Absacken

[85] Absacken, verb. reg. act. 1) Eigentlich, eine in einem Sacke befindliche Last abnehmen. Einen Esel absacken. 2) Figürlich, doch nur im niedrigen Scherze, einen des Seinigen berauben. Einem sein Geld, eine gemachte Beute absacken.

Anm. Absacken in der Bedeutung des Abpflügens, wird richtiger abzacken und abzackern geschrieben. S. das letzte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 85.
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