§ 58. II. Herbarts praktische Philosophie und Pädagogik. Die Herbartsche Schule.

4. Praktische Philosophie.

[336] a) Ethik = Ästhetik. Wie Kant, so will auch Herbart die praktische Philosophie streng von der theoretischen scheiden: die letztere handle von der Realität der Dinge, die erstere von ihrer Wertschätzung. Wie Kant, kommt es auch ihm zunächst auf die Form, nicht auf den Inhalt des Willens an. Und wie Kant bekämpft er den Eudämonismus. Weiter geht die Übereinstimmung nicht. Denn Herbarts Ethik oder, wie er statt dessen lieber sagt, »praktische Philosophie« ist ihm ein Teil der – Ästhetik. Sie will nicht Güter- noch Pflichten- noch Tugendlehre sein, sondern, seiner psychologischen Grundrichtung entsprechend, Lehre vom sittlichen Geschmack, der sich in der Beurteilung der menschlichen Handlungen äußert. Jenen drei ersten Auffassungen der Ethik haftet nach Herbart der gemeinsame Fehler an, daß sie den Willen zu seinem eigenen Regulativ machen; dabei komme aber immer nur ein Wollen, keine Würde desselben heraus. Es komme vielmehr auf das Urteilen über die Beschaffenheit des Willens an. Menschliches Wollen und Handeln errege fortgesetzt und unwillkürlich menschlichen Beifall oder Tadel. Aufgabe der Ethik als der wahren Geschmackslehre oder Ästhetik sei daher: »die Aufstellung dessen, was gefällt oder mißfällt, in den einfachsten Ausdrücken«. Wie wird aber nun das Gleichgültige zum Gefallenden oder Mißfallenden? Zu dem Ende braucht die praktische Philosophie »nichts anderes als gewisse Zeichnungen eines solchen und solchen Wollens zu liefern, damit bei den Zuschauern über einiges Wollen ein unwillkürlicher Beifall, über anderes ein unwillkürliches Mißfallen rege werde«. Es gibt ein reines, d.h. willenloses, klares und bestimmtes Geschmacksurteil. Nach dessen Möglichkeit hat die Philosophie nicht weiter zu fragen, sondern nur nach seinen Voraussetzungen. Die Grundvoraussetzung aber ist die, daß das beurteilte Wollen niemals vereinzelt, sondern immer Glied eines Verhältnisses ist. Die Ästhetik soll nichts weiter tun als »uns in die Auffassung der gesamten einfachen Verhältnisse versetzen«, die bei »vollendetem« Vorstellen Beifall oder Mißfallen erzeugen. Das sittliche Urteil steht in dieser Beziehung auf derselben Stufe mit dem Urteile über Ton- und Farbenverhältnisse – der Generalbaß wird daher[336] als »das einzige richtige Vorbild für eine echte Ästhetik« bezeichnet –, nur daß eben hier Willensverhältnisse den Stoff zum Urteil bieten. Zwar will auch Herbart den gebietenden Willen »als unstreitiges Faktum zugrunde legen«, aber dessen Autorität, wenn man von einer solchen sprechen wolle, beruhe doch nur auf den »willenlosen, ursprünglichen Wertbestimmungen«, einem »willenlosen Vorziehen oder Verwerfen«.

b) Die ursprünglichen und die abgeleiteten Ideen. Solcher einfachen Willensverhältnisse oder »praktischer Ideen« gibt es nun fünf. Die erste und allgemeinste, 1. die der inneren Freiheit, drückt das Verhältnis zwischen dem vorbildenden Geschmack und dem nachbildenden Willen, also die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung zwischen dem Willen und sittlichen Urteil (Gewissen) des Handelnden aus. Sie ist daher Grundlage und Voraussetzung für die vier folgenden. 2. Die Idee der Vollkommenheit entsteht, wenn verschiedene Strebungen desselben Subjekts sich ihrer Größe nach miteinander messen; das Stärkere gefällt neben dem Schwächeren, das Gesammelte neben dem Zerstreuten usw. Auch sie ist sonach rein formal und empfängt ihren Inhalt erst von den drei übrigen. 3. Die Idee des Wohlwollens oder der Güte macht die Befriedigung fremden Wollens zum Gegenstand des eigenen Willens. Sie zeigt sich am liebsten in weiblicher Gestalt, »vielleicht, weil zum männlichen Handeln doch noch etwas mehr gehört als sie«. »Der Natur mag Vollkommenheit, der Weltseele innere Freiheit zugeschrieben werden, Gott allein ist gut.« 4. Die Idee des Rechts entsteht durch das absichtslose, aber naturgemäße Zusammentreffen mehrerer wirklicher Willen in Beziehung auf einen äußeren Gegenstand. Da nun der Streit mißfällt, so sollen sich, um ihn zu verhüten, die verschiedenen Willen der allgemeinen Rechtsregel unterwerfen. Endlich 5. die Idee der Billigkeit oder Vergeltung vergleicht die Lage vor der (absichtlichen) Tat mit dem durch sie gestörten Gleichgewicht und fordert die gebührende Vergeltung für diese Störung.

Aus diesen fünf ursprünglichen folgen die fünf abgeleiteten Ideen, welche die individuelle Ethik zur sozialen erweitern. 1. Zuerst entwickelt sich nach Herbart unter einer Menge wollender Wesen die Idee einer Rechtsgesellschaft (vgl. oben 4). 2. Mit dem Prinzip der Vergeltung (5) tritt die des Lohnsystems hinzu. 3. Aus dem Grundsatz des Wohlwollens (3) wird[337] die Idee des Verwaltungssystems abgeleitet, das die »größte mögliche Summe des Wohlseins« zu schaffen bezweckt. 4. Die Sorge, der Idee der Vollkommenheit (2) zu entsprechen, wird zu einem Kultursystem führen, und endlich 5. die »gemeinschaftliche Folgsamkeit gegen gemeinschaftliche Einsicht« zu der »inneren Freiheit (1) mehrerer, die nur ein einziges Gemüt zu haben scheinen«, d.h. der beseelten Gesellschaft. Eine solche sollte vielleicht jeder Staat werden, – aber »das kümmert uns hier nicht; den Staat charakterisiert seine zwingende Macht, die Ideen sind ohne Macht«! übrigens sollen diese »gesellschaftlichen« Ideen auch für jede kleinere und kleinste Verbindung bis zur häuslichen herab Geltung besitzen.

c) Anwendungen. Es würde zu weit führen, die Anwendungen, die Herbart von diesen seinen ethisch-ästhetischen Ideen macht, näher zu verfolgen. Der Wert seiner Ethik besteht, wie der Leser an Vorstehendem gemerkt haben wird, mehr in psychologischer Zergliederung und anregenden Einzelgedanken als in prinzipieller Grundlegung. Etwas besonders Fruchtbares bieten daher weder seine Gedanken vom Staate noch seine ziemlich farblose Religionsphilosophie. Das Wesen des ersteren erblickt unser stets psychologisch gerichteter Philosoph in dem Gleichgewicht der sozialen Kräfte. Der »Statik und Mechanik« des Geistes entspricht auch eine solche des Staates. Er soll weniger rechtliche Anforderungen erfüllen, als psychologische Notwendigkeiten berechnen, und sich hüten »zu künsteln«. Gute Sitten und eine gute Regierung, der man sein Vertrauen schenken und dabei »dankbar zum Himmel blicken soll«, dünken diesem konservativen Denker weit wertvoller als »abstrakte Rechtsformen« und verfassungsmäßige Garantien. Der religiöse Glaube gründet sich zunächst auf die teleologische Betrachtung der Natur, die freilich keinen wissenschaftlich zwingenden Beweis für das Dasein eines allmächtigen und allweisen Wesens liefern kann. Dafür tritt ein unverlierbares praktisches Bedürfnis ein, das uns zu der Annahme eines »vortrefflichsten« Wesens, d.h. eines vollkommenen, gerechten und gütigen Gottes treibt. Im ganzen hat Herbart die Probleme der von ihm nirgends im Zusammenhang behandelten Religionsphilosophie offen gelassen, sodaß sich auf dem Boden seiner Lehre sowohl entschiedene Rationalisten wie Positiv-Kirchliche zusammenfanden. Er selbst hielt am kirchlichen Bekenntnis fest, hielt sich jedoch von[338] den religiösen Kämpfen der Zeit in seiner vorsichtig zurückhaltenden Weise durchaus fern. Noch weniger hat er das Feld der Ästhetik im engeren Sinne (Lehre vom Schönen) angebaut; die Musiktheorie schwebt ihm hier als Ideal einer Kunstlehre überhaupt vor. Diese Lücke haben auch von seinen Schülern nur einzelne, wie Zimmermann in Wien, auszufüllen versucht.

Um so erfolgreicher war er auf dem eigentlich von ihm zuerst in ein System gebrachten Gebiete der


5. Pädagogik.

Von ihr gehören freilich in eine Geschichte der Philosophie nur die grundlegenden Prinzipien; von den meisten Philosophiehistorikern wird sie entweder überhaupt nicht behandelt oder nur flüchtig gestreift. Pädagogik gründet sich auf Ethik und Psychologie. Jene zeigt das Ziel; diese Weg, Mittel und Hindernisse. Aber tatsächlich ist der Anteil, welchen Herbart der Ethik an dieser Begründung zuweist, ziemlich dürftig. Er beschränkt sich in der Hauptsache darauf, daß – und auch noch nicht einmal überall – als »das Ganze des pädagogischen Zwecks« Tugend, d.h. die »in einer Person zur beharrlichen Wirkung gediehene« innere Freiheit, das »richtige Verhältnis von Einsicht und Wille« bezeichnet wird, wenn auch natürlich die übrigen Ideen gelegentlich »durchlaufen« werden. So fällt denn die nahezu alleinige Begründung der Pädagogik der Psychologie zu, der ja auch der pädagogische »Grundbegriff«, die Bildsamkeit des Zöglings, angehört.

Die Erziehungsaufgabe zerfällt in drei Hauptstücke: 1. Regierung, 2. Unterricht, 3. Zucht, d. i. Willens oder Charakterbildung. Die »Regierung« will eigentlich bloß durch »Disziplin« und »Gewöhnung« die Vorbedingung zu den beiden übrigen; die äußere Ordnung schaffen, die Autorität des Erziehers und den Gehorsam des Zöglings sichern, geht also genau genommen in der »Zucht« auf. »Unterricht« und »Zucht« aber werden nicht klar genug voneinander geschieden, sondern vielfach vermischt; es wird das auch heute noch viel gemißbrauchte Schlagwort vom »Erziehenden Unterricht« geprägt. Einerseits wird der Unterricht einseitig in den Dienst der Zucht gestellt, anderseits soll dem Erzieher die Bildung des »Gedankenkreises«, d.h. bestimmter Vorstellungsmassen, »alles« sein. »Nur aus Gedanken werden Empfindungen und daraus Grundsätze und Handlungsweisen.« Der sittliche[339] Charakter beruht eben auf der harmonischen Ausbildung des Menschen, und diese auf der »gleichschwebenden Vielseitigkeit des Interesse«, das nicht in »einseitig« empirisches, spekulatives, ästhetisches, sympathetisches, gesellschaftliches oder religiöses Interesse ausarten darf, also dem Eklektizismus freiesten Spielraum gewährt. Von den sozialen Ideen eines Pestalozzi blieb Herbarts rein individualistische und intellektualistische Erziehungslehre unberührt. Trotz solcher prinzipieller Schwächen61 hat Herbart sich durch seine pädagogischen Schriften unleugbar große, wenn auch öfters allzu eifrig gepriesene, Verdienste um die pädagogische Theorie und Praxis erworben, und sein heute noch wirksamer Einfluß beruht weit mehr als auf seiner kaum mehr verteidigten allgemeinen Philosophie, auf dieser Seite seiner Tätigkeit, die von seinen Anhängern und Nachfolgern weiter gebildet worden ist.


6. Die Herbartsche Schule.

Herbarts Lehre blieb anfangs neben der in ihrem höchsten Flor stehenden Hegelschen fast unbeachtet, bis sie durch Drobisch in Leipzig (s. u.) um 1830 zuerst in weitere Kreise getragen wurde und, nach Hegels Tode und dem Zerfall seiner Schule, eine immer zahlreichere Anhängerschaft, namentlich an der Universität Leipzig und in Österreich, gewann, die sich bald zur förmlichen Schule ausbildete. Die metaphysisch-mathematische Begründung freilich ist von den meisten seiner Anhänger jetzt fallen gelassen; dafür erfreuen sich seine Psychologie und noch mehr ihre pädagogische Anwendung mit gewissen, verhältnismäßig geringen Umbildungen noch heute, namentlich auf den Seminaren für Volksschullehrer, starken Ansehens.

Zu den ältesten Herbartianern gehören die bereits genannten Leipziger Professoren Drobisch (1802 – 1896, von 1826 – 1896, also 70 Jahre Professor in Leipzig), Verfasser verbreiteter Lehrbücher über formale Logik,[340] empirische Psychologie und Religionsphilosophie, und G. Hartenstein (1808 – 1890, von 1839 – 1859 gleichfalls in Leipzig), der Herausgeber von Kant und Herbart, sowie der österreichische Philosoph und Unterrichtsminister F. Exner (1802 – 1853). Um den Entwicklungsgang der deutschen Philosophie erwarben sich diese Männer ein Verdienst durch ihren nachdrücklichen Hinweis auf die Erfahrungswissenschaften gegenüber der spekulativen Verstiegenheit der meisten Hegelianer. Von späteren Herbartianern nennen wir die Psychologen Volkmann (1822 – 1877, Lehrbuch der Psychologie 1856, 4. Aufl. 1894 f.), Nahlowsky (1812 – 1885, Das Gefühlsleben 1862, 3. Aufl. 1907, Allgemeine Ethik 1870, 3. Aufl. 1903), den besonders hervorragenden, früh verstorbenen Theodor Waitz (1821 – 1864, Anthropologie der Naturvölker 1859 ff.), der sich in seinem Lehrbuch der Psychologie als Naturwissenschaft (1849) freilich schon stark von den Herbartschen Grundlagen entfernte und auf eine physiologische Grundlage seiner psychologischen Grundwissenschaft hinsteuerte; ferner den ebenfalls (von Dorpat) nach Leipzig gezogenen L. Strümpell (1812 – 1899); die Theologen Thilo (1813 – 1894), Allihn (1812 – 1885) und Flügel (1842 – 1914); den als Plato- und Aristoteleskenner verdienten Philologen H. Bonitz (1815 – 1888), den Ästhetiker R. Zimmermann in Wien (1824 – 1898), den später in das Lager der Neuscholastik übergegangenen Prager O. Willmann (geb. 1839); die Schulmänner Dörpfeld, Kern, Stoy und Ziller, von denen ersterer, obwohl selbst konfessionell, die »freie Schulgemeinde auf dem Boden der freien Kirche im freien Staate« (1863) auf Grund des Familienprinzips und des Prinzips der Gewissensfreiheit forderte, während die beiden letzteren, die Orthodoxesten der Herbartschen Schule, die Lehre des Meisters am systematischsten, aber auch dogmatischsten ausgebaut haben (Kulturstufen, Konzentrations-, Gesinnungsunterricht).

Ein eigenes Organ gründete sich die Schule 1860 in der von Allihn und Ziller redigierten Zeitschrift für exakte Philosophie im Sinne des neueren (sc. Herbartschen) philosophischen Realismus, die nach 15 jährigem Bestehen einging, aber 1883 zu neuem Leben erwachte (bis 1896, von Flügel geleitet). Seit 1894 wird der pädagogische Herbartianismus durch die unter der Redaktion von W. Rein (geb. 1847) stehende Zeitschrift für Philosophie und Pädagogik vertreten. Rein, Professor der Pädagogik in[341] Jena, gibt auch das Enzyklopädische Handbuch für Pädagogik heraus.

Eine Abzweigung der Herbartschen Schule bildete die von M. Lazarus (1824 – 1903) und H. Steinthal (1823 bis 1899) von 1860 – 1890 geleitete Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft, welche sich um die Erforschung der Elemente und Gesetze der Sprache und des Völkerlebens auf psychologischer Grundlage verdient gemacht hat. Über Lazarus, der mit Herbart die Psychologie als die philosophische Grundwissenschaft betrachtet, dann aber eigene Wege eingeschlagen hat, vgl. A. Leicht, Lazarus der Begründer der Völkerpsychologie, Leipzig 1904. Steinthai hat außer seinen sprachwissenschaftlichen Werken (vgl. § 78, 8) auch eine Allgemeine Ethik (1885) geschrieben. Von dieser Richtung ging auch Steinthals Schüler G. Glogau in Kiel (1844 – 1895) aus, der später eine eigene, von christlichen und platonischen Elementen durchtränkte Metaphysik entwickelte (Abriß der philosophischen Grundwissenschaften, 2 Bände, 1880 – 1888) und noch heute einen Kreis von vorzugsweise theologischen Anhängern zählt.

Als verwandt mit Herbart kann auch die eigenartige Lehre des deutschschreibenden Russen und idealistischen Denkers A. Spir (1837 – 90, Denken und Wirklichkeit 1873, Gesammelte Werke, Leipzig 1908) betrachtet werden.

Quelle:
Karl Vorländer: Geschichte der Philosophie. Band 2, Leipzig 51919, S. 336-342.
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