bedingungen. Dieser Austausch von Äquivalenten geht vor, ist nur die oberflächliche Schichte einer Produktion, die beruht auf der Aneignung fremder Arbeit ohne Austausch, aber unter dem Schein des Austauschs. Dieses System des Austauschs beruht auf dem Kapital als seiner Grundlage, und, wenn es getrennt von ihm betrachtet wird, wie es sich an der Oberfläche selbst zeigt, als selbständiges System, so ist dies bloßer Schein, aber ein notwendiger Schein. Es ist daher jetzt nicht länger zu verwundern, daß das System der Tauschwerte – Austausch von durch die Arbeit gemeßnen Äquivalenten – umschlägt oder vielmehr als seinen versteckten Hintergrund zeigt Aneignung fremder Arbeit ohne Austausch, völlige Trennung von Arbeit und Eigentum. Das Herrschen nämlich des Tauschwerts selbst und der Tauschwerte produzierenden Produktion unterstellt ||14| fremdes Arbeitsvermögen selbst als Tauschwert – d.h. Trennung des lebendigen Arbeitsvermögens von seinen objektiven Bedingungen; Verhalten zu denselben – oder zu seiner eignen Objektivität – als fremdem Eigentum; Verhalten zu denselben in einem Wort als Kapital. Nur in den Zeiten des Untergangs des Feudalwesens, wo es aber noch kämpft unter sich – so in England im 14. und ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, ist das goldne Zeitalter für die sich emanzipierende Arbeit. Damit die Arbeit sich wieder zu ihren objektiven Bedingungen als ihrem Eigentum verhalte, muß ein andres System an die Stelle des Systems des Privataustauschs treten, der, wie wir gesehn, Austausch von vergegenständlichter Arbeit gegen Arbeitsvermögen und darum Aneignung der lebendigen Arbeit ohne Austausch setzt.

Die Art, wie sich das Geld in Kapital verwandelt, zeigt sich oft historisch ganz einfach handgreiflich so, daß z.B. der Kaufmann mehre Weber und Spinner, die bisher Weben und Spinnen als ländliches Nebengewerb trieben, für sich arbeiten läßt und ihr Nebengewerb zum Haupterwerb für sie macht; dann aber ihrer sicher ist und sie in seine Botmäßigkeit als Lohnarbeiter gebracht hat. Sie dann von ihren Heimatstätten fortzuziehn und zu vereinen in ein Arbeitshaus, ist ein weitrer Schritt. Bei diesem einfachen Prozeß ist klar, daß er weder Rohmaterial noch Instrument, noch Lebensmittel für den Weber und Spinner vorbereitet hat. Alles, was er getan hat, ist, sie nach und nach auf eine Art Arbeit zu beschränken, wo sie abhängig vom Verkauf, vom Käufer werden, dem Kaufmann und schließlich nur noch für und durch ihn produzieren.[417] Er hat ursprünglich nur durch den Kauf ihres Produkts ihre Arbeit gekauft; sobald sie sich auf die Produktion dieses Tauschwerts beschränken und also unmittelbar Tauschwerte produzieren müssen, ihre Arbeit ganz gegen Geld austauschen müssen, um fortexistieren zu können, geraten sie in seine Botmäßigkeit, und zuletzt verschwindet auch der Schein, als ob sie ihm Produkte verkauften. Er kauft ihre Arbeit und nimmt ihnen das Eigentum erst am Produkt, bald auch am Instrument oder läßt es ihnen als Scheineigentum, um seine eignen Produktionskosten zu vermindern.

Die ursprünglichen historischen Formen, in denen das Kapital zuerst sporadisch oder lokal erscheint, neben den alten Produktionsweisen, aber sie nach und nach überall sprengend, ist die eigentliche Manufaktur (noch nicht Fabrik) einerseits; diese entspringt da, wo in Massen für die Ausfuhr produziert wird, für den auswärtigen Markt – also auf der Basis von großem See- und Landhandel, in ihren Empörten, wie in den italienischen Städten, Konstantinopel, den flandrischen, holländischen Städten, einigen spanischen, wie Barcelona etc. Die Manufaktur ergreift zunächst nicht das sog. städtische Gewerb – sondern das ländliche Nebengewerb, Spinnen und Weben, die Arbeit, die am wenigsten zünftiges Geschick, künstlerische Ausbildung verlangt. Außer jenen großen Emporien, wo sie die Basis eines auswärtigen Markts vorfindet, die Produktion also sozusagen naturwüchsig auf den Tauschwert gerichtet ist – also Manufakturen, die direkt mit der Schiffahrt zusammenhängen, Schiffsbau selbst etc. –, schlägt sie ihre ersten Wohnsitze nicht in den Städten auf, sondern auf dem Land, in nichtzünftigen Dörfern etc. Das ländliche Nebengewerb enthält die breite Basis der Manufaktur, während das städtische Gewerb hohen Fortschritt der Produktion verlangt, um fabrikmäßig betrieben werden zu können. Ebenso solche Produktionszweige – wie Glasfabriken, Metallfabriken, Holzsägereien etc., die von vornherein mehr Konzentration von Arbeitskräften verlangen; von vornherein mehr Naturkräfte verwerten, massenweise Produktion verlangen, ebenso Konzentration der Arbeitsmittel etc. Ebenso Papierfabriken etc. Anderseits das Aufkommen des Pächters und die Verwandlung der ackerbauenden Bevölkerung in freie Taglöhner. Obgleich diese Umwandlung auf dem Lande zuletzt sich in ihren letzten Konsequenzen und der reinsten Form durchsetzt, so beginnt sie auf ihm mit am frühsten. Die Alten, die nie über eigentlich städtischen Kunstfleiß hinauskamen, konnten daher nie zur großen Industrie kommen. Ihre erste Voraussetzung ist die Hereinziehung des Landes in seiner ganzen Breite in die Produktion nicht von Gebrauchswerten, sondern von Tauschwerten. Glasfabriken,[418] Papiermühlen, Eisenwerke etc. können nicht zünftig betrieben werden. Sie verlangen Produktion in Masse; Absatz an einem allgemeinen Markt; Geldvermögen auf seiten des Unternehmers – nicht als ob er die Bedingungen schaffe, weder die subjektiven noch die objektiven; aber unter den alten Eigentumsverhältnissen und Produktionsverhältnissen können diese Bedingungen nicht zusammengebracht werden. – Die Auflösung der Leibeigentumsverhältnisse, wie das Aufkommen der Manufaktur, verwandeln dann nach und nach alle Arbeitszweige in vom Kapital betriebne. – Die Städte selbst enthalten allerdings auch in dem unzünftigen Taglöhnertum, Handlangern etc. ein Element für die Bildung der eigentlichen Lohnarbeit. –

||15| Wenn wir so gesehn haben, daß die Verwandlung des Geldes in Kapital einen historischen Prozeß voraussetzt, der die objektiven Bedingungen der Arbeit losgeschieden hat, verselbständigt hat gegen den Arbeiter –, so ist es anderseits der Effekt des einmal entstandnen Kapitals und seines Prozesses, sich alle Produktion zu unterwerfen und überall die Scheidung zwischen Arbeit und Eigentum, zwischen der Arbeit und den objektiven Bedingungen der Arbeit zu entwickeln und durchzuführen. Es wird sich bei der weitern Entwicklung zeigen, wie das Kapital handwerksmäßige Arbeit, arbeitendes kleines Grundeigentum etc. und sich selbst vernichtet in den Formen, wo es nicht im Gegensatz zur Arbeit erscheint – im kleinen Kapital und den Mittelgattungen, Zwittergattungen zwischen den alten Produktionsweisen (oder wie sie sich auf Grundlage des Kapitals erneuert haben) und der klassischen, adäquaten Produktionsweise des Kapitals selbst.

Die einzige Aufhäufung, die bei der Entstehung des Kapitals vorausgesetzt ist, ist die von Geldvermögen, das, an und für sich betrachtet, durchaus unproduktiv ist, wie es nur aus der Zirkulation entspringt und nur ihr angehört. Einen innern Markt bildet sich das Kapital rasch dadurch, daß es alle ländlichen Nebengewerbe vernichtet, also für alle spinnt, webt, alle kleidet etc., kurz, die früher als unmittelbare Gebrauchswerte geschaffnen Waren in die Form von Tauschwerten bringt, ein Prozeß, der durch die Loslösung der Arbeiter vom Grund und Boden und dem Eigentum (sei es auch in höriger Form) an den Produktionsbedingungen sich von selbst ergibt. –

Bei dem städtischen Handwerk, obgleich es wesentlich auf Austausch beruht und Schöpfung von Tauschwerten, ist der unmittelbare, der Hauptzweck dieser Produktion Subsistenz als Handwerker, als Handwerksmeister, also Gebrauchswert; nicht Bereicherung, nicht Tauschwert als Tauschwert. Die Produktion ist daher überall einer vorausgesetzten Konsumtion, die Zufuhr der Nachfrage untergeordnet und erweitert sich nur langsam.

Die Produktion von Kapitalisten und Lohnarbeitern ist, also ein Hauptprodukt[419] des Verwertungsprozesses des Kapitals. Die gewöhnliche Ökonomie, die nur die produzierten Sachen im Auge hält, vergißt dies vollständig. Indem in diesem Prozeß die vergegenständlichte Arbeit zugleich als Nichtgegenständlichkeit des Arbeiters, als Gegenständlichkeit einer dem Arbeiter entgegengesetzten Subjektivität gesetzt ist, als Eigentum eines ihm fremden Willens, ist das Kapital notwendig zugleich Kapitalist, und der Gedanke von einigen Sozialisten, wir brauchten das Kapital, aber nicht die Kapitalisten, ist durchaus falsch. Im Begriff des Kapitals ist gesetzt, daß die objektiven Bedingungen der Arbeit – und diese sind ihr eignes Produkt – ihr gegenüber Persönlichkeit annehmen, oder was dasselbe ist, daß sie als Eigentum einer dem Arbeiter fremden Persönlichkeit gesetzt sind. Im Begriff des Kapitals ist der Kapitalist enthalten. Indes ist dieser Irrtum keineswegs größer als der z.B. aller Philologen, die von Kapital im Altertum sprechen, römischen, griechischen Kapitalisten. Es ist dies nur ein andrer Ausdruck dafür, daß die Arbeit in Rom und Griechenland frei war, was die Herrn schwerlich behaupten möchten. Daß wir jetzt die Plantagenbesitzer in Amerika nicht nur Kapitalisten nennen, sondern daß sie es sind, beruht darauf, daß sie als Anomalien innerhalb eines auf der freien Arbeit beruhenden Weltmarkts existieren. Wenn es sich vom Wort Kapital handelt, das bei den Alten nicht vorkommt {obgleich entsprechend für die principalis summa rei creditae archaia bei den Griechen}, so sind die noch wandernden Horden mit ihren Herden in den Steppen Hochasiens die größten Kapitalisten, da Kapital ursprünglich Vieh meint, weswegen noch der aus Mangel an Kapital in Südfrankreich häufig geschloßne Metairievertrag grad ausnahmsweis: Bail de bestes à cheptel. Will man sich auf schlechtes Latein einlassen, so wären unsere Kapitalisten oder Capitales Homines solche »qui debent censum de capite«.

Bei der Begriffsbestimmung des Kapitals finden sich Schwierigkeiten, die beim Geld nicht vorkommen; das Kapital ist wesentlich Kapitalist; gleichzeitig aber auch wieder als vom Kapitalist unterschiednes Element seines Bestehns oder d[ie] Produktion überhaupt Kapital. So werden wir weiter finden, daß sich unter Kapital vieles subsumiert, was seinem Begriff nach nicht hineinzugehören scheint. Kapital wird ausgeliehn z.B. Es wird aufgehäuft etc. In allen diesen Bezeichnungen scheint es bloße Sache zu sein und ganz mit der Materie, in der es besteht, zusammenzufallen. Doch dies und andres wird sich aufklären im Verlauf der Entwicklung. (Nebenbei noch als Spaß bemerkt: Der brave Adam Müller [, S. 226, 228], der alle figürlichen Redensarten sehr mystisch nimmt, hat auch von lebendigem Kapital im gemeinen Leben gehört im Gegensatz[420] zu totem und macht sich dies nun theosophisch zurecht. König Aethelstan konnte ihn darüber belehren:

»Reddam de meo proprio decimas Deo tam in Vivente Capitali (lebendem Vieh), quam in mortuis fructibusA6 terrae (toten Erdfrüchten).«)

Geld bleibt immer dieselbe Form in demselben Substrat und kann so leichter als bloße Sache aufgefaßt werden. Aber dasselbe, Ware, Geld etc. können Kapital vorstellen oder Revenu etc. Es ist so selbst den Ökonomen klar, daß Geld nichts Handgreifliches ist; sondern daß dieselbe Sache bald unter der Bestimmung Kapital, bald unter einer andren und entgegengesetzten Bestimmung subsumiert sein kann und danach Kapital ist oder nicht ist. Es ist offenbar so ein Verhältnis und kann nur ein Produktionsverhältnis sein.[421]


A1

in der Handschrift: Diese Einheit

A2

in der Handschrift: als

A3

in der Handschrift: seinem unorganischen

A4

in der Handschrift: Gebrauchswert

A5

in der Handschrift: seinem

A6

in der Handschrift: mortis fructuis

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1983, Band 42.
Auszug aus den ökonomischen Manuskripten der Jahre 1857/58, die erstmals 1939 unter dem Titel »Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie« veröffentlicht wurden (Moskau 1939). – Die eckigen Klammern bei Marx wurden durch geschweifte Klammern ersetzt.
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