Abmiethen

[73] Abmiethen, verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den Gebrauch einer Sache jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten. Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders. abheuern. Daher die Abmiethung, ingleichen der Abmiether, Fämin. die Abmietherinn, im Gegensatze des Vermiethers.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 73.
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