Abwenden

[134] Abwènden, verb. reg. et irreg. act. et recipr. S. Wenden. 1) Die horizontale Richtung von etwas wenden. Die Augen abwenden, von etwas. Mit abgewandtem Gesichte reden. Ein Schiff vom Lande abwenden. Einen Hieb, einen Streich von sich abwenden; und figürlich, der Himmel hat den Streich abgewendet, der mein qualvolles Leben endigen sollte, Dusch. 2) Figürlich, die Annäherung eines Übels hindern. Die Gefahr abwenden. Ein Unglück von dem Staate abwenden. Das wolle Go#t abwenden! Ehedem nur wenden. Wende Schaden und Verdruß, Can. 3) Mit dem Gemüthe, der Neigung, von etwas entfernen. Einen andern von seinem Vorhaben abwenden, sein Vorhaben zu ändern bewegen. Sich von seinem Vorhaben abwenden, sich anders entschließen. Sein Gemüth von dem Kummer, sein Herz von der Liebe abwenden, dem Kummer, der Liebe entsagen. Bleibt ihr Herz so, wie ihre Augen, von mir abgewandt? Weiße, mir abgeneigt. Sich von einem abwenden, so wohl alle Verbindung mit ihm aufheben, als auch ihm abgeneigt werden. Daher die Abwendung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 134.
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