[218] Allodiāl, adj. et adv. aus dem mittlern Lat. allodialis, in den Rechten, von niemand zu Lehen rührend, freyeigen; im Gegensatze des feudal, lehnbar, lehnspflichtig. Ein allodiales Gut. Ein Gut allodial machen. Am häufigsten ist es in Zusammensetzungen, von welchen folgende die vornehmsten sind.
Anm. Allod ist ein altes Deutsches Wort, welches aber mit der Zeit veraltet, und durch die Latein. Schriftsteller der mittlern Zeiten mit einer fremden Endung (Allodium) erst wieder zu uns gekommen ist. Od bedeutet das Eigentum; nur die Sylbe all hat noch einige Dunkelheit, die durch alle Muthmaßungen und Träume der Wortforscher noch nicht aufgekläret worden. S. du Fresne Gloss. v. Alodis, und Ihre Gloss. v. Od. S. auch Kleinod.
Adelung-1793: Allodial-Schuld, die · Allodial-Erbe, der