Abschleppen

[96] Abschlèppen, verb. reg. act. 1) Heimlich entwenden und forttragen, im verächtlichen Verstande. Die Köchinnen haben Abschlepper, welche das Essen abschleppen. 2) Figürlich, durch Schleppen, d.i. vieles Tragen, abnützen. Die Kleider, die Schuhe abschleppen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 96.
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