Abwehren

[132] Abwèhren, verb. reg. act. 1) Die Annäherung einer Sache hindern, sie mit Nachdruck abhalten, mit der vierten Endung des Nennwortes. Das Vieh von der Saat abwehren. Der Pelz wehret die Kälte ab. Einem die Fliegen abwehren. Es ist nicht mehr abzuwehren.


Die Sorgfalt –

Mit der ich mich bemüht, dein Unglück abzuwehren,

Gell.


2) In weiterer Bedeutung, an etwas hindern, oft mit der dritten Endung der Person. Er läßt sich nicht abwehren.


Sie sucht den Kindern abzuwehren,

Michael.


3) Einem Übel abhelfen, gleichfalls mit der dritten Endung; obgleich diese Bedeutung und Construction im Hochdeutschen eben nicht die gewöhnlichste ist.


Der aus Sicilien der Theurung abgewehrt,

Gell.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 132.
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