Max Weber

Soziologische Grundbegriffe[540] 1

Inhalt: Vorbemerkung S. 541. – § 1. Begriff der Soziologie und des »Sinns« sozialen Handelns. I. Methodische Grundlagen S. 542. – II. Begriff des sozialen Handelns S. 562. – § 2. Bestimmungsgründe sozialen Handelns S. 565. – § 3. Die soziale Beziehung S. 567. – § 4. Typen sozialen Handelns: Brauch, Sitte S. 570. – § 5. Begriff der legitimen Ordnung S. 573. – § 6. Arten der legitimen Ordnung: Konvention und Recht S. 576. – § 7. Geltungsgründe der legitimen Ordnung: Traditon, Glauben, Satzung S. 580.


Vorbemerkung. Die Methode dieser einleitenden, nicht gut zu entbehrenden, aber unvermeidlich abstrakt und wirklichkeitsfremd wirkenden Begriffsdefinitionen beansprucht in keiner Art: neu zu sein. Im Gegenteil wünscht sie nur, in – wie gehofft wird – zweckmäßigerer und etwas korrekterer (eben deshalb freilich vielleicht pedantisch wirkender) Ausdrucksweise zu formulieren, was jede empirische Soziologie tatsächlich meint, wenn sie von den gleichen Dingen spricht. Dies auch da, wo scheinbar ungewohnte oder neue Ausdrücke verwendet werden. Gegenüber dem Aufsatz S. 427 ff. dieses Bandes ist die Terminologie tunlichst vereinfacht und daher auch mehrfach verändert, um möglichst leicht verständlich zu sein. Das Bedürfnis nach unbedingter Popularisierung freilich wäre mit dem Bedürfnis nach größtmöglicher Begriffsschärfe nicht immer vereinbar und muß diesem gegebenenfalls weichen.

Über »Verstehen« vgl. die »Allgemeine Psychopathologie« von K. Jaspers (auch einige Bemerkungen von Rickert in der 2. Aufl. der »Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung« und namentlich von Simmel in den »Problemen der Geschichtsphilosophie« gehören dahin). Methodisch weise ich auch hier, wie schon öfter, auf den Vorgang von F. Gottl in der freilich etwas schwer verständlich geschriebenen und wohl nicht überall ganz zu Ende gedanklich durchgeformten Schrift: »Die Herrschaft des Worts« hin; sachlich vor allem auf das schöne Werk von F. Tönnies, »Gemeinschaft und Gesellschaft«. Ferner auf das stark irreführende Buch von R. Stammler, »Wirtschaft und Recht nach der materialistischen Geschichtsauffassung«, und meine Kritik dazu in dieser Sammlung S. 291 ff., 360 ff., welche die Grundlagen des Nachfolgenden vielfach schon enthielt. Von Simmels Methode (in der »Soziologie« und in »Philos. des Geldes«) weiche ich durch tunlichste Scheidung des gemeinten von dem objektiv gültigen »Sinn« ab, die beide Simmel nicht nur nicht immer scheidet, sondern oft absichtsvoll ineinander fließen läßt.[541]


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 61985, S. 540-542.
Lizenz: