Überhand

[755] Überhánd, adverb. so stark, mächtig oder viel, daß man demselben nicht mehr Einhalt thun kann. Wenn die Gerechten überhand haben, so gehts sehr fein zu, Sprich. 28, 12; wenn sie der herrschende, größte oder mächtigste Theil sind. Unsere Zunge soll überhand haben, Ps. 12, 5. Daß Menschen nicht überhand kriegen, Ps. 9, 20. Der Feind hat überhand gekriegt, Klag. 1, 16.


Geh, sag' ich, eh mein Schmerz noch überhand gewinnt,

Gottsch.


Mit allen diesen Zeitwörtern ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es nur noch mit dem Zeitworte nehmen verbindet; überhand nehmen, an Zahl, Menge oder Stärke auf eine überlegene Art zunehmen. Das Unkraut nimmt in dem Garten überhand. Das Gewässer nahm überhand, 1 Mos. 7, 18. 19. Der Hunger nimmt überhand, Jer. 52, 6. Das Feuer, die Krankheit, die Laster, der schlechte Geschmack, die Hitze, die Kälte u.s.f. nehmen überhand. Am häufigsten von Dingen, welche man als ein Übel betrachtet. Seltener im entgegen gesetzten Falle. Des Herren Wort nimmt überhand, Apost. 19, 20.

Anm. Die fehlerhafte Aussprache des großen Haufens mancher Gegenden, der Hang für Hand, und überhang für überhand spricht, verleitete Frischen, dieses Nebenwort von dem folgenden Überhang abzuleiten. Das Hauptwort die Oberhand, in den R.A. die Oberhand haben, bekommen, gewinnen, und dieses Überhand, gehören genau zusammen, und das letzte ist ohne Zweifel aus dem ersten gebildet. Beyde bedeuten entweder überlegene Macht, indem Hand zuweilen auch figürlich für Macht gebraucht wird, oder überhand bedeutet so wie die Oberhand hier eigentlich die Stelle zur rechten Hand, und figürlich überlegene Macht und Anzahl. Die letzte Erklärung hat das Schwedische vor sich, wo höger hand, sowohl die rechte Hand, als auch überhand, bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 755.
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