Übel, das

[733] Das Übel, des -s, plur. ut nom. sing. das vorige Wort, als ein Hauptwort gebraucht. 1) Ein Leibesschaden. Ein Übel an einem Fuße haben, einen Schaden. In einigen Gegenden wird auch die Epilepsie, oder das böse Wesen, das fallende Übel genannt. 2) In weiterer Bedeutung, alles, was unsern oder anderer Zustand unvollkommener macht, im weitesten Verstande. Also gereuete dem Herrn das Übel, das er dräuete seinem Volke zu thun, 2 Mos. 32, 14. Der ich Friede gebe und schaffe das Übel, Es. 45, 7. Der Herr behüte dich vor allem Übel, Ps. 121, 7. Einem Übel begegnen, steuern, abhelfen. Dem Übel ist leicht abzuhelfen. Man muß Übel mit Übel vertreiben. Aus zwey Übeln muß man das kleinste erwählen. Die Übel, die du nicht wissentlich verschuldet hast, entspringen aus einer göttlichen Anordnung, Gell. Das Strafübel, die Strafe als ein Übel, oder das Übel als eine Strafe betrachtet, das Sündenübel u.s.f.

Anm. Schon bey dem Kero, Ottfried u.s.f. thaz Vbilo, Man muß dieses Wort nicht mit dem Neutro des vorigen verwechseln, wenn dasselbe Substantive gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 733.
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