Andeuten

[282] Andeuten, verb. reg. act. 1) Eigentlich, durch Zeichen verständlich machen, bezeichnen. Seine Meinung durch Geberden andeuten. So gebrauchen noch einige Mahler dieses Wort, das skizzare legiermente der Italiäner, oder das Zeichnen einer Figur nach den Hauptstrichen, auszudrucken. 2) In weiterer Bedeutung, überhaupt so viel als zu erkennen geben. Die frühe Kälte deutet einen langen Winter an. Dieser Ausdruck deutet nichts weniger, als eine Unterwerfung an. Er schien durch seine Verwirrung anzudeuten, daß sein Wunsch nicht ganz erhöret worden, Dusch. 3) Befehlsweise bekannt machen, mit der dritten Endung der Person. Einem den Arrest, sein[282] Mißfallen, seine Ungnade andeuten. Ingleichen, befehlen. Es wurde ihm angedeutet, sogleich die Stadt zu verlassen.

Daher die Andeutung, in allen diesen Bedeutungen. S. Deuten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 282-283.
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