Abgraben

[48] Abgraben, verb. irreg. act. S. Graben. 1) Durch Graben niedriger machen. Einen Hügel, Berg abgraben. 2) Durch[48] Graben wegnehmen, entziehen. Einem etwas von seinem Acker abgraben. 3) Vermittelst eines Grabens absondern. Einen Acker, ein Stück Felde abgraben, mit einem Graben einschließen. Einen Weg abgraben, dessen Gebrauch durch einen vorgezogenen Graben untersagen. Das Feuer in einem Walde abgraben, dessen Ausbreitung durch einen gezogenen Graben hindern. 4) Durch einen Graben ableiten. Einen Fluß, einen Teich abgraben. Einer Stadt das Wasser abgraben. So auch die Abgrabung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 48-49.
Lizenz:
Faksimiles:
48 | 49
Kategorien: