Abpelzen

[78] Abpêlzen, verb. reg. act. 1) Bey den Weißgärbern und Pergamentern, ein Fell gehörig durchklopfen, welches auch abbamsen genannt wird. 2) † Im gemeinen Leben, für abprügeln.

Abpfählen, verb. reg. act. mit eingesteckten Pfählen bemerken, oder absondern. Einen Acker, ein Stück Feldes, eine Wiese abpfählen. Die Gränzen abpfählen. Daher die Abpfählung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 78.
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