Abändern

[8] Abändern, verb. reg. act. 1) Eigentlich, ein wenig ändern, d.i. in Nebenumständen anders bestimmen. Ein Kleid abändern, ein wenig ändern. Besonders zur Vermeidung der Einförmigkeit. Pope hat seine Perioden ungemein abgeändert, Dusch. Seine Schreibart abändern. Den Unterschied von ändern, umändern und verändern, S. in diesen Wörtern. 2) Bey einigen neuern Sprachlehrern bedeutet es so viel, als decliniren, d.i. durch Casus verändern; wo doch das Wort Begriff nicht erschöpft. 3) Im Kanzelley-Style ist abändern so viel als ändern überhaupt. Einen Mißbrauch abändern, ihn aufheben, wegschaffen, einen Befehl abändern, ihn widerrufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 8.
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