[78] Abpflücken, verb. reg. act. mit den zwey vordersten Fingern der Hand abbrechen. Eine Blume, eine Pflanze, unreifes Obst abpflücken. Ingleichen durch Pflücken, d.i. Rupfen, kahl machen; eine Gans, ein Huhn abpflücken, welche letztere Bedeutung aber mehr Niedersächsisch ist.