Absitzen

[108] Absitzen, verb. irreg. (S. Sitzen,) welches in gedoppelter Gattung üblich ist.

I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, von dem Pferde steigen, absteigen. Von dem Pferde absitzen. Man ließ die Dragoner absitzen. Das Pferd bringt den Reiter zum Absitzen, setzt, wirft ihn ab. Von dem Wagen absitzen, wie man ehedem auch sagte, ist jetzt nicht mehr üblich.[108]

II. Als ein Activum. 1) Durch Sitzen vermindern. So sagt man, so wohl eine Schuld absitzen, von einem Schuldner, wenn er aus Unvermögen zu bezahlen, dafür in dem Gefängnisse büßen muß; als auch, einen Vorschuß, eine Forderung absitzen, von dem Gläubiger, wenn er sich durch den Besitz des Nießbrauches eines Gutes oder Hauses bezahlt macht. 2) Bey den Tuchmachern wird es für absetzen, oder abnehmen gebraucht. Das Tuch von dem Rahmen absitzen, abnehmen. 3) Bis zu Ende der bestimmten Zeit sitzen. Die Miethzeit absitzen, im gemeinen Leben. 4) Sich absitzen, sich durch langes Sitzen entkräften, besonders von brütendem Federviehe.

Anm. Absitzen, als ein Neutrum für entfernt wohnen, weit abgesessene Leute, Opitz, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 108-109.
Lizenz:
Faksimiles:
108 | 109
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika