I. Zur Auseinandersetzung mit Eduard Meyer.

[215] Wenn einer unserer ersten Historiker sich veranlaßt sieht, sich selbst und seinen Fachgenossen über Ziele und Wege seiner Arbeit Rechenschaft zu geben, so muß dies schon deshalb ein über die Fachkreise hinausreichendes Interesse wachrufen, weil er damit den Bereich seiner Einzeldisziplin überschreitet und das Gebiet erkenntnistheoretischer Betrachtungen betritt. Dies hat freilich zunächst gewisse Konsequenzen negativer Art. Die Kategorien der Logik, welche nun einmal in ihrer heutigen Entwicklung eine Fachdisziplin ist wie andere, erfordern, um wirklich sicher gehandhabt zu werden, ganz ebenso den täglichen Umgang mit ihnen wie diejenigen irgendeiner anderen Disziplin, und einen solchen konstanten geistigen Verkehr mit logischen Problemen kann und will selbstverständlich Eduard Meyer, von dessen Schrift: »Zur Theorie und Methodik der Geschichte« (Halle 1902) hier die Rede ist, für sich ebensowenig in Anspruch nehmen, wie etwa der Schreiber der nachfolgenden Zeilen dies tut. Die erkenntniskritischen Ausführungen jener Schrift sind also, sozusagen, ein Krankheitsbericht nicht des Arztes, sondern des Patienten selbst, und als solcher wollen sie gewürdigt und verstanden werden. Der Logiker und Erkenntnistheoretiker von Fach wird daher an zahlreichen Formulierungen M.s Anstoß nehmen und für seine Zwecke vielleicht nicht eigentlich Neues aus der Schrift erfahren. Allein dies tut ihrer Bedeutung für die benachbarten Einzeldisziplinen keinen Eintrag1. Gerade die bedeutsamsten[215] Leistungen der fachmäßigen Erkenntnistheorie arbeiten mit »idealtypisch« geformten Bildern von den Erkenntniszielen und -wegen der Einzelwissenschaften und fliegen daher über die Köpfe der letzteren so hoch hinweg, daß es diesen zuweilen schwer fällt, mit unbewaffnetem Auge sich selbst in jenen Erörterungen wiederzuerkennen. Zur Selbstbesinnung können ihnen daher methodologische Erörterungen in ihrer eigenen Mitte trotz und in gewissem Sinn gerade wegen ihrer vom Standpunkt der Erkenntnistheorie aus unvollkommenen Formulierung zuweilen leichter dienlich sein. Gerade M.s Darlegung in ihrer durchsichtigen Verständlichkeit bietet den Fachleuten der Nachbardisziplinen die Möglichkeit, an eine ganze Reihe von Punkten anzuknüpfen, um gewisse, ihnen mit den »Historikern« im engeren Sinne dieses Wortes gemeinsame logische Fragen zum Austrag zu bringen. Dies ist der Zweck der nachfolgenden Erörterungen, welche, zunächst an M.s Schrift anknüpfend, der Reihe nach eine Anzahl von logischen Einzelproblemen veranschaulichen und von dem so gewonnenen Standpunkt aus alsdann eine Anzahl weiterer neuerer Arbeiten zur Logik der Kulturwissenschaften besprechen wollen. Mit Absicht wird dabei von rein historischen Problemen ausgegangen und erst im späteren Verlauf der Erörterungen zu den »Regeln« und »Gesetze« suchenden Disziplinen vom sozialen Leben aufgestiegen, nachdem bisher sooft der Versuch gemacht worden ist, die Eigenart der Sozialwissenschaften durch Abgrenzung gegen die »Naturwissenschaften« zu bestimmen. Dabei spielte immer die stillschweigende Voraussetzung mit, daß die »Geschichte« eine rein materialsammelnde, oder doch eine rein »beschreibende« Disziplin sei, welche günstigenfalls »Tatsachen« herbeischleppe, die als Bausteine für die nun erst beginnende »eigentliche« wissenschaftliche Arbeit dienen. Und zwar haben leider gerade auch die Fachhistoriker durch die Art, in welcher sie die Eigenheit der »Geschichte« im fachlichen Sinn des Wortes zu begründen suchten, nicht wenig zur Befestigung des Vorurteils beigetragen, daß »historische« Arbeit etwas qualitativ[216] anderes sei als »wissenschaftliche« Arbeit, weil »Begriffe« und »Regeln« die Geschichte »nichts angingen«. Da auch unsere Disziplin heute, unter dem nachhaltigen Einfluß der »historischen Schule«, »geschichtlich« fundamentiert zu werden pflegt, und da die Beziehung zur »Theorie« noch immer, wie vor 25 Jahren, problematisch geblieben ist, so scheint es richtig, zunächst einmal zu fragen: was denn eigentlich unter »historischer« Arbeit im logischen Sinne verstanden werden kann, und diese Frage zunächst auf dem Boden der zweifellos und nach allgemeinem Zugeständnis »historischen« Arbeit auszutragen, eben derjenigen, mit welcher sich die hier an erster Stelle kritisierte Schrift befaßt. –

Eduard Meyer beginnt mit einer Warnung vor der Ueberschätzung der Bedeutung methodolgischer Studien für die Praxis der Geschichte: die umfassendsten methodologischen Kenntnisse machen niemand zum Historiker, irrige methodologische Ansichten bedingen nicht notwendig eine falsche wissenschaftliche Praxis, sondern beweisen zunächst nur, daß der Historiker seine eignen richtigen Arbeitsmaximen irrtümlich formuliere oder deute. Dem ist im wesentlichen beizustimmen: die Methodologie kann immer nur Selbstbesinnung auf die Mittel sein, welche sich in der Praxis bewährt haben, und daß diese ausdrücklich zum Bewußtsein gebracht werden, ist sowenig Voraussetzung fruchtbarer Arbeit, wie die Kenntnis der Anatomie Voraussetzung »richtigen« Gehens. Ja, wie derjenige, welcher seine Gangart fortlaufend an anatomischen Kenntnissen kontrollieren wollte, in Gefahr käme zu stolpern, so kann das Entsprechende dem Fachgelehrten bei dem Versuche begegnen, auf Grund methodologischer Erwägungen die Ziele seiner Arbeit anderweit zu bestimmen2. Wenn die methodologische Arbeit – wie dies natürlich auch ihre Absicht ist – in irgendeinem Punkt der Praxis des Historikers unmittelbar dienen kann, so ist es gerade dadurch, daß sie ihn befähigt, sich durch philosophisch verbrämten Dilettantismus ein- für allemal nicht imponieren zu lassen. Nur durch Aufzeigung und Lösung sachlicher Probleme wurden Wissenschaften begründet und wird ihre Methode fortentwickelt, noch niemals dagegen sind daran rein erkenntnistheoretische oder methodologische Erwägungen entscheidend beteiligt gewesen. Wichtig für den Betrieb der Wissenschaft selbst pflegen solche[217] Erörterungen nur dann zu werden, wenn infolge starker Verschiebungen der »Gesichtspunkte«, unter denen ein Stoff Objekt der Darstellung wird, die Vorstellung auftaucht, daß die neuen »Gesichtspunkte« auch eine Revision der logischen Formen bedingen, in denen sich der überkommene »Betrieb« bewegt hat, und dadurch Unsicherheit über das »Wesen« der eigenen Arbeit entsteht. Diese Lage ist nun allerdings unstreitig in der Gegenwart für die Geschichte gegeben, und E. M.s Ansicht über die prinzipielle Bedeutungslosigkeit der Methodologie für die »Praxis« hat ihn daher mit Recht nicht gehindert, heute selbst Methodologie zu treiben.

Er wendet sich zunächst zu einer Darstellung derjenigen Theorien, welche neuerdings vom methodologischen Gesichtspunkte aus die Geschichtswissenschaft umzugestalten versucht haben, und formuliert den Standpunkt, mit welchem er speziell sich kritisch auseinandersetzen will, S. 5 ff. dahin, daß

1. als für die Geschichte bedeutungslos und daher nicht in eine wissenschaftliche Darstellung gehörend anzusehen seien:

a) das »Zufällige«,

b) der »freie« Willensentschluß konkreter Persönlichkeiten,

c) der Einfluß der »Ideen« auf das Handeln der Menschen, – daß dagegen

2. als das eigentliche Objekt wissenschaftlichen Erkennens:

a) die »Massenerscheinungen« im Gegensatz zum individuellen Handeln,

b) das »Typische« im Gegensatz zum »Singulären«,

c) die Entwicklung der »Gemeinschaften«, speziell der sozialen »Klassen« oder der »Nationen« im Gegensatz zum politischen Handeln Einzelner zu gelten hätten, daß endlich

3. die geschichtliche Entwicklung, weil wissenschaftlich nur kausal verständlich, als ein »gesetzlich« ablaufender Prozeß aufzufassen, also die Auffindung der notwendig »typisch« sich folgenden »Entwicklungsstufen« der menschlichen Gemeinschaften und die Eingliederung der geschichtlichen Mannigfaltigkeit in sie der eigentliche Zweck geschichtlicher Arbeit sei.

Es werden nun im folgenden alle diejenigen Punkte in E. M.s Erörterungen, welche speziell der Auseinandersetzung mit Lamprecht[218] dienen, vorläufig einmal ganz beiseite gelassen, und ebenso nehme ich mir die Freiheit, die Argumente E. M.s dergestalt umzugruppieren und einzelne von ihnen zu gesonderter Erörterung in den weiter folgenden Abschnitten auszuscheiden, wie dies dem Bedürfnisse der folgenden Studien, die ja nicht den Zweck einer bloßen Kritik von E. M.s Schrift haben, dienlich ist. –

Der von ihm bekämpften Auffassung stellt E. M. zunächst den Hinweis auf die gewaltige Rolle entgegen, welche »freier Wille« und »Zufall«, – beides nach seiner Ansicht »vollkommen feste und klare Begriffe« – in der Geschichte und im Leben überhaupt spielen.

Was zunächst die Erörterung des »Zufalles« (S. 17 ff.) anlangt, so versteht E. M. selbstverständlich diesen Begriff nicht als objektive »Ursachlosigkeit« (»absoluter« Zufall im metaphysischen Sinn) und auch nicht als subjektive, aber bei jedem Einzelfall der betreffenden Art (beim Würfelspiel z.B.) notwendig erneut auftretende absolute Unmöglichkeit der Erkenntnis der ursächlichen Bedingungen (»absoluter« Zufall im erkenntnistheoretischen Sinn3), sondern als »relativen« Zufall im Sinne einer logischen Beziehung zwischen gesondert gedachten Ursachenkomplexen, und zwar im ganzen, bei naturgemäß nicht überall »korrekter« Formulierung, so, wie dieser Begriff von der auch heute noch, trotz mancher Fortschritte im einzelnen, wesentlich auf Windelbands Erstlingsschrift zurückgehenden Lehre der Fachlogik akzeptiert wird. In der Hauptsache richtig geschieden wird dann auch 1. dieser kausale Begriff des »Zufalls« (der sog. »relative Zufall«): – der »zufällige« Erfolg steht hier im Gegensatz zu einem solchen, welcher nach denjenigen kausalen Komponenten eines Ereignisses, die wir zu einer begrifflichen Einheit zusammengefaßt haben, zu »erwarten« war, das »Zufällige« ist das aus jenen allein in Betracht gezogenen Bedingungen nach allgemeinen Regeln des Geschehens nicht kausal Ableitbare, sondern durch Hinzutritt einer »außerhalb« ihrer liegenden Bedingung Verursachte (S. 17 – 19), – von 2. dem davon verschiedenen teleologischen Begriff des »Zufälligen«, dessen[219] Gegensatz das »Wesentliche« ist, sei es, daß es sich um die zu Erkenntniszwecken vorgenommene Bildung eines Begriffes unter Ausscheidung der für die Erkenntnis »unwesentlichen« (»zufälligen«, »individuellen«) Bestandteile der Wirklichkeit handelt, sei es, daß eine Beurteilung gewisser realer oder gedachter Objekte als »Mittel« zu einem »Zweck« vorgenommen wird, wobei dann gewisse Eigenschaften als »Mittel« allein praktisch relevant, die übrigen praktisch »gleichgültig« werden (S. 20 bis 21)4. Freilich, die Formulierung (besonders S. 20 unten, wo der Gegensatz als ein solcher von »Vorgängen« und »Gegenständen« gefaßt wird) läßt zu wünschen übrig, und daß das Problem logisch doch nicht ganz in seinen Konsequenzen durchdacht worden ist, wird sich weiterhin bei Erörterung der Stellung E. M.s zum Entwicklungsbegriff (unten Abschnitt II) ergeben. Allein was er sagt, genügt im übrigen den Bedürfnissen der historischen Praxis. – Uns interessiert hier jedoch die Art, wie an einer späteren Stelle der Schrift (S. 28) auf den Zufallsbegriff zurückgegriffen wird. »Die Naturwissenschaft«, sagt E. M. dort, »kann .... aussprechen, daß, wenn Dynamit entzündet wird, eine Explosion erfolgen muß. Aber vorauszusagen, ob und wann in einem Einzelfalle diese Explosion stattfindet, ob dabei ein bestimmter Mensch verwundet, getötet, gerettet wird, das ist ihr unmöglich, denn das hängt vom Zufall und vom freien Willen ab, den sie nicht kennt, wohl aber die Geschichte.« Zunächst ist hier die enge Verkoppelung des »Zufalles« mit dem »freien Willen« auffällig. Sie tritt noch deutlicher dadurch hervor, daß E. M. als zweites Beispiel anführt die Möglichkeit, mit den Mitteln der Astronomie eine Konstellation »sicher«, d.h. unter Voraussetzung des Ausbleibens von »Störungen« (z.B. durch ein Sich-Verirren fremder Weltkörper in das Sonnensystem) zu »berechnen«, und demgegenüber als »nicht möglich« erklärt die Voraussage, ob jene berechnete Konstellation nun auch »beobachtet« wird. Erstens wäre doch auch jenes »Sich-Verirren« des fremden Weltkörpers nach E. M.s[220] Voraussetzung »unberechenbar« – mithin kennt auch die Astronomie, und nicht nur die Geschichte, den »Zufall« in diesem Sinn, – zweitens ist doch normalerweise sehr leicht »berechenbar«, daß irgendein Astronom die berechnete Konstellation auch zu »beobachten« versuchen und, wenn keine »zufälligen« Störungen eintreten, tatsächlich beobachten wird. Es entsteht der Eindruck, daß E. M., trotzdem der »Zufall« von ihm durchaus deterministisch interpretiert wird, doch, ohne dies klar auszusprechen, eine besonders enge Wahlverwandtschaft zwischen dem »Zufall« und einer »Willensfreiheit« vorschwebt, welche eine spezifische Irrationalität des historischen Geschehens bedinge. Sehen wir also zu.

Was E. M. als »freien Willen« bezeichnet, enthält, nach ihm (S. 14), wiederum keineswegs einen Widerspruch gegen den »axiomatischen« und auch nach seiner Ansicht unbedingt, auch für das menschliche Handeln, geltenden »Satz vom zureichenden Grunde«. Sondern der Gegensatz von »Freiheit« und »Notwendigkeit« des Handelns löse sich in einen bloßen Unterschied der Betrachtungsweise auf: im letzten Fall betrachten wir das Gewordene, und dies gelte uns, einschließlich des einmal tatsächlich gefaßten Entschlusses, als »notwendig«, – im ersten Fall betrachten wir den Hergang als »werdend«, also noch nicht vorhanden, also auch noch nicht »notwendig«, sondern als eine von unendlich vielen »Möglichkeiten«. Vom Standpunkt einer »werdenden« Entwicklung aus aber können wir niemals behaupten, daß ein menschlicher Entschluß nicht auch anders habe ausfallen können, als er (später) tatsächlich ausgefallen ist. »Ueber das ›ich will‹ kommen wir bei keiner menschlichen Handlung hinaus.«

Nun entsteht zunächst die Frage: ist E. M. der Ansicht, daß jener Gegensatz der Betrachtungsweise (»werdende« und deshalb »frei« gedachte »Entwicklung« – »gewordene« und deshalb als »notwendig« zu denkende »Tatsache«) nur auf das Gebiet menschlicher Motivation, also nicht auf das Gebiet der »toten« Natur Anwendung finde? Da er (S. 15) bemerkt, daß derjenige, welcher »die Persönlichkeit und die Umstände kenne«, das Ergebnis – den »werdenden« Entschluß – »vielleicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit« voraussehen könne, so scheint er einen solchen Gegensatz nicht anzunehmen. Denn eine wirklich exakte Voraus »berechnung« eines individuellen Vorgangs aus gegebenen Bedingungen ist auch auf dem Gebiet der »toten« Natur an die[221] beiden Voraussetzungen geknüpft, daß 1. es sich eben lediglich um »berechenbare«, d.h. quantitativ darstellbare Bestandteile des Gegebenen handelt, und daß 2. »alle« für den Ablauf relevanten Bedingungen wirklich bekannt und exakt gemessen sind. Im anderen Fall – und dieser ist, sobald es auf die konkrete Individualität des Ereignisses: etwa die Gestaltung des Wetters an einem bestimmten künftigen Tage, ankommt, durchaus die Regel – kommen wir auch dort über Wahrscheinlichkeitsurteile von sehr verschieden abgestufter Bestimmtheit nicht hinaus. Der »freie« Wille nähme dann keine Sonderstellung ein und jenes »ich will« wäre nur das formale Jamessche »fiat« des Bewußtseins, welches z.B. auch von den deterministischen Kriminalisten5 ohne Schaden für die Konsequenz ihrer Zurechnungs-Theorien akzeptiert wird. Der »freie Wille« bedeutete dann nur, daß dem faktisch aus vielleicht nie vollständig zu ermittelnden, jedenfalls aber »zureichenden« Ursachen entstandenen »Entschluß« kausale Bedeutung zugeschätzt wird, und dies wird auch kein strikter Determinist ernstlich bestreiten. Wenn es sich um weiter nichts handelte, wäre durchaus nicht abzusehen, warum nicht der gelegentlich der Erörterung des »Zufalls« erörterte Begriff der Irrationalität des Historischen genügen sollte.

Allein zunächst müßte es im Fall einer solchen Deutung von E. M. s Ansicht befremden, daß er in diesem Zusammenhang die »Willensfreiheit« als »Tatsache der inneren Erfahrung« in ihrer Unentbehrlichkeit für die Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine »Willensbetätigung« zu betonen für nötig findet. Dazu läge doch eine Veranlassung nur vor, wenn es ihm darauf ankäme, der Geschichte die Aufgabe des »Richters« über ihre Helden zuzuweisen. Es entsteht die Frage, inwieweit E. M. tatsächlich auf diesem Standpunkt steht. Er bemerkt (S. 16): »wir suchen die ... Motive aufzudecken, welche sie« – nämlich z.B. Bismarck 1866 – »zu ihren Entschlüssen geführt haben, und beurteilen danach die Richtigkeit dieser Entschlüsse und den Wert (NB!) ihrer Persönlichkeit«. Nach dieser Formulierung könnte man glauben, E. M. betrachte es als höchste Aufgabe der Geschichte, Werturteile über die »historisch handelnde« Persönlichkeit zu gewinnen. Nicht nur seine noch zu erwähnende Stellung zur »Biographie« aber (am Schluß der Schrift),[222] sondern auch die höchst treffenden Bemerkungen über die Inkongruenz von »Eigenwert« der geschichtlichen Persönlichkeiten und kausaler Bedeutung derselben (S. 50, 51) lassen es als zweifellos erscheinen, daß unter dem »Wert« der Persönlichkeit in dem obigen Satz die kausale »Bedeutung« bestimmter Handlungen oder bestimmter – für eine etwaige Wertbeurteilung möglicherweise positive oder auch, wie bei Friedrich Wilhelm IV., negative – Qualtitäten jener konkreten Personen gemeint ist oder doch konsequenterweise nur gemeint sein könnte. Was aber die »Beurteilung« der »Richtigkeit« jener Entschlüsse anlangt, so kann darunter wiederum verschiedenerlei verstanden sein: entweder 1. wiederum eine Beurteilung des »Werts« des Zwecks, der dem Entschluß zugrunde lag, etwa des Zwecks der Verdrängung Oesterreichs aus Deutschland vom Standpunkt des deutschen Patrioten aus, – oder 2. eine Analyse jenes Entschlusses an der Hand der Frage, ob, oder vielmehr – da ja die Geschichte diese Frage mit »ja« beantwortet hat – warum der Entschluß zum Kriege gerade in jenem Moment das geeignete Mittel war, jenen Zweck: die Einigung Deutschlands, zu erreichen. Es mag dahingestellt bleiben, ob E. M. diese beiden Fragestellungen subjektiv tatsächlich klar unterschieden hat: in eine Argumentation über historische Kausalität würde offenbar nur die zweite hineinpassen. Denn diese, der Form nach »teleologische« Beurteilung der historischen Situation unter den Kategorien »Mittel und Zweck« hat offenbar innerhalb einer nicht als Rezeptenbuch für Diplomaten, sondern als »Geschichte« auftretenden Darstellung lediglich den Sinn, eine Beurteilung der kausalen historischen Bedeutung der Tatsachen zu ermöglichen, festzustellen also, daß gerade in jenem Moment eine »Gelegenheit« zu jenem Entschluß nicht »versäumt« wurde, weil die »Träger« jenes Entschlusses – wie E. M. sich ausdrückt – die »seelische Kraft« besaßen, ihn gegen alle Widerstände festzuhalten: dadurch wird festgestellt, wieviel kausal auf jenen Entschluß und seine charakterologischen und sonstigen Vorbedingungen »ankommt«, inwieweit also und in welchem Sinne z.B. das Vorhandensein jener »Charakterqualitäten« ein »Moment« von historischer »Tragweite« war. Solche Probleme der kausalen Zurückführung eines bestimmten historischen Geschehens auf die Handlungen konkreter Menschen sind aber selbstverständlich scharf zu scheiden von der Frage nach Sinn und Bedeutung der ethischen »Verantwortlichkeit«.

[223] Man könnte diesen letzteren Ausdruck bei E. M. in dem rein »objektiven« Sinn von kausaler Zurechnung gewisser Effekte zu den gegebenen »charakterologischen« Qualitäten und den dadurch und durch zahlreiche Umstände des »Milieus« und der konkreten Situation zu erklärenden »Motiven« handelnder Persönlichkeiten deuten. Allein dann müßte auffallen, daß E. M. an einer späteren Stelle seiner Schrift (S. 44, 45) gerade die »Motivenforschung« als für die Geschichte »sekundär« bezeichnet6. Der angeführte Grund, daß sie meist die Grenze des sicher Erkennbaren überschreite, oft geradezu nur eine »genetische Formulierung« einer nach Lage des Materials nicht gut erklärbaren, daher als »Tatsache« einfach hinzunehmenden Handlung sei, ist, so oft dies im einzelnen zutreffen mag, als logisch unterscheidendes Merkmal gegenüber den ebenfalls oft problematischen »Erklärungen« konkreter »äußerer« Vorgänge schwerlich festzuhalten. Aber, wie dem nun sei, in jedem Fall führt diese Anschauung in Verbindung mit der starken Betonung der Bedeutung des rein formalen Momentes des »Willensentschlusses« für die Geschichte und der zitierten Bemerkung über die »Verantwortlichkeit« auf die Vermutung, daß für E. M. hier in der Tat doch wohl ethische und kausale Betrachtungsweise menschlichen Handelns: »Wertung« und »Erklärung«, eine gewisse Neigung zeigen, ineinanderzufließen. Denn gleichviel, ob man die Formulierung Windelbands, daß der Gedanke der Verantwortlichkeit eine Abstraktion von der Kausalität bedeute, als positive Begründung der normativen Dignität des sittlichen Bewußtseins ausreichend findet7,[224] – jedenfalls kennzeichnet diese Formulierung zutreffend die Art, wie sich die Welt der »Normen« und »Werte«, vom Boden der empirisch-wissenschaftlichen Kausalbetrachtung aus gesehen, gegen diese letztere abgrenzt. Bei dem Urteil, daß ein bestimmter mathematischer Satz »richtig« sei, kommt auf die Frage, wie seine Erkenntnis »psychologisch« zustande gekommen sein mag und ob etwa »mathematische Phantasie« in höchster Potenz nur als Begleiterscheinung bestimmter anatomischer Abnormitäten des »mathematischen Gehirns« möglich sei, natürlich gar nichts an. Und ebensowenig bedeutet vor dem Forum des »Gewissens« die Erwägung, daß das ethisch beurteilte eigene »Motiv« ja, nach den Lehren der empirischen Wissenschaft, schlechthin kausal bedingt gewesen sei, oder bei Beurteilung des ästhetischen Wertes einer Stümperei die Ueberzeugung, daß ihr Zustandekommen als ebenso determiniert gedacht werden müsse, wie dasjenige der Sixtinischen Kapelle. Die kausale Analyse liefert absolut keine Werturteile8, und ein Werturteil ist absolut keine kausale Erklärung. Und eben deshalb bewegt sich die Bewertung eines Vorganges: – etwa der »Schönheit« eines Naturvorganges – in einer andern Sphäre als seine kausale Erklärung, und würde daher auch die Beziehung auf die »Verantwortlichkeit« der historisch Handelnden vor ihrem Gewissen oder vor dem Richterstuhl irgendeines Gottes oder Menschen und alles andere Hineintragen des philosophischen »Freiheits«-Problems in die Methodik der Geschichte deren Charakter als Erfahrungswissenschaft ganz ebenso aufheben wie die Einschaltung von Wundern in ihre Kausalreihen. Diese lehnt E. M. im Anschluß an Ranke (S. 20) unter Berufung auf die »scharfe Grenze zwischen historischer Erkenntnis und religiöser Weltanschauung« natürlich ab, und es wäre m. E. besser gewesen, wenn er sich nicht durch Ausführungen Stammlers, auf die er sich (S. 16 Anm. 1) beruft, hätte verführen lassen, die genau gleich scharfe Grenze gegenüber der Ethik zu verwischen. Wie[225] verhängnisvoll diese Vermengung verschiedener Betrachtungsweisen methodologisch werden kann, zeigt sich sofort, wenn E. M. (weiterhin S. 16) glaubt, »damit« – nämlich mit dem empirisch gegebenen Freiheits- und Verantwortlichkeitsgedanken – sei im historischen Werden ein »rein individuelles Moment« gegeben, welches sich »niemals auf eine Formel reduzieren« lasse, ohne »sein Wesen aufzuheben«, und diesen Satz dann wieder durch die eminente historische (kausale) Bedeutung des individuellen Willensentschlusses einzelner Persönlichkeiten zu illustrieren sucht. Dieser alte Irrtum9 ist deshalb so bedenklich gerade vom Standpunkt der Wahrung der logischen Eigenart der Geschichte aus, weil er Probleme ganz anderer Forschungsgebiete auf das Gebiet der Geschichtswissenschaft überträgt und den Anschein erweckt, als sei eine bestimmte (antideterministische) philosophische Ueberzeugung Voraussetzung der Geltung der historischen Methode.

Das Irrtümliche aber der Annahme, daß eine, wie immer verstandene »Freiheit« des Wollens identisch sei mit der »Irrationalität« des Handelns, bzw. daß die letztere durch die erstere bedingt sei, liegt denn doch auf der Hand. Spezifische »Unberechenbarkeit«, gleich groß – aber nicht größer – wie diejenige »blinder Naturgewalten«, ist das Privileg des – Verrückten10. Mit dem höchsten Grad empirischen »Freiheitsgefühls« dagegen begleiten wir umgekehrt gerade diejenigen Handlungen, welche wir rational, d.h. unter Abwesenheit physischen und psychischen »Zwanges«, leidenschaftlicher »Affekte« und »zufälliger« Trübungen der Klarheit des Urteils vollzogen zu haben uns bewußt sind, in denen wir einen klar bewußten »Zweck« durch seine, nach Maßgabe unserer Kenntnis, d.h. nach Erfahrungsregeln, adäquatesten »Mittel« verfolgen.[226] Hätte es aber die Geschichte nur mit solchem, in diesem Sinne »freien«, d.h. rationalen Handeln zu tun, so wäre ihre Aufgabe unendlich erleichtert: aus den angewendeten Mitteln wäre ja der Zweck, das »Motiv«, die »Maxime« des Handelnden eindeutig erschließbar und alle Irrationalitäten, welche das, im vegetativen Sinne des mehrdeutigen Wortes, »Persönliche« des Handelns ausmachen, wären ausgeschaltet. Da alles streng teleologisch verlaufende Handeln eine Anwendung von Erfahrungsregeln ist, welche die geeigneten »Mittel« zum Zwecke angeben, so wäre die Geschichte gar nichts als die Anwendung jener Regeln11. Daß das Handeln des Menschen nicht so rein rational deutbar ist, daß nicht nur irrationale »Vorurteile«, Denkfehler und Irrtümer über Tatsachen, sondern auch »Temperament«, »Stimmungen« und »Affekte« seine »Freiheit« trüben, daß also auch sein Handeln – in sehr verschiedenem Maße – an der empirischen »Sinnlosigkeit« des »Naturgeschehens« teil hat, dies gerade bedingt die Unmöglichkeit rein pragmatischer Historik. Allein diese Art von »Irrationalität« teilt das Handeln ja gerade mit den individuellen Naturvorgängen, und wenn also der Historiker von der »Irrationalität« des menschlichen Handelns als einem bei der Deutung historischer Zusammenhänge störenden Moment spricht, so vergleicht er dabei eben das historisch-empirische Handeln nicht mit dem Geschehen in der Natur, sondern mit dem Ideal eines rein rationalen, d.h. schlechthin zweckbestimmten und über die adäquaten Mittel absolut orientierten Handelns.

Zeigt die Darlegung Eduard Meyers über die der historischen Betrachtung eigentümlichen Kategorien »Zufall« und »freier Wille« eine etwas unklare Neigung, heterogene Probleme in die Methodik der Geschichte zu tragen, so ist ferner auch zu konstatieren, daß[227] seine Auffassung von der historischen Kausalität auffallende Widersprüche enthält. Auf S. 40 wird in nachdrücklicher Weise betont, daß die historische Forschung stets und überall in der Richtung von der Wirkung zur Ursache Kausalreihen aufsuche. Schon dies ist – in E. M. s Formulierung12 – bestreitbar: Es ist an sich durchaus möglich, daß für ein als Tatsache gegebenes oder neu bekannt werdendes historisches Ereignis die Wirkungen, die es vielleicht ausgeübt haben könnte, in Form einer Hypothese formuliert [werden] und diese alsdann durch Prüfung der »Tatsachen« verifiziert wird. Gemeint ist, wie sich später zeigen wird, etwas anderes: das neuerdings sog. Prinzip der »teleologischen Dependenz«, welches das kausale Interesse der Geschichte beherrscht. – Weiterhin ist es aber natürlich auch unzutreffend, wenn jenes Aufsteigen von der Wirkung zur Ursache als nur der Geschichte eigentümlich angesprochen wird. Die kausale »Erklärung« eines konkreten »Naturvorganges« verfährt hierin ganz und gar nicht anders. Und während S. 14 – wie wir sahen – die Ansicht vertreten wurde, daß das Gewordene uns als schlechthin »notwendig« und nur das »werdend« Gedachte als bloße »Möglichkeit« gelte, wird S. 40f. umgekehrt das besonders Problematische des Schlusses von der Wirkung auf die Ursache betont, derart, daß E. M. selbst das Wort »Ursache« auf dem Gebiet der Geschichte vermieden sehen möchte und die »Motivenforschung«, wie wir schon sahen, bei ihm in Mißkredit steht.

Man könnte in E. M. s Sinn diesen letzten Widerspruch so lösen wollen, daß das Problematische jenes Schlusses nur in den prinzipiell begrenzten Möglichkeiten unseres Erkennens läge, die Determiniertheit also ideales Postulat bliebe. Allein auch dies weist E. M. S. 23 entschieden zurück, und es folgt alsdann (S. 24ff.) eine Auseinandersetzung, die wiederum erhebliche Bedenken erweckt. Eduard Meyer hatte s. Zt. in der Einleitung zur Geschichte des Altertums das Verhältnis zwischen »Allgemeinem« und »Besonderem« mit dem zwischen »Freiheit« und »Notwendigkeit« und beide mit demjenigen des »Einzelnen« zur »Gesamtheit« identifiziert und war so zu dem Resultat gelangt, daß die »Freiheit« und deshalb (s. o.) das »Individuelle« im »Detail«, in den »großen Zügen« des historischen Geschehens aber das »Gesetz« bzw. die »Regel« herrsche. Diese auch bei manchen »modernen«[228] Historikern herrschende, in dieser Formulierung allerdings grundverkehrte Auffassung widerruft er auf S. 25 ausdrücklich, unter Bezugnahme teils auf Rickert, teils auf v. Below. Der letztere hatte speziell an dem Gedanken der »gesetzlichen Entwicklung« Anstoß genommen und13 gegenüber dem Beispiel E. M. s: – die Entwicklung Deutschlands zu einer einigen Nation erscheine uns als »geschichtliche Notwendigkeit«, die Zeit und Form der Einigung in einem Bundesstaat mit 25 Gliedern dagegen beruhe auf der »Individualität der geschichtlich wirkenden Faktoren« – die Einwendung gemacht: »Konnte es nicht auch anders kommen?« Dieser Kritik gibt E. M. bedingungslos recht. Allein es scheint mir leicht einzusehen, daß sie – wie immer man jene von Below bekämpfte Formulierung E. M. s beurteilt – jedenfalls zu viel, und darum eben gar nichts, beweist. Denn der gleiche Einwurf träfe offenbar auch da zu, wo wir alle, sicher auch von Below und Eduard Meyer, den Begriff der »gesetzmäßigen Entwicklung« ganz ohne Bedenken anwenden. Daß z.B. aus einem menschlichen Fötus ein Mensch geworden ist oder werden wird, erscheint uns tatsächlich als eine gesetzmäßige Entwicklung, – und doch kann es unzweifelhaft auch hier durch äußere »Zufälle« oder »pathologische« Veranlagung »anders kommen«. Es kann sich also bei der Polemik gegen die »Entwicklungs«-Theoretiker offenbar nur darum handeln, den logischen Sinn des »Entwicklungs«-Begriffes richtig zu fassen und zu begrenzen – einfach beseitigen läßt er sich durch solche Argumente doch offenbar nicht. Dafür ist E. M. selbst das beste Beispiel. Denn schon zwei Seiten weiter (S. 27) verfährt er in einer Anmerkung, die den Begriff »Mittelalter« als einen »festen (?) Begriff« bezeichnet, wieder ganz nach dem in seiner widerrufenen »Einleitung« niedergelegten Schema, und im Text heißt es, daß das Wort »notwendig« in der Geschichte nur bedeute, daß die »Wahrscheinlichkeit« (eines historischen Erfolges aus gegebenen Bedingungen) »einen sehr hohen Grad erreicht, daß etwa die ganze Entwicklung auf ein Ereignis hindrängt«. Mehr hatte er doch wohl mit seiner Bemerkung über die Einigung Deutschlands auch nicht sagen wollen. Und wenn er dabei betont, daß jenes Ereignis trotz alledem eventuell nicht eintreten könne, so wollen wir uns erinnern, daß er ja sogar für astronomische Berechnungen die Möglichkeit, daß sie durch sich verirrende Weltkörper »gestört«[229] werden könnten, betont hatte: Es besteht eben in der Tat in dieser Hinsicht ein Unterschied gegenüber individuellen Naturvorgängen nicht, und auch in der Naturerklärung ist – was näher auszuführen hier zu weit abführte –14, sobald es sich um konkrete Ereignisse handelt, das Notwendigkeitsurteil keineswegs die einzige oder auch nur die vorwiegende Form, in welcher die Kategorie der Kausalität erscheint. Man geht wohl mit der Annahme nicht fehl, daß E. M. zu seinem Mißtrauen gegen den »Entwicklungs«-Begriff durch seine Auseinandersetzungen mit J. Wellhausen gelangt ist, bei denen es sich wesentlich (nicht: nur) um den Gegensatz handelte: Deutung der »Entwicklung« des Judentums als einer solchen wesentlich »von Innen heraus« (»evolutionistisch«) oder als durch gewisse von »Außen« eingreifende konkrete historische Schicksale: insbesondere die Oktroyierung des »Gesetzes« durch die Perserkönige aus politischen (also in der persischen Politik, nicht in der Eigenart des Judentums liegenden) Gründen, bedingt (»epigenetisch«). Wie dem nun aber sei, jedenfalls ist es keine Verbesserung gegenüber der in der »Einleitung« gebrauchten Formulierung, wenn S. 46 »das Allgemeine« als die »im wesentlichen (?) negativ, oder, schärfer formuliert, limitierend« wirkende »Voraussetzung« erscheint, welche die »Grenze« setze, »innerhalb deren die unendlichen Möglichkeiten der historischen Einzelgestaltung liegen«, während die Frage, welche von diesen Möglichkeiten »Wirklichkeit« wird15, von den »höheren (?), individuellen Faktoren des historischen Lebens« abhänge. Damit ist ganz offenbar das »Allgemeine«, d.h. nicht etwa das mißbräuchlich zuweilen mit dem »Generellen« verwechselte »allgemeine Milieu«, sondern (S. 46 oben) »die Regel«, also ein abstrakter Begriff doch wieder zu einer wirkenden Kraft hinter der Geschichte hypostasiert und die elementare Tatsache verkannt, – welche E. M. an anderen Stellen klar und scharf betont hatte, – daß Realität nur dem Konkreten, Individuellen zukommt.[230] Jene bedenkliche Formulierung der Beziehungen zwischen »Allgemeinem« und »Besonderem« ist keineswegs nur Ed. Meyer eigentümlich und keineswegs auf Historiker seines Gepräges beschränkt. Im Gegenteil: sie liegt z.B. auch der populären, aber gerade von manchen »modernen« Historikern – nicht von E. M. – geteilten Vorstellung zugrunde, als ob man, um den Betrieb der Geschichte als einer »Wissenschaft vom Individuellen« rational zu gestalten, zunächst die »Uebereinstimmungen« menschlicher Entwicklungen festzustellen habe, worauf alsdann als »Rest« die »Besonderheiten und Unteilbarkeiten« als – wie Breysig sich einmal ausdrückt – »feinste Blumen« übrig bleiben würden. Diese Auffassung stellt gegenüber der naiven Meinung von dem Beruf der Geschichte, eine »systematische Wissenschaft« zu werden, natürlich schon einen der historischen Praxis näherstehenden »Fortschritt« dar. Aber allerdings ist sie selbst wiederum eine große Naivität. Das Unternehmen, »Bismarck« in seiner historischen Bedeutung zu verstehen, indem man das, was er mit allen anderen Menschen gemeinsam hat, subtrahiert, und so dann das »Besondere« übrigbehält, würde einen für Anfänger ganz lehrreichen und amüsanten Versuch abgeben. Man würde – natürlich (wie bei logischen Erörterungen immer) ideale Vollständigkeit des Materials vorausgesetzt – z.B. als eine jener »feinsten Blumen« seinen »Daumenabdruck«, jenes von der Technik der Kriminalpolizei entdeckte spezifischste Erkennungszeichen der »Individualität«, übrigbehalten, dessen Verlust also für die Geschichte geradezu unersetzlich wäre. Und wenn darauf entrüstet entgegnet würde, daß »natürlich« doch nur »geistige« oder »psychische« Qualitäten und Vorgänge als »historisch« in Betracht kommen könnten, so würde sein Alltagsleben, wenn wir es »erschöpfend« kennten, uns eine Unendlichkeit von Lebensäußerungen bieten, die so, in dieser Mischung und Konstellation, bei schlechthin keinem anderen Menschen vorgefallen sind und an Interesse doch nicht über jenem Daumenabdruck stehen. Wenn dann weiter eingewendet würde, daß ja doch »selbstverständlich« für die Wissenschaft nur die historisch »bedeutsamen« Bestandteile von Bismarcks Leben in Betracht kommen, so hätte die Logik darauf zu erwidern: daß eben jenes »selbstverständlich« das für sie entscheidende Problem enthalte, da sie ja gerade danach fragt: welches denn das logische Merkmal der historisch »bedeutsamen« Bestandteile ist.

[231] Daß jenes Subtraktionsexempel – absolute Vollständigkeit des Materials vorausgesetzt – auch in der fernsten Zukunft nicht zu Ende zu führen und nach Subtraktion einer vollen Unendlichkeit von »Gemeinsamkeiten« stets eine weitere Unendlichkeit von Bestandteilen übrigbleiben würde, innerhalb deren man nach einer vollen Ewigkeit eifrigen Subtrahierens der Frage, was von diesen Besonderheiten denn nun eigentlich das historisch »Wesentliche« sei, noch um keinen Schritt näher gerückt wäre: – dies würde die eine Einsicht sein, welche bei dem Versuch seiner Durchführung herausspringen würde, – die andere aber wäre: daß für jene Subtraktionsmanipulation die absolute Vollständigkeit der Einsicht in den kausalen Ablauf des Geschehens bereits in einem Sinne vorausgesetzt wird, in welchem keine Wissenschaft der Welt sie auch nur als ideales Ziel zu erstreben vermag. In Wahrheit setzt eben jede »Vergleichung« auf dem Gebiet des Historischen zunächst voraus, daß durch Beziehung auf Kultur-»Bedeutungen« bereits eine Auslese vollzogen ist, welche, unter Ausschaltung einer vollen Unendlichkeit von sowohl »generellen« als »individuellen« Bestandteilen des »Gegebenen«, Zweck und Richtung der kausalen Zurechnung positiv bestimmt. Als ein Mittel dieser Zurechnung, und gewiß auch nach meiner Ansicht als eines der allerwichtigsten, vielfach noch nicht in irgend entfernt genügendem Maße genutzten, kommt alsdann die Vergleichung »analoger« Vorgänge in Betracht. Welchen logischen Sinn sie hat, davon später. –

Eduard Meyer seinerseits teilt, wie seine noch zu besprechende Bemerkung S. 48 unten zeigt, den Irrtum, daß das Individuelle als solches bereits Objekt der Geschichte sei, nicht, und seine Bemerkungen über die Bedeutung des Generellen für die Geschichte: daß die »Regeln« und Begriffe nur »Mittel«, »Voraussetzungen« der historischen Arbeit seien (S. 29 Mitte), sind, wie wir sehen werden, logisch im wesentlichen korrekt. Allein seine oben kritisierte Formulierung ist, wie gesagt, logisch bedenklich und liegt in der gleichen Richtung wie der zuletzt besprochene Irrtum.

Nun wird trotz aller dieser Auseinandersetzungen der Fachhistoriker dennoch den Eindruck behalten, daß auch in den hier kritisierten Ausführungen E. M. s der bekannte »richtige Kern« stecke. Und dies ist ja bei einem Historiker dieses Ranges, der über seine eigene Arbeitsweise spricht, in der Tat fast selbstverständlich.[232] In Wahrheit ist er denn auch der logisch zutreffenden Formulierung des Richtigen, was in seinen Ausführungen steckt, mehrfach ziemlich nahegekommen. So namentlich S. 27 oben, wo von den »Entwicklungsstufen« gesagt wird, daß sie »Begriffe« seien, die »als Leitfaden zur Ermittlung und Gruppierung der Tatsachen dienen« können, und speziell an den zahlreichen Stellen, wo von ihm mit der Kategorie der »Möglichkeit« operiert wird. Allein das logische Problem beginnt hier erst: es mußte auf die Frage eingegangen werden, wie denn die Gliederung des Historischen durch den Entwicklungsbegriff erfolge und welches der logische Sinn der »Möglichkeitskategorie« und die Art ihrer Verwendung zur Formung des historischen Zusammenhangs sei. Da E. M. dies unterließ, hat er in bezug auf die Rolle, welche »Regeln« des Geschehens in der Arbeit der Geschichte spielen, das Richtige zwar »empfunden«, es aber – wie mir scheint – nicht adäquat zu formulieren vermocht. Dies soll nun in einem besonderen Abschnitt (II) dieser Studien versucht werden. Hier wenden wir uns nach diesen notgedrungen wesentlich negativen Bemerkungen gegenüber E. M. s methodologischen Formulierungen vorerst der Betrachtung der namentlich im zweiten (S. 35-54) und dritten (S. 54-56) Teil seiner Schrift niedergelegten Erörterungen über das Problem zu: was »Objekt« der Geschichte sei, – eine Frage, welche die zuletzt gemachten Ausführungen ja bereits streiften.

Diese Frage nun kann mit Ed. Meyer auch so formuliert werden: »welche von den Vorgängen, von denen wir Kunde haben, sind ›historisch‹?« Darauf antwortet er zunächst in ganz allgemeiner Form: »historisch ist, was wirksam ist oder gewesen ist.« Also: das in einem konkreten, individuellen Zusammenhang kausal Erhebliche ist das »Historische«. Wir stellen alle anderen, hieran anknüpfenden Fragen zurück, um zunächst festzustellen, daß E. M. diesen auf S. 36 gewonnenen Begriff auf S. 37 bereits wieder preisgibt.

Es ist ihm klar, daß – wie er sich ausdrückt – »auch bei Beschränkung auf das Wirksame« doch »die Zahl der Einzelvorgänge noch immer unendlich« bleibt. Wonach richtet sich nun, fragt er mit Recht, die »Auswahl, welche jeder Historiker unter ihnen vornimmt«? Antwort: nach »dem historischen Interesse«. Für dieses aber gebe es, fügt er nach einigen Ausführungen, die wir später betrachten werden, hinzu, keine »absolute Norm«,[233] und daß dies nicht der Fall sei, erläutert er uns in einer Weise, welche, wie gesagt, seine eigene Beschränkung des »Historischen« auf das »Wirksame« wieder aufgibt. Anknüpfend an Rickerts exemplifikatorische Bemerkung: »daß ... Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone ablehnte, ist ein ›historisches‹ Ereignis, aber es ist vollkommen gleichgültig, welche Schneider seine Röcke gemacht haben«, bemerkt er (S. 37 unten): »Für die politische Geschichte freilich wird der betreffende Schneider historisch wohl immer vollkommen gleichgültig bleiben, aber wir können uns sehr wohl vorstellen, daß wir trotzdem an ihm ein historisches Interesse nähmen, etwa in einer Geschichte der Moden oder des Schneidergewerbes oder der Preise u. ä.« Das ist gewiß zutreffend, – allein es könnte bei näherer Erwägung E. M. doch kaum entgehen, daß das »Interesse«, welches wir im einen und das, welches wir im anderen Falle nehmen, erhebliche Verschiedenheiten der logischen Struktur enthält und daß, wer diese nicht beachtet, in Gefahr kommt, zwei ebenso grundverschiedene, wie oft zusammengeworfene Kategorien miteinander zu verwechseln: »Realgrund« und »Erkenntnisgrund«. Machen wir uns den Gegensatz, da der Fall in dem Beispiel jenes Schneiders nicht ganz eindeutig liegt, zunächst an einem anderen Fall klar, welcher jene Vermischung besonders deutlich zeigt.

K. Breysig hat in einem Aufsatz über die »Entstehung des Staates ... bei Tlinkit und Irokesen«16 versucht darzutun, daß gewisse, bei jenen Volksstämmen sich findende Vorgänge, welche er als »Entstehung des Staates aus der Geschlechterverfassung« deutet, »artvertretende Wichtigkeit« haben: – daß sie m. a. W. die »typische« Form der Staatenbildung darstellen, – und deshalb, wie er sagt: »Geltung«, ja, »fast weltgeschichtliche Bedeutung« gewinnen.

Nun liegt – natürlich unter Voraussetzung der Richtigkeit von Br.s Aufstellungen – die Sache offenbar so, daß die Tatsache der Entstehung dieser Indianer-»Staaten« und die Art, wie sie sich vollzog, für den kausalen Zusammenhang der universalhistorischen Entwicklung von ganz ungemein geringer »Bedeutung« geblieben ist. Keine einzige »erhebliche« Tatsache der[234] späteren politischen oder kulturellen Gestaltung der Welt ist durch sie beeinflußt, d.h. läßt sich auf sie als »Ursache« zurückführen. Für die Gestaltung der politischen und der kulturlichen Verhältnisse der heutigen Vereinigten Staaten war die Art des Entstehens jener Staaten, und wohl auch die Existenz dieser selbst, »gleichgültig«, d.h. es besteht kein erweislicher ursächlicher Zusammenhang beider, während z.B. die Nachwirkung gewisser Entschlüsse des Themistokles noch heute fühlbar ist, – so ärgerlich uns dies bei dem Versuch einer recht eindrucksvoll einheitlichen »entwicklungsgeschichtlichen« Geschichtsschreibung auch in die Quere kommen möge. Dagegen wäre allerdings – wenn Br. recht hat – die Bedeutung der durch seine Analyse gewonnenen Kenntnis von dem Hergang jener Staatenbildung für unser Wissen von der Art, wie generell Staaten entstehen, von, nach seiner Meinung, epochemachender Bedeutung. Wir würden – wenn nämlich Br.s Auffassung des Hergangs als »Typus« zutrifft und ein »neues« Wissen darstellt – in den Stand versetzt, bestimmte Begriffe zu bilden, welche, von ihrem Erkenntniswert für die Begriffsbildung der Staatslehre auch ganz abgesehen, zum mindesten als heuristisches Mittel bei der kausalen Deutung anderer historischer Hergänge verwendet werden könnten. M. a. W.: als historischer Realgrund bedeutet jener Hergang nichts, – als möglicher Erkenntnisgrund bedeutet (nach Br.) seine Analyse ungemein viel. Dagegen bedeutet die Kenntnis jener Entschlüsse des Themistokles z.B. für die »Psychologie« oder irgendwelche andere begriffsbildende Wissenschaft gar nichts: daß ein Staatsmann in jener Situation sich so entschließen »konnte«, verstehen wir ohne alle Beihilfe von »Gesetzeswissenschaften«, und daß wir es verstehen, ist zwar Voraussetzung der Erkenntnis des konkreten kausalen Zusammenhangs, bedeutet aber keinerlei Bereicherung unseres gattungsbegrifflichen Wissens.

Nehmen wir ein Beispiel aus dem »Natur« gebiet: jene konkreten X-Strahlen, welche Röntgen auf seinem Schirm aufblitzen sah, haben bestimmte konkrete Wirkungen hinterlassen, die, nach dem Energiegesetz, noch heute im kosmischen Geschehen irgendwo nachwirken müssen. Aber nicht in dieser Eigenschaft als kosmische Realursache liegt die »Bedeutung« jener konkreten Strahlen in Röntgens Laboratorium. Jener Vorgang kommt vielmehr – ebenso wie jedes »Experiment« – nur[235] als Erkenntnisgrund bestimmter »Gesetze« des Geschehens in Betracht17. Ganz genau so liegt es natürlich in den Fällen, die Ed. Meyer in einer Fußnote zu der hier kritisierten Stelle aufführt (Anm. 2 auf S. 37): Er erinnert daran, daß »die gleichgültigsten Personen, von denen wir zufällig (in Inschriften oder Urkunden) Kunde haben, ein historisches Interesse gewinnen, weil wir durch sie die Zustände der Vergangenheit kennenlernen«. Und noch deutlicher liegt die gleiche Verwechslung vor, wenn – falls mich mein Gedächtnis nicht täuscht – wiederum Breysig (an einer Stelle, die ich im Augenblick nicht finde) die Tatsache, daß die Stoffauslese der Geschichte sich auf das »Bedeutsame«, individuell »Wichtige« richtet, durch den Hinweis darauf aus der Welt schaffen zu können glaubt, daß die Forschung aus »Tonscherben« u. dgl. manche ihrer wichtigsten Ergebnisse gezeitigt habe. Aehnliche Argumente sind heute ziemlich »populär«, und die Verwandtschaft mit jenen »Röcken« Friedrich Wilhelms IV. und den »gleichgültigen Personen« auf den Inschriften bei E. M. liegt auf der Hand. Aber zugleich auch jene Verwechslung, um die es sich auch hier wieder handelt. Denn, wie gesagt: die »Tonscherben« Breysigs und die »gleichgültigen Personen« E. M. s werden doch nicht – ebensowenig wie die[236] konkreten X-Strahlen in Röntgens Laboratorium – als kausales Glied in den historischen Zusammenhang eingeordnet, sondern gewisse ihrer Eigenarten sind Erkenntnismittel für gewisse historische Tatsachen, welche alsdann ihrerseits, je nachdem, sowohl für die »Begriffsbildung«, also wiederum als Erkenntnismittel, z.B. für den gattungsmäßigen »Charakter« bestimmter künstlerischer »Epochen«, oder zur kausalen Deutung konkreter historischer Zusammenhänge wichtig werden können. Dieser Gegensatz der logischen Verwendung von gegebenen Tatsachen der Kulturwirklichkeit:18 1. Begriffsbildung unter exemplifikatorischer Verwendung der »Einzeltatsache« als eines »typischen« Repräsentanten eines abstrakten Begriffes, d.h. also als Erkenntnismittel auf der einen Seite, – 2. Einfügung der »Einzeltatsache« als Glied, also als »Realgrund«, in einen realen, also konkreten Zusammenhang, unter Verwendung – unter anderem auch – der Produkte der Begriffsbildung als heuristischen Mittels auf der einen, als Darstellungsmittel auf der andern Seite, – enthält jenen Gegensatz, der von Windelband als »nomothetisch«, von Rickert als »naturwissenschaftlich« bezeichneten Prozedur (ad 1) gegenüber dem logischen Zwecke der »historischen Kulturwissenschaften« (ad 2). Er enthält zugleich den einzig berechtigten Sinn, in dem man die Geschichte eine Wirklichkeitswissenschaft nennen kann. Für sie kommen – dies allein kann jener Ausdruck besagen wollen – individuelle Einzelbestandteile der Wirklichkeit nicht nur als Erkenntnismittel, sondern schlechthin als Erkenntnisobjekt, und konkrete kausale Beziehungen nicht als Erkenntnis-, sondern als Realgrund in Betracht. Denn im übrigen werden wir noch sehen, wie wenig die populäre naive Vorstellung, die Geschichte sei »bloße« Beschreibung vorgefundener Wirklichkeiten, oder einfache Wiedergabe von »Tatsachen«, in Wahrheit zutrifft19.

Wie mit den Tonscherben und den inschriftlich erhaltenen »gleichgültigen Persönlichkeiten«, so steht es auch mit jenen[237] von E. M. kritisierten »Schneidern« Rickerts. Auch für den kulturhistorischen kausalen Zusammenhang der Entwicklung der »Mode« und des »Schneidergewerbes« ist die Tatsache, daß bestimmte Schneider dem König bestimmte Röcke geliefert haben, vermutlich von ganz geringer kausaler Bedeutung, – sie wäre es nur dann nicht, wenn gerade aus dieser konkreten Lieferung historische Wirkungen hervorgegangen wären, wenn also etwa die Persönlichkeit dieser Schneider, das Schicksal gerade ihres Geschäftes unter irgendeinem Gesichtspunkt kausal für die Umgestaltung der Mode oder der Gewerbeverfassung »bedeutsam« gewesen und wenn diese historische Stellung gerade durch die Lieferung gerade jener Röcke kausal mit bedingt worden wäre. – Als Erkenntnismittel für die Feststellung der Mode usw. dagegen kann die Fasson der Röcke Friedrich Wilhelms IV. und die Tatsache, daß dieselben aus bestimmten (z.B. Berliner) Werkstätten stammten, gewiß von ebensolcher »Bedeutung« werden, wie irgend etwas, was uns sonst als Material zur Ermittlung der Mode jener Zeit zugänglich ist. Die Röcke des Königs kommen aber eben in diesem Fall als Exemplar eines zu bildenden Gattungsbegriffs, als Mittel der Erkenntnis, in Betracht, – die Ablehnung der Kaiserkrone dagegen, mit der sie verglichen wurden, als konkretes Glied eines historischen Zusammenhanges, als reale Wirkung und Ursache innerhalb bestimmter realer Veränderungsreihen. Das sind für die Logik grundstürzende Unterschiede und werden es ewig bleiben. Und mögen sich, – was durchaus vorkommt und Quelle der interessantesten methodischen Probleme ist, – jene beiden toto coelo differierenden Gesichtspunkte in der Praxis des Kulturforschers in noch so mannigfacher Verschlingung kreuzen: – das logische Wesen der »Geschichte« wird niemand verstehen, der sie nicht sorgsam zu scheiden weiß.

Eduard Meyer hat nun über das Verhältnis dieser beiden logisch verschiedenen Kategorien der »historischen Wichtigkeit« zweierlei miteinander nicht vereinbare Ansichten vorgetragen. Auf der einen Seite vermischt sich ihm, wie wir sahen, das »historische Interesse« an dem geschichtlich »Wirksamen«, d.h. den realen Gliedern historischer Kausalzusammenhänge (Ablehnung der Kaiserkrone) mit denjenigen Tatsachen (Röcke Friedrich Wilhelms IV., Inschriften usw.), die als Erkenntnismittel für den Historiker erheblich werden können. Auf der anderen[238] Seite aber – und davon ist nunmehr zu reden – steigert sich ihm der Gegensatz des »historisch Wirksamen« gegen alle übrigen Objekte unseres faktischen oder möglichen Wissens derart, daß er Behauptungen über die Grenzen des wissenschaftlichen »Interesses« des Historikers aufstellt, deren etwaige Durchführung in seinem eigenen großen Werk alle Freunde des letzteren lebhaft bedauern müßten. Er sagt nämlich (S. 48 unten): »Ich habe lange geglaubt, daß für die Auswahl, die der Historiker zu treffen hat, das Charakteristische (d.h. das spezifisch Singuläre, wodurch sich eine Institution oder eine Individualität von allen analogen unterscheidet) maßgebend sei. Das ist ja auch unleugbar der Fall; aber es kommt doch für die Geschichte nur insofern in Betracht, als wir nur durch die charakteristischen Züge die Eigenart einer Kultur ... erfassen können; und so ist es historisch immer nur ein Mittel, welches uns ihre historische Wirksamkeit erst ... begreiflich macht«. Dies ist, wie alle bisherigen Ausführungen zeigen, durchaus korrekt, und ebenso die daraus gezogenen Folgerungen: daß die populäre Formulierung der Frage nach der »Bedeutung« des Individuellen und der Persönlichkeiten für die Geschichte schief gestellt sei, daß die »Persönlichkeit« keineswegs in ihrer Totalität, sondern nur in ihren kausal relevanten Aeußerungen in den historischen Zusammenhang, wie ihn die Geschichte konstruiert, »eingeht«, daß historische Bedeutung einer konkreten Persönlichkeit als kausaler Faktor und allgemein »menschliche« Bedeutung derselben nach ihrem »Eigenwert« nichts miteinander zu tun haben, daß gerade auch die »Unzulänglichkeiten« einer in maßgebender Position befindlichen Persönlichkeit kausal bedeutsam werden können. Das alles ist vollkommen zutreffend. Und trotzdem bleibt die Frage zu beantworten, ob, oder sagen wir lieger gleich: in welchem Sinn es richtig ist, daß die Analyse von Kulturinhalten – vom Standpunkt der Geschichte aus – nur den Zweck habe, die betreffenden Kulturvorgänge in ihrer Wirksamkeit begreiflich zu machen. Welche logische Tragweite die Frage hat, ergibt sich alsbald bei Betrachtung der Konsequenzen, welche E. M. aus seiner These zieht. Zunächst (S. 47) folgert er daraus, daß »bestehende Zustände an sich niemals Objekte der Geschichte sind, sondern nur insoweit dazu werden, als sie historisch wirksam sind«. Ein Kunstwerk, ein literarisches Produkt, staatsrechtliche Einrichtungen, Sitten u. dgl. »allseitig«[239] zu analysieren sei in einer historischen (auch literar- und kunsthistorischen) Darstellung gar nicht möglich und am Platz: denn immer müßten dabei Bestandteile mit aufgenommen werden, welche »zu keiner historischen Wirkung gelangt« seien, – während andererseits der Historiker vieles »in einem System« (z.B. des Staatsrechts) »untergeordnet erscheinende Detail« wegen seiner kausalen Tragweite in seine Darstellung aufnehmen müsse. Und insbesondere folgert er deshalb aus jenem historischen Ausleseprinzip auch (S. 55), daß die Biographie eine »philologische« und keine historische Disziplin sei. Warum? »Ihr Objekt ist die betreffende Persönlichkeit an sich in ihrer Totalität, nicht als historisch wirksamer Faktor, – daß sie das gewesen ist, ist hier nur Voraussetzung, der Grund, weshalb ihr eine Biographie gewidmet wird« (S. 56). Solange die Biographie eben Biographie und nicht eine Geschichte der Zeit ihres Helden sei, könne sie die Aufgaben der Geschichte: Darstellung eines historischen Vorganges, nicht erreichen. Demgegenüber fragt man: warum diese Sonderstellung der »Persönlichkeiten«? »Gehören« denn die »Vorgänge« z.B. die Schlacht bei Marathon oder die Perserkriege überhaupt in ihrer »Totalität«, also nach Art der homerischen Schilderungen, mit allen specimina fortitudinis beschrieben, in eine historische Darstellung? Doch offenbar auch hier nur die für den historischen Kausalzusammenhang entscheidenden Vorgänge und Bedingungen. Seit Heldenmythos und Geschichte sich geschieden haben, ist dies doch zum wenigsten dem logischen Prinzip nach so. – Und wie steht es nun damit in der »Biographie«? Es ist doch offenbar falsch (resp. eine sprachliche Hyperbel), daß einfach »alle die Einzelheiten ... des äußeren und inneren Lebens ihres Helden« in eine solche hineingehören, so sehr etwa die Goethe-»Philologie«, an welche E. M. vielleicht denkt, den Anschein davon erwecken könnte. Allein hier handelt es sich um Materialsammlungen, welche bezwecken, alles zu erhalten, was möglicherweise für die Geschichte Goethes, sei es als direkter Bestandteil einer Kausalreihe, – also als historisch relevante »Tatsache«, – sei es als Erkenntnismittel historisch relevan ter Tatsachen, als »Quelle«, irgendwie Bedeutung gewinnen könnte. In eine wissenschafliche Goethe-Biographie aber gehören als Bestandteile der Darstellung offenbar doch nur solche Tatsachen hinein, welche »bedeutungsvoll« sind.

[240] Aber hier stoßen wir nun freilich auf eine Duplizität des logischen Sinnes dieses Wortes, welche der Analyse bedarf, und welche, wie sich zeigen wird, den »berechtigten Kern« der Ansicht E. M. s, zugleich aber auch die Unzulänglichkeit in der Formulierung seiner Theorie von dem »historisch Wirksamen« als dem Objekt der Geschichte aufzuhellen geeignet ist.

Nehmen wir zur Veranschaulichung der verschiedenen logischen Gesichtspunkte, unter welchen »Tatsachen« des Kulturlebens wissenschaftlich in Betracht kommen können, ein Beispiel: Goethes Briefe an Frau v. Stein. Als »historisch« kommt an ihnen jedenfalls – um dies vorwegzunehmen – nicht das als wahrnehmbare »Tatsache« Vorliegende: das beschriebene Papier in Betracht, sondern dies ist natürlich nur Erkenntnismittel für die andere »Tatsache«, daß Goethe die darin ausgesprochenen Empfindungen gehabt, niedergeschrieben und Frau v. Stein zugestellt, und von ihr Antworten erhalten hat, deren ungefährer Sinn aus dem richtig gedeuteten »Inhalt« der Goetheschen Briefe sich vermuten läßt. Diese, durch eine, eventuell mit »wissenschaftlichen« Hilfsmitteln vorzunehmende »Deutung« des »Sinnes« der Briefe, zu erschließende, in Wahrheit von uns unter jenen »Briefen« verstandene »Tatsache«, könnte nun ihrerseits zunächst 1. direkt, als solche, in einen historischen Kausalzusammenhang eingereiht werden: die mit einer unerhört gewaltigen Leidenschaft verbundene Askese jener Jahre z.B. hat in der Entwicklung Goethes selbstverständlich gewaltige Spuren hinterlassen, die nicht erloschen, auch als er unter dem Himmel des Südens sich wandelte: diesen Wirkungen in Goethes literarischer »Persönlichkeit« nachzugehen, ihre Spuren in seinem Schaffen aufzusuchen und durch Aufweis des Zusammenhanges mit den Erlebnissen jener Jahre, soweit als dies eben möglich ist, kausal zu »deuten«, gehört zu den zweifellosen Aufgaben der Literargeschichte: die Tatsachen, welche jene Briefe bekunden, sind hier »historische« Tatsachen, das heißt, wie wir sahen: reale Glieder einer Kausalkette. Nun wollen wir aber einmal annehmen – auf die Frage der Wahrscheinlichkeit dieser und aller weiterhin gemachten Annahmen kommt hier natürlich absolut nichts an –, es ließe sich irgendwie positiv nachweisen, daß jene Erlebnisse auf die persönliche und literarische Entwicklung Goethes gar keinen Einfluß geübt hätten, d.h. aber: daß schlechterdings keine seiner uns »interessierenden«[241] Lebensäußerungen durch sie beeinflußt sei. Dann könnten 2. jene Erlebnisse trotzdem unser Interesse als Erkenntnismittel auf sich ziehen: sie könnten zunächst etwas für die historische Eigenart Goethes – wie man zu sagen pflegt – »Charakteristisches« darstellen. Das heißt aber: wir könnten vielleicht – ob wirklich, ist hier nicht die Frage – aus ihnen Einsichten in eine Art von Lebensführung und Lebensauffassung gewinnen, welche ihm dauernd oder doch während geraumer Zeit eigen war und welche seine uns historisch interessierenden Lebensäußerungen persönlicher und literarischer Art bestimmend beeinflußt hat. Die »historische« Tatsache, welche als reales Glied in den Kausalzusammenhang seines »Lebens« eingefügt wird, wäre dann eben jene »Lebensauffassung« – ein kollektivbegrifflicher Zusammenhang ererbter und durch Erziehung, Milieu und Lebensschicksale erworbener persönlicher »Qualitäten« Goethes und (vielleicht) bewußt angeeigneter »Maximen«, nach denen er lebte und welche sein Verhalten und seine Schöpfungen mit bedingten. Die Erlebnisse mit Frau v. Stein wären in diesem Falle zwar – da ja jene »Lebensauffassung« ein begriffliches Kollektivum ist, welches in den einzelnen Lebensvorgängen sich »äußert« – auch reale Bestandteile eines »historischen« Tatbestandes, aber für unser Interesse kämen sie – unter den gemachten Voraussetzungen – offenbar nicht wesentlich als solche in Betracht, sondern als »Symptome« jener Lebensauffassung, d.h. aber: als Erkenntnismittel; ihre logische Beziehung zum Erkenntnisobjekt hat sich also verschoben. – Nehmen wir nun weiter an, auch dies sei nicht der Fall. Jene Erlebnisse enthielten in keiner Hinsicht etwas, was gerade Goethe im Gegensatz zu anderen Zeitgenossen charakteristisch gewesen wäre, sondern seien lediglich etwas durchaus einem »Typus« der Lebensführung gewisser deutscher Kreise in jener Zeit Entsprechendes. Alsdann würden sie uns für die historische Erkenntnis Goethes nichts Neues sagen, wohl aber könnten sie 3. unter Umständen als ein bequem zu verwertendes Paradigma jenes »Typus« unser Interesse erregen, als ein Erkenntnismittel also der »charakteristischen« Eigenart des geistigen Habitus jener Kreise. Die Eigenart dieses damals für jene Kreise – nach unserer Voraussetzung – »typischen« Habitus und, als seiner Aeußerungsform, jener Lebensführung in ihrem Gegensatz gegen die Lebensführung anderer Zeiten,[242] Nationen und Gesellschaftsschichten, wäre dann die »historische« Tatsache, welche in einen kulturgeschichtlichen Kausalzusammenhang als reale Ursache und Wirkung eingeordnet würde und nun in ihrem Unterschied etwa vom italienischen Cicisbeat u. dgl. historisch durch eine »deutsche Sittengeschichte« oder, soweit solche nationalen Abweichungen nicht bestehen sollten, durch eine allgemeine Sittengeschichte der damaligen Zeit kausal zu »deuten« wäre. – Gesetzt nun ferner, auch für diesen Zweck sei der Inhalt jener Briefe nicht verwertbar, es würde sich dagegen zeigen, daß Erscheinungen von – in gewissen »wesentlichen« Punkten – gleicher Art sich unter gewissen Kulturbedingungen regelmäßig einstellten, daß also in diesen Punkten eine Eigenart der deutschen oder der ottozentistischen Kultur in jenen Erlebnissen gar nicht zutage träte, sondern eine allen Kulturen unter gewissen, begrifflich bestimmt zu formulierenden Bedingungen gemeinsame Erscheinung, – so wäre 4. für diese Bestandteile es Aufgabe etwa einer »Kulturpsychologie« oder »Sozialpsychologie«, die Bedingungen, unter welchen sie aufzutreten pflegten, durch Analyse, isolierende Abstraktion und Generalisierung festzustellen, den Grund der regelmäßigen Abfolge zu »deuten« und die so gewonnene »Regel« in einem genetischen Gattungsbegriff zu formulieren. Diese durchaus gattungsmäßigen, für seine individuelle Eigenart dagegen höchst irrelevanten Bestandteile jener Erlebnisse Goethes wären alsdann insoweit lediglich als Mittel zur Gewinnung dieses Gattungsbegriffes von Interesse. – Und endlich 5. muß a priori es als möglich gelten, daß jene »Erlebnisse« ganz und gar nichts für irgendeine Bevölkerungsschicht oder Kulturepoche Charakteristisches enthielten; dann könnte auch beim Fehlen aller jener Anlässe eines »kulturwissenschaftlichen« Interesses denkbarerweise – ob wirklich, ist hier wiederum gleichgültig – etwa ein an der Psychologie der Erotik interessierter Psychiater sie als »idealtypisches« Beispiel für bestimmte asketische »Verirrungen« unter allerhand »nützlichen« Gesichtspunkten ebenso abhandeln, wie zweifellos z.B. Rousseaus Confessions für den Nervenarzt Interesse haben. Natürlich ist dabei noch die Wahrscheinlichkeit in Betracht zu ziehen, daß die Briefe sowohl für alle jene verschiedenen – natürlich die »Möglichkeiten« absolut nicht erschöpfenden – wissenschaftlichen Erkenntniszwecke durch verschiedene Bestandteile ihres Inhalts,[243] als auch durch die gleichen Bestandteile für verschiedene von ihnen in Betracht kommen20.

Blicken wir zurück, so haben wir bisher also jene Briefe an Frau v. Stein, d.h. den aus ihnen zu gewinnenden Gehalt an Aeußerungen und Erlebnissen Goethes, »Bedeutung« gewinnen sehen – vom letzten zum ersten Fall zurückschreitend: a) in den letzten beiden Fällen (4, 5) als Exemplar einer Gattung und deshalb Erkenntnismittel ihres generellen Wesens (Nr. 4, 5); – b) als »charakteristischen« Bestandteil eines Kollektivum und deshalb Erkenntnismittel seiner individuellen Eigenart (Nr. 2, 3)21; – c) als kausalen Bestandteil eines historischen Zusammenhangs (Nr. 1). In den Fällen ad a (oben Nr. 4 und 5) besteht eine »Bedeutung« für die Geschichte nur insofern, als der mit Hilfe dieses Einzelexemplars gewonnene Gattungsbegriff unter Umständen – darüber später – für die Kontrolle der historischen Demonstration wichtig werden kann. Dagegen kann, wenn E. M. den Umkreis des »Historischen« auf das »Wirksame« beschränkt – also auf Nr. 1 (= c) der vorstehenden Staffel –, dies doch unmöglich bedeuten sollen, daß die Berücksichtigung der zweiten Kategorie von Fällen von »Bedeutsamkeit« (lit. b) außerhalb des Gesichtskreises der Geschichte läge, daß also Tatsachen, welche nicht selbst Bestandteile historischer Kausalreihen sind, sondern nur dazu dienen, die in solche Kausalreihen einzufügenden Tatsachen zu erschließen, – z.B. also solche Bestandteile jener Goetheschen Korrespondenz, welche etwa Goethes für seine literarische Produktion entscheidende »Eigenart«, oder die für die Entwicklung der Sitten wesentlichen Seiten der ottozentistischen gesellschaftlichen Kultur »illustrieren«, d.h. zur Erkenntnis[244] bringen, – von der Geschichte – wenn nicht (wie bei Nr. 2) von einer »Geschichte Goethes«, dann (bei Nr. 3) von einer »Sittengeschichte« des 18. Jahrhunderts – ein- für allemal vernachlässigt werden dürften. Sein eigenes Werk muß ja fortgesetzt mit derartigen Erkenntnismitteln arbeiten. Gemeint kann hier also nur sein, daß es sich dabei eben um »Erkenntnismittel«, nicht um »Bestandteile des historischen Zusammenhanges« handelt: – aber in einem anderen Sinn verwendet doch auch die »Biographie« oder die »Altertumskunde« derartige »charakteristische« Einzelheiten nicht. Nicht hier also liegt offenbar der Stein des Anstoßes für E. Meyer.

Nun aber steigt über allen jenen bisher analysierten Arten der »Bedeutung« noch eine höchste auf: jene Erlebnisse Goethes, um im Beispiel zu bleiben, »bedeuten« uns ja nicht nur als »Ursache« und »Erkenntnismittel« etwas, sondern – ganz gleichgültig, ob wir aus ihnen für die Erkenntnis der Lebensauffassung Goethes, der Kultur des 18. Jahrhunderts, des »typischen« Ablaufes von Kulturvorgängen usw. irgend etwas Neues, nicht ohnehin Bekanntes erfahren, ganz gleichgültig ferner, ob sie kausal irgendwelchen Einfluß auf seine Entwicklung gehabt haben: – der Inhalt dieser Briefe ist uns, so wie er ist und ohne alles Schielen nach irgendwelchen außer ihnen liegenden, nicht in ihnen selbst beschlossenen »Bedeutungen«, in seiner Eigenart ein Objekt der Bewertung, und sie würden dies sein, auch wenn von ihrem Verfasser sonst nicht das geringste bekannt wäre. Was uns nun hier zunächst interessiert, ist zweierlei: einmal der Umstand, daß diese »Bewertung« sich an die Eigenart, das Unvergleichliche, Einzigartige, literarisch Unersetzliche des Objekts knüpft, und sodann, daß diese Wertung des Objekts in seiner individuellen Eigenart – das ist das zweite – Grund dafür wird, daß es für uns Gegenstand des Nachdenkens und der gedanklichen – wir wollen absichtlich noch vermeiden zu sagen: der »wissenschaftlichen« – Bearbeitung: der Interpretation, wird. Diese »Interpretation« oder, wie wir sagen wollen: »Deutung«, kann nun zwei faktisch fast immer verschmolzene, logisch aber scharf zu scheidende Richtungen einschlagen: Sie kann und wird zunächst »Wert-Interpretation« sein, das heißt: uns den »geistigen« Gehalt jener Korrespondenz »verstehen« lehren, also das, was wir dunkel und unbestimmt »fühlen«, entfalten und in das[245] Licht des artikulierten »Wertens« erheben. Sie ist zu diesem Zweck keineswegs genötigt, selbst ein Werturteil abzugeben oder zu »suggerieren«. Was sie tatsächlich analysierend »suggeriert«, sind vielmehr Möglichkeiten von Wertbeziehungen des Objektes. Die »Stellungnahme« ferner, welche das gewertete Objekt bei uns hervorruft, muß natürlich durchaus nicht ein positives Vorzeichen haben: schon zu dem Verhältnis Goethes zu Frau v. Stein wird sich z.B. der übliche moderne Sexualbanause ebenso wie etwa ein katholischer Moralist, wenn überhaupt »verstehend«, dann wesentlich ablehnend verhalten. Und wenn wir uns als Objekt der Interpretation nacheinander Karl Marx' »Kapital« oder den Faust oder die Decke der Sixtinischen Kapelle oder Rousseaus Confessions oder die Erlebnisse der heiligen Teresa oder Mme Roland oder Tolstoi oder Rabelais oder Marie Bashkirtseff oder etwa die Bergpredigt denken, dann ergibt sich eine endlose Mannigfaltigkeit »wertender« Stellungnahmen, und die »Interpretation« dieser höchst verschiedenwertigen Objekte hat, wenn sie für »lohnend« gehalten und unternommen wird, – was wir hier für unsere Zwecke einmal voraussetzen, – nur das formale Element gemeinsam, daß ihr Sinn darauf geht, uns eben die möglichen »Standpunkte« und »Angriffspunkte« der »Wertung« aufzudecken. Eine bestimmte Wertung als die allein »wissenschaftlich« zulässige uns zu oktroyieren, vermag sie nur, wo, wie etwa bei dem Gedankengehalt von Marx' Kapital, Normen (in diesem Fall solche des Denkens) in Betracht kommen. Aber auch hier ist eine objektiv gültige »Wertung« des Objekts (in diesem Falle also die logische »Richtigkeit« Marxscher Denkformen) nicht etwas, was notwendig im Zweck einer »Interpretation« läge, und vollends wäre dies da, wo es sich nicht um »Normen«, sondern um »Kulturwerte« handelt, eine das Gebiet des »Interpretierens« überschreitende Aufgabe. Es kann jemand, ohne allen logischen und sachlichen Widersinn – und nur darauf kommt es hier an – alle Produkte der dichterischen und künstlerischen Kultur des Altertums oder etwa die religiöse Stimmung der Bergpredigt als für sich »ungültig« ablehnen, ebensogut wie jene Mischung von glühender Leidenschaft auf der einen Seite und Askese auf der anderen mit allen jenen für uns feinsten Blüten des Stimmungslebens, wie sie unser Beispiel: die Briefe an Frau v. Stein, enthalten. Jene »Interpretation«[246] aber wird für ihn dadurch allein noch keineswegs »wertlos«, denn sie kann trotzdem, ja gerade deshalb, auch für ihn »Erkenntnis« enthalten in dem Sinn, daß sie, wie wir zu sagen pflegen, sein eigenes inneres »Leben«, seinen »geistigen Horizont« erweitert, ihn fähig macht, Möglichkeiten und Nuancen des Lebensstils als solche zu erfassen und zu durchdenken, sein eigenes Selbst intellektuell, ästhetisch, ethisch (im weitesten Sinn) differenzierend zu entwickeln, seine »Psyche« – sozusagen – »wertempfindlicher« zu machen. Die »Interpretation« der geistigen, ästhetischen oder ethischen Schöpfung wirkt eben hier, wie diese letztere selbst wirkt, und die Behauptung, daß die »Geschichte« in gewissem Sinn »Kunst« sei, hat hier ihren »berechtigten Kern«, nicht minder wie die Bezeichnung der »Geisteswissenschaften« als »subjektivierend«: es ist hier aber zugleich die äußerste Grenze dessen erreicht, was noch als »denkende Bearbeitung des Empirischen« bezeichnet werden kann, und es handelt sich nicht mehr um, im logischen Sinn, »historische Arbeit«.

Es ist wohl klar, daß E. M. mit dem, was er (S. 54) »philologische Betrachtung der Vergangenheit« nennt, diese Art der Interpretation, welche von den ihrem Wesen nach zeitlosen Beziehungen »historischer« Objekte: ihrer Wertgeltung, ausgeht und diese »verstehen« lehrt, gemeint hat. Das ergibt seine Definition dieser Art der wissenschaftlichen Tätigkeit (S. 55), welche, nach ihm, »die Produkte der Geschichte in die Gegenwart versetzt ... und daher zuständlich behandelt«, das Objekt »nicht als werdend und historisch wirkend, sondern als seiend« und daher im Gegensatz zur Geschichte »allseitig« behandelt, eine »erschöpfende Interpretation der einzelnen Schöpfungen«, zunächst der Literatur und Kunst, aber, wie E. M. ausdrücklich hinzufügt, auch der staatlichen und religiösen Institutionen, der Sitten und Anschauungen, »und schließlich der gesamten Kultur einer als Einheit zusammengefaßten Epoche« bezweckt. Natürlich ist diese Art der »Deutung« nichts »Philologisches« im Sinn einer sprachwissenschaftlichen Fachdisziplin. Die Deutung des sprachlichen »Sinns« eines literarischen Objekts und die »Deutung« seines »geistigen Gehalts«, seines »Sinns« in dieser, an Werten orientierten Bedeutung des Wortes, mögen faktisch noch so oft und aus guten Gründen Hand in Hand gehen: sie sind dennoch logisch grundverschiedene Vorgänge, der eine, die sprachliche[247] »Deutung« ist die – nicht etwa dem Wert und der Intensität der dazu erforderlichen geistigen Arbeit, wohl aber dem logischen Sachverhalt nach – elementare Vorarbeit für alle Arten der wissenschaftlichen Bearbeitung und Verwertung des »Quellenmaterials«, sie ist, vom Standpunkt der Geschichte aus gesehen, ein technisches Mittel, »Tatsachen« zu verifizieren: sie ist Handwerkszeug der Geschichte (wie zahlreicher anderer Disziplinen). Die »Deutung« im Sinn der »Wertanalyse« – wie wir den oben zuletzt beschriebenen Vorgang ad hoc einmal nennen wollen22 – steht jedenfalls in dieser Relation zur Geschichte nicht. Und da diese Art der »Deutung« auch weder auf die Ermittelung »kausal«, für einen historischen Zusammenhang, relevanter Tatsachen, noch auf die Abstraktion von »typischen«, für die Bildung eines Gattungsbegriffes verwertbaren Bestandteilen gerichtet ist, da sie, im Gegensatz hierzu, vielmehr ihre Objekte, also, um bei E. M. s Beispiel zu bleiben, die »gesamte Kultur«, etwa der hellenischen Blütezeit – als Einheit aufgefaßt –, »um ihrer selbst willen« betrachtet und in ihren Wertbeziehungen zum Verständnis bringt, so gehört sie eben auch unter keine der anderen Kategorien des Erkennens, deren direkte oder indirekte Beziehungen zum »Historischen« dort erörtert wurden. Sie kann aber insbesondere auch nicht eigentlich als »Hilfswissenschaft« der Geschichte in Betracht kommen – wie E. M. S. 54 unten von seiner »Philologie« meint –, denn sie behandelt ja ihre Objekte von ganz anderen Gesichtspunkten aus als die Geschichte. Wäre der Gegensatz beider Betrachtungsweisen nur darin zu suchen, daß die eine (die »Wertanalyse«) die Objekte »zuständlich«, die andere (die Geschichte) sie als »Entwicklung« betrachtete, die eine Quer-, die andere Längsschnitte durch das Geschehene legte, dann wäre er natürlich von ganz geringem Belang: auch der Historiker, z.B. Ed. Meyer selbst in seinem Werke, muß, um seinen Faden anzuspinnen, von gewissen »gegebenen« Anfangspunkten, die er »zuständlich« schildert, ausgehen und wird die »Ergebnisse« der »Entwicklung« im Verlaufe seiner Darstellung immer wieder einmal als »Zustand« im Querschnitte zusammenfassen. Eine monographische Darstellung etwa der sozialen Zusammensetzung der athenischen Ekklesie in einem bestimmten Zeitpunkt[248] zu dem Zwecke, deren ursächliche historische Bedingtheit einerseits, ihre Wirkung auf die politischen »Zustände« Athens andererseits verdeutlichen zu helfen, ist auch nach E. M. sicherlich eine »historische« Leistung. Sondern der Unterschied liegt doch wohl für E. M. darin, daß für jene »philologische« (»wertanalysierende«) Arbeit zwar möglicher- und wohl normalerweise auch die für die »Geschichte« relevanten, daneben aber eventuell ganz andere Tatsachen in Betracht kommen, als für die »Geschichte«, solche also, die weder 1. selbst Glieder einer historischen Kausalkette sind, noch 2. als Erkenntnismittel für Tatsachen der ersten Kategorie verwertet werden, also überhaupt in keiner der bisher betrachteten Relationen zum »Historischen« stehen. In welcher anderen aber? Oder steht diese »wertanalysierende« Betrachtung außerhalb jeder Beziehung zu irgendwelcher historischen Erkenntnis? – Kehren wir, um vorwärtszukommen, wieder zu unserem Beispiel von den Briefen an Frau v. Stein zurück und nehmen wir als zweites Beispiel Karl Marx' »Kapital« dazu. Beide Objekte können offenbar Gegenstand der »Interpretation« werden, nicht nur der »sprachlichen«, von der wir ja hier nicht reden wollen, sondern auch der »wertanalysierenden«, die uns deren Wertbeziehungen zum »Verständnis« bringt, welche also die Briefe an Frau v. Stein ähnlich analysiert und »psychologisch« interpretiert, wie man etwa den »Faust« »deutet« – das Marxsche Kapital also auf seinen Gedankengehalt hin untersucht und in seinem gedanklichen – nicht: geschichtlichen – Verhältnis zu anderen Gedankensystemen über die gleichen Probleme zur Darstellung bringt. Die »Wertanalyse« behandelt ihre Objekte zu diesem Behufe, nach Ed. Meyers Terminologie, zunächst »zuständlich«, d.h. richtiger formuliert: sie geht von ihrer Eigenschaft als eines von jeder rein historisch-kausalen Bedeutung unabhängigen, insofern also für uns jenseits des Historischen stehenden »Wertes« aus. – Aber bleibt sie dabei stehen? Sicherlich nicht, eine Interpretation jener Goetheschen Briefe sowenig wie eine solche des »Kapitals« oder des Faust oder der Orestie oder der Sixtinischen Deckengemälde. Sie wird vielmehr, schon um ihren eigenen Zweck ganz zu erreichen, sich darauf besinnen müssen, daß jenes ideale Wertobjekt historisch bedingt war, daß zahlreiche Nuancen und Wendungen des Denkens und Empfindens »unverständlich« bleiben, wenn die[249] allgemeinen Bedingungen, z.B. das gesellschaftliche »Milieu« und die ganz konkreten Vorgänge der Tage, an denen jene Goetheschen Briefe geschrieben wurden, nicht bekannt sind, wenn die historisch gegebene »Problemlage« zur Zeit, als Marx sein Buch schrieb, und seine Entwicklung als Denker unerörtert bleiben, – und die »Deutung« fordert so zu ihrem Gelingen eine historische Untersuchung der Bedingungen, unter denen diese Briefe zustandekamen, aller jener kleinsten sowohl wie umfassendsten Zusammenhänge in Goethes rein persönlich-»häuslichem« und im Kulturleben der gesamten damaligen »Umwelt« im weitesten Sinne, welche für ihre Eigenart von kausaler Bedeutung – »wirksam« im Sinne Ed. Meyers – gewesen sind. Denn die Kenntnis aller dieser kausalen Bedingungen lehrt uns ja die seelischen Konstellationen, aus denen heraus jene Briefe geboren wurden, und damit diese selbst erst wirklich »verstehen«23,[250] so wahr es andererseits natürlich ist, daß die kausale »Erklärung« hier wie überall, allein für sich genommen und à la Düntzer betrieben, nur die »Teile in ihrer Hand« hält. Und selbstverständlich ist nun jene Art der »Deutung«, welche wir hier als »Wertanalyse« bezeichnet haben, die Wegweiserin dieser anderen, der »historischen«, d.h. kausalen »Deutung«. Die Analyse jener wies die »gewerteten« Bestandteile des Objektes auf, deren kausale »Erklärung« das Problem dieser ist, jene schuf die Anknüpfungspunkte, an denen der kausale Regressus sich anspinnt, und gab ihm so die entscheidenden »Gesichtspunkte« mit auf den Weg, ohne welche er ja ohne Kompaß ins Uferlose steuern müßte. Nun kann jemand – und viele werden es tun – für sich das Bedürfnis ablehnen, den ganzen Apparat der historischen Arbeit aufgeboten zu sehen für die historische »Erklärung« einer Reihe von »Liebesbriefen«, und seien sie noch so sublim. Gewiß, – aber das gleiche gilt, so despektierlich es scheint, für das »Kapital« von Karl Marx und überhaupt für alle Objekte historischer Arbeit. Die Kenntnis davon, aus welchen Bausteinen Marx sein Werk schuf und wie die Genesis seiner Gedanken historisch bedingt war, und ebenso jede historische Kenntnis der politischen Machtkonstellation der Gegenwart, oder des Werdens des deutschen Staatswesens in seiner Eigenart, kann jemandem eine überaus fade und öde oder doch eine sehr subalterne, ja, um ihrer selbst willen betrieben, sinnlose Sache scheinen, ohne daß die Logik oder die wissenschaftliche Erfahrung ihn zu »widerlegen« vermöchte, wie E. M. ausdrücklich, in freilich etwas kurz angebundener Form, zugegeben hat.

Für unseren Zweck lohnt es, noch einen Augenblick bei dem logischen Wesen jener »Wertanalyse« zu verweilen. Man hat allen Ernstes den von H. Rickert sehr klar entwickelten Gedanken,[251] daß die Bildung des »historischen Individuums« durch »Wertbeziehung« bedingt werde, dahin verstanden oder dadurch zu »widerlegen« versucht, daß diese »Wertbeziehung« identisch sei mit einer Subsumtion unter generelle Begriffe24: »Staat«, »Religion«, »Kunst« usw. und ähnliche »Begriffe« seien ja doch die »Werte«, um die es sich handle, und der Umstand, daß die Geschichte ihre Objekte auf sie »beziehe« und dadurch spezifische »Gesichtspunkte« gewinne, sei also – so ist hinzugefügt worden – nur dasselbe wie die gesonderte Behandlung der »chemischen«, »physikalischen« usw. »Seite« der Vorgänge in den Naturwissenschaften25. Dies sind merkwürdige Mißverständnisse dessen, was unter einer »Wertbeziehung« verstanden ist und allein verstanden werden kann. Ein aktuelles »Werturteil« über ein konkretes Objekt oder die theoretische Aufstellung »möglicher« Wertbezie hungen desselben heißt doch nicht, daß ich dasselbe unter einen bestimmten Gattungsbegriff: »Liebesbrief«, »politisches Gebilde«, »ökonomische Erscheinung« subsumiere. Sondern das »Werturteil« heißt: daß ich zu ihm in seiner konkreten Eigenart in bestimmter konkreter Art »Stellung nehme«, und die subjektiven Quellen dieser meiner Stellungnahme, meiner dafür entscheidenden »Wertgesichtspunkte«, sind doch erst recht nicht ein »Begriff« und vollends kein »abstrakter Begriff«, sondern ein durchaus konkretes, höchst individuell geartetes und zusammengesetztes »Fühlen« und »Wollen« oder aber, unter Umständen, das Bewußtsein eines bestimmt und wiederum konkret gearteten »Sollens«. Und wenn ich nun aus dem Stadium des aktuellen Bewertens der Objekte in dasjenige der theoretisch-interpretativen Ueberlegung der möglichen Wertbeziehungen trete, also aus den Objekten »historische Individuen« bilde, so bedeutet dies, daß ich die konkrete, individuelle und deshalb in letzter Instanz einzigartige Form, in welcher sich – um zunächst einmal eine metaphysische Wendung zu brauchen – »Ideen« in dem betreffenden politischen Gebilde (z.B. dem »Staat Friedrichs des Großen«), der[252] betreffenden Persönlichkeit (z.B. Goethe oder Bismarck), dem betreffenden Literaturprodukt (dem »Kapital« von Marx) »verkörpert« haben oder »auswirken«, mir und anderen interpretierend zum Bewußtsein bringe. Oder, unter Beseitigung der stets bedenklichen und überdies entbehrlichen metaphysischen Ausdrucksweise formuliert: daß ich die Angriffspunkte für mögliche »wertende« Stellungnahmen, welche der betreffende Ausschnitt aus der Wirklichkeit aufweist und um derentwillen er eine mehr oder minder universelle »Bedeutung« beansprucht, – die von kausaler »Bedeutung« scharf zu scheiden ist, – in artikulierter Form entwickele. Das »Kapital« von Karl Marx teilt die Qualität als »Literaturprodukt« mit jedem der allwöchentlich im Brockhausschen Verzeichnis stehenden Kombinationen von Druckerschwärze und Papier, – was es für uns zu einem »historischen« Individuum macht, ist aber doch nicht etwa jene Zugehörigkeit zur Gattung, sondern umgekehrt der durchaus einzigartige »geistige Gehalt«, den »wir« in ihm »niedergelegt« finden. Ebenso: die Qualität des »politischen« Vorgangs teilt das Kannegießern eines Philisters beim Dämmerschoppen mit demjenigen Komplex von bedrucktem und beschriebenem Papier, Schallwellen, Körperbewegungen auf Exerzierplätzen, gescheiten oder auch törichten Gedanken in den Köpfen von Fürsten, Diplomaten usw., welche »wir« zu dem individuellen Gedankenbilde »Deutsches Reich« zusammenschließen, weil »wir« ihm ein bestimmtes für »uns« durchaus einzigartiges, an zahllosen »Werten« (nicht nur »politischen«) verankertes »historisches Interesse« zuwenden. Diese »Bedeutung« – den »Inhalt« des Objektes, etwa des »Faust«, an möglichen Wertbeziehungen, oder, anders gewendet, den »Inhalt« unseres Interesses am historischen Individuum – durch einen Gattungsbegriff ausdrückbar zu denken, ist ein offenbarer Widersinn: gerade die Unausschöpfbarkeit ihres »Inhalts« an möglichen Anknüpfungspunkten unseres Interesses ist das dem historischen Individuum »höchsten« Ranges Charakteristische. Daß wir gewisse »wichtige« Richtungen der historischen Wertbeziehung klassifizieren und diese Klassifikation dann der Arbeitsteilung der Kulturwissenschaften zur Grundlage dient, ändert natürlich daran nichts26,[253] daß der Gedanke: ein »Wert« von »allgemeiner (= universeller) Bedeutung« sei ein »allgemeiner« (= genereller) Begriff, ähnlich seltsam ist, wie etwa die Meinung, man könne »die Wahrheit« in einem Satz aussprechen, oder »das Sittliche« in einer Handlung vollbringen, oder »das Schöne« in einem Kunstwerk verkörpern. – Doch kehren wir zu Eduard Meyer und seinen Versuchen, dem Problem der historischen »Bedeutung« beizukommen, zurück. Die vorstehenden Betrachtungen verließen ja das methodologische und streiften das geschichtsphilosophische Gebiet. Für die strikt auf dem Boden der Methodik verweilende Betrachtung ist der Umstand, daß gewisse individuelle Bestandteile der Wirklichkeit als Objekt historischer Betrachtung ausgelesen werden, schlechterdings nur durch den Hinweis auf dies faktische Vorhandensein eines entsprechenden Interesses zu begründen: mehr kann ja die »Beziehung auf Werte« für eine solche Betrachtung, die nach dem Sinn dieses Interesses nicht fragt, in der Tat nicht besagen, und so beruhigt sich denn auch E. M. dabei, indem er, von diesem Standpunkt aus mit Recht, meint (S. 38), für die Geschichte genüge die Tatsache der Existenz jenes Interesses, möge man es noch so niedrig veranschlagen. Aber gewisse Unklarheiten und Widersprüche in seinen Ausführungen zeigen doch die Folgen jenes Mangels an geschichtsphilosophischer Orientierung deutlich genug.

»Die Auswahl« (der Geschichte) »beruht auf dem historischen Interesse, welches die Gegenwart an irgendeiner Wirkung, einem Ergebnis der Entwicklung hat, so daß sie das Bedürfnis empfindet, den Anlässen nachzuspüren, welche es herbeigeführt haben«, sagt E. M. (S. 37) und interpretiert dies später (S. 45) dahin, daß der Historiker »aus sich selbst die Probleme, mit denen er an das Material herantritt«, nehme, welche ihm dann den »Leitfaden, an dem er die Ereignisse ordnet«, gebe. Das stimmt durchaus mit dem Gesagten zusammen und ist überdies zugleich der einzig mögliche Sinn, in welchem die früher kritisierte Aeußerung E. M. s über das »Aufsteigen von der Wirkung zur Ursache« richtig ist: es handelt sich[254] dabei nicht, wie er annimmt, um eine der Geschichte eigentümliche Art der Handhabung des Kausalitätsbegriffes, sondern darum, daß »historisch bedeutsam« eben nur diejenigen »Ursachen« sind, welche der von einem »gewerteten« Kulturbestandteil ausgehende Regressus als unentbehrliche Bestandteile seiner in sich aufnehmen muß: das Prinzip der »teleologischen Dependenz«, wie man es mit einem allerdings mißverständlichen Ausdruck genannt hat. Nun aber fragt sich: muß dieser Ausgangspunkt des Regressus stets ein Bestandteil der Gegenwart sein, wie man nach der oben zuerst zitierten Aeußerung E. M. s als seine Ansicht ansehen könnte? E. M. hat hierzu in Wahrheit keine ganz sichere Stellung. Es fehlt eben, das zeigte schon das bisher Gesagte, bei ihm jede klare Angabe darüber, was er unter seinem »historisch Wirksamen« eigentlich versteht. Denn – wie ihm dies schon von anderer Seite vorgehalten ist – wenn nur das in die Geschichte gehört, was »wirkt«, so muß für jede historische Darstellung, z.B. für seine Geschichte des Altertums, die Kardinalfrage sein: welcher Endzustand und welche Bestandteile desselben sollen als das durch die darzustellende historische Entwicklung »Bewirkte« zugrunde gelegt werden und also darüber entscheiden, ob eine Tatsache, weil sie für keinen Bestandteil jenes Endresultats eine erweisliche kausale Bedeutung hatte, als historisch unwesentlich ausgeschieden werden muß. Manche Aeußerungen E. M. s können zunächst den Anschein erwecken, als ob in der Tat die objektive »Kulturlage« – wie wir einmal kurz sagen wollen – der Gegenwart hier entscheiden sollte: nur Tatsachen, deren Wirkung noch heute, in unseren gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen, ethischen, wissenschaftlichen Zuständen oder irgendwelchen anderen Bestandteilen unseres Kulturlebens von kausaler Bedeutung sind, deren »Wirkung« wir in der Gegenwart unmittelbar wahrnehmen (s. S. 37 oben), gehörten dann in eine »Geschichte des Altertums«, gänzlich irrelevant aber wäre es, ob eine Tatsache für die Eigenart der Kultur des Altertums von noch so fundamentaler Bedeutung wäre (s. S. 48 unten). E. M. s Werk würde arg zusammenschrumpfen – man denke etwa an den Band über Aegypten –, wenn er damit Ernst machen wollte, und viele würden gerade das nicht darin finden, was sie in einer Geschichte des Altertums erwarten. Aber er läßt (S. 37 oben) einen anderen Ausweg offen: »wir können es« – nämlich was historisch »wirksam«[255] gewesen ist – »auch an der Vergangenheit erfahren, indem wir irgendeinen Moment derselben als gegenwärtig fingieren«. Damit kann nun allerdings jeder beliebige Kulturbestandteil als von einem irgendwie gewählten Standpunkt aus »wirksam« in eine Geschichte des Altertums hinein »fingiert« werden, – es entfiele aber damit eben gerade die Begrenzung, welche E. M. erstrebt. Und es entstände trotzdem die Frage: welchen »Moment« nimmt z.B. eine »Geschichte des Altertums« zum Maßstab des für den Historiker Wesentlichen? Bei E. M. s Betrachtungsweise müßte man annehmen: das »Ende« der antiken Geschichte, d.h. der Einschnitt, der uns als geeigneter »Endpunkt« erscheint: also etwa die Regierung des Kaisers Romulus, oder die Regierung Justinians, oder – wohl besser – die Regierung Diokletians? In diesem Fall gehörte zunächst jedenfalls alles, was für diese Schlußepoche, dies »Greisenalter« der Antike, »charakteristisch« ist, zweifelsohne in vollem Umfang in die Darstellung als deren Abschluß hinein, weil eben diese Charakteristik ja das Objekt der historischen Erklärung formte, ferner, vor allem anderen, alle die Tatsachen, welche eben für diesen Prozeß der »Vergreisung« kausal wesentlich (»wirksam«) waren, – auszuscheiden wäre dagegen z.B. bei der Schilderung der griechischen Kultur alles, was damals (zur Zeit des Kaisers Romulus oder Diokletians) keine »Kulturwirkungen« mehr übte, und das wäre bei dem damaligen Zustand der Literatur, der Philosophie, der allgemeinen Kultur ein erschreckend großer Teil gerade dessen, was uns eine »Geschichte des Altertums« überhaupt »wertvoll« macht, und was wir, glücklicherweise, in E. M. s eigenem Werke nicht vermissen.

Eine Geschichte des Altertums, welche nur das auf irgendeine spätere Epoche kausal Wirkende enthalten wollte, würde, – zumal wenn man die politischen Verhältnisse als das eigentliche Rückgrat des Historischen ansieht, – durchaus ebenso leer erscheinen wie eine »Geschichte« Goethes, welche ihn selbst, nach Rankeschem Ausdruck, zugunsten seiner Epigonen »mediatisiert«, d.h. nur die Bestandteile seiner Eigenart und seiner Lebensäußerungen feststellt, welche in der Literatur »wirksam« geblieben sind: die wissenschaftliche »Biographie« unterscheidet sich da prinzipiell nicht von anders abgegrenzten historischen Objekten. E. M. s These ist in der von ihm gegebenen[256] Formulierung nicht durchführbar. – Oder gibt es auch hier einen Ausweg aus dem Widerspruch zwischen dieser seiner Theorie und seiner eigenen Praxis? Wir hörten E. M. sagen, daß der Historiker »aus sich« seine Probleme nehme, und dieser Bemerkung fügt er hinzu: »die Gegenwart des Historikers ist ein Moment, das aus keiner Geschichtsdarstellung ausgeschieden werden kann«. Sollte etwa jene »Wirksamkeit« einer »Tatsache«, welche sie zu einer »historischen« stempelt, schon dann vorliegen, wenn ein moderner Historiker sich für diese Tatsache in ihrer individuellen Eigenart und ihrem So-und-nicht-anders- Gewordensein interessiert und seine Leser dadurch zu interessieren versteht? – Offenbar sind tatsächlich in E. M. s Ausführungen (S. 36 unten einerseits, S. 37 und 45 andererseits) zwei verschiedene Begriffe von »historischen Tatsachen« ineinander geschoben: einmal solche Bestandteile der Wirklichkeit, welche, man kann sagen: »um ihrer selbst willen«, in ihrer konkreten Eigenart als Objekte unseres Interesses »gewertet« werden, zum anderen solche, auf welche unser Bedürfnis, jene »gewerteten« Bestandteile der Wirklichkeit in ihrer historischen Bedingtheit zu verstehen, beim kausalen Regressus als »Ursachen«, als historisch »wirksam« in E. M. s Sinn, stößt. Man kann die ersteren historische Individuen, die letzteren historische (Real-)Ursachen nennen und sie mit Rickert als »primäre« und »sekundäre« historische Tatsachen scheiden. Eine strikte Beschränkung einer historischen Darstellung auf die historischen »Ursachen«, die »sekundären« Tatsachen Rickerts, die »wirksamen« Tatsachen E. M. s, ist uns natürlich nur möglich, wenn bereits eindeutig feststeht, um die kausale Erklärung welches historischen Individuums es sich ausschließlich handeln soll. Wie umfassend alsdann dieses primäre Objekt auch gewählt werden möge, – nehmen wir an, als solches gelte z.B. die gesamte »moderne«, d.h. unsere von Europa »ausstrahlende« christlich-kapitalistisch-rechtsstaatliche »Kultur« in ihrem Gegenwartsstadium, also ein ungeheures Knäuel von »Kulturwerten«, welche unter den allerverschiedensten »Gesichtspunkten« als solche betrachtet werden, – so wird der kausale Regressus, welcher sie historisch »erklärt«, dennoch, wenn er bis ins Mittelalter oder gar bis ins Altertum gelangt, eine ungeheure Fülle von Objekten, mindestens teilweise, als kausal unwesentlich, beiseite lassen müssen, welche unser »wertendes« Interesse »um ihrer selbst willen« in[257] hohem Maße erregen, also ihrerseits »historische Individuen« werden können, an welche sich ein »erklärender« kausaler Regressus anknüpft. Gewiß ist dabei zuzugeben, daß dies »historische Interesse«, infolge des Fehlens der kausalen Bedeutung für eine Universalgeschichte der heutigen Kultur, ein spezifisch geringeres ist. Die Kulturentwicklung der Inkas und Azteken hat historisch relevante Spuren in – verhältnismäßig! – überaus geringem Maße hinterlassen, dergestalt, daß eine Universalgeschichte der Genesis der heutigen Kultur in E. M. s Sinne von ihnen vielleicht ohne Schaden geradezu schweigen darf. Ist dem so, – wie wir einmal annehmen wollen, – dann kommt das, was wir von ihrer Kulturentwicklung wissen, in erster Linie weder als »historisches Objekt«, noch als »historische Ursache«, sondern wesentlich als »Erkenntnismittel« für die Bildung kulturtheoretischer Begriffe in Betracht: positiv z.B. für die Bildung des Begriffes des Feudalismus, als ein eigenartig spezifiziertes Exemplar desselben, oder negativ, um gewisse Begriffe, mit denen wir in der europäischen Kulturgeschichte arbeiten, gegen jene heterogenen Kulturinhalte abzugrenzen und so im Wege der Vergleichung die historische Eigenart der europäischen Kulturentwicklung genetisch schärfer zu fassen. Ganz das gleiche ist natürlich bezüglich solcher Bestandteile der antiken Kultur der Fall, welche E. M., als historisch »nicht wirksam« geworden, aus einer an dem Bestande der Gegenwartskultur orientierten Geschichte des Altertums streichen – müßte, wenn er konsequent wäre. – Allein offenbar ist bezüglich der Inkas und Azteken es trotz alledem in keiner Weise weder logisch noch sachlich ausgeschlossen, daß gewisse Inhalte ihrer Kultur in ihrer Eigenart zum historischen »Individuum« gemacht, d.h. also zunächst auf ihre »Wert« beziehungen hin »deutend« analysiert und daraufhin wieder zum Gegenstand »historischer« Untersuchung werden, so daß nun der kausale Regressus nach Tatsachen ihrer Kulturentwicklung ausgreift, welche mit Bezug auf jenes Objekt »historische Ursachen« werden. Und wenn jemand eine »Geschichte des Altertums« komponiert, so ist es eben eitel Selbsttäuschung zu glauben, diese enthielte nur kausal auf unsere heutige Kultur »wirksame« Tatsachen, weil sie allerdings nur von Tatsachen handelt, welche uns entweder »primär« als gewertete »historische Individuen«, oder »sekundär« als kausal (mit Beziehung auf diese oder andere »Individuen«), als »Ursachen«, bedeutsam[258] erscheinen. Unser an »Werten« orientiertes Interesse, nicht die sachliche Ursachenbeziehung unserer Kultur zu der hellenischen allein, wird den Umkreis der für eine Geschichte der hellenischen Kultur maßgebenden Kulturwerte bestimmen. Jene Epoche, welche wir zumeist – durchaus »subjektiv« wertend – als »Höhepunkt« der hellenischen Kultur ansehen, also etwa die Zeit zwischen Aeschylos und Aristoteles, kommt mit ihren Kulturgehalten als »Eigenwert« in jeder »Geschichte des Altertums«, auch derjenigen E. M. s in Betracht, und das könnte sich erst ändern, falls irgendeine Zukunft zu jenen Kulturschöpfungen ebensowenig eine unmittelbare »Wertbeziehung« zu gewinnen vermöchte, wie zu dem »Gesang« und der »Weltanschauung« eines innerafrikanischen Volkes, die unser Interesse als Artrepräsentanten, als Mittel der Begriffsbildung also, oder als »Ursachen« erregen. – Dies also: daß wir Gegenwartsmenschen Wertbeziehungen irgendwelcher Art zu der individuellen »Ausprägung« antiker Kulturinhalte besitzen, ist der allein mögliche Sinn, den man E. M. s Begriff des »Wirksamen« als des »Historischen« geben kann. Wie sehr dagegen E. M. s eigener Begriff des »Wirksamen« aus heterogenen Bestandteilen zusammengesetzt ist, zeigt schon seine Motivierung des spezifischen Interesses, welches die Geschichte den »Kulturvölkern« entgegenbringt. »Das beruht«, meint er (S. 47), »darauf, daß diese Völker und Kulturen in unendlich viel höherem Grade wirksam gewesen sind und noch auf die Gegenwart wirken«. Das ist zweifelsohne richtig, aber keineswegs der einzige Grund unseres für ihre Bedeutung als historische Objekte entscheidenden »Interesses«, und namentlich läßt sich daraus nicht ableiten, daß, wie E. M. (a.a.O.) sagt, jenes Interesse um so stärker wird, »je höher sie (die historischen Kulturvölker) stehen«. Denn die Frage des »Eigenwerts« einer Kultur, die hier angeschnitten ist, hat mit derjenigen ihrer historischen »Wirksamkeit« nichts zu tun: es ist hier bei E. M. eben »wertvoll« und »kausal wichtig« verwechselt. So unbedingt es richtig ist, daß jede »Geschichte« vom Standpunkt der Wertinteressen der Gegenwart geschrieben wird, und daß also jede Gegenwart neue Fragen an das historische Material stellt oder doch stellen kann, weil eben ihr durch Wertideen geleitetes Interesse wechselt, so sicher ist, daß dieses Interesse auch schlechthin »vergangene« Kulturbestandteile, d.h. solche, auf welche ein Kulturbestandteil der[259] Gegenwart im kausalen Regressus nicht zurückgeführt werden kann, »wertet« und zu historischen »Individuen« macht; im kleinen: Objekte wie die Briefe an Frau v. Stein, im großen: auch jene Bestandteile der hellenischen Kultur, deren Einwirkung die Kultur der Gegenwart längst entwachsen ist. E. M. hat, wie wir sahen, das ja selbst, nur ohne die Konsequenzen zu ziehen, durch die von ihm angenommene Möglichkeit eingeräumt: daß ein Moment der Vergangenheit, wie er sich ausdrückt, als gegenwärtig »fingiert« werde (S. 37 oben), – was ja nach den Bemerkungen auf S. 55, Mitte, doch eigentlich nur die »Philologie« tun dürfte. In Wahrheit ist damit eben zugestanden, daß auch »vergangene« Kulturbestandteile ohne Rücksicht auf das Vorhandensein einer noch fühlbaren »Wirkung« historische Objekte sind, in einer »Geschichte des Altertums« z.B. also auch die »charakteristischen« Werte des Altertums selbst für die Auswahl der Tatsachen und die Richtung der historischen Arbeit maßgebend werden. – Ja noch mehr.

Wenn E. M. als Grund dafür, daß die Gegenwart nicht Gegenstand der »Geschichte« werde, ausschließlich geltend macht, daß man noch nicht wisse und nicht wissen könne, welche ihrer Bestandteile sich in Zukunft als »wirksam« erweisen, so ist jene Behauptung von der (subjektiven) Ungeschichtlichkeit der Gegenwart wenigstens in bedingtem Maße zutreffend. Ueber die kausale Bedeutung der Tatsachen der Gegenwart als »Ursachen« »entscheidet« endgültig erst die Zukunft. Allein dies ist nicht die einzige Seite des Problems, auch wenn man, wie hier selbstverständlich, von solchen äußerlichen Momenten, wie dem Mangel der archivalischen Quellen usw., absieht. Die wirklich unmittelbare Gegenwart ist nicht nur noch nicht geschichtliche »Ursache« geworden, sondern sie ist auch noch nicht geschichtliches »Individuum«, sowenig wie ein »Erlebnis« in dem Augenblick, in welchem es sich »in mir« und »um mich« vollzieht, Objekt empirischen »Wissens« ist. Alle historische »Wertung« umschließt ein, um es so auszudrücken: »kontemplatives« Moment, sie enthält nicht nur und nicht in erster Linie das unmittelbare Werturteil des »stellungnehmenden Subjektes«, sondern ihr wesentlicher Gehalt ist, wie wir sahen, ein »Wissen« von möglichen »Wertbeziehungen«, setzt also die Fähigkeit voraus, den »Standpunkt« dem Objekt gegenüber wenigstens theoretisch zu wechseln: man pflegt dies so auszudrücken, daß wir einem Erlebnis gegenüber[260] erst »objektiv werden müssen«, ehe es, als Objekt, »der Geschichte angehört«, – was hier ja aber gerade nicht bedeutet, daß es kausal »wirksam« ist. – Doch sollen diese das Verhältnis von »Erleben« und »Wissen« betreffenden Erörterungen hier nicht weitergesponnen werden; genug, daß mit allen diesen umständlichen Darlegungen wohl klar geworden ist, nicht nur daß, sondern auch warum der Ed. Meyersche Begriff des »Historischen« als des »Wirksamen« unzulänglich ist. Es fehlt vor allem die logische Scheidung des »primären« historischen Objekts, jenes »gewerteten« Kulturindividuums, an welches sich das Interesse für die kausale »Erklärung« seines Gewordenseins haftet, und der »sekundären« historischen »Tatsachen«, der Ursachen, denen die »gewertete« Eigenart jenes »Individuums« im kausalen Regressus zugerechnet wird. Diese Zurechnung wird mit dem prinzipiellen Ziel vorgenommen, »objektiv« als Erfahrungswahrheit gültig zu sein mit derselben Unbedingtheit wie irgendwelche Erfahrungserkenntnis überhaupt, und nur die Zulänglichkeit des Materials entscheidet über die, nicht logische, sondern nur faktische Frage, ob sie dies Ziel erreicht, ganz ebenso wie dies auf dem Gebiet der Erklärung eines konkreten Naturvorgangs der Fall ist. »Subjektiv« in einem bestimmten, hier nicht nochmals zu erörternden Sinn ist nicht die Feststellung der historischen »Ursachen« bei gegebenem Erklärungs–»Objekt«, sondern die Abgrenzung des historischen »Objektes«, des »Individuums« selbst, denn hier entscheiden Wertbeziehungen, deren »Auffassung« dem historischen Wandel unterworfen ist. Es ist deshalb auf der einen Seite unrichtig, wenn E. M. (S. 45, Mitte) meint, wir vermöchten »niemals« zu einer »absoluten und unbedingt gültigen« Erkenntnis von etwas Historischem zu gelangen: das trifft für die »Ursachen« nicht zu; – ebenso un richtig aber ist es, wenn alsdann gesagt wird, es stehe um die Geltung der naturwissenschaftlichen Erkenntnis »nicht anders« als um die historische: das trifft für die historischen »Individuen«, d.h. für die Art, in welcher »Werte« in der Geschichte eine Rolle spielen, und auf die Modalität dieser Werte nicht zu (gleichviel wie man über die »Geltung« jener »Werte« als solcher denkt, die ja jedenfalls etwas gegenüber der Geltung einer ursächlichen Beziehung als Erfahrungswahrheit prinzipiell Heterogenes ist, sollten auch etwa philosophisch beide in letzter Instanz als normgebunden gedacht werden müssen). Denn die an »Werten«[261] orientierten »Gesichtspunkte«, unter denen wir Kulturobjekte betrachten, unter denen sie für uns überhaupt »Objekte« der historischen Forschung werden, sind wandelbar, und weil und so lange sie dies sind, werden – bei Annahme unveränderten »Quellenmaterials«, von der wir hier, bei logischen Erörterungen, ein- für allemal ausgehen – stets neue »Tatsachen« und stets in neuer Art historisch »wesentlich«. Diese Art der Bedingtheit durch »subjektive Werte« ist aber jedenfalls solchen Naturwissenschaften, welche dem Typus der Mechanik zustreben, durchaus fremd und bildet gerade den spezifischen Gegensatz des Historischen gegen sie.

Fassen wir zusammen: Soweit die »Deutung« eines Objekts im gewöhnlichen Sinne des Wortes »philologische« Deutung, z.B. des sprachlichen »Sinnes« ist, ist sie für die »Geschichte« technische Vorarbeit. Soweit sie das für die Eigenart bestimmter »Kulturepochen« oder bestimmter Persönlichkeiten, oder bestimmter Einzelobjekte (Kunstwerke, literarische Objekte) Charakteristische »deutend« analysiert, steht sie im Dienst der historischen Begriffsbildung. Und zwar, logisch betrachtet, entweder dienend, indem sie kausal relevante Bestandteile eines konkreten historischen Zusammenhangs als solche erkennen hilft, – oder umgekehrt leitend und wegweisend, indem sie den Gehalt eines Objekts: – des Faust, der Orestie, des Christentums einer bestimmten Epoche usw. – an möglichen Wertbeziehungen »deutet« und so der kausalen Arbeit der Geschichte »Aufgaben« stellt, also ihre Voraussetzung wird. Der Begriff der »Kultur« eines konkreten Volkes und Zeitalters, der Begriff des »Christentums«, des »Faust«, aber auch – was leichter übersehen wird – z.B. der Begriff »Deutschland« usw. sind, als Objekte historischer Arbeit gebildet, individuelle Wertbegriffe, d.h. durch Beziehungen zu Wertideen geformt.

Wenn wir nun, um auch dies zu berühren, diese Wertungen selbst, mit denen wir an die Tatsachen treten, zum Gegenstand der Analyse machen, so treiben wir – je nach dem Erkenntnisziel – entweder Geschichtsphilosophie oder Psychologie des »historischen Interesses«. Wenn wir dagegen ein konkretes Objekt »wertanalysierend« behandeln, d.h. in seiner Eigenart derart »interpretieren«, daß uns die möglichen Wertungen seiner »suggestiv« nahegebracht werden, ein »Nacherleben«, wie man[262] es (freilich sehr inkorrekt) zu nennen pflegt, einer Kulturschöpfung beabsichtigt wird, so ist das – darin steckt der »berechtigte Kern« von E. M. s Formulierung – noch keine »historische« Arbeit, aber es ist allerdings die ganz unvermeidliche »forma formans« für das historische »Interesse« an einem Objekt, für dessen primäre begriffliche Formung als »Individuum« und für die dadurch erst sinnvoll mögliche kausale Arbeit der Geschichte. In noch so vielen Fällen mögen – wie dies bei politischen Gemeinschaften, zumal dem eigenen Staat, am Anfang aller »Geschichte« geschieht – die anerzogenen Alltagswertungen das Objekt geformt und der historischen Arbeit ihre Straße gepflastert haben, und der Historiker mag also glauben, bei diesen handfesten »Objekten«, die anscheinend – aber auch freilich eben nur dem Anschein nach und nur für den gewöhnlichen »Hausgebrauch« – keiner besonderen Wert-Interpretation mehr bedürfen, auf seinem »eigentlichen« Gebiet zu sein: sobald er die breite Landstraße verlassen und große neue Einsichten auch in die politische »Eigenart« eines Staates oder politischen Genius gewinnen will, muß er auch hier, dem logischen Prinzip nach, gerade so verfahren wie ein Faust-Interpret. Aber freilich, darin hat E. M. Recht: wo die Analyse im Stadium einer solchen »Deutung« des »Eigenwertes« des Objekts bleibt, die kausale Zurechnungsarbeit beiseite gelassen und das Objekt auch nicht der Fragestellung unterzogen wird: was es, mit Rücksicht auf andere, umfassendere, gegenwärtigere, Kulturobjekte, kausal »bedeutet«, – da ist die historische Arbeit nicht ins Rollen gekommen, und der Historiker kann hier nur Bausteine zu historischen Problemen sehen. Nur die Art der Begründung seines Standpunktes ist meines Erachtens nicht haltbar. Wenn E. M. insbesondere in der »zuständlichen«, »systematischen« Behandlung eines Stoffes den prinzipiellen Gegensatz gegen die Historik erblickt und wenn z.B. auch Rickert – nachdem er früher in dem »Systematischen« das spezifisch »Naturwissenschaftliche«, auch auf dem Gebiet des »sozialen« und »geistigen« Lebens, im Gegensatz zu den »historischen Kulturwissenschaften«, erblickt hatte – neuerdings den Begriff der »systematischen Kulturwissenschaften« aufgestellt hat, so wird es die Aufgabe sein, weiterhin in einem besonderen Abschnitt die Frage aufzuwerfen: was eigentlich »Systematik« alles bedeuten kann und in welchen verschiedenen Beziehungen[263] ihre verschiedenen Arten zur geschichtlichen Betrachtung und zu den »Naturwissenschaften« stehen27. Die von E. M. als »philologische Methode« bezeichnete Behandlung der Kultur des Altertums, speziell der hellenischen, die Form der »Altertumskunde« ist ja zunächst durch die sprachlichen Voraussetzungen der Materialbeherrschung praktisch herbeigeführt. Aber sie ist nicht nur durch sie bedingt, sondern auch durch die Eigenart bestimmter hervorragender Forscher und vor allem durch die »Bedeutung«, welche die Kultur des klassischen Altertums bisher für unsere eigene Geistesschulung gehabt hat. Versuchen wir, uns diejenigen Standpunkte, welche gegenüber der Kultur des Altertums prinzipiell möglich sind, in radikaler und deshalb auch rein theoretischer Fassung zu formulieren. 1. Die eine würde die Vorstellung von der absoluten Wertgeltung der antiken Kultur sein, deren Ausprägungen im Humanismus, dann etwa bei Winckelmann und schließlich in allen Spielarten des sogenannten »Klassizismus« hier nicht zu untersuchen sind. Antike Kulturbestandteile sind nach dieser Auffassung, wenn wir sie in ihre letzten Konsequenzen treiben, – soweit nicht entweder die »Christlichkeit« unserer Kultur oder die Produkte des Rationalismus »Ergänzungen« und »Umbildungen« gebracht haben, – wenigstens virtuelle Bestandteile »der« Kultur schlechthin, nicht weil sie »kausal« in E. M. s Sinn gewirkt haben, sondern weil sie in ihrer absoluten Wertgeltung kausal, auf unsere Erziehung, wirken sollen. Daher ist die antike Kultur in erster Linie Objekt der Interpretation in usum scholarum, zur Erziehung der eigenen Nation zum Kulturvolk: Die »Philologie«, in ihrem umfassendsten Begriff, als »Erkenntnis des Erkannten«, erkennt im Altertum etwas prinzipiell Ueberhistorisches, zeitlos Geltendes. 2. Die andere, moderne, würde radikal entgegengesetzt stehen: die Kultur des Altertums in ihrer wahren Eigenart steht uns so unendlich fern, daß es ganz sinnlos ist, den »Vielzuvielen« einen Einblick in ihr wahres »Wesen« geben zu wollen: sie ist ein sublimes Objekt der Wertung für die Wenigen, die in eine für immer dahingegangene, in keinem wesentlichen Punkte jemals wiederholbare, höchste Form des Menschentums sich versenken, sie gewissermaßen »künstlerisch genießen« wollen28. Und endlich[264] 3. kommt die altertumskundliche Behandlung einer wissenschaftlichen Interessenrichtung entgegen, welcher der Quellenschatz des Altertums in erster Linie ein ungewöhnlich reichhaltiges ethnographisches Material für die Gewinnung allgemeiner Begriffe, Analogien und Entwicklungsregeln, für die Vorgeschichte nicht nur unserer, sondern »jeder« Kultur darbietet: man denke etwa an die Entwicklung der vergleichenden Religionskunde, deren heutiger Aufschwung ohne Ausbeutung der Antike mit Hilfe streng philologischer Schulung unmöglich gewesen wäre. Die Antike kommt hier in sofern in Betracht, als ihr Kulturgehalt als Erkenntnismittel zur Bildung von generellen »Typen« geeignet ist, dagegen weder, wie für die erste »Auffassung«, als dauernd gültige Kulturnorm noch, wie für die zweite, als absolut einzigartiges Objekt individueller, kontemplativer Wertung.

Man sieht alsbald, daß alle drei hier, wie gesagt, »theoretisch« formulierten Auffassungen für ihre Zwecke an der Behandlung der antiken Geschichte in Form der »Altertumskunde« interessiert sind, und sieht auch ohne Kommentar, daß das Interesse des Historikers bei jeder von ihnen in der Tat zu kurz kommt, da sie alle drei etwas anderes als »Geschichte« zum primären Zweck haben. Allein wenn andrerseits E. M. ernstlich alles vom Standpunkt der Gegenwart aus historisch nicht mehr »Wirksame« aus der Geschichte des Altertums ausmerzen wollte, würde gerade er, in den Augen aller derjenigen, welche im Altertum mehr als nur eine historische »Ursache« suchen, seinen Gegnern recht geben. Und alle Freunde seines großen Werkes werden es erfreulich finden, daß er mit jenem Gedanken gar nicht Ernst machen kann, und hoffen, daß er nicht etwa einer irrtümlich formulierten Theorie zuliebe auch nur den Versuch dazu unternimmt29.[265]


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 61985, S. 215-266.
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