Überlassen

[760] Überlassen, verb. irreg. act. S. Lassen. 1. Ǘberlassen, ich lasse über, übergelassen, über zu lassen. (1) Für übrig lassen, eine im Hochdeutschen in der edlen Schreibart veraltete Bedeutung. Und sollt nichts davon überlassen, 2 Mos. 12, 10. Es soll nichts übergelassen werden, bis an den Morgen, 3 Mos. 7, 15. Und in andern Stellen mehr. Da es hier ein wahres Nebenwort ist, so schreibt man es auch, so wie in den übrigen Fällen, wo es für übrig stehet, richtiger getheilt, über lassen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden ist der Überlaß, dasjenige, was man übrig läßt, was übrig bleibt. (2) Für hinüber oder herüber lassen. Man wollte uns nicht überlassen, über den Fluß. Auch hier wird es als ein Nebenwort besser getheilt geschrieben, und alsdann machen auch die Wörter, wo über für[760] übrig, oder auch für hinüber und herüber stehet, keine Ausnahme von der Regel, daß, wenn die mit über zusammen gesetzten Zeitwörter Activa sind, der Ton auf dem Zeitworte lieget.

2. Überlássen, ich überlasse, überlassen, zu überlassen, mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. 1) Durch einen Kauf oder Tausch in den Besitz eines andern kommen lassen. Überlassen sie mir ihren Garten, verkaufen sie ihn mir. Er hat mir sein Pferd überlassen, verkauft oder vertauscht. 2) In weiterer Bedeutung, den Besitz, den Willen, die Leitung eines andern in Rücksicht auf ein anderes Ding nicht hindern. Eine Armee überläßt ein Land, eine Stadt dem Feinde, wenn sie sich zurück ziehet, und ihn selbige ohne Hinderniß in Besitz nehmen lässet. Sich einer Leidenschaft, sich dem Grame, der Freude u.s.f. überlassen, sich ohne Widerstand von ihr beherrschen lassen. Überlassen sie sich nicht dem Ungestüm ihres Herzens. Überlaß mich meinem Schicksale. Ich überlasse mich ihnen ganz, ihrer Leitung, ihrem Rathe. Ich will mich jedem Vergnügen überlassen, womit die wohlthätige Natur die dornichten Pfade des Lebens bestreuet. Überlassen sie das mir, zu thun, zu verrichten, dafür zu sorgen.

Daher die Überlassung, besonders für Verkauf oder Abtritt des Besitzes. Die Überlassung eines Gutes.

Anm. Das Sylbenmaß führet unsere Dichter oft in Versuchung, das Vorwort in dem letzten Zeitworte als trennbar zu behandeln.


Laß diese Kleinigkeit den witzgen Köpfen über,

Gieseke.


Doch ihm zu sagen, – das laß mir über,

Schleg.


Ich ließ zu lange

Die Theuerste einsamen Thränen über,

Schleg.


Alle sehr fehlerhaft für überlaß, ich überließ.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 760-761.
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