§ 1. Die Entstehung des rationalen Staates.[815] 87

Staat im Sinne des rationalen Staates hat es nur im Okzident gegeben.


Der ständige friedliche und kriegerische Kampf konkurrierender Nationalstaaten um die Macht schuf dem neuzeitlich-abendländischen Kapitalismus die größten Chancen. Der einzelne Staat mußte um das freizügige Kapital konkurrieren, das ihm die Bedingungen vorschrieb, unter denen es ihm zur Macht verhelfen wollte. Aus dem notgedrungenen Bündnis des nationalen Staates mit dem Kapital ging der nationale Bürgerstand hervor, die Bourgeoisie im modernen Sinn des Wortes. Der geschlossene nationale Staat also ist es, der dem Kapitalismus die Chancen des Fortbestehens gewährleistet; solange er nicht einem Weltreich Platz macht, wird also auch der Kapitalismus dauern88.

Im chinesischen Ancien Régime89 saß über der ungebrochenen Macht der Sippen, Gilden und Zünfte eine dünne Schicht sogenannter Beamter, der Mandarinen. Der Mandarin ist in erster Linie ein humanistisch gebildeter Literat, der eine Pfründe besitzt, selbst aber nicht im geringsten für die Verwaltung geschult ist, keine Jurisprudenz kennt, sondern vor allem Kalligraph ist, Verse machen kann, die Jahrtausende alte Literatur der Chinesen kennt und sie zu interpretieren imstande ist. Auf politische Leistungen wird bei ihm kein Gewicht gelegt. Ein solcher Beamter verwaltet nicht selbst; die Verwaltung liegt vielmehr in den Händen der Kanzleibeamten. Der Mandarin wird von Ort zu Ort versetzt, damit er nicht in seinem Verwaltungsbezirk Fuß faßt; er darf sogar in seiner Heimatprovinz nicht angestellt werden. Da er nie den Dialekt seiner Provinz versteht, kann er mit dem Publikum nicht verkehren. Ein Staat mit solchen Beamten ist etwas anderes als ein okzidentaler Staat. In Wirklichkeit beruht hier alles auf der magischen Vorstellung, daß die Tugend des Kaisers und der Beamten, d.h. ihre Vollkommenheit in literarischer Bildung, in normalen Zeiten alles in Ordnung hält. Tritt aber Dürre ein oder sonst ein unangenehmes Ereignis, so ergeht ein Edikt, daß die Prüfungen im Versemachen verschärft oder die Prozesse beschleunigt werden, weil sonst die Geister in Aufregung geraten. Das Reich ist ein Agrarstaat. Daher ist die Macht der bäuerlichen Sippen, auf denen neun Zehntel der Wirtschaft beruht und neben denen noch Gilden und Zunftverbände stehen, völlig ungebrochen. Im wesentlichen ist alles sich selbst überlassen. Die Beamten regieren nicht, sondern greifen nur bei Unruhen und unangenehmen Zwischenfällen ein.


Anders der rationale Staat, in dem allein der moderne Kapitalismus gedeihen kann. Er beruht auf dem Fachbeamtentum und dem rationalen Recht.

Zur Verwaltung durch ein Fachbeamtentum an Stelle eines humanistisch gebildeten ist der chinesische Staat schon im 7. und 11. Jahrhundert übergegangen. Aber nur vorübergehend ließ sie sich durchsetzen; dann trat die übliche Mondfinsternis ein, und die ganze Sache wurde wieder umgeworfen. Daß etwa die chinesische Volksseele das Fachbeamtentum nicht ertragen hätte, kann im Ernst nicht behauptet werden. Sein Aufkommen (und damit das des rationalen Staates) wurde vielmehr durch die Ungebrochenheit der Magie verhindert. Daher konnten auch niemals die[815] Sippenverbände gesprengt werden, wie das im Okzident durch die städtische Entwicklung und [durch] das Christentum geschehen ist.

Das rationale Recht des modernen okzidentalen Staates, nach welchem das fachmännisch gebildete Beamtentum entscheidet, stammt nach der formalen Seite, nicht dem Inhalt nach, aus dem römischen Recht. Dieses ist zunächst ein Produkt des römischen Stadtstaates, der niemals im Sinn der griechischen Stadt die Demokratie und damit deren Justiz zur Herrschaft hat kommen sehen. Ein griechisches Heliastengericht übte Kadijustiz; die Parteien wirkten durch Pathos, Tränen und Beschimpfungen des Gegners auf die Richter. Dieses Verfahren hat man, wie Ciceros Reden zeigen, auch in Rom im politischen Prozeß gekannt, nicht aber im Zivilprozeß, wo der Prätor einen iudex einsetzte, dem er strenge Weisungen für die Voraussetzungen der Verurteilung des Beklagten oder der Abweisung der Klage gab. In dieses rationale Recht hat dann unter Justinian die byzantinische Bürokratie Ordnung gebracht, aus dem natürlichen Interesse der Beamten, ein systematisiertes, endgültig fixiertes und daher leichter lehrbares Recht zu besitzen. Mit dem Zerfall des römischen Reiches im Westen kam das Recht in die Hände der italienischen Notare. Sie, und sekundär die Universitäten, haben die Wiedererweckung des römischen Rechts auf dem Gewissen. Die Notare behielten die alten Kontraktformeln des römischen Rechtes bei und gestalteten sie den Zeitbedürfnissen entsprechend um; neben ihnen bildete sich an den Universitäten eine systematische Rechtslehre aus. Das Entscheidende an der Entwicklung war aber doch die Rationalisierung des Prozesses. Wie alle primitiven Prozesse war auch der altgermanische ein streng formales Verfahren. Die Partei, welche auch nur ein Wort der Formel falsch aussprach, verlor, weil die Formel zauberische Bedeutung hatte und man magische Nachteile befürchtete. Der magische Formalismus des germanischen Prozesses paßte zum Formalismus des römischen Rechtes und wurde in römisch-rechtlichen umgedeutet. Dabei wirkte zunächst das französische Königtum durch die Schaffung des Institutes der Fürsprecher (Advokaten) mit, deren Aufgabe es vor allem war, die gerichtlichen Formeln richtig auszusprechen; dann aber besonders das kanonische Recht. Die großartige Verwaltungsorganisation der Kirche bedurfte für ihre disziplinären Zwecke gegenüber den Laien und für ihre eigene innere Disziplin fester Formen. Sie konnte sich mit dem germanischen Gottesurteil ebensowenig befreunden, wie es das Bürgertum vermochte. Wie dieses sich nicht darauf einlassen konnte, handelsrechtliche Ansprüche durch eine Kampfansage entschieden zu sehen, und sich daher überall die Freiheit vom Zwang zum gerichtlichen Zweikampf und vom Gottesurteil überhaupt verbriefen ließ, hat auch die Kirche, nachdem sie in ihrer Haltung anfangs geschwankt hatte, schließlich die Ansicht vertreten, daß derartige Prozeßmittel heidnisch und daher nicht zu dulden seien und hat den kanonischen Prozeß, soweit als nur möglich, rational ausgestaltet. Diese doppelte Rationalisierung des Prozesses von weltlicher und geistlicher Seite her hat sich über die gesamte abendländische Welt erstreckt.

Man hat in der Rezeption des römischen Rechtes (v. Below, Die Ursachen der Rezeption) den Grund, wie für den Untergang des Bauernstandes, so auch für die Entstehung des Kapitalismus, sehen wollen. Allerdings hat es Fälle gegeben, wo die Anwendung römisch-rechtlicher Grundsätze den Bauern nachteilig war; z.B. bedeutete die Umdeutung der alten Markgenossenschaftsrechte in Servituten, daß, wer als Obermärker der Markgenossenschaft vorstand, als Eigentümer im römischen Sinne galt, und daß der Besitz der Markgenossen mit Servituten belastet wurde. Andererseits hat aber in Frankreich das Königtum gerade durch seine am römischen Recht geschulten Legisten den Grundherren das Bauernlegen außerordentlich schwer gemacht. Ebensowenig ist das römische Recht schlechthin der Entstehungsgrund des Kapitalismus gewesen. England, die Heimat des Kapitalismus, hat das römische Recht niemals rezipiert, weil in Verbindung mit dem Königsgericht ein Advokatenstand existierte, der nicht an die nationalen Rechtsinstitute tasten ließ. Er beherrschte die Rechtslehre, aus seiner Mitte gingen (und gehen noch) die Richter hervor, und[816] er verhinderte deshalb, daß auf den englischen Universitäten römisches Recht gelehrt wurde, damit nicht Persönlichkeiten, die nicht aus seinen Reihen stammten, auf die Richterstühle gelangten.

Auch stammen sämtliche charakteristischen Institute des modernen Kapitalismus von anderwärts als dem römischen Recht: der Rentenbrief (die Schuldverschreibung und Kriegsanleihe) aus dem mittelalterlichen Recht, wobei germanische Rechtsgedanken mitgewirkt haben; ebenso stammt die Aktie aus dem mittelalterlichen und modernen Recht, der Antike war sie unbekannt; desgleichen der Wechsel, an dessen Ausbildung arabisches, italienisches, deutsches und englisches Recht gearbeitet haben; auch die Handelsgesellschaft ist ein Produkt des Mittelalters, der Antike ist nur die Kommendaunternehmung geläufig; ebenso sind die Hypothek mit Grundbuchsicherung und Pfandbrief sowie die Stellvertretung mittelalterlicher, nicht antiker Herkunft. Entscheidend wurde die Rezeption des römischen Rechtes nur insoweit, als es das formal-juristische Denken schuf. Seiner Struktur nach ist jedes Recht entweder an formal-juristischen oder an materialen Prinzipien orientiert, wobei unter den letzteren das utilitarische und das Billigkeitsprinzip zu verstehen sind, nach denen z.B. die Jurisdiktion des islâmischen Qâḍî verfährt. Die Justiz jeder Theokratie und jedes Absolutismus war material orientiert, umgekehrt die der Bürokratie formal-juristisch. Friedrich der Große haßte die Juristen, weil sie fortwährend seine material orientierten Erlasse in ihrer formalistischen Art anwendeten und dadurch Zwecken dienstbar machten, von denen er nichts wissen wollte. Das römische Recht war hier (wie auch sonst) das Mittel der Ekrasierung des materialen Rechtes zugunsten des formalen.

Aber dieses formalistische Recht ist berechenbar. In China kann es geschehen, daß ein Mann, der einem anderen ein Haus verkauft hat, nach einiger Zeit zu ihm kommt und ihn um Aufnahme bittet, weil er inzwischen verarmt sei. Läßt der Käufer das altchinesische Gebot der Bruderhilfe außer acht, so geraten die Geister in Unruhe; deshalb geschieht es, daß der verarmte Verkäufer als Zwangsmieter ohne Miete wieder in das Haus einzieht. Mit einem so gearteten Recht kann der Kapitalismus nicht wirtschaften; was er braucht, ist ein Recht, das sich ähnlich berechnen läßt wie eine Maschine; rituell-religiöse und magische Gesichtspunkte dürfen keine Rolle spielen. Die Schaffung eines solchen Rechtes wurde dadurch erreicht, daß der moderne Staat sich mit den Juristen verbündete, um seine Machtansprüche durchzusetzen. Im 16. Jahrhundert hat er es zeitweise mit den Humanisten versucht, und die ersten griechischen Gymnasien wurden in der Annahme geschaffen, ein dort ausgebildeter Mann sei geeignet zu Staatsämtern; denn der politische Kampf vollzog sich zu einem erheblichen Teil in dem Austausch von Staatsschriften, und nur ein im Lateinischen und Griechischen Geschulter konnte ihn führen. Diese Illusion hat nur kurze Zeit gedauert; dann wußte man, daß die Produkte der Gymnasien rein als solche noch nicht befähigt sind, Politik zu treiben, und es blieben nur die Juristen übrig. In China, wo der humanistisch gebildete Mandarin das Feld beherrschte, hatte der Monarch keine Juristen zur Verfügung, und der Kampf der verschiedenen Philosophenschulen um die Frage, welche von ihnen die besten Staatsmänner ausbilde, ging hin und her, bis schließlich der orthodoxe Konfuzianismus siegte. Auch Indien kannte wohl Schreiber, aber keine ausgebildeten Juristen. Dagegen verfügte der Okzident über ein formal durchgebildetes Recht, das Produkt des römischen Genius, und die an diesem Recht geschulten Beamten waren als Verwaltungstechniker allen anderen überlegen. Wirtschaftsgeschichtlich wurde diese Tatsache dadurch von Bedeutung, daß das Bündnis zwischen Staat und formaler Jurisprudenz indirekt dem Kapitalismus zugute kam.

Eine staatliche Wirtschaftpolitik, die diesen Namen verdient, d.h. kontinuierlich und konsequent ist, entsteht erst in moderner Zeit. Das erste System, das sie hervorbringt, ist das des sogenannten Merkantilismus. Vor seiner Ausbildung gab es allerdings überall zweierlei: fiskalische Politik und Wohlfahrtspolitik, die letztere im Sinn der Sicherung des üblichen Nahrungsmaßes.


[817] Im Osten haben im wesentlichen rituelle Gründe, dazu Kasten- und Sippenverfassung die Entwicklung einer planvollen Wirtschaftspolitik verhindert. In China wechseln die politischen Systeme außerordentlich. Das Land hat eine Epoche starken Außenhandels bis nach Indien hin gekannt. Aber dann be schränkte sich die chinesische Wirtschaftspolitik auf Abschließung nach außen, so daß die gesamte Ein-und Ausfuhr in den Händen von nur dreizehn Firmen lag und über den einzigen Hafen Kanton ging. Im Innern war die Politik rein religiös orientiert; nur wenn schreckliche Naturereignisse eintraten, wurde nach Mißständen geforscht. Immer war dabei die Rücksicht auf die Stimmung der Provinzen maßgebend, und ein Hauptproblem bildete die Frage, ob man die Staatsansprüche durch Steuern oder Fronden decken sollte. In Japan hat die Feudalverfassung die gleiche Wirkung gehabt und zur vollständigen Abschließung nach außen geführt; der Zweck war hier ständische Stabilisierung. Man befürchtete vom Außenhandel eine Umschichtung der Vermögensverhältnisse. In Korea sind für die Absperrung rituelle Gründe bestimmend gewesen. Wenn Fremde, d.h. Unheilige, ins Land kamen, war der Zorn der Geister zu fürchten. Im indischen Mittelalter finden wir griechische und römische Kaufleute (auch römische Söldner), Judeneinwanderung und Judenprivilegien; aber diese Möglichkeiten vermochten sich nicht zu entfalten, denn alles ist wieder durch die Kastenordnung stereotypisiert worden, die eine planvolle Wirtschaftspolitik unmöglich machte. Dazu kam, daß der Hinduismus Reisen ins Ausland streng verpönt. Wer in die Fremde reist, muß nach der Rückkehr in seine Kaste neu aufgenommen werden.


Im Okzident konnte sich bis in das 14. Jahrhundert eine planmäßige Wirtschaftspolitik nur insoweit entwickeln, als die Städte dabei in Betracht kamen.


Auch hier90 finden wir grundlegende Unterschiede zwischen der antiken und der mittelalterlich-neuzeitlichen Entwicklung. In der Antike ist die Stadtfreiheit zugunsten eines bürokratisch organisierten Weltreiches verschwunden, innerhalb dessen kein Raum mehr für politischen Kapitalismus war. Wir sehen die Kaiser, die anfangs auf das Finanzkapital der Ritterschaft angewiesen waren, sich in zunehmendem Grade von dieser Abhängigkeit emanzipieren, indem sie die Ritterschaft aus der Steuerpacht ausschalten und damit von der einträglichsten Quelle des Reichtums absperren, ähnlich wie die ägyptischen Könige, die gleichfalls die politische und militärische Bedarfsdeckung ihres Staates von kapitalistischen Mächten unabhängig zu machen und es dahin zu bringen wußten, daß der Steuerpächter als Steuerbeamter endete. Überall ist in der Kaiserzeit die Domänenpacht zugunsten erblicher dauernder Appropriation zurückgegangen. An Stelle der Vergebung der staatlichen Aufträge durch Submission an Unternehmer treten Leiturgien und Untertanenfronden; die einzelnen Bevölkerungsklassen werden berufsständisch gegliedert und diesen neugeschaffenen Berufsständen die Staatslasten unter solidarischer Haftung auferlegt. Diese Entwicklung bedeutet die Erdrosselung des antiken Kapitalismus. An Stelle des Soldheeres tritt die Konskription; für die Schiffe besteht Zwangsgestellungspflicht; die gesamte Getreideernte, soweit sie aus Überschußgebieten kommt, wird nach Bedarf auf einzelne Städte, unter Ausschaltung des privaten Handels, verteilt; die Wegebaupflicht und überhaupt jede nur irgend in Betracht kommende Last wird auf die Schultern bestimmter, an Scholle und Beruf erblich gefesselter Personen gelegt. Zuletzt jagen die römischen Stadtgemeinden hinter ihren Bürgermeistern her, nicht viel anders als eine Dorfgemeinde hinter ihrem Gemeindebullen, und fordern die reichen Stadträte mit Eigentumsklage zurück, weil die Einwohnerschaft für die staatlichen Abgaben und Leistungen solidarisch haftet. Maßgebend war für alle diese Leistungen das Prinzip der origo, die wieder der ἰδία des ptolemäischen Ägypten nachgebildet ist: Untertanenpflichten können nur in der Heimatgemeinde erfüllt werden. Seitdem aber dieses System sich ausgebildet hat, sind die politischen Verdienstmöglichkeiten für den Kapitalismus beseitigt: so wenig wie im ägyptischen Fron-, ist im spätrömischen Leiturgiestaat mehr Platz für ihn.

Ganz anders hat sich das Schicksal der Stadt in der Neuzeit gestaltet. Auch hier ist ihr in zunehmendem Maße die Selbstverwaltung genommen worden. Die englische Stadt des 17. und 18. Jahrhunderts war nur noch eine Clique von Gilden, die lediglich finanzielle und ständische Bedeutung beanspruchen konnte. Die deutschen Städte der gleichen Zeit, mit Ausnahme der Reichsstädte, waren Landstädte, denen alles von oben oktroyiert wurde. Bei den französischen Städten war diese Entwicklung schon früher eingetreten. Die spanischen Städte sind von Karl V. in dem Aufstand der Communeros niedergeworfen worden, die italienischen befanden sich in der Hand der Signorie; die russischen sind überhaupt niemals zu der Freiheit der Städte im Westen aufgestiegen. Den Städten wurden Militärhoheit, Gerichtshoheit, Gewerbehoheit entzogen. Formal wurde dabei an den alten Rechten in der Regel nichts geändert; aber tatsächlich sind die Städte in der Neuzeit ihrer Freiheit ganz ebenso beraubt worden wie in der Antike mit der Aufrichtung der Römerherrschaft. Aber zum Unterschied von damals gerieten sie in die Gewalt der in ständigem Konkurrenzkampf liegenden Nationalstaaten.[818]

Zu einer fürstlichen Wirtschaftspolitik hat es allerdings Ansätze gegeben. In der Karolingerzeit treffen wir Preistaxen und eine Wohlfahrtspolitik in verschiedenen Richtungen; aber das meiste ist auf dem Papier stehengeblieben, und mit Ausnahme der Münzreform und des Maß- und Gewichtssystems Karls des Großen ist in der folgenden Epoche alles spurlos wieder verschwunden. Die Handelspolitik, die er gegenüber dem Orient gern eingeschlagen hätte, ist durch das Fehlen einer Flotte unmöglich gemacht worden.

Während der Fürstenstaat versagte, hat die Kirche in das Gebiet des Wirtschaftslebens eingegriffen, indem sie ein bestimmtes Minimum an Rechtlichkeit, Redlichkeit und kirchlicher Ethik in die Wirtschaft hineinzutragen versuchte. Eine ihrer wichtigsten Maßregeln war dabei die Stützung des Landfriedens, indem sie zuerst Landfriedenstage und dann schließlich die grundsätzliche Beobachtung des Landfriedens durchzusetzen versuchte. Ferner sind die großen kirchlichen Vermögensgemeinschaften, insbesondere die Klöster, Träger einer sehr rationalen Wirtschaft gewesen, die man nicht kapitalistische Wirtschaft nennen kann, die aber doch die rationalste der damaligen Zeit war. Später gerieten diese Bestrebungen in Mißkredit, je stärker die Kirche ihre alten asketischen Ideale wieder aufleben ließ und für die Zeit umdeutete. Bei den Kaisern finden sich wieder einige wenige handelspolitische Ansätze unter Friedrich Barbarossa, Preistaxen, ein Zollvertrag mit England, der deutsche Kaufleute begünstigen sollte. Friedrich II. führte den Landfrieden durch, trieb aber im übrigen eine rein fiskalische Politik, die nur die reichen Kaufleute begünstigte und ihnen Privilegien, vor allem Zollprivilegien, verschaffte. Die einzige wirtschaftspolitische Maßregel der deutschen Könige war der Kampf gegen die Rheinzölle, der aber gegenüber der Unzahl kleiner Herren, die dort saßen, im großen und ganzen vergeblich geblieben ist. Sonst fehlte jede planmäßige Wirtschaftspolitik. Maßregeln, die den Eindruck einer solchen machen, wie z.B. die Sperre Kaiser Siegmunds gegen Venedig oder die gelegentliche Sperrung des Rheins (im Kampf gegen Köln), sind doch rein politischer Natur. Die Zollpolitik lag in den Händen der Landesfürsten. Auch ihr fehlt mit wenigen Ausnahmen die planmäßige Förderung der Wirtschaft. Ihre beherrschenden Gesichtspunkte sind: Begünstigung des Nahverkehrs, im Gegensatz zum Fernverkehr, zwecks Förderung des Austausches zwischen Stadt und umliegender Landschaft; Ausfuhrzölle sind immer höher zu halten als Einfuhrzölle; Begünstigung der eigenen Kaufleute beim Zoll; Differentialzölle für die Wege, weil der Fürst eine bestimmte Straße zu begünstigen wünscht, um sie fiskalisch bequemer auszunützen, ein Ziel, dessen Erreichung er sogar zum Straßenzwang und zur Systematisierung des Stapelrechtes griff; endlich Privilegierung der Stadtkaufleute, wie sich denn Herzog Ludwig der Reiche von Bayern [1450-1479] rühmte, die Landkaufleute überhaupt abgeschafft zu haben. Schutzzölle sind unbekannt, mit wenigen Ausnahmen, für die etwa der Tiroler Weinzoll gegenüber der Konkurrenz der Einfuhr aus Italien ein Beispiel gibt. Die gesamte Zollpolitik steht unter fiskalischen und nahrungspolitischen Gesichtspunkten. Das gleiche gilt für die zahlreichen, bis ins 13. Jahrhundert zurückgehenden Zollverträge. Die Technik der Zölle hat dabei gewechselt. Ursprünglich galt ein Wertzoll von einem Sechzigstel des Wertes; im 14. Jahrhundert war er bis auf ein Zwölftel gestiegen, weil der Zoll zugleich als Akzise zu funktionieren hatte. Unsere modernen handelspolitischen Maßregeln, wie die Schutzzölle, wurden durch indirekte Handelsverbote ersetzt, die sehr oft verhängt wurden, wenn es die Nahrung der einheimischen Handwerker und später der Verleger zu schützen galt. Oder aber man gestattete nur den Großhandel und verbot den Detailhandel.

Die erste Spur einer rationalen fürstlichen Wirtschaftspolitik zeigt sich im 14. Jahrhundert in England; es ist der seit Adam Smith sogenannte Merkantilismus.

Merkantilismus bedeutet die Übertragung des kapitalistischen Erwerbsbetriebes auf die Politik. Der Staat wird behandelt, als bestände er einzig und allein aus kapitalistischen Unternehmern; die Wirtschaftspolitik nach außen beruht auf[819] dem Prinzip, den Gegner zu übervorteilen, möglichst billig einzuhandeln und sehr viel teurer abzusetzen. Zweck ist, die Macht der Staatsleitung nach außen zu stärken. Merkantilismus bedeutet also moderne Machtstaatsbildung, und zwar direkt durch Steigerung der fürstlichen Einkünfte, indirekt durch Steigerung der Steuerkraft der Bevölkerung.

Voraussetzung für die merkantilistische Politik war die Erschließung von möglichst viel Gelderwerbsquellen im eigenen Lande. Es ist allerdings ein Irrtum zu glauben, die merkantilistischen Theoretiker und Staatsmänner hätten Edelmetallbesitz und Reichtum eines Landes miteinander verwechselt. Sie wußten sehr wohl, daß die Steuerkraft die Quelle dieses Reichtums ist, und lediglich um sie zu heben, haben sie alles getan, das Geld, das aus dem Verkehr zu schwinden drohte, im Lande zu erhalten. Ein weiterer Programmpunkt des Merkantilismus war, in unmittelbar greifbarem Zusammenhang mit der Machtpolitik des Systems, möglichste Vermehrung der Bevölkerung, und, um diese trotz ihres Anwachsens ernähren zu können, Schaffung möglichst vieler Verkaufschancen nach außen, und zwar tunlichst von Verkaufschancen für solche Produkte, in denen ein Maximum inländischer Arbeit steckte, also für Fertigfabrikate, nicht für Rohstoffe. Endlich sollte der Handel möglichst nur durch eigene Kaufleute geschehen, damit der Verdienst ganz der inländischen Steuerkraft zugute käme. Theoretisch wurde dieses System durch die Theorie von der Handelsbilanz gestützt, die eine Verarmung des Landes lehrte, sobald der Wert der Einfuhr den der Ausfuhr übersteige; sie ist zuerst in England im 16. Jahrhundert entwickelt worden.

Überhaupt ist England das Ursprungsland des Merkantilsystems. Die ersten Spuren seiner Anwendung finden sich dort im Jahre 1381. Unter dem schwachen König Richard II. setzte das Parlament, als eine Geldklemme eintrat, eine Untersuchungskommission ein, die zuerst mit dem Handelsbilanzbegriff mit allen seinen wesentlichen Merkmalen gearbeitet hat. Zunächst produzierte sie nur Gelegenheitsgesetze: Verbot der Ein-, Begünstigung der Ausfuhr, allerdings ohne daß die gesamte englische Politik nun eine merkantilistische Richtung genommen hätte. Den entscheidenden Umschwung pflegt man von 1440 zu datieren. Damals wurden (durch eines der zahlreichen, zur Bekämpfung der angegebenen Mißstände erlassenen Statutes of employment) zwei Sätze, die schon vorher, aber nur gelegentlich, angewendet worden waren, zum Prinzip erhoben fremde Kaufleute, die Waren nach England bringen, müssen alles Geld, das sie dafür einnehmen, in englischen Waren anlegen, und: englische Kaufleute, die in das Ausland gehen, müssen wenigstens einen Teil des Erlöses in Bargeld nach England zurückbringen. An diese beiden Sätze hat sich dann allmählich das ganze System des Merkantilismus bis zur Navigationsakte von 1651 mit ihrer Ausschaltung der Auslandsschiffahrt angeschlossen.

Der Merkantilismus als das Bündnis des Staates mit kapitalistischen Interessen ist unter einem doppelten Aspekt aufgetreten, [1]. Seine eine Erscheinungsform war die eines ständisch-monopolistischen Merkantilismus, wie er uns in typischer Gestalt in der Politik der Stuarts und der anglikanischen Kirche, besonders des später enthaupteten Bischofs Laud entgegentritt. Dieses System wollte die Schaffung einer ständischen Gliederung der gesamten Bevölkerung in christlich-sozialem Sinn, eine Stabilisierung der Stände, um das christlich-soziale Liebessystem wieder durchführen zu können. Im schärfsten Gegensatz zum Puritanismus, der jeden Armen als Arbeitsscheuen oder Verbrecher ansah, stand es der Armut freundlich gegenüber. In der Praxis war der Merkantilismus der Stuarts vorwiegend fiskalisch orientiert, indem alle neuen Industrien nur kraft königlicher Monopolkonzession importieren durften und dauernd unter der Kontrolle und fiskalischen Ausbeutung seitens des Königs erhalten werden sollten. Ähnlich, wenn auch nicht so konsequent, war die Politik Colberts in Frankreich. Er wollte eine künstliche, durch Monopole gestützte Förderung der Industrie, eine Absicht, in der er sich mit den Hugenotten traf, deren Verfolgung er daher ungern sah. In England ist die königliche und anglikanische Politik im Langen[820] Parlament dank den Puritanern zusammengebrochen. Ihr Kampf gegen den König ging jahrzehntelang unter dem Feldgeschrei: »gegen die Monopole«, die teils Ausländern, teils Höflingen verliehen wurden, während die Kolonien an königliche Günstlinge kamen. Der kleine Unternehmerstand, der inzwischen, hauptsächlich innerhalb der Zünfte, zum Teil aber auch außerhalb derselben, herangewachsen war, wehrte sich gegen die königliche Monopolwirtschaft, und das Lange Parlament dekretierte die Wahlunfähigkeit der Monopolisten. Die außerordentliche Hartnäckigkeit, mit der sich der Wirtschaftssinn des englischen Volkes gegen alle Kartelle und Monopole gesträubt hat, ist in diesen puritanischen Kämpfen zum Ausdruck gekommen. [2.] Die zweite Form des Merkantilismus war nationaler Merkantilismus, der sich darauf beschränkte, tatsächlich vorhandene, nicht durch Monopole geschaffene nationale Industrien systematisch zu schützen.

Fast keine der durch den Merkantilismus geschaffenen Industrien hat die merkantilistische Epoche überlebt; die Schöpfungen der Stuarts sind ebenso zugrunde gegangen wie diejenigen der kontinentalen Staaten des Abendlandes und die späteren Rußlands. Auch bildet nicht der nationale Merkantilismus den Ausgangspunkt der kapitalistischen Entwicklung, sondern diese hat sich zunächst in England neben der monopolistisch-fiskalischen Politik des Merkantilismus vollzogen, und zwar derart, daß eine Schicht von Unternehmern, die unabhängig von der Staatsgewalt emporgekommen war, nach dem Zusammenbruch der monopolistisch-fiskalischen Politik der Stuarts im 18. Jahrhundert die systematische Unterstützung des Parlaments fand. Zum letztenmal standen hier irrationaler und rationaler Kapitalismus im Kampf miteinander: Kapitalismus, der an fiskalischen sowie kolonialen Chancen und Staatsmonopolen, und Kapitalismus, der an Marktchancen orientiert war, die automatisch, von innen heraus, kraft eigener kaufmännischer Leistungen aufgesucht wurden. Der Punkt, wo beide zusammenstießen, war die Bank von England. Sie war von dem Schotten Paterson gegründet, einem kapitalistischen Abenteurer, wie die Stuarts sie durch Verleihung von Monopolen züchteten. Aber der Bank gehörten außerdem puritanische Geschäftsleute an. Das letzte Mal, daß die Bank in der Richtung des Abenteurerkapitalismus entgleiste, war gelegentlich der South Sea Company-Angelegenheit. Aber davon abgesehen, können wir an ihrem Gebaren Schritt für Schritt verfolgen, wie der Einfluß Patersons und seinesgleichen zugunsten des Einflusses der rationalen Kategorie von Bankmitgliedern zurücktritt, die sämtlich direkt oder indirekt puritanischen Ursprungs oder puritanisch beeinflußt waren.

Der Merkantilismus hat auch weiter noch die Rolle gespielt, die aus der Geschichte der Volkswirtschaftslehre bekannt ist. In England hat er endgültig erst mit der Durchführung des Freihandels ausgespielt, einer Leistung der puritanischen Dissenters (Cobden und Bright) und ihres Bundes mit industriellen Interessen, die jetzt die merkantilistische Stütze entbehren konnten.


Quelle:
Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 51980, S. 815-821.
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