Brunnenschnitttag

* D'n Brunschnidtag richten. (Oberösterr.)

Wenn es einem Bauer an einem Brunnen fehlt, holt er das Wasser, wenigstens das zum Kochen und Trinken erforderliche, mit Vorwissen des Nachbars aus dessen Brunnen. Dafür muss er nach dem Herkommen demselben zum Korn- oder Weizenschnitt ein bis drei Tage hindurch einen, oder auf einen Tag ein bis drei Arbeiter schicken, die nur die Kost, aber keinen Lohn erhalten.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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