Abreißen

[82] Abreißen, verb. irreg. S. Reißen.

1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, schnell und mit Gewalt abgehen, abgerissen werden. Der Strick riß ab. Der Knopf ist abgerissen. Die Kleider sind abgerissen, durch langen Gebrauch zerrissen.

2) Als ein Activum. (a) Durch Reißen absondern, so wohl in der eigentlichen Bedeutung, vermittelst eines Risses absondern. Ein Stück von einem Kleide, von einem Zeuge, von einem Papiere abreißen. Das Pferd hat sich abgerissen, hat die[82] Halfter zerrissen. Als auch in uneigentlicherer, mit Gewalt absondern. Einer Taube den Kopf abreißen. Das Siegel abreißen. Ein Schloß abreißen. Ich riß ihr armes Häuschen ab, Weiße. Sein frischer Lorber ward ihm vom Tode abgerissen, Dusch. Und in figürlicher. Sich von einem, oder von einer Gesellschaft abreißen, sich ungern, mit einer Art von Zwange derselben trennen. (b) Durch den Gebrauch zerreißen, abnützen, besonders von Kleidungstücken. Er reißt viel Kleider ab. Ein abgerissener (zerrissener) Rock; wofür die Oberdeutschen abschleißen, verschleißen, sagen. Ein abgerissener Mensch, der in zerrissenen Kleidern einher gehet. (c) Durch Reißen, d.i. Zeichnen, abbilden. Eine Person, ein Gebäude, eine Gegend abreißen. Daher die Abreißung, in der ersten und zweyten Bedeutung des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 82-83.
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