Amtskeller, der

[256] * Der Amtskêller, des -s, plur. ut nom. sing. in den Churmainzischen Ämtern, ein Beamter, der unmittelbar auf den Amtmann folgt, mit ihm das Gericht hält, und besonders das Ökonomie- und Cameral-Wesen unter seiner Aufsicht hat. S. auch Keller. Daher die Amtskellerey, eine Gegend, die der Aufsicht eines Amtskellers anvertrauet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 256.
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