Achtzehen

[156] Achtzèhen, Achtzêhn, eine indeclinable Hauptzahl für acht und zehen. Achtzehen Monathe. Achtzehen Jahre. Ein Kind von achtzehen Wochen. So auch achzehenjährig, achtzehentägig, u.s.f.

Anm. Es scheinet, daß die ältesten Franken diese Zahl noch nicht mit Einem Worte ausdrücken können, denn im Salischen Gesetze wird achtzehen hundert, durch tue nuenet chunna, d.i. zwey Mahl neun hundert gegeben. Angels. eahtatyne, Holl. achtien, Nieders. achtein, Dän. atten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 156.
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