Āusfechten

[588] Āusfêchten, verb. irreg. act. S. Fechten. 1) Durch ein Gefecht ausmachen, doch mehr in der figürlichen Bedeutung, durch Gründe und Gegengründe ausmachen. Etwas mit einem ausfechten, vor Gerichte. Sie mögen es mit einander ausfechten. 2) Aufhören zu fechten, als ein Neutrum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 588.
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