Abhangen

[52] Abhangen, verb. reg. neutr. (S. Hangen,) welches mit haben verbunden wird.

1. In eigentlicher Bedeutung (a) Von etwas herunter hangen, wofür man doch richtiger und edler herab hangen sagt. (b) Von körperlichen Flächen, sich neigen, mit dem Horizonte einen spitzigen Winkel machen. Der Fußboden hangt etwas ab; in welcher Bedeutung das Zeitwort doch nicht so üblich ist, als die abgeleiteten Abhang und abhängig. (c) In einer Entfernung von etwas hangen. Der Mantel hängt noch ziemlich weit von der Wand ab. Noch mehr aber

2. In figürlicher Bedeutung, in einem andern Dinge seinem Wesen, oder seinen Umständen nach gegründet seyn. Von einem abhangen, ihm unterworfen, Gehorsam schuldig seyn. Dieß hängt ganz allein von mir ab, steht allein in meinem Willen, in meiner Gewalt. Die Stärke und Schwäche des Geistes hangen sehr von der Art ab, wie man die Dinge ansieht. Wie viel hängt von einem Augenblicke ab! Dusch. Alle zufällige Dinge hangen von Gott ab, haben ihm ihr Daseyn und alle ihre Bestimmungen zu verdanken. Hängt denn die Wahrheit von dem Munde desjenigen ab, der sie vorträgt? Less. bekommt sie ihren Werth von ihm? Von des Siegers Gnade abhangen.

Anm. Opitz gebraucht in dieser Bedeutung auch das einfache Hangen: der, von welchem alles hanget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 52.
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Adelung-1793: Abhängen