Abspülen

[113] Abspülen, verb. reg. act. 1) Durch Spülen wegschaffen. Den Koth von den Pferden, von einem Gefäße abspülen. 2) Metonymisch, durch Spülen von außen reinigen. Die Pferde, den Wagen, ein Gefäß, das Garn, die Häringe abspülen. Ingleichen von dem Wasser, vermindern, erniedrigen. Das Wasser spület die Berge ab. Der Fluß hat das Ufer abgespület. Daher die Abspülung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 113.
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