Amtsgebühr, die

[255] Die Amtsgebühr, noch häufiger aber im Plural, die Amtsgebühren. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man einem andern für die Verwaltung seines Amtes in einzelnen Fällen entrichten muß; Sporteln, Accidenzien. 2) Besonders, die einem Amte gehörigen Gerichtsgebühren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 255.
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