Abpflücken

[78] Abpflücken, verb. reg. act. mit den zwey vordersten Fingern der Hand abbrechen. Eine Blume, eine Pflanze, unreifes Obst abpflücken. Ingleichen durch Pflücken, d.i. Rupfen, kahl machen; eine Gans, ein Huhn abpflücken, welche letztere Bedeutung aber mehr Niedersächsisch ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 78.
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