Abholzen

[55] Abholzen, verb. reg. act. im Forstwesen, das Holz in einem Walde, oder einer Gegend desselben völlig ausschlagen, welches auch abtreiben genannt wird. Einen Wald, einen Platz abholzen. So auch die Abholzung. In Oberdeutschland nennet man den so genannten Abraum, oder das, was bey dem Fällen der Bäume an Reisholz und Spänen abgeht, auch das Abholz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 55.
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