Abkarten

[57] Abkarten, verb. reg. act. nur in der figürlichen von dem Kartenspiele hergenommenen Bedeutung, etwas Böses heimlich verabreden. Er hatte es schon so mit ihr abgekartet. Ein abgekartetes Spiel. Ein abgekarteter Handel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 57.
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