Absaufen

[87] Absaufen, verb. irreg. act. S. Saufen. 1) Durch Saufen wegnehmen. Etwas oben absaufen. 2) Sich durch Saufen in Ansehung einer Schuldforderung bezahlt machen. Eine Schuldforderung absaufen. 3) Durch Saufen einer Sache berauben, ein dem gelehrten Pöbel auf Universitäten hinlänglich bekannter Gebrauch.


Und Leipzigs Krone ward Feigen abgesoffen,

Zach.


3) Sich absaufen, durch unmäßiges Trinken entkräften. In allen diesen Bedeutungen gehöret es, so wie das einfache saufen, in die niedrigste Schreib- und Sprechart.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 87.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: