Abfassen

[35] Abfassen, verb. reg. act. Könnte 1) eigentlich so viel bedeuten, als durch Fassen absondern oder vollenden, ingleichen aufhören zu fassen, welche Bedeutungen aber nicht üblich sind. Doch ist bey den Huf- und Waffenschmieden abfassen so viel, als ein Stück Eisen auf dem Amboße umschlagen; und bey den Jägern bedeutet es abwickeln, wie abdocken. Bey den Material-Krämern bedeutet es abtheilen, d.i. trockne Sachen zum voraus lothweise u.s.f. abwägen und einwickeln, damit es bey dem einzelnen Verkaufe nicht so viele Zeit wegnehme. 2) Figürlich, die Worte und Sätze einer Rede oder Schrift ordnen. Einen Bericht, einen Satz, eine Bittschrift, eine Klage, ein Urtheil, eine Schrift abfassen. Etwas schriftlich abfassen, aufsetzen, verfassen. Ab hat hier den Begriff der Vollendung, gleichsam gehörig fassen. Abfassend wird nur von kürzern, verfassen aber von längern Aufsätzen gebraucht. Ein Buch abfassen sagt man nicht, aber wohl verfassen. Daher die Abfassung, in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 35-36.
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