Federwat

Federwat geht und erbt wieder an den Stamm. Münchner Stadtrecht, 193; Graf, 195, 95.

Alles von dem einen Ehegatten als Ausstattung in die Ehe gebrachte Bettzeug fällt nach dem Tode des einen Gatten dem andern zur lebenslänglichen Nutzniessung zu; nach dem Tode des andern aber kommt es wieder an den Stamm, d.i. an die erbberechtigten Familienglieder des vorverstorbenen Ehegatten.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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