II. Objektive Möglichkeit und adäquate Verursachung in der historischen Kausalbetrachtung.

[266] »Der Ausbruch des zweiten punischen Krieges«, sagt Eduard Meyer (S. 16), »ist die Folge eines Willensentschlusses Hannibals, der des Siebenjährigen Krieges Friedrichs des Großen, der des Krieges von 1866 Bismarcks. Sie alle hätten sich auch anders entscheiden können, und andere Persönlichkeiten würden ... sich anders entschieden haben; die Folge würde gewesen sein, daß der Verlauf der Geschichte ein anderer geworden wäre.« »Damit soll« – fügt er in der Fußnote 2 hinzu – »weder behauptet noch bestritten werden, daß es in diesem Fall nicht zu den betreffenden Kriegen gekommen wäre; das ist eine völlig unbeantwortbare und daher müßige Frage.« Abgesehen von dem schiefen Verhältnis, in welchem der zweite Satz gegen E. M. s früher besprochene Formulierungen über die Beziehungen von »Freiheit« und »Notwendigkeit« in der Geschichte steht, ist hier vor allem die Ansicht zu beanstanden, daß Fragen, welche wir nicht oder nicht sicher beantworten können, um deswillen schon »müßige« Fragen seien. Es stände übel auch um die empirische Wissenschaft, wenn jene höchsten Probleme, auf welche sie keine Antwort gibt, niemals aufgeworfen worden wären. Um solche »letzten« Probleme handelt es sich hier nun freilich nicht, sondern allerdings um eine einerseits durch die Ereignisse »überholte«, andererseits nach Lage unseres wirklichen und möglichen Wissens in der Tat positiv nicht eindeutig zu beantwortende Frage, welche überdies, vom strikt »deterministischen« Standpunkt aus betrachtet, die Folgen von etwas erörtert, was »unmöglich« war nach Lage der »Determinanten«. Und trotz alledem ist diese Fragestellung: was hätte werden können, wenn z.B. Bismarck den Entschluß zum Kriege nicht gefunden hätte, durchaus keine »müßige«. Denn eben sie betrifft ja das für die historische Formung der Wirklichkeit Entscheidende: welche kausale Bedeutung diesem individuellen Entschluß innerhalb der Gesamtheit der unendlich zahlreichen »Momente«, die alle gerade so und nicht anders gelagert sein mußten, damit gerade dies Resultat daraus entstand, eigentlich zuzuschätzen ist und welche Stelle ihm also in der historischen Darstellung zukommt. Will die Geschichte über den Rang einer bloßen Chronik merkwürdiger Begebenheiten und Persönlichkeiten sich erheben, so bleibt ihr ja gar kein anderer[266] Weg, als die Stellung ebensolcher Fragen. Und sie ist auch, solange sie Wissenschaft ist, so verfahren. Dies ist ja an E. M. s früher wiedergegebener Formulierung: daß die Geschichte die Ereignisse vom Standpunkt des »Werdens« aus betrachte und daher ihr Objekt der »Notwendigkeit«, die dem »Gewordenen« eigne, nicht unterstehe, das Richtige, daß der Historiker bei der Würdigung der kausalen Bedeutung eines konkreten Ereignisses ähnlich verfährt, wie der stellungnehmende und wollende historische Mensch, der niemals »handeln« würde, wenn ihm sein eigenes Handeln als »notwendig« und nicht als nur »möglich« erschiene30. Der Unterschied ist nur dieser: der handelnde Mensch erwägt, soweit er streng »rational« handelt – was wir hier annehmen –, die »außerhalb« seiner liegenden, nach Maßgabe seiner Kenntnis in der Wirklichkeit gegebenen, »Bedingungen« der ihn interessierenden Zukunftsentwicklung und schaltet nun gedanklich verschiedene »mögliche Arten« seines eigenen Verhaltens und deren, in Verbindung mit jenen »äußeren« Bedingungen, zu erwartende Erfolge in den Kausalnexus ein, um dann je nach den dergestalt (gedanklich) ermittelten »möglichen« Ergebnissen sich für die eine oder die andere Verhaltungsweise, als die seinem »Zweck« entsprechende, zu entscheiden. Der Historiker nun ist seinem Helden zunächst darin überlegen, daß er jedenfalls a posteriori weiß, ob die Abschätzung der gegebenen, »außerhalb« desselben vorhanden gewesenen Bedingungen [gemäß] den Kenntnissen und Erwartungen, welche der Handelnde hegte, auch tatsächlich [der wirklichen damaligen Sachlage] entsprach: dies lehrt ja der faktische »Erfolg« des Handelns. Und bei demjenigen idealen Maximum an Kenntnis jener Bedingungen, welches wir hier, wo es sich ja lediglich um die Aufhellung logischer Fragen handelt, einmal theoretisch zugrunde legen wollen und dürfen – mag es in Wirklichkeit noch so selten, vielleicht nie, erreichbar sein –, kann er die gleiche gedankliche Erwägung, welche sein »Held« mehr oder minder klarstellte oder »hätte stellen können«, seinerseits rückblickend vollziehen und also z.B. mit wesentlich günstigeren Chancen als Bismarck selbst die Frage aufwerfen: welche Folgen wären bei Fassung eines anderen Entschlusses zu »erwarten« gewesen. Es leuchtet ein, daß diese Betrachtung sehr weit davon entfernt ist,[267] »müßig« zu sein. E. M. selbst wendet (S. 43) genau dies Verfahren auf jene beiden Schüsse an, welche in den Berliner Märztagen den Ausbruch des Straßenkampfes unmittelbar provozierten. Die Frage nach ihrer Entstehung, meint er, sei »historisch irrelevant«. Warum irrelevanter als die Erörterung der Entschlüsse Hannibals, Friedrichs des Großen, Bismarcks? »Die Dinge lagen so, daß irgendein beliebiger Zufall den Konflikt zum Ausbruch bringen mußte« (!). Man sieht, hier ist von E. M. selbst die angeblich »müßige« Frage beantwortet, was ohne jene Schüsse geschehen »wäre«, und dadurch ist deren historische »Bedeutung« (in diesem Fall: ihre Irrelevanz) entschieden worden. Bei den Entschlüssen Hannibals, Friedrichs, Bismarcks »lagen« dagegen offenbar, wenigstens nach E. M. s Ansicht, »die Dinge« anders und zwar nicht so, daß der Konflikt, sei es überhaupt, sei es unter den damaligen konkreten politischen Konstellationen, welche seinen Verlauf und Ausgang bestimmten, zum Ausbruch gekommen wäre, wenn der Entschluß anders ausfiel. Denn sonst wäre ja dieser Entschluß historisch so bedeutungslos wie jene Schüsse. Das Urteil, daß, wenn eine einzelne historische Tatsache in einem Komplex von historischen Bedingungen fehlend oder abgeändert gedacht wird, dies einen in bestimmten, historisch wichtigen Beziehungen abgeänderten Verlauf der historischen Ereignisse bedingt haben würde, scheint also doch für die Feststellung der »historischen Bedeutung« jener Tatsache von erheblichem Wert zu sein, mag auch der Historiker in praxi nur ausnahmsweise, nämlich im Falle der Strittigkeit eben jener »historischen Bedeutung«, veranlaßt sein, jenes Urteil bewußt und ausdrücklich zu entwickeln und zu begründen. Es ist klar, daß dieser Umstand zu einer Betrachtung des logischen Wesens solcher Urteile, welche aussagen, welcher Erfolg bei Fortlassung oder Abänderung einer kausalen Einzelkomponente aus einem Komplex von Bedingungen zu erwarten gewesen »wäre«, und ihrer Bedeutung für die Geschichte hätte auffordern müssen. Wir wollen versuchen, uns darüber etwas klarer zu werden.

Wie sehr die Geschichtslogik31 noch im argen liegt, zeigt[268] sich u.a. auch darin, daß über diese wichtige Frage weder Historiker, noch Methodologen der Geschichte, sondern Vertreter weit abliegender Fächer die maßgebenden Untersuchungen angestellt haben.

Die Theorie der sogenannten »objektiven Möglichkeit«, um welche es sich hier handelt, beruht auf den Arbeiten des ausgezeichneten Physiologen v. Kries32 und die gebräuchliche Verwendung dieses Begriffes auf den an v. Kries sich anschließenden oder ihn kritisierenden Arbeiten in erster Linie kriminalistischer, in zweiter anderer juristischer Schriftsteller, speziell Merkel, Rümelin, Liepmann, und neuestens, Radbruch33. In der Methodologie der Sozialwissenschaften ist bisher die Kriessche Gedankenreihe vorerst nur in der Statistik übernommen worden34. Daß[269] gerade die Juristen, in erster Linie die Kriminalisten, das Problem behandelten, ist naturgemäß, da die Frage nach der strafrechtlichen Schuld, insoweit sie das Problem enthält: unter welchen Umständen man behaupten könne, daß jemand durch sein Handeln einen bestimmten äußeren Erfolg »verursacht« habe, reine Kausalitätsfrage ist, – und zwar offenbar von der gleichen logischen Struktur wie die historische Kausali tätsfrage. Denn ebenso wie die Geschichte sind die Probleme der praktischen sozialen Beziehungen der Menschen zueinander und insbesondere der Rechtspflege »anthropozentrisch« orientiert, d.h. sie fragen nach der kausalen Bedeutung menschlicher »Handlungen«. Und ebenso wie bei der Frage nach der ursächlichen Bedingtheit eines konkreten, eventuell strafrechtlich zu sühnenden oder zivilrechtlich zu ersetzenden schädigenden Erfolges, richtet sich auch das Kausalitätsproblem des Historikers stets auf die Zurechnung konkreter Erfolge zu konkreten Ursachen, nicht auf die Ergründung abstrakter »Gesetzlichkeiten«. Von dem gemeinsamen Wege biegt die Jurisprudenz, speziell die Kriminalistik zu einer ihr spezifischen Problemstellung allerdings wieder ab infolge des Hinzutretens der weiteren Frage: ob[270] und wann die objektive, rein kausale, Zurechnung des Erfolges zu der Handlung eines Individuums auch zu deren Qualifizierung als seiner subjektiven »Schuld« ausreichend sei. Denn diese Frage ist nicht mehr ein rein kausales, durch bloße Feststellung »objektiv«, durch Wahrnehmung und kausale Deutung, zu ermittelnder Tatsachen lösbares Problem, sondern ein solches der an ethischen und anderen Werten orientierten Kriminalpolitik. Denn es ist a priori möglich und tatsächlich häufig, heute regelmäßig, der Fall, daß der ausdrücklich ausgesprochene oder durch Interpretation zu ermittelnde Sinn der Rechtsnormen dahin geht, daß das Vorhandensein einer »Schuld« im Sinne des betreffenden Rechtssatzes in erster Linie von gewissen subjektiven Tatbeständen auf Seite des Handelnden (Absicht, subjektiv bedingtes »Voraussehenkönnen« des Erfolges u. dgl.) abhängen solle, und dadurch kann die Bedeutung der kategorialen Unterschiede der kausalen Verknüpfungsweise erheblich alteriert werden35. Allein auf den ersten Stadien der Erörterung hat dieser Unterschied des Untersuchungszwecks noch keine Bedeutung. Wir fragen zunächst, durchaus gemeinsam mit der juristischen Theorie: wie ist eine Zurechnung eines konkreten »Erfolges« zu einer einzelnen »Ursache« überhaupt prinzipiell möglich und vollziehbar angesichts dessen, daß in Wahrheit stets eine Unendlichkeit von ursächlichen Momenten das Zustandekommen des einzelnen »Vorgangs« bedingt hat, und daß für das Zustandekommen des Erfolges in seiner konkreten Gestalt ja schlechthin alle jene einzelnen ursächlichen Momente unentbehrlich waren?

Die Möglichkeit einer Auslese unter der Unendlichkeit der Determinanten ist nun zunächst durch die Art unseres historischen [271] Interesses bedingt. Wenn man sagt, daß die Geschichte die konkrete Wirklichkeit eines »Ereignisses« in seiner Individualität kausal zu verstehen habe, so ist damit, wie wir schon sahen, selbstverständlich nicht gemeint, daß sie dasselbe in der Gesamtheit seiner individuellen Qualitäten unverkürzt zu »reproduzieren« und kausal zu erklären habe: das wäre eine nicht nur faktisch unmögliche, sondern prinzipiell sinnlose Aufgabe. Sondern es kommt der Geschichte ausschließlich auf die kausale Erklärung derjenigen »Bestandteile« und »Seiten« des betreffenden Ereignisses an, welche unter bestimmten Gesichtspunkten von »allgemeiner Bedeutung« und deshalb von historischem Interesse sind, genau ebenso, wie für die Erwägungen des Richters nicht der gesamte individuelle Ablauf des Geschehnisses, sondern die für die Subsumtion unter die Normen wesentlichen Bestandteile desselben allein in Betracht kommen. Ihn interessiert – ganz abgesehen von der Unendlichkeit »absolut« trivialer Einzelheiten – nicht einmal alles, was für andere, naturwissenschaftliche, historische, künstlerische Betrachtungsweisen von Interesse sein kann: nicht, ob der tödliche Stich den Tod unter Nebenerscheinungen »herbeiführte«, die für den Physiologen recht interessant sein mögen, nicht, ob die Pose des Toten oder des Mörders ein geeigneter Gegenstand künstlerischer Darstellung hätte sein können, nicht, ob etwa der Tod einem unbeteiligten »Hintermann« in der Beamtenhierarchie zum »Aufrücken« half, also, von dessen Standpunkt aus, kausal »wertvoll« wurde, oder aber etwa Anlaß zu bestimmten sicherheitspolizeilichen Anordnungen wurde, vielleicht gar internationale Konflikte schuf und sich so »historisch« bedeutsam zeigte. Das für ihn allein Relevante ist: ob die Kausalkette zwischen Stich und Tod derart gestaltet und der subjektive Habitus des Täters und sein Verhältnis zur Tat ein solches war, daß eine bestimmte strafrechtliche Norm anwendbar wird. Den Historiker andererseits interessieren z.B. am Tode Cäsars weder die kriminalistischen noch die medizinischen Probleme, die der »Fall« dargeboten haben könnte, noch die Einzelheiten des Hergangs, soweit sie nicht etwa entweder für die »Charakteristik« Cäsars, oder für die »Charakteristik« der Parteilage in Rom – also als »Erkenntnismittel« – oder endlich für den »politischen Effekt« seines Todes – also als »Realursache« – von Erheblichkeit sind. Sondern ihn beschäftigt daran zunächst allein[272] der Umstand, daß der Tod gerade damals, unter einer konkreten politischen Konstellation, eintrat, und er erörtert die daran anknüpfende Frage, ob dieser Umstand etwa bestimmte für den Ablauf der »Weltgeschichte« erhebliche »Folgen« gehabt hat.

Wie für die juristische, so ergibt sich auch für die historische Zurechnungsfrage dadurch die Ausscheidung einer Unendlichkeit von Bestandteilen des wirklichen Herganges als »kausal irrelevant«, denn ein einzelner Umstand ist, wie wir sahen, nicht nur dann unerheblich, wenn er mit dem zur Erörterung stehen den Ereignis in gar keiner Beziehung stand, dergestalt, daß wir ihn wegdenken können, ohne daß irgend eine Aenderung des tatsächlichen Verlaufes eingetreten »wäre«, sondern schon dann, wenn die in concreto wesentlichen und allein interessierenden Bestandteile jenes Verlaufes durch ihn nicht mitverursacht erscheinen.

Unsere eigentliche Frage ist ja nun aber: durch welche logischen Operationen gewinnen wir die Einsicht und vermögen wir sie demonstrierend zu begründen, daß eine solche Kausalbeziehung zwischen jenen »wesentlichen« Bestandteilen des Erfolges und bestimmten Bestandteilen aus der Unendlichkeit determinierender Momente vorliegt. Offenbar nicht durch einfache »Beobachtung« des Herganges, – dann jedenfalls nicht, wenn man darunter ein »voraussetzungsloses«, geistiges »Photographieren« aller in dem fraglichen Raum- und Zeitabschnitt vorgefallenen physischen und psychischen Hergänge versteht, selbst wenn ein solches möglich wäre. Sondern die kausale Zurechnung vollzieht sich in Gestalt eines Gedankenprozesses, welcher eine Serie von Abstraktionen enthält. Die erste und entscheidende ist nun eben die, daß wir von den tatsächlichen kausalen Komponenten des Verlaufs eine oder einige in bestimmter Richtung abgeändert denken und uns fragen, ob unter den dergestalt abgeänderten Bedingungen des Hergangs der (in den »wesentlichen« Punkten) gleiche Erfolg oder welcher andere »zu erwarten gewesen« wäre. Nehmen wir ein Beispiel aus Eduard Meyers eigener Praxis. Niemand hat so plastisch und klar wie er die welthistorische »Tragweite« der Perserkriege für die abendländische Kulturentwicklung klargelegt. Wie aber geschieht dies, logisch betrachtet? Im wesentlichen, indem entwickelt wird, daß zwischen den beiden »Möglichkeiten«: Entfaltung einer theokratisch-religiösen Kultur, deren Ansätze[273] in den Mysterien und Orakeln vorlagen, unter der Aegide des persischen Protektorats, welches möglichst überall, so bei den Juden, die nationale Religion als Herrschaftsmittel nutzte, auf der einen Seite, und dem Siege der diesseitig gewendeten, freien hellenischen Geisteswelt, welche uns jene Kulturwerte schenkte, von denen wir noch heute zehren, die »Entscheidung« fiel durch ein Gefecht von den winzigen Dimensionen der »Schlacht« bei Marathon, welche ja die unerläßliche »Vorbedingung« der Entstehung der attischen Flotte und also des weiteren Verlaufes des Freiheitskampfes, der Rettung der Selbständigkeit der hellenischen Kultur, der positiven Anregung zu dem Beginn der spezifisch abendländischen Historiographie, der Vollentwicklung des Dramas und all jenes einzigartigen Geisteslebens darstellte, welches auf dieser – rein quantitativ gemessen – Duodezbühne der Weltgeschichte sich abspielte.

Und daß jene Schlacht die »Entscheidung« zwischen jenen »Möglichkeiten« brachte oder doch sehr wesentlich beeinflußte, ist offenbar der schlechthin einzige Grund, weshalb unser – die wir keine Athener sind – historisches Interesse überhaupt an ihr haftet. Ohne Abschätzung jener »Möglichkeiten« und der unersetzlichen Kulturwerte, welche für unsere rückschauende Betrachtung an jener Entscheidung »hingen«, wäre eine Feststellung ihrer »Bedeutung« unmöglich, und es wäre dann in der Tat nicht abzusehen, weshalb wir sie nicht mit einer Prügelei zwischen zwei Kaffern- oder Indianerstämmen gleichwerten und also mit den stumpfsinnigen »Grundgedanken« der Helmoltschen »Weltgeschichte« wirklich und gründlicher Ernst machen sollten, als es in diesem »modernen« Sammelwerk36 geschehen ist. Wenn also moderne Historiker, sobald sie durch eine Sache genötigt werden, die »Bedeutung« eines konkreten Ereignisses durch ausdrückliche Ueberlegung und Darlegung der »Möglichkeiten« der Entwicklung zu umgrenzen, sich wegen ihrer Verwendung dieser scheinbar antideterministischen Kategorie zu entschuldigen[274] pflegen, so ist das logisch ganz unbegründet. Wenn z.B. K. Hampe in seinem »Konradin« nach einer sehr lehrreichen Darlegung der historischen »Bedeutung« der Schlacht bei Tagliacozzo an der Hand der Erwägung der verschiedenen »Möglichkeiten«, zwischen welchen ihr rein »zufälliger«, d.h. durch ganz individuelle taktische Vorgänge bestimmter, Ausgang »entschied«, plötzlich einlenkend beifügt: »Aber die Geschichte kennt keine Möglichkeiten«, – so ist darauf zu antworten: Das, unter deterministischen Axiomen »objektiviert« gedachte, »Geschehen« »kennt« sie nicht, weil es eben überhaupt keine Begriffe »kennt«, – die »Geschichte« kennt sie immer, vorausgesetzt, daß sie Wissenschaft sein will. In jeder Zeile jeder historischen Darstellung, ja in jeder Auswahl von Archivalien und Urkunden zur Publikation, stecken »Möglichkeitsurteile« oder richtiger: müssen sie stecken, wenn die Publikation »Erkenntniswert« haben soll.

Was heißt es denn nun aber, wenn wir von mehreren »Möglichkeiten« sprechen, zwischen denen jene Kämpfe »entschieden« haben sollen? Es bedeutet zunächst jedenfalls die Schaffung von – sagen wir ruhig: – Phantasiebildern durch Absehen von einem oder mehreren der in der Realität faktisch vorhanden gewesenen Bestandteile der »Wirklichkeit« und durch die denkende Konstruktion eines in bezug auf eine oder einige »Bedingungen« abgeänderten Herganges. Schon der erste Schritt zum historischen Urteil ist also – darauf liegt hier der Nachdruck – ein Abstraktionsprozeß, der durch Analyse und gedankliche Isolierung der Bestandteile des unmittelbar Gegebenen, – welches eben als ein Komplex möglicher ursächlicher Beziehungen angesehen wird, – verläuft und in eine Synthese des »wirklichen« ursächlichen Zusammenhanges ausmünden soll. Schon dieser erste Schritt verwandelt mithin die gegebene »Wirklichkeit«, um sie zur historischen »Tatsache« zu machen, in ein Gedankengebilde: in der »Tatsache« steckt eben, mit Goehte zu reden, »Theorie«.

Betrachtet man nun aber diese »Möglichkeitsurteile« – d.h. die Aussagen über das, was bei Ausschaltung oder Abänderung gewisser Bedingungen geworden »wäre« – noch etwas genauer und fragt zunächst danach: wie wir denn eigentlich zu ihnen gelangen? –, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß es sich durchweg um Isolationen und Generalisationen handelt,[275] d.h. daß wir das »Gegebene« so weit in »Bestandteile« zerlegen, bis jeder von diesen in eine »Regel der Erfahrung« eingefügt und also festgestellt werden kann, welcher Erfolg von jedem einzelnen von ihnen, bei Vorhandensein der anderen als »Bedingungen«, nach einer Erfahrungsregel zu »erwarten« gewesen »wäre«. Ein »Möglichkeits«urteil in dem Sinne, in welchem der Ausdruck hier gebraucht ist, bedeutet also stets die Bezugnahme auf Erfahrungsregeln. Die Kategorie der »Möglichkeit« kommt also nicht in ihrer negativen Gestalt zur Verwendung, in dem Sinne also, daß sie ein Ausdruck unseres Nicht-resp. Nichtvollständig-Wissens im Gegensatz zum assertorischen oder apodiktischen Urteil ist, sondern gerade umgekehrt bedeutet sie hier die Bezugnahme auf ein positives Wissen von »Regeln des Geschehens«, auf unser »nomologisches« Wissen, wie man zu sagen pflegt.

Wenn auf die Frage, ob ein bestimmter Eisenbahnzug eine Station bereits passiert habe, geantwortet wird: »es ist möglich«, so bedeutet diese Aussage die Feststellung, daß der Betreffende subjektiv keine Tatsache kenne, welche diese Annahme ausschließe, aber auch ihre Richtigkeit zu behaupten nicht in der Lage sei: »Nichtwissen« also. Wenn aber Eduard Meyer urteilt, daß eine theokratisch-religiöse Entwicklung in Hellas zur Zeit der Schlacht bei Marathon »möglich« oder unter gewissen Eventualitäten »wahrscheinlich« gewesen sei, so bedeutet dies dagegen die Behauptung, daß gewisse Bestandteile des historisch Gegebenen objektiv vorgelegen haben, und das heißt: objektiv gültig feststellbar seien, welche, wenn wir die Schlacht bei Marathon (und, natürlich, noch eine erhebliche Anzahl anderer Bestandteile des faktischen Verlaufs) wegdenken oder anders ablaufend denken, nach allgemeinen Erfahrungsregeln eine solche Entwicklung herbeizuführen positiv »geeignet« waren, wie wir in Anlehnung an eine in der Kriminalistik gebräuchliche Wendung vorerst einmal sagen wollen. Das »Wissen«, auf welches ein solches Urteil zur Begründung der »Bedeutung« der Schlacht bei Marathon sich stützt, ist nach allem bisher Ausgeführten einerseits Wissen von bestimmten quellenmäßig erweislichen zur »historischen Situation« gehörigen »Tatsachen« (»ontologisches« Wissen), andererseits – wie wir schon sahen – Wissen von bestimmten bekannten Erfahrungsregeln, insbesondere über die Art, wie Menschen auf gegebene[276] Situationen zu reagieren pflegen (»nomologisches Wissen«). Die Art der »Geltung« dieser »Erfahrungsregeln« werden wir später betrachten. Jedenfalls steht fest: um seine für die »Bedeutung« der Schlacht bei Marathon entscheidende These zu erweisen, müßte E. M., im Falle ihrer Bestreitung, jene »Situation« so weit in ihre »Bestandteile« zergliedern, daß unsere »Phantasie« auf dieses »ontologische« Wissen unser, aus der eigenen Lebenspraxis und der Kenntnis von dem Verhalten anderer geschöpftes, »nomologisches« Erfahrungswissen anzuwenden vermöchte und wir alsdann positiv urteilen könnten, daß das Zusammenwirken jener Tatsachen – unter den in bestimmter Art abgeändert gedachten Bedingungen – den als »objektiv möglich« behaupteten Erfolg herbeiführen »konnte«, d.h. aber nur: daß, wenn wir ihn uns als faktisch eingetreten »denken«, wir die in jener Art abgeändert gedachten Tatsachen als »zureichende Ursachen« anerkennen würden.

Die im Interesse der Unzweideutigkeit notgedrungen etwas umständliche Formulierung dieses einfachen Sachverhaltes zeigt, daß sich die Formulierung des historischen Kausalzusammenhanges nicht nur der Abstraktion in ihren beiden Wendungen: Isolierung und Generalisierung, bedient, sondern daß das einfachste historische Urteil über die geschichtliche »Bedeutung« einer »konkreten Tatsache«, weit entfernt, eine einfache Registrierung des »Vorgefundenen« zu sein, vielmehr nicht nur ein kategorial geformtes Gedankengebilde darstellt, sondern auch sachlich nur dadurch Gültigkeit empfängt, daß wir zu der »gegebenen« Wirklichkeit den ganzen Schatz unseres »nomologischen« Erfahrungswissens hinzubringen.

Der Historiker wird gegenüber dem Gesagten nun geltend machen37, daß der faktische Hergang der historischen Arbeit und der faktische Gehalt der historischen Darstellung ein anderer sei. Der »Takt« oder die »Intuition« des Historikers, nicht aber Generalisationen und Besinnung auf »Regeln« seien es, welche die Kausalzusammenhänge erschlössen: der Unterschied gegen die naturwissenschaftliche Arbeit bestehe ja gerade darin, daß der Historiker es mit der Erklärung von Vorgängen und Persönlichkeiten zu tun habe, welche unmittelbar nach Analogie unseres eigenen geistigen Wesens »gedeutet« und »verstanden« würden; und in der Darstellung des Historikers vollends komme es wiederum[277] auf den »Takt« an, auf die suggerierende Anschaulichkeit seines Berichts, welcher den Leser das Dargestellte »nacherleben« lasse, ähnlich wie es die Intuition des Historikers selbst erlebt und erschaut, nicht aber räsonierend erklügelt habe. Ueberdies aber sei jenes objektive Möglichkeitsurteil über das, was nach allgemeinen Regeln der Erfahrung geschehen »wäre«, wenn eine kausale Einzelkomponente ausgeschaltet oder abgeändert gedacht wird, sehr oft höchst unsicher und oft genug überhaupt nicht zu gewinnen, so daß diese Unterlage der historischen »Zurechnung« faktisch permanent dem Versagen ausgesetzt sei, also unmöglich für den logischen Wert der historischen Erkenntnis konstitutiv sein könne. – In solchen Argumentationen ist nun zunächst verschiedenerlei verwechselt, nämlich der psychologische Hergang der Entstehung einer wissenschaftlichen Erkenntnis und die im Interesse der »psychologischen« Beeinflussung des Lesers gewählte »künstlerische« Form der Darbietung des Erkannten auf der einen Seite mit der logischen Struktur der Erkenntnis auf der anderen.

Ranke »erriet« die Vergangenheit, und auch um die Fortschritte des Erkennens eines Historikers minderen Ranges ist es übel bestellt, wenn er über diese Gabe der »Intuition« gar nicht verfügt: dann bleibt er eine Art historischer Subalternbeamter. – Aber mit den wirklich großen Erkenntnissen der Mathematik und Naturwissenschaft steht es absolut nicht anders: sie alle blitzen als Hypothese »intuitiv« in der Phantasie auf und werden alsdann an den Tatsachen »verifiziert«, d.h. unter Verwertung des bereits gewonnenen Erfahrungswissens auf ihre »Gültigkeit« untersucht und logisch korrekt »formuliert«. Ganz ebenso in der Geschichte: wenn hier die Gebundenheit der Erkenntnis des »Wesentlichen« an die Verwendung des Begriffes der objektiven Möglichkeit behauptet wurde, so sollte damit nichts über die psychologisch interessante, aber uns hier nicht beschäftigende Frage: wie eine historische Hypothese im Geist des Forschers entsteht, ausgesagt werden, sondern über die Frage, in welcher logischen Kategorie sie im Zweifels- und Bestreitungsfalle als gültig zu demonstrieren sei, denn das bestimmt ihre logische »Struktur«. Und wenn in der Form seiner Darstellung der Historiker das logische Resultat seiner historischen Kausalurteile dem Leser ohne Vorrechnung der Erkenntnisgründe mitteilt, ihm den Hergang »suggeriert«, statt pedantisch zu »räsonieren«,[278] so wäre seine Darstellung doch ein historischer Roman und keine wissenschaftliche Feststellung, wenn das feste Skelett der kausalen Zurechnung hinter der künstlerisch geformten Außenseite fehlte. Auf dieses Skelett kommt es der trockenen Betrachtungsweise der Logik nun einmal allein an, denn auch die historische Darstellung beansprucht »Geltung« als »Wahrheit«, und diese Geltung erlangt diejenige wichtigste Seite ihrer Arbeit, die wir bisher allein betrachteten, der kausale Regressus, eben lediglich, wenn er im Bestreitungsfalle die Probe jener Isolation und Generalisation der kausalen Einzelkomponenten unter Benutzung der Kategorie der objektiven Möglichkeit und der so ermöglichten zurechnenden Synthese bestanden hat.

Es ist nun aber klar, daß ganz in derselben Weise, wie die kausale Entwicklung der »historischen Bedeutung« der Schlacht bei Marathon durch Isolierung, Generalisierung und Konstruktion von Möglichkeitsurteilen auch die kausale Analyse persönlichen Handelns logisch vor sich geht. Nehmen wir gleich einen Grenzfall: die denkende Analyse des eigenen Handelns, von welcher das logisch ungeschulte Empfinden zu glauben geneigt ist, daß sie doch sicherlich keinerlei »logische« Probleme darbiete, da sie ja unmittelbar im Erlebnis gegeben und – geistige »Gesundheit« vorausgesetzt – ohne weiteres »verständlich«, daher natürlich auch alsbald in der Erinnerung »nachbildbar« sei. Sehr einfache Erwägungen zeigen, daß dem eben doch nicht so ist, daß die »gültige« Antwort auf die Frage: weshalb habe ich so gehandelt? ein kategorial geformtes, nur unter Verwendung von Abstraktionen in die Sphäre des demonstrierbaren Urteils zu erhebendes, Gebilde darstellt, – trotzdem hier ja die »Demonstration« vor dem eigenen Forum des »Handelnden« geführt wird.

Nehmen wir an, eine temperamentvolle junge Mutter werde durch gewisse Ungebärdigkeiten ihres Kleinen ennuyiert, und sie versetzte als gute Deutsche, welche nicht der Theorie jener schönen Buschschen Worte huldigt: »Oberflächlich ist der Hieb, – nur des Geistes Kraft allein – dringet in die Seele ein«, ihm eine gründliche Ohrfeige. Nehmen wir nun aber weiter an, sie sei immerhin soweit »von des Gedankens Blässe angekränkelt«, um sich nachträglich, sei es über die »pädagogische Zweckmäßigkeit«, sei es über die »Gerechtigkeit« der Ohrfeige oder wenigstens der dabei entwickelten erheblichen »Kraftentfaltung« einige Sekunden lang »Gedanken zu machen«, oder – noch besser –[279] nehmen wir an, das Geheul des Kindes löse in dem pater familias, der, als Deutscher, von seinem überlegenen Verständnis aller Dinge, und so auch der Kindererziehung, überzeugt ist, das Bedürfnis aus, »ihr« unter »teleologischen« Gesichtspunkten Vorhaltungen zu machen; – dann wird »sie« z.B. etwa die Erwägung anstellen und zu ihrer Entschuldigung geltend machen, daß, wenn sie in jenem Augenblick nicht, nehmen wir an: durch einen Zank mit der Köchin, »aufgeregt« gewesen wäre, jenes Zuchtmittel entweder gar nicht oder doch »nicht so« appliziert worden wäre, und dies ihm zuzugestehen geneigt sein: »er wisse ja, sie sei sonst nicht so«. Sie verweist ihn damit auf sein »Erfahrungswissen« über ihre »konstanten Motive«, welche unter der überwiegenden Zahl aller überhaupt möglichen Konstellationen einen anderen, weniger irrationellen Effekt herbeigeführt haben würden. Sie nimmt, mit anderen Worten, für sich in Anspruch, daß jene Ohrfeige ihrerseits eine »zufällige«, nicht eine »adäquat« verursachte Reaktion auf das Verhalten ihres Kindes gewesen sei, wie wir in Vorwegnahme der gleich zu erörternden Terminologie sagen wollen.

Schon jene eheliche Zwiesprache hat also genügt, um aus jenem »Erlebnis« ein kategorialgeformtes »Objekt« zu machen, und wenn auch die junge Frau, falls ihr ein Logiker eröffnet, sie habe eine »kausale Zurechnung« nach Art des Historikers vollzogen, sie habe zu diesem Zweck »objektive Möglichkeitsurteile« gefällt und sogar mit der gleich näher zu besprechenden Kategorie der »adäquaten Verursachung« operiert, sicherlich ganz ebenso erstaunt sein würde, wie jener Philister bei Molière, der zu seiner freudigen Ueberraschung erfährt, daß er zeitlebens »Prosa« gesprochen habe, – vor dem Forum der Logik ist es nun einmal nicht anders. Nie und nirgends ist eine gedankliche Erkenntnisselbst eines eigenen Erlebnisses ein wirkliches »Wiedererleben« oder eine einfache »Photographie« des Erlebten, stets gewinnt das »Erlebnis«, zum »Objekt« gemacht, Perspektiven und Zusammenhänge, die im »Erleben« eben nicht »gewußt« werden. Das Sich-Vorstellen einer vergangenen eigenen Handlung im Nachdenken darüber verhält sich dabei in dieser Hinsicht durchaus nicht anders als das Sich-Vorstellen eines vergangenen, selbst »erlebten« oder von anderen berichteten konkreten »Naturvorganges«. Es wird wohl nicht nötig sein, die Allgemeingültigkeit dieses Satzes an komplizierten Beispielen[280] weiter zu erläutern38 und ausdrücklich festzustellen, daß wir bei der Analyse eines Entschlusses Napoleons oder Bismarcks[281] logisch ganz ebenso verfahren, wie unsere deutsche Mutter im Beispiel. Der Unterschied, daß ihr die »Innenseite« der zu analysierenden Handlung in der eigenen Erinnerung gegeben ist, während wir die Handlung eines Dritten von »außen« her »deuten« müssen, ist, entgegen dem naiven Vorurteil, lediglich ein gradueller Unterschied in der Zugänglichkeit und Vollständigkeit des »Materials«: – wir sind eben, wenn wir die »Persönlichkeit« eines Menschen »kompliziert« und schwer zu deuten finden, immer wieder geneigt zu glauben, er selbst müsse doch, falls er nur aufrichtig wolle, darüber bündige Auskunft zu erteilen in der Lage sein. Daß und warum dies nicht, ja oft das gerade Gegenteil der Fall ist, ist hier nicht weiter auszuführen.

Vielmehr wenden wir uns einer näheren Betrachtung der bisher nur in sehr allgemeiner Weise in ihrer Funktion gekennzeichneten Kategorie der »objektiven Möglichkeit« zu, und zwar speziell der Frage nach der Modalität der »Geltung« der »Möglichkeitsurteile«. Liegt nicht der Einwand nahe, daß die Einführung von »Möglichkeiten« in die »Kausalbetrachtung« den Verzicht auf kausale Erkenntnis überhaupt bedeute, daß, – trotz alles dessen, was oben über die »objektive« Unterlage des Möglichkeitsurteils gesagt wurde, – faktisch, da die Feststellung des »möglichen« Herganges stets der »Phantasie« überlassen werden müsse, doch die Anerkennung der Bedeutung dieser Kategorie eben das Geständnis bedeute, daß subjektiver Willkür in der »Geschichtsschreibung« Tür und Tor offen stehe und sie eben deshalb keine »Wissenschaft« sei? In der Tat: was geworden »wäre«, wenn ein bestimmtes mitbedingendes Moment in bestimmter Art abgeändert gedacht wird, – diese Frage ist positiv oft auch bei jener »idealen« Vollständigkeit des Quellenmaterials durchaus nicht aus allgemeinen Erfahrungsregeln mit irgend erheblicher Wahrscheinlichkeit zu beantworten39. Allein dies ist auch nicht unbedingt erforderlich. – Die Erwägung der kausalen Bedeutung eines historischen Faktums wird zunächst mit[282] der Fragestellung beginnen: ob bei Ausschaltung desselben aus dem Komplex der als mitbedingend in Betracht gezogenen Faktoren oder bei seiner Abänderung in einem bestimmten Sinne der Ablauf der Geschehnisse nach allgemeinen Erfahrungsregeln eine in den für unser Interesse entscheidenden Punkten irgendwie anders gestaltete Richtung hätte einschlagen können, – denn nur darauf, wie jene uns interessierenden »Seiten« der Erscheinung durch die einzelnen mitbedingenden Momente berührt werden, kommt es uns ja an. Ist freilich auch auf diese wesentlich negative Fragestellung ein entsprechendes »objektives Möglichkeitsurteil« nicht zu gewinnen, war also – was dasselbe besagt – nach Lage unseres Wissens auch bei Ausschaltung oder Abänderung jenes Faktums der Ablauf in den »historisch wichtigen«, d.h. uns interessierenden, Punkten nach allgemeinen Erfahrungsregeln gerade so, wie er erfolgt ist, »zu erwarten«, dann ist jenes Faktum eben auch in der Tat kausal bedeutungslos und gehört absolut nicht in die Kette hinein, welche der kausale Regressus der Geschichte herstellen will und soll.

Die beiden Schüsse in der Berliner Märznacht gehören nach E. M. annähernd in diese Kategorie, – vollständig möglicherweise deshalb nicht, weil auch bei seiner Auffassung denkbarerweise doch wenigstens der Zeitpunkt des Ausbruches durch sie mitbedingt war und ein späterer Zeitpunkt auch einen anderen Verlauf bedeutet haben könnte.

Ist jedoch nach unserem Erfahrungswissen eine kausale Relevanz eines Moments mit Bezug auf die für die konkrete Betrachtung erheblichen Punkte anzunehmen, dann ist das objektive Möglichkeitsurteil, welches diese Relevanz aussagt, einer ganzen Skala von Graden der Bestimmtheit fähig. Die Ansicht E. M. s, daß Bismarcks »Entschluß« in anderem Sinn als jene beiden Schüsse den Krieg von 1866 »herbeigeführt« habe, involviert die Behauptung, daß bei Ausschaltung dieses Entschlusses die sonst vorhandenen Determinanten uns einen »hohen Grad« von objektiver Möglichkeit einer (in den »wesentlichen« Punkten!) anderen Entwicklung – etwa: Ablauf des preußischitalienischen Vertrages, friedliche Abtretung Venetiens, Koalition Oesterreichs mit Frankreich oder durch eine Verschiebung der politischen und militärischen Lage, welche Napoleon faktisch zum »Herrn der Situation« gemacht hätte – annehmen lassen[283] müssen. Das objektive »Möglichkeits«-Urteil läßt also seinem Wesen nach Gradabstufungen zu, und man kann sich die logische Beziehung in Anlehnung an Prinzipien, welche bei der logischen Analyse der »Wahrscheinlichkeitsrechnung« zur Anwendung kommen, so vorstellen, daß man jene kausalen Komponenten, auf deren »möglichen« Erfolg sich das Urteil bezieht, isoliert der Gesamtheit aller übrigen als mit ihnen zusammenwirkend überhaupt denkbaren Bedingungen gegenübergestellt denkt und fragt, wie sich der Umkreis aller derjenigen Bedingungen, bei deren Hinzutritt jene isoliert gedachten Komponenten den »möglichen« Erfolg herbeizuführen »geeignet« waren, zu dem Umkreis aller derjenigen verhält, bei deren Hinzutritt sie ihn »voraussichtlich« nicht herbeigeführt hätten. Ein in irgendeinem Sinn »zahlenmäßig« zu schätzendes Verhältnis beider »Möglichkeiten« gewinnt man durch diese Operation natürlich in absolut gar keiner Weise. Derartiges gibt es nur auf dem Gebiet des »absoluten Zufalls« (im logischen Sinn), d.h. in Fällen, wo – wie z.B. beim Würfeln, bei der Ziehung von Kugeln verschiedener Farbe aus einer Urne, die stets die gleiche Mischung derselben enthält – bei einer sehr großen Zahl von Fällen bestimmte einfache und eindeutige Bedingungen sich absolut gleich bleiben, alle übrigen aber in einer unserer Kenntnis absolut entzogenen Weise variieren, und wo diejenige »Seite« des Erfolges, auf die es ankommt: – beim Würfeln die Zahl der Augen, beim Ziehen aus der Urne die Farbe der Kugeln –, in ihrer »Möglichkeit« durch jene konstanten und eindeutigen Bedingungen (Beschaffenheit des Würfels, Verteilung der Kugeln) dergestalt bestimmt wird, daß alle sonst denkbaren Umstände gar keine in einen generellen Erfahrungssatz zu bringende kausale Beziehung zu jenen »Möglichkeiten« aufweisen. Die Art, wie ich den Würfelbecher ergreife und rüttle, ehe ich werfe, ist eine absolut determinierende Komponente für die Zahl der Augen, die ich in concreto werfe, – aber es gibt trotz alles »Knobler«-Aberglaubens keinerlei Möglichkeit, einen Erfahrungssatz auch nur zu denken, der ausspräche, daß eine bestimmte Art, beides zu vollziehen, »geeignet sei«, das Werfen einer bestimmten Anzahl von Augen zu begünstigen: diese Kausalität also ist absolut »zufällige« Kausalität, d.h. wir sind zu der Aussage berechtigt, daß die physische Art des Würfelns die Chancen, eine bestimmte Zahl von Augen zu[284] werfen, »generell« nicht beeinflußt: bei jeder Art gelten uns die »Chancen« für jede der sechs möglichen Würfelseiten, nach oben zu fallen, als »gleich«. Dagegen gibt es einen generellen Erfahrungssatz, welcher aussagt, daß bei exzentrischer Lage des Würfelschwerpunktes eine »Begünstigung« einer bestimmten Seite dieses »falschen« Würfels, nach oben zu kommen, bei Hinzutritt beliebiger anderer konkreter Determinanten besteht, und wir können das Maß dieser »Begünstigung«, der »objektiven Möglichkeit«, durch hinlänglich häufige Wiederholung des Würfelns sogar zahlenmäßig zum Ausdruck bringen. Trotz der Warnungstafel, die mit vollem Recht vor der Uebertragung der Prinzipien der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf andere Gebiete aufgerichtet zu werden pflegt, ist es nun klar, daß dieser letztere Fall seine Analogien auf dem Gebiet aller konkreten Kausalität hat und so auch der historischen, nur daß eben die zahlenmäßige Bestimmbarkeit, welche erstens den »absoluten Zufall« und zweitens bestimmte zählbare »Seiten« oder Ergebnisse als alleinigen Gegenstand des Interesses voraussetzt, hier durchweg fehlt. Allein trotz dieses Fehlens können wir nicht nur sehr wohl generell gültige Urteile dahin fällen, daß durch bestimmte Situationen eine in gewissen Merkmalen gleiche Art des Reagierens seitens der ihnen gegenübergestellten Menschen in mehr oder minder hohem Grade »begünstigt« werde, sondern wir sind, wenn wir einen solchen Satz formulieren, auch in der Lage, eine ungeheure Masse von möglicherweise hinzutretenden Umständen als solche zu bezeichnen, durch welche jene generelle »Begünstigung« nicht alteriert wird. Und wir können endlich den Grad der Begünstigung eines bestimmten Erfolges durch bestimmte »Bedingungen« zwar in durchaus keiner Weise eindeutig oder etwa gar nach Art einer Wahrscheinlichkeitsrechnung abschätzen, – wohl aber können wir, durch den Vergleich mit der Art, in welcher andere, abgeändert gedachte Bedingungen ihn »begünstigt« haben »würden«, den relativen »Grad« jener generellen Begünstigung einschätzen, und wenn wir diesen Vergleich in der »Phantasie« durch hinreichend viele denkbare Abänderungen der Konstellationen durchführen, dann ist ein immerhin erhebliches Maß von Bestimmtheit für ein Urteil über den »Grad« der objektiven Möglichkeit wenigstens prinzipiell – und diese Frage allein beschäftigt uns hier zunächst – denkbar. Nicht nur im[285] Alltagsleben, sondern auch und gerade in der Geschichte verwenden wir nun solche Urteile über den »Grad« der »Begünstigung« konstant, ja ohne sie wäre eine Scheidung von kausal »Wichtigem« und »Unwichtigem« einfach gar nicht möglich, und auch E. Meyer hat in seiner hier besprochenen Schrift unbedenklich davon Gebrauch gemacht. Wenn jene mehrfach erwähnten beiden Schüsse kausal »unwesentlich« waren, weil »irgendein beliebiger Zufall« nach E. M. s hier sachlich nicht zu kritisierender Ansicht »den Konflikt zum Ausbruch bringen mußte«, so heißt das doch, daß in der gegebenen historischen Konstellation bestimmte »Bedingungen« gedanklich isolierbar sind, welche bei einer ganz überwältigend großen Ueberzahl von, als möglicherweise hinzutretend, denkbaren weiteren Bedingungen eben jenen Effekt herbeigeführt haben würden, während der Umkreis solcher denkbarer ursächlicher Momente, bei deren Hinzutreten ein (in den »entscheidenden« Punkten!) anderer Erfolg uns als wahrscheinlich gelten würde, uns als ein, relativ, sehr begrenzter erscheint: daß er nach E. M. s Ansicht geradezu gleich Null gewesen sei, wollen wir, trotz des Ausdrucks: »mußte«, bei seiner sonstigen starken Betonung der Irrationalität des Historischen nicht annehmen.

Solche Fälle der Beziehung bestimmter, von der geschichtlichen Betrachtung zu einer Einheit zusammengefaßter und isoliert betrachteter Komplexe von »Bedingungen« zu einem eingetretenen »Erfolg«, welche diesem letztgenannten logischen Typus entsprechen, wollen wir im Anschluß an den seit den Kriesschen Arbeiten feststehenden Sprachgebrauch der juristischen Kausalitätstheoretiker »adäquate« Verursachung (jener Bestandteile des Erfolges durch jene Bedingungen) nennen und, ganz ebenso wie dies Ed. Meyer – der nur eben jenen Begriff nicht klar bildet – ja auch tut, von »zufälliger« Verursachung da sprechen, wo für die historisch in Betracht kommenden Bestandteile des Erfolges Tatsachen wirksam wurden, die einen Erfolg herbeiführten, welcher einem zu einer Einheit zusammengefaßt gedachten Bedingungskomplex nicht in diesem Sinne »adäquat« war.

Um also zu den früher verwendeten Beispielen zurückzukehren, so würde die »Bedeutung« der Schlacht bei Marathon nach Ed. Meyers Ansicht nun logisch dahin zu bestimmen sein, nicht: daß ein Sieg der Perser eine bestimmte ganz andersartige[286] Entwicklung der hellenischen und damit der Weltkultur hätte zur Folge haben müssen – ein solches Urteil wäre schlechthin unmöglich –, sondern: daß jene andersartige Entwicklung die »adäquate« Folge eines solchen Ereignisses gewesen »wäre«. Und jenen Ausspruch E. Meyers über die Einigung Deutschlands, den v. Below beanstandet, werden wir logisch korrekt ebenfalls dahin fassen: daß jene Einigung als die »adäquate« Folge gewisser vorangegangener Ereignisse und ebenso, daß die Märzrevolution in Berlin als die adäquate Folge gewisser allgemeiner sozialer und politischer »Zustände« aus allgemeinen Erfahrungsregeln verständlich gemacht werden kann. Wenn dagegen z.B. glaubhaft zu machen wäre, daß ohne jene beiden Schüsse vor dem Berliner Schloß eine Revolution nach allgemeinen Erfahrungsregeln mit einem entschieden überwiegenden Maß von Wahrscheinlichkeit »hätte« vermieden werden können, weil nachweislich die Kombination der sonstigen »Bedingungen« ohne den Hinzutritt jener Schüsse eine Revolution nach allgemeinen Erfahrungsregeln nicht oder doch nicht erheblich »begünstigt« hätte – in dem früher entwickelten Sinn dieser Wendung –, dann würden wir von »zufälliger« Verursachung sprechen und also die Märzrevolution in diesem, freilich schwer auszudenkenden Fall kausal eben jenen beiden Schüssen »zurechnen« müssen. Bei jenem Beispiel von der Einigung Deutschlands ist also als Gegensatz von »zufällig« nicht, wie v. Below annahm, zu setzen: »notwendig«, sondern: »adäquat« in dem vorstehend im Anschluß an v. Kries entwickelten Sinn40. Und es ist streng daran festzuhalten, daß es sich bei diesem Gegensatz niemals um Unterschiede der »objektiven« Kausalität des Ablaufs der historischen Vorgänge und ihrer Kausalbeziehungen, sondern stets lediglich darum handelt, daß wir einen Teil der im »Stoff« des Geschehens vorgefundenen »Bedingungen« abstrahierend isolieren und zum Gegenstande von »Möglichkeitsurteilen« machen, um so an der Hand von Erfahrungsregeln Einsicht in die kausale »Bedeutung« der einzelnen Bestandteile des Geschehens zu gewinnen. Um die wirklichen Kausalzusammenhänge zu durchschauen, konstruieren wir unwirkliche.[287] Daß es sich um Abstraktionen handelt, wird besonders häufig in einer ganz spezifischen Art und Weise verkannt, welche in bestimmten, auf Ansichten J. St. Mills ruhenden Theorien einzelner juristischer Kausalitätstheoretiker ihr Analogen findet, die in der früher zitierten v. Kriesschen Arbeit ebenfalls bereits überzeugend kritisiert sind41. Im Anschluß an Mill, welcher glaubte, daß der mathematische Wahrscheinlichkeitsquotient das Verhältnis bedeute zwischen denjenigen einen Erfolg »herbeiführenden« und den ihn »verhindernden« Ursachen, die in dem gegebenen Zeitpunkt (»objektiv«) existieren, nimmt auch Binding an, daß zwischen den »zu einem Erfolg hinstrebenden« und den ihm »widerstrebenden« Bedingungen ein (in einzelnen Fällen) zahlenmäßig oder doch schätzungsweise bestimmbares Verhältnis, unter Umständen im »Gleichgewichtszustand« objektiv bestehe und daß der Hergang der Verursachung der sei, daß die ersteren zum Uebergewicht gelangen42. Es ist wohl klar, daß hier das bei der Erwägung von menschlichen »Handlungen« sich als unmittelbares »Erlebnis« einstellende Phänomen des »Kampfes der Motive« zur Basis der Kausalitätstheorie gemacht worden ist. Welche allgemeine Bedeutung man jenem Phänomen nun auch beilegen möge43, so ist doch sicher, daß keine strenge Kausalbetrachtung, auch nicht die historische, diesen Anthropomorphismus akzeptieren kann44. Nicht nur ist die Vorstellung von zwei »entgegengesetzt« wirkenden »Kräften« ein körperlich-räumliches Bild, welches nur bei solchen[288] Vorgängen – speziell mechanischer und physikalischer Art45 – ohne Selbsttäuschung verwertbar ist, wo von zwei im physischen Sinne »entgegengesetzten« Erfolgen der eine durch die eine, der andre durch die andre Kraft herbeigeführt werden würde. Sondern vor allem ist ein- für allemal festzuhalten, daß ein konkreter Erfolg nicht als das Ergebnis eines Kampfes von einigen zu ihm hinstrebenden und anderen ihm entgegenstrebenden Ursachen angesehen werden kann, sondern daß die Gesamtheit aller Bedingungen, auf welche der kausale Regressus von einem »Erfolge« aus führt, so und nicht anders »zusammenwirken« mußte, um den konkreten Erfolg so und nicht anders zustande kommen zu lassen und daß der Eintritt des Erfolges für jede kausal arbeitende empirische Wissenschaft nicht erst von einem bestimmten Moment an, sondern »von Ewigkeit her« feststand. Wenn also von »begünstigenden« und »hemmenden« Bedingungen eines gegebenen Erfolges gesprochen wird, so kann damit nicht gemeint sein, daß bestimmte Bedingungen im konkreten Fall den schließlich herbeigeführten Erfolg vergebens zu hindern versucht, andere ihn jenen zum Trotz schließlich erreicht haben, sondern jene Wendung kann ausnahmslos und immer nur dies bedeuten: daß gewisse Bestandteile der dem Erfolg zeitlich vorangehenden Wirklichkeit, isoliert gedacht, nach allgemeinen Erfahrungsregeln generell einen Erfolg der betreffenden Art zu »begünstigen«, das heißt aber, wie wir wissen: ihn in der Ueberzahl der als möglich gedachten Kombinationen mit anderen Bedingungen herbeizuführen pflegen, [dagegen] gewisse andere generell nicht diesen, sondern einen anderen. Es handelt sich um eine isolierende und generalisierende Abstraktion, nicht um die Wiedergabe eines faktisch stattgehabten Ablaufs von Vorgängen, wenn wir z.B. Eduard Meyer (S. 27) von Fällen sprechen hören, wo alles auf einen bestimmten Erfolg »hindrängt«: gemeint ist damit doch, logisch korrekt formuliert, lediglich, daß wir kausale »Momente« feststellen und gedanklich isolieren können, zu welchen der erwartete Erfolg als im Verhältnis der Adäquanz stehend gedacht werden muß, weil relativ wenige Kombinationen jener isoliert herausgehobenen mit anderen kausalen »Momenten« vorstellbar sind, von welchen wir nach allgemeinen Erfahrungsregeln ein anderes Ergebnis »erwarten« würden. Wir pflegen in Fällen, wo die Sache[289] für unsere »Auffassung« so liegt, wie es Ed. Meyer mit jenen Worten beschreibt, von dem Vorhandensein einer auf den betreffenden Erfolg gerichteten »Entwicklungstendenz« zu sprechen46.

Dies, ebenso wie die Verwendung von Bildern wie: »Treibende Kräfte«, oder wie umgekehrt: »Hemmungen« einer Entwicklung – z.B. des »Kapitalismus« –, nicht minder aber die Wendung, daß eine bestimmte »Regel« des ursächlichen Zusammenhanges in einem konrekten Fall durch bestimmte ursächliche Verkettungen oder (noch ungenauer) daß ein »Gesetz« durch ein anderes »Gesetz« »aufgehoben« sei, – alle solche Bezeichnungen sind dann unbedenklich, wenn man sich ihres gedanklichen Charakters bewußt bleibt, wenn man also im Auge behält, daß sie auf der Abstraktion von gewissen Bestandteilen der realen ursächlichen Verkettung, auf der gedanklichen Generalisation der übrigen in Form objektiver Möglichkeitsurteile und auf der Verwendung dieser zur Formung des Geschehens zu einem ursächlichen Zusammenhang von bestimmter Gliederung beruhen47. Und uns genügt dabei in diesem Falle nicht, daß man zugesteht und sich bewußt bleibt, daß alle unsere »Erkenntnis« sich auf eine kategorialgeformte Wirklichkeit bezieht, daß also z.B. die »Kausalität« eine Kategorie »unseres« Denkens sei. Denn mit der »Adäquanz« der Verursachung hat es in dieser Hinsicht noch seine besondere Bewandtnis48. So wenig eine erschöpfende Analyse dieser Kategorie hier beabsichtigt ist, so wird es doch nötig sein, wenigstens dies in Kürze festzustellen, um zunächst die lediglich relative, durch den jeweiligen konkreten Erkenntniszweck bedingte Natur des Gegensatzes »adäquater« und »zufälliger Verursachung« klarzulegen und weiterhin verständlich zu machen, wie der in zahlreichen Fällen nur höchst unbestimmte Inhalt der in einem »Möglichkeitsurteil« enthaltenen Aussage mit ihrem trotzdem bestehenden Anspruch auf »Geltung« und ihrer trotzdem bestehenden Verwertbarkeit zur Formung der historischen Kausalreihe zusammenstimmt49.[290]


Fußnoten

1 Man wird deshalb auch die folgende Kritik, welche absichtlich gerade die Schwächen seiner Formulierungen aufsucht, hoffentlich nicht dem Bedürfnis der »Besserwisserei« zuschreiben. Die Fehler, die ein hervorragender Schriftsteller macht, sind lehrreicher als die Korrektheiten einer wissenschaftlichen Null. Es ist hier eben nicht die Absicht, Ed. Meyers Leistung positiv gerecht zu werden, sondern gerade umgekehrt: dadurch von seinen Unvollkommenheiten zu lernen, daß wir sehen, wie er sich mit gewissen wichtigen Problemen der Geschichtslogik abzufinden, mit sehr verschiedenem Erfolge, versucht hat.


2 Dies würde – wie noch zu zeigen – auch bei Ed. Meyer eintreten, falls er mit manchen seiner Aufstellungen allzu wörtlich Ernst machen wollte.


3 Dieser »Zufall« liegt z.B. den sog. »Zufalls«-Spielen, etwa den Würfeln oder Auslosungen, zugrunde. Die absolute Unerkennbarkeit des Zusammenhanges zwischen bestimmten Teilen der den konkreten Erfolg bestimmenden Bedingungen mit dem Erfolg ist für die Möglichkeit der »Wahrscheinlichkeitsrechnung«, im strengen Sinne dieses Wortes, konstitutiv.


4 Diese »Zufalls«-Begriffe sind aus einer auch nur re lativ historischen Disziplin (z.B. der Biologie) nie auszuscheiden. Nur von diesem und dem unten S. 224 Anm. 1 zu erwähnenden »pragmatischen« Begriff des »Zufalls« spricht – offenbar im Anschluß an Ed. Meyer – auch L. M. Hartmann (Die geschichtliche Entwicklung, S. 15, 25), er macht damit also jedenfalls – trotz seiner falschen Formulierung – nicht, wie Eulenburg (Deutsche Literaturzeitung 1905 Nr. 24) meint, das »Ursachlose zur Ursache«.


5 So etwa von Liepmann, Einleitung in das Strafrecht (1900).


6 Was unter »Motivenforschung« zu verstehen sei, ist dabei nicht eindeutig gesagt. Es versteht sich jedenfalls doch wohl von selbst, daß wir den »Entschluß« einer konkreten »Persönlichkeit« nur dann als schlechthin »letzte« Tatsache hinnehmen, wenn er uns als »pragmatisch« zufällig, d.h. als sinnvoller Deutung nicht zugänglich oder nicht wert erscheint: so etwa die vom Wahn eingegebenen wirren Verfügungen Kaiser Pauls. Im übrigen aber besteht doch eine der zweifellosesten Aufgaben der Geschichte von jeher gerade darin, die empirisch gegebenen äußeren »Handlungen« und ihre Ergebnisse aus den historisch gegebenen »Bedingungen«, »Zwecken« und »Mitteln« des Handelns zu verstehen. Auch Ed. Meyer verfährt doch nicht anders. Und die »Motivenfor schung« – d.h. die Analyse des wirklich »Gewollten« und der »Gründe« dieses Wollens – ist einerseits das Mittel, zu verhüten, daß jene Analyse in eine unhistorische Pragmatik ausarte, andererseits aber einer der Hauptansatzpunkte des »historischen Interesses«: – wir wollen ja (unter anderm) gerade auch sehen, wie das »Wollen« des Menschen durch die Verkettung der historischen »Schicksale« in seiner »Bedeutung« gewandelt wird.


7 Windelband (Ueber Willensfreiheit, letztes Kapitel) wählt diese Formulierung speziell, um die Frage der »Willensfreiheit« aus den kriminalistischen Erörterungen auszuscheiden. Allein es fragt sich, ob sie den Kriminalisten genügt, da gerade die Frage nach der Art der kausalen Verknüpfung durchaus nicht irrelevant für die Anwendbarkeit der strafrechtlichen Normen ist.


8 Was freilich durchaus nicht besagt, daß nicht für die »psychologische« Ermöglichung des »Verständnisses« der Wertbedeutung eines Objektes (z.B. eines Kunstwerks) die kausale Betrachtung seiner Genesis sehr Wesentliches bringen könne. Darauf kommen wir zurück.


9 Ich habe denselben eingehend in meinem Aufsatz »Roscher und Knies und die logischen Probleme der historischen Nationalökonomie«, II kritisiert.

10 Die Handlungen Kaiser Pauls von Rußland im letzten Stadium seines wirren Regiments nehmen wir, als nicht sinnvoll deutbar und deshalb »unberechenbar«, ebenso hin wie den Sturm, der die spanische Armada zerstörte, bei dem einen wie bei dem anderen verzichten wir auf »Motivenforschung«, aber offenbar nicht, weil wir diese Vorgänge als »frei« deuten, und auch nicht nur weil uns ihre konkrete Kausalität notwendig verborgen bleiben müßte – bei Kaiser Paul könnte ja vielleicht die Pathologie Aufschluß geben –, sondern weil sie uns historisch nicht hinlänglich interessieren. Darüber Näheres später.


11 S. darüber meine Ausführungen in »Roscher und Knies«, II. – Streng rationales Handeln, – so kann man es auch ausdrücken, – wäre glatte und restlose »Anpassung« an die gegebene »Situation«. Die Mengerschen theoretischen Schemata z.B. enthalten die streng rationale »Anpassung« an die »Marktlage« als Voraussetzung in sich und veranschaulichen in »idealtypischer« Reinheit die Konsequenzen derselben. Die Geschichte wäre in der Tat nichts weiter als eine Pragmatik der »Anpassung« – wozu L. M. Hartmann sie umgestalten möchte –, wenn sie lediglich eine Analyse des Entstehens und Ineinandergreifens von einzelnen »freien«, d.h. teleologisch absolut rationalen Handlungen einzelner Individuen wäre. – Entkleidet man, wie Hartmann es tut, den Begriff der »Anpassung« dieses teleologisch-rationalen Sinnes, dann wird er, wie weiterhin gelegentlich noch näher ausgeführt werden soll, für das Historische absolut farblos.


12 Er sagt a.a.O. wenig glücklich: »die historische Forschung verfährt nach der Folgerung von der Wirkung auf die Ursache«.


13 Hist. Zeitschr. 81, 1899, S. 238.


14 S. darüber meine Ausführungen in »Roscher und Knies«, II.


15 Diese Formulierung erinnert an gewisse, innerhalb der russischen Soziologenschule (Michailowski, Karjejew u.a.) übliche Gedankengänge, mit denen sich ein Aufsatz Th. Kistiakowskis in den »Problemen des Idealismus« (hrsg. von Nowgorodzew, Moskau 1902) über »Die russische Soziologenschule und die Kategorie der Möglichkeit in der sozialwissenschaftlichen Problematik« auseinandersetzt, auf den wir noch zurückkommen.


16 Schmollers Jahrbuch 1904, S. 483f. Auf den sachlichen Wert der Arbeit gehe ich natürlich in keiner Weise ein, die Richtigkeit aller Br.schen Aufstellungen wird vielmehr hier wie in allen ähnlichen Exemplifikationen vorausgesetzt.


17 Damit ist nicht gesagt, daß jene konkreten Röntgenstrahlen nicht auch als »historische« Tatsache figurieren könnten: in einer Geschichte der Physik. Diese würde sich unter anderem immerhin auch dafür interessieren können, welche »zufälligen« Umstände an jenem Tage in Röntgens Laboratorium die Konstellation herbeiführten, welche jenes Aufblitzen veranlaßten und damit – wie wir hier einmal annehmen wollen – die Entdeckung des betreffenden »Gesetzes« kausal herbeiführten. Es ist klar, wie völlig dadurch die logische Stellung jener konkreten Strahlen verändert wird. Möglich ist dies dadurch, daß sie hier in einem Zusammenhang eine Rolle spielen, der an Werten (»Fortschritt der Wissenschaft«) verankert ist. Man wird vielleicht annehmen, dieser logische Unterschied sei nur die Folge davon, daß hier in das sachliche Gebiet der »Geisteswissenschaften« übergesprungen worden sei: die kosmischen Wirkungen jener konkreten Strahlen sind ja außer Betracht gelassen. Allein ob das »gewertete« konkrete Objekt, für welches jene Strahlen kausal »bedeutungsvoll« waren, »physischer« oder »psychischer« Natur war, ist irrelevant, wofern es nur seinerseits uns etwas »bedeutet«, d.h. »gewertet« wird. Die faktische Möglichkeit eines darauf gerichteten Erkennens einmal vorausgesetzt, könnten (theoretisch) auch die konkreten kosmischen (physikalischen, chemischen usw.) Wirkungen jener konkreten Strahlen »historische Tatsache« werden: aber nur dann, wenn – was freilich sehr schwer konstruierbar ist – der kausale Progressus von ihnen aus letztlich auf ein konkretes Ergebnis führte, welches »historisches Individuum« wäre, d.h. in seiner individuellen Eigenart von uns als universell bedeutsam »gewertet« würde. Nur weil dies in keiner Weise ersichtlich ist, würde, selbst wenn wir ihn durchführen könnten, jener Versuch eine Sinnlosigkeit sein.


18 Hier schrieb der Verfasser an den Rand des Erstdrucks: Gedankensprung! Einschalten, daß eine Tatsache da, wo sie als Exemplar eines Gattungsbegriffs in Betracht kommt, Erkenntnismittel ist. Aber nicht jedes Erkenntnismittel ist Gattungsexemplar [Anm. Marianne Weber].


19 In jenem eben hier wiedergegebenen Sinne ist aber der Ausdruck »Wirklichkeitswissenschaft« auch durchaus dem logischen Wesen der Geschichte entsprechend. Das Mißverständnis, welches die populäre Deutung dieses Ausdrucks als bloße voraussetzungslose »Beschreibung« enthält, haben Rickert und Simmel bereits genügend abgefertigt.


20 Dies würde selbstverständlich nicht etwa beweisen, daß die Logik im Unrecht sei, wenn sie diese – eventuell selbst innerhalb einer und derselben wissenschaftlichen Darstellung sich findenden – verschiedenen Gesichtspunkte streng scheidet, wie dies die Voraussetzung mancher gegen Rickert gemachten verkehrten Einwendungen ist.


21 Die Erörterung dieses Spezialfalles wird uns in einem späteren Abschnitt näher beschäftigen. Es bleibt daher hier absichtlich dahingestellt, inwieweit er als etwas logisch Eigenartiges anzusehen ist. Festgestellt sei hier nur, der größeren Sicherheit wegen, daß er natürlich in keiner Weise die Klarheit des logischen Gegensatzes zwischen historischer und nomothetischer Verwendung der »Tatsachen« stört. Denn die konkrete Tatsache wird bei ihm jedenfalls nicht »historisch« in dem hier festgehaltenen Sinn: als Glied einer konkreten Kausalreihe, verwendet.


22 Wesentlich, um diese Art der »Interpretation« von der nur sprachlichen zu scheiden. Daß faktisch diese Scheidung regelmäßig nicht stattfindet, darf die logische Unterscheidung nicht hindern.


23 Gegen seinen Willen legt davon doch auch Voßler in seiner Analyse einer La Fontaineschen Fabel in der ebenso glänzend geschriebenen wie absichtsvoll einseitigen Schrift: »Die Sprache als Schöpfung und Entwicklung« (Heidelberg 1905, S. 84f.) Zeugnis ab. Einzige »legitime«Aufgabe der »ästhetischen« Deutung ist ihm (wie B. Croce, mit dem er sich nahe berührt) der Nachweis, daß und inwieweit die literarische »Schöpfung« adäquater »Ausdruck« sei. Allein er selbst muß zu einer Bezugnahme auf ganz konkrete »psychische« Eigenarten La Fontaines (S. 93) und, noch darüber hinaus, zum »Milieu« und zur »Rasse« (S. 94) seine Zuflucht nehmen, und es ist nicht abzusehen, warum diese kausale Zurechnung, die Erforschung des Gewordenseins, welche stets auch mit generalisierenden Begriffen arbeitet (davon später), gerade an dem Punkte abbrechen und ihre Weiterführung für die »Interpretation« wertlos werden sollte, wo dies in seiner höchst anziehenden und lehrreichen Skizze geschieht. Wenn Voßler jene Zugeständnisse dadurch wieder beseitigt, daß er (S. 95) nur für den »Stoff« die »zeitliche« und »räumliche« Bedingtheit zugibt, von der ästhetisch allein wesentlichen »Form« aber sagt, sie sei »freie Schöpfung des Geistes«, so muß man sich erinnern, daß er hier eine der Croceschen ähnliche Terminologie befolgt: »Freiheit« ist hier gleich »Normgemäßheit« und »Form« ist richtiger Ausdruck im Croceschen Sinn und als solcher mit dem ästhetischen Wert identisch. Diese Terminologie hat aber das Bedenkliche, daß sie zur Ineinanderschiebung von »Sein« und »Norm« führt. – Es ist das große Verdienst von Voßlers sprühender Schrift, daß sie gegenüber den reinen Glottologen und Sprach-Positivisten wieder stärker betont, daß 1. es neben Sprachphysiologie und -psychologie, neben »historischen« und »lautgesetzlichen« Untersuchungen die durchaus selbständige wissenschaftliche Aufgabe der Interpretation der »Werte« und »Normen« literarischer Schöpfungen gibt, und daß 2. ferner das eigene Verständnis und »Erleben« dieser »Werte« und Normen auch für die kausale Deutung des Herganges und der Bedingtheit geistigen Schaffens unentbehrliche Voraussetzung ist, da eben der Schöpfer des literarischen Produktes oder des sprachlichen Ausdrucks sie »erlebt«. Allein wohlgemerkt: in diesem letzteren Fall, wo sie Mittel des kausalen Erkennens und nicht Wertmaßstäbe sind, kommen sie, logisch angesehen, nicht als »Normen«, sondern vielmehr in reiner Faktizität als »mögliche« empirische Inhalte eines »psychischen« Geschehens in Betracht, »prinzipiell« nicht anders wie die Wahnidee eines Paralytikers. Ich glaube, daß seine und Croces Terminologie, welche immer wieder zu einem logischen Ineinanderschieben des »Wertens« und des »Erklärens« und zu einer Negierung der Selbständigkeit des letzteren neigt, die überzeugende Kraft der Argumentation abschwächt. Jene Aufgaben rein empirischer Arbeit bleiben eben neben derjenigen, die Voßler als »Aesthetik« bezeichnet, ihrerseits auch, und zwar sachlich und logisch durchaus selbständig, bestehen: daß man diese kausale Analyse heute als »Völkerpsychologie« oder überhaupt als »Psychologie« bezeichnet, ist Folge einer modischen Terminologie, ändert aber an der sachlichen Berechtigung auch dieser Art der Behandlung doch schließlich nichts.


24 So B. Schmeidler in Ostwalds »Annalen der Naturphilosophie«, III. Bd., S. 24f.


25 So zu meinem Erstaunen auch Franz Eulenburg i. Arch. f. Sozialwissenschaft, XXI [S. 519ff., hier spez. S. 525]. Seine Polemik gegen Rickert »und die Seinen« (?) ist m. E. nur möglich, weil er gerade das Objekt, um dessen logische Analyse es sich handelt: die »Geschichte«, aus seinen Betrachtungen ausscheidet.


26 Wenn ich die sozialökonomischen Determinanten der Entstehung einer konkreten »Ausprägung« des »Christentums« oder etwa der provençalischen Ritterpoesie untersuche, so mache ich damit doch diese letzteren nicht zu Erscheinungen, welche um ihrer ökonomischen Bedeutung willen »gewertet« werden. Die aus rein technischen Gründen der Arbeitsteilung hervorgegangene Art, wie der einzelne Forscher oder die einzelne traditionell unterschiedene »Disziplin« ihr »Gebiet« abgrenzen, ist natürlich auch hier logisch von keinem Belang.


27 Dann erst treten wir auch in eine Erörterung der verschiedenen möglichen Prinzipien einer »Klassifikation« der »Wissenschaften« ein.

28 Dies dürfte wohl die »esoterische« Lehre von U. v. Wilamowitz sein, gegen den sich ja E. M. s Angriff in erster Linie richtet.


29 Die Breite der vorstehenden Erörterungen steht offenbar in durchaus gar keinem Verhältnis zu dem, was unmittelbar praktisch für die »Methodologie« dabei »herauskommt«. Wer sie aus diesem Grund für müßig hält, dem kann nur empfohlen werden, die Frage nach dem »Sinn« des Erkennens einfach beiseite zu lassen und sich zu begnügen, durch praktische Arbeit »wertvolle«Erkenntnisse zu gewinnen. Es sind nicht die Historiker, welche jene Fragen aufgerollt haben, sondern diejenigen, welche die verkehrte Behauptung aufstellten und noch jetzt fortgesetzt variieren, »wissenschaftliche Erkenntis« sei mit »Findung von Gesetzen« identisch. Das ist nun einmal eine Frage nach dem »Sinn« des Erkennens.


30 Dies bleibt gegenüber der Kritik Kistiakowskis (s. o. S. 230 Anm. 2) a.a.O. S. 393 richtig, welche diesen Begriff der »Möglichkeit« gar nicht trifft.


31 Die weiterhin erörterten Kategorien finden, wie ausdrücklich bemerkt sein mag, nicht etwa nur auf dem Gebiet der üblicherweise so genannten Fachdisziplin der »Geschichte« ihre Anwendung, sondern bei der »historischen« Zurechnung jedes individuellen Ereignisses, auch eines solchen der »toten Natur«. Die Kategorie des »Historischen« ist hier ein logischer, nicht fachtechnischer Begriff.


32 Ueber den Begriff der objektiven Möglichkeit und einige Anwendungen desselben, Leipzig 1888. Wichtige Ausgangspunkte dieser Erörterungen sind von v. Kries zuerst in seinen »Prinzipien der Wahrscheinlichkeitsrechnung« niedergelegt worden. Es sei hier von vornherein bemerkt, daß nach der Natur des historischen »Objekts« nur die allerelementarsten Bestandteile der v. Kriesschen Theorie für die Geschichtsmethodologie Bedeutung haben. Die Uebernahme von Prinzipien der im strengen Sinn sog. »Wahrscheinlichkeitsrechnung« kommt für die kausale Arbeit der Geschichte nicht nur, selbstverständlich, nicht in Betracht, sondern schon der Versuch einer analogen Verwertung ihrer Gesichtspunkte erheischt große Vorsicht.


33 Die am tiefsten eingreifende Kritik hat bisher Radbruch (Die Lehre von der adäquaten Verursachung, N. F. Bd. I Heft 3 [1902] der Abhandlungen des v. Lisztschen Seminars; – bei ihm die wichtigste sonstige Literatur) an der Verwertung der v. Kriesschen Theorie für juristische Probleme geübt. Seiner prinzipiellen Zergliederung des Begriffes der »adäquaten Verursachung« wird erst weiterhin Rechnung getragen werden können, nachdem zunächst die Theorie in möglichst einfacher (und deshalb, wie sich zeigen wird, nur provisorischer, nicht endgültiger) Formulierung vorgetragen ist.


34 Sehr eng berührt sich mit den statistischen Theorien von v. Kries unter den Theoretikern der Statistik L. v. Bortkiewitsch, Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, Conrads Jahrbücher, 3. Folge XVII (vgl. auch Bd. XVIII) und: Die Theorie der Bevölkerungs- und Moralstatistik nach Lexis (ebenda Bd. XXVII). Auf dem Boden der v. Kriesschen Theorie steht ferner A. Tschuprow, dessen Artikel über Moralstatistik im Brockhaus-Ephronschen Enzyklopädischen Wörterbuch mir leider nicht zugänglich war. Vgl. seinen Artikel über die Aufgaben der Theorie der Statistik in Schmollers Jahrbuch 1905, S. 421f. Der Kritik Th. Kistiakowskis (in dem früher angeführten Aufsatz in den »Problemen des Idealsimus«, S. 378ff.), die freilich vorerst nur, unter Vorbehalt der näheren Ausführung, skizziert vorliegt, kann ich nicht beitreten. Er wirft (S. 379) der Theorie zunächst die Verwendung eines falschen, auf der Millschen Logik beruhenden Ursachenbegriffes vor, speziell den Gebrauch der Kategorie der »zusammengesetzten« und der »Teilursachen«, welcher seinerseits wieder auf einer anthropomorphen Deutung der Kausalität (im Sinn des »Wirkens«) beruhe (das letztere deutet auch Radbruch a.a.O. S. 22 an). Allein der Gedanke des »Wirkens« oder, wie man es farbloser, aber dem Sinn nach durchaus identisch, auch ausgedrückt hat: des »kausalen Bandes«, ist von jeder Kausalbetrachtung, welche auf individuelle qualitative Veränderungsreihen reflektiert, durchaus unzertrennlich. Davon, daß er nicht mit unnötigen und bedenklichen metaphysischen Voraussetzungen belastet werden darf (und auch nicht muß), wird später die Rede sein. (Siehe über Ursachenpluralität und Elementarursachen die Darlegungen Tschuprows a.a.O. S. 436). Hier sei nur noch bemerkt: die »Möglichkeit« ist eine »formende« Kategorie, d.h. sie tritt in der Art in Funktion, daß sie die Auslese der in die historische Darstellung aufzunehmenden kausalen Glieder bestimmt. Der historisch geformte Stoff enthält dagegen an »Möglichkeit« wenigstens dem Ideal nach nichts: die geschichtliche Darstellung gelangt zwar subjektiv nur sehr selten zu Notwendigkeits-Urteilen, aber sie steht, objektiv, zweifellos stets unter der Voraussetzung: daß die »Ursachen«, welchen der Erfolg »zugerechnet« wird, – wohlgemerkt natürlich: in Verbindung mit jener Unendlichkeit von »Bedingungen«, welche als wissenschaftlich »interesselos« in der Darstellung nur summarisch angedeutet sind – als schlechthin »zureichende Gründe« seines Eintrittes zu gelten haben. Daher involviert die Verwendung jener Kategorie nicht im geringsten die von der Kausalität stheorie längst überwundene Vorstellung, als ob irgendwelche Glieder realer Kausalzusammenhänge bis zu ihrem Eintritte in die ursächliche Verkettung gewissermaßen »in der Schwebe« gewesen wären. Den Gegensatz seiner Theorie gegen diejenige J. St. Mills hat v. Kries selbst (a.a.O. S. 107) in m. E. durchaus überzeugender Weise dargelegt. Darüber siehe weiter unten. Richtig ist nur, daß auch Mill die Kategorie der objektiven Möglichkeit erörtert und dabei gelegentlich auch (s. Werke, deutsche Ausg. v. Th. Gomperz, III S. 262) den Begriff der »adäquaten Verursachung« gebildet hat.


35 Das moderne Recht richtet sich gegen den Täter, nicht die Tat (cf. Radbruch a.a.O. S. 62) und fragt nach der subjektiven »Schuld«, während die Geschichte, solange sie empirische Wissenschaft bleiben will, nach den »objektiven« Gründen konkreter Vorgänge und nach der Folge konkreter »Taten« fragt, nicht aber über den »Täter« zu Gericht sitzen will. Die Kritik Radbruchs gegen v. Kries fußt ganz mit Recht auf jenem grundlegenden Prinzip des modernen – nicht jeden – Rechts. Daher gesteht er selbst aber in den Fällen der sog. Erfolgsdelikte (S. 65), der Haftung wegen »abstrakter Einwirkungsmöglichkeit« (S. 71), der Haftung für Gewinnausfälle, und der Haftung von »Zurechnungsunfähigen«, d.h. überall da, wo lediglich die »objektive« Kausalität in Frage kommt (S. 80), die Geltung der Kriesschen Lehre zu. In gleicher logischer Lage mit jenen Fällen befindet sich aber eben die Geschichte.


36 Selbstredend gilt dies Urteil nicht den einzelnen in diesem Werk enthaltenen Aufsätzen, unter denen sich vortreffliche, aber dann auch in der »Methode« durchaus »altmodische« Leistungen finden. Der Gedanke einer Art von »sozialpolitischer« Gerechtigkeit aber, der die so schnöde vernachlässigten Indianer- und Kaffernstämme in der Geschichte gern – endlich, endlich! – doch mindestens ebenso wichtig nehmen möchte, wie etwa die Athener, und der, um diese Gerechtigkeit auch recht deutlich zu markieren, zu einer geographischen Stoffanordnung greift, ist eben kindlich.


37 Ausführlicher über das im folgenden Gesagte s. meine Ausführungen über »Roscher und Knies«, III.


38 Nur noch ein Beispiel, welches K. Voßler a.a.O. S. 101f. analysiert, um die Ohnmacht der »Gesetzes«bildung zu illustrieren, sei hier kurz betrachtet. Er erwähnt gewisse Spracheigenheiten, welche innerhalb seiner Familie, »einer italienischen Sprachinsel im Meer der deutschen Rede«, von seinen Kindern ausgebildet und von den Eltern im Sprechen mit den Kindern nachgeahmt wurden und deren Entstehung auf ganz konkrete Anlässe, die in der Erinnerung völlig klar zutage liegen, zurückgeht, – und fragt: »was will an diesen Fällen sprachlicher Entwicklung die Völkerpsychologie« (und, dürfen wir in seinem Sinn hinzusetzen, jede »Gesetzeswissenschaft«) »noch erklären«? – Der Vorgang, für sich allein betrachtet, ist in der Tat prima facie durchaus zureichend erklärt, und dennoch ist damit nicht gesagt, daß er gar kein Objekt einer weiteren Bearbeitung und Verwertung mehr darstellen könne. Zunächst könnte der Umstand, daß hier das Kausalverhältnis bestimmt feststellbar ist (denkbarerweise, denn darauf kommt es ja hier allein an) als heuristisches Mittel verwendet werden, um andere Vorgänge der Sprachentwicklung daraufhin zu prüfen, ob die gleiche Kausalbeziehung bei ihnen wahrscheinlich gemacht werden kann: dies erfordert aber, logisch betrachtet, die Einfügung des konkreten Falles in eine allgemeine Regel. Voßler selbst hat denn auch (S. 102.) diese Regel dahin formuliert: »die häufiger gebrauchten Formen attrahieren die selteneren«. Aber damit nicht genug. Die Kausalerklärung des vorliegenden Falls genügt, sagten wir, »prima facie«. Aber es darf nicht vergessen werden, daß jeder, auch der scheinbar »einfachste« individuelle Kausalzusammenhang ins Unendliche hinein zergliedert und gespalten werden kann und es nur eine Frage der Grenzen unseres jeweiligen kausalen Interesses ist, an welchem Punkt wir haltmachen. Und im vorliegenden Fall ist an sich durchaus nicht gesagt, daß unser kausales Bedürfnis sich mit dem angegebenen »tatsächlichen« Verlauf zufriedengeben müsse. Genaue Beobachtung würde möglicherweise z.B. lehren, daß jene »Attraktion«, welche die kindliche Sprachumbildung bedingte, und ebenso die elterliche Nachahmung dieser kindlichen Sprachschöpfungen bei verschiedenen Wortformen in sehr verschiedenem Grade stattgefunden hat, und es würde die Frage erhoben werden können, ob sich nicht etwas darüber aussagen lasse, warum die eine oder die andere häufiger oder seltener oder überhaupt nicht aufgetreten ist. Wir würden alsdann in unserm Kausalbedürfnis erst dann beruhigt sein, wenn die Bedingungen dieses Auftretens in der Form von Regeln formuliert wären und der konkrete Fall als eine besondere Konstellation, hervorgehend aus dem »Zusammenwirken« solcher Regeln unter konkreten »Bedingungen«, »erklärt« wäre. Damit hätte denn Voßler die verabscheute Gesetzesjägerei, Isolation und Generalisation, mitten in seinem traulichen Heim. Und zwar noch dazu durch eigene Schuld. Denn seine eigene allgemeine Fassung: »Analogie ist psychische Machtfrage«, zwingt doch ganz unbedingt zu der Frage, ob sich denn nun rein gar nichts Generelles über die »psychischen« Bedingungen solcher »psychischen Machtverhältnisse« ermitteln und aussagen lasse, und auf den ersten Blick zieht sie also – in dieser Formulierung – anscheinend gerade Voßlers Hauptfeindin: die »Psychologie« geradezu mit Gewalt in diese Frage hinein. Wenn wir im konkreten Fall uns mit der einfachen Darstellung des konkreten Hergangs begnügen, so wird der Grund ein doppelter sein: einmal daß jene »Regeln«, die sich etwa durch weitere Analyse ermitteln ließen, im konkreten Fall wohl keine für die Wissenschaft neuen Einsichten bieten würden: – daß also das konkrete Ereignis als »Erkenntnismittel« keine erhebliche Bedeutung besitzt, und ferner, daß das konkrete Ereignis selbst, weil nur im engen Kreise wirksam geworden, keine universelle Tragweite für die Sprachentwicklung gewonnen hat, daß es auch als historische »Realursache« bedeutungslos blieb. Nur die Schranke unseres Interesses also, nicht die logische Sinnwidrigkeit bedingen, daß jener Vorgang in Voßlers Familie von der »Begriffsbildung« vermutlich verschont bleibt.


39 Der Versuch, das, was geworden »wäre«, positiv zu konstruieren, kann, wenn er gemacht wird, zu monströsen Resultaten führen.


40 Ob und welche Mittel wir haben, den »Grad« der Adäquanz zu schätzen, und ob und welche Rolle dabei, speziell bei der Zerlegung komplexer »Gesamtursachen« in ihre »Komponenten«, – wofür uns ja ein »Teilungsschlüssel« objektiv gar nicht gegeben ist, – die sog. »Analogien« spielen, davon später. Die Formulierung ist hier notgedrungen provisorisch.


41 Der Umfang, in welchem hier wieder, wie schon in vielen vorstehenden Ausführungen v. Kries' Gedanken »geplündert« werden, ist mir fast genant, zumal die Formulierung vielfach notgedrungen an Präzision hinter der von Kries gegebenen zurückbleiben muß. Allein für den Zweck dieser Studie ist beides unvermeidlich.


42 Binding, Die Normen und ihre Uebertretung I S. 41f.; v. Kries a.a.O. S. 107.


43 H. Gomperz (Ueber die Wahrscheinlichkeit der Willensentscheidungen, Wien 1904, Separatabdruck aus den Sitzungsberichten der Wiener Akademie, Phil.-hist. Kl., Bd. 149) hat dasselbe zur Grundlage einer phänomenologischen Theorie des »Entschlusses« gemacht. Ueber den Wert seiner Darstellung des Herganges möchte ich mir kein Urteil erlauben. Immerhin scheint mir, auch abgesehen hiervon, daß Windelbands – für seinen Zweck absichtlich – rein begriffsanalytische Identifikation des »stärkeren« Motives mit demjenigen, zu dessen Gunsten schließlich der Entschluß »ausschlägt« (Ueber Willensfreiheit, S. 36f.), nicht die einzig mögliche Art der Behandlung des Problems ist.


44 Insoweit hat Kistiakowski a.a.O. durchaus recht.


45 S. v. Kries a.a.O. S. 108.


46 Die Unschönheit des Wortes ändert an der Existenz des logischen Sachverhaltes nichts.


47 Nur wo dies vergessen wird, – wie es freilich oft genug geschieht –, sind die Bedenken Kistiakowskis a.a.O. betreffend des »metaphysischen« Charakters dieser Kausalbetrachtung begründet.


48 Auch hierfür sind sowohl bei Kries a.a.O., wie z.B. bei Radbruch a.a.O. die entscheidenden Gesichtspunkte bereits teils ausdrücklich dargelegt, teils gestreift.


49 Ein weiterer Aufsatz sollte folgen.


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 61985, S. 291.
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