Abwarten

[130] Abwarten, verb. reg. act. 1) Von warten, expectare, warten bis jemand komme, bis etwas erfolge, erwarten. Wir wollen ihn hier abwarten, erwarten. Ich will es schon abwarten. Ich kann seine Ankunft nicht abwarten. Es will abgewartet seyn, man muß darauf warten. Besonders, das Ende einer Sache erwarten. Den Gottesdienst abwarten. Er wollte die Schlacht erst abwarten. 2) Von warten, curare, die gehörige Zeit und Sorgfalt auf etwas wenden. Einen Termin abwarten, sich zur bestimmten Zeit einfinden. Sein Amt, seine Geschäfte, seine Arbeit abwarten, sie mit dem gehörigen Fleiße verrichten. Ich kann es nicht abwarten, kann nicht die gehörige Zeit darauf wenden. Die Sache will abgewartet, d.i. mit Sorgfalt[130] gewartet, seyn. Den Schweiß abwarten. Daher die Abwartung.

Anm. Die Oberdeutsche Mundart gebraucht dieses Zeitwort in der ersten Bedeutung mit der zweyten Endung des Nennwortes, der Zeit, des Gottesdienstes abwarten, und in der zweyten Bedeutung so wohl mit der zweyten als dritten Endung, seinen Geschäften abwarten, eines Dinges und einem Dinge abwarten; worin manche Hochdeutsche es ihr nach thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 130-131.
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