Abnöthigen

[76] Abnöthigen, verb. reg. act. durch Nöthigen, durch unwiderstehliche Bewegungsgründe, von einem erhalten. Ich wundere mich nicht, daß der heutige Tag dir einige Unruhe abnöthiget, Gell. Mein Entschluß kostet mir eine Verläugnung, die mir stille Zähren abnöthiget, Dusch. So auch durch höfliche Worte von jemanden erhalten. Daher die Abnöthigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 76.
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