Überfahren

[749] Überfahren, verb. irregul. S. Fahren. 1. Ǘberfahren, verb. neutr. mit seyn, übergefahren, über zu fahren, über etwas fahren, absolute ohne Meldung der Sache. Also kehreten die zween Männer wieder, und giengen vom Gebirge und fuhren über, Jos. 2, 23; über den Jordan. Es war Nacht, daher konnten wir nicht überfahren. Sie fuhren an das andere Ufer über.

2. Überfáhren, verb. act. überfahren, zu überfahren. 1. Über etwas fahren, so daß die Sache, über welche man fähret, in der vierten Endung steht. Den Adriatischen Meerbusen überfahren, über denselben fahren. Es war zu spät, den Fluß zu überfahren. Im Bergbaue überfährt man einen Gang, wenn man einen Gang der Breite nach durchbricht. Überfahrne Gänge, welche der Breite nach durchbrochen sind. Für übertreten, wie Jos. 7, 15: daß er den Bund des Herrn überfahren hat, ist es[749] veraltet. 2. Mit einem Fuhrwerke überfährt man ein Kind, ein Thier u.s.f. wenn man über etwas fährt, über welches man nicht fahren sollte. 3. Ein Bret mit Leimwasser überfahren, gelinde überstreichen, gelinde auf der ganzen Oberfläche bestreichen. Daher die Überfahrung, welches doch allenfalls nur in der letzten Bedeutung üblich ist.

Bey dem Ottfried ist ubarfaran so viel als transscendere.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 749-750.
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