Abhalten

[50] Abhalten, verb. irreg. S. Halten. 1. Activum (1) Eigentlich,[50] etwas in einer Entfernung von einer andern Sache halten. So heißt z.B. besonders in Niedersachsen, die kleinen Kinder abhalten, sie so von sich halten, daß sie ihre Notdurft verrichten können. (2) Figürlich. (a) Die Annäherung einer Person oder Sache hindern, es geschehe auf welche Art es wolle. Das Wasser abhalten. Den Feind von der Stadt abhalten. Den Hund mit dem Stocke abhalten. Kann wohl deine Leibwache den unsichtbaren Kummer abhalten, der dir überall nachschleicht? Dusch. (b) An Vollbringung einer Sache hindern, auch in sehr weitem Verstande, es geschehe durch körperliche Gewalt, physische Hindernisse, Bewegungsgründe, u.s.f. Einen von der Flucht, von einer schändlichen That, von seiner Arbeit abhalten. Jemanden von dem Essen, von der Kirche abhalten. Es soll mich nichts abhalten, dir zu dienen. 2. Neutrum mit haben, nur in der Seefahrt, so steuern, daß das Schiff von dem Winde abkomme, ihn in den Rücken bekomme. Unsere Flotte segelte nahe am Winde, hielt hierauf von ihm ab, und ging auf den Feind los.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 50-51.
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