Abseite, die

[104] Die Abseite, plur. die n, in der Baukunst, alles dasjenige, was sich als Nebengebäude zur Seite eines Hauptgebäudes befindet.[104] Besonders die gewölbten Gänge zur Seite des Schiffes einer Kirche. Auch wohl, obgleich seltener, die Flügel, oder Nebengebäude an weltlichen Gebäuden. In Meißen, selbst auf dem Lande, bedeutet es alles, was hinter einem Wohnhause angebauet ist.

Anm. Dieses Wort bedeutet im Oberdeutschen auch die abhängige Seite eines Berges, Daches oder einer andern Fläche. In dem Buche der Natur, welches 1483 gedruckt worden, wird auch der Abseiten nach (unter) der Brust des menschlichen Körpers gedacht. Abseite, im barbarischen Latein Absidis, Absida, kommt von Gebäuden in den mittlern Zeiten sehr oft vor. Es ist aber noch nicht ausgemacht, ob es in dieser Bedeutung Deutscher Ursprunges ist, oder vielmehr von dem Griechischen αψις, ein Gewölbe, Bogen, herkomme. Mehrere Bedeutungen des Latein. Ausdrucks haben Spelmann und du Fresne gesammelt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 104-105.
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