[268] † Anbelangen, verb. reg. act. eine unnöthige Oberdeutsche Verlängerung des Zeitwortes anlangen, in der R.A. was mich anbelanget, was dich anbelanget, den ersten Punct anbelangend. Noch verwerflicher ist das Substantiv der Anbelang. In Anbelang dieser Sache, was diese Sache anlanget oder betrifft. S. Anlangen.