Ēhebrecher, der

[1642] Der Ēhebrếcher, des -s, plur. ut nom. sing. Fäminin. die Ehebrecherinn, plur. die -en, eine Person, welche die Ehe bricht, in der engsten Bedeutung des Wortes Ehebruch. Der Ehebrecher soll des Todes sterben, 3 Mos. 20, 10. Ehedem bedeutete dieses Wort einen jeden Übertreter eines Gesetzes, ingleichen einen Bundbrüchigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1642.
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