Überhören

[758] Überhren, verb. regul. act. überhört, zu überhören. 1. Aus Mangel der Aufmerksamkeit nicht hören; verhören. Ich habe es überhört. In einer andern Einschränkung, thun, als wenn man es nicht höre, wie man in ähnlichem Verstande übersehen gebraucht. Das mir von Gedanken ist als unmassen we. Des uiberhoere ich vil und duon als ob ich das nicht verste, Reimar der Alte. Wer geduldig ist, der ist ein kluger Mensch, und ist ihm ehrlich, daß er Untugenden überhören kann, Sprichw. 19, 11. Figürlich wurde es ehedem auch für ungehorsam seyn, und überhörig für ungehorsam gebraucht, welche veraltete Bedeutung sich auch im Angelsächsischen und Schwedischen findet. 2. Einen überhören, einem etwas überhören, ihn etwas hersagen lassen, um zu hören, ob er es auswendig könne, sich etwas überhören, es hersagen, um zu erfahren, ob man es auswendig könne. Sie sind aus ihrem Concepte gekommen; ich dächte, sie thäten wohl, wenn sie sich noch Ein Mahl überhörten, Hermes. Einem seine Lection überhören. Daher die Überhörung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 758.
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