Alleinig

[210] Alleinig, adj. et adv. von dem vorigen Umstandsworte. 1. Für allein, in der ersten Bedeutung, so fern dieser Begriff concrescirt, folglich als ein Adjectiv gedacht wird. Drey alleinige Höfe, drey Höfe allein. Diese Verordnung verbietet die Einfuhre aller fremden Waaren mit alleiniger Ausnahme der Böhmischen. In dieser Bedeutung ist das Wort nur in Oberdeutschland gebräuchlich.

2. Was nur Eins in seinem Wesen ist, in welcher Bedeutung dieses Wort von einigen Neuern von Gott gebraucht wird, die höchste Einheit seines Wesens auszudrucken. Der alleinige Gott.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 210.
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