[764]Überlḯsten, verb. reg. act. überlistet, zu überlisten. Jemanden, einen Listigen durch List hintergehen, so daß man ihn an List übertreffe; ingleichen in weiterm Verstande, jemanden durch List überraschen, berücken. Daher die Überlistung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 764.
Egmont Franz Schneider Verlag, 2006. 153 S. m. Illustr. v. Nikolaus Moras., 3505122912, 7,90 €.
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