Abheuern

[54] Abheuern, verb. reg. act. welches, wie das einfache heuern, vornehmlich in Niedersachsen üblich ist, für abmiethen. Einem etwas abheuern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 54.
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