Abbitten

[12] Abbitten, verb. irreg. act. (S. Bitten,) durch Bitten gleichsam tilgen oder auslöschen, einer Vergehung wegen um Vergebung bitten. Einem etwas abbitten. Dagegen etwas abbitten ohne Dativ nicht so gewöhnlich ist.


Denn er kam nicht, um Fehler abzubitten.

Gieseke.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 12.
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