Abdingen

[19] Abdingen, verb. irreg. act. (S. Dingen,) einen Nachlaß an dem geforderten Kaufpreise durch Dingen erhalten; edler abhandeln. Ich habe ihm fünf Thaler abgedungen. Er läßt sich nichts abdingen.

Anm. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch so viel als abspänstig machen; wovon man ein Beyspiel beym Haushalt h. v. sehen kann. Im Oberdeutschen sagt man für abdingen auch abmarkten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 19.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: