Überreichen

[767] Überreichen, verb. reg. 1) Ǘberreichen, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, ich reiche über, übergereicht, über zu reichen; über etwas reichen, mit Verschweigung dieses Etwas, im gemeinen Leben überlangen. Die Stange ist zu kurz, sie reicht nicht über, über den Graben.

2. Überreḯchen, als ein Activum, ich überreiche, überreicht, zu überreichen, in jemandes Hände reichen, wo es mehr Feyerlichkeit voraus setzt als übergeben, aber nicht allemahl den eigenthümlichen Besitz mit einschließt. Jemanden ein Gedicht überreichen, welches man auf ihn verfertigt hat, ein Buch, welches man ihm zugeschrieben hat. Dem Landesherren eine Bittschrift überreichen. Jemanden einen Teller bey Tische, ein Glas Wein überreichen, wenn es auf eine feyerliche oder doch der Wohlanständigkeit gemäße Art geschiehet. So auch die Überreichung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 767.
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