Üblich

[787] Ǘblich, -er, -ste, adj. et adv. von dem Zeitworte üben, was geübet, das ist, von den meisten oder doch von vielen wiederhohlet wird. Eine Bedeutung eines Wortes ist in einem Lande oder zu einer Zeit üblich, wenn das Wort von den meisten oder doch von vielen in dieser Bedeutung gebraucht wird; gewöhnlich, gebräuchlich. Diese Kleidung ist bey uns, zu unsern Zeiten, nicht mehr üblich. Ein sehr üblicher Gebrauch. In engerer Bedeutung ist das Übliche in den Künsten, Ital. Costunic, die Übereinstimmung einer Vorstellung mit den Sitten, der Denkart, den Gebräuchen u.s.f. des Landes und der Zeit, in welcher die vorgestellte Handlung vorgefallen ist. Daher die Üblichkeit, plur. car. die Eigenschaft eines Dinges, da es üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 787.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: